Badumbau in Celle: Wanne zur Dusche umbauen – Kosten, Ablauf und Förderung (2026)


Celle ist die Fachwerkstadt an der Aller: In der Altstadt stehen mehr als 400 zum Teil Jahrhunderte alte Fachwerkhäuser, die als Ensemble unter Denkmalschutz stehen und der Stadt den Beinamen „südliches Tor zur Lüneburger Heide“ eingebracht haben. Rund 70.000 Menschen leben in der Stadt am Rande der Heide – in den engen Gassen der Altstadt ebenso wie in den gründerzeitlichen und nachkriegszeitlichen Wohnvierteln von Heese, Hehlentor oder Neuenhäusen, in den Eigenheimlagen von Westercelle und Klein Hehlen oder in den eingemeindeten Dörfern wie Altencelle und Garßen. Über Jahrzehnte war Celle zudem Garnisonsstadt; nach dem Abzug der britischen Streitkräfte wurden viele Kasernenareale zu Wohnquartieren umgewandelt. Diese Vielfalt prägt auch die Bäder: vom kleinen Bad im Fachwerkhaus mit Holzbalkendecke über die Altbau-Wanne um 1900 bis zur seriellen Nasszelle im Nachkriegsbau. Der Umbau der Wanne zur Dusche ist in allen diesen Fällen der häufigste Weg zu mehr Sicherheit im Alltag – denn der Einstieg über den Wannenrand ist eine der größten Sturzfallen im Haushalt.
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Was der Badumbau in Celle kostet
Für Celle gelten die bundesweit üblichen Kostenrahmen (Stand 2026):
| Ausführung | Kostenrahmen |
|---|---|
| Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche | ca. 5.000–8.000 € |
| Typische Gesamtkosten im Standardfall | ca. 4.000–6.000 € |
Die Bandbreite entsteht durch Raumgröße, Untergrund, Materialwahl und Nebenarbeiten (Elektro, Heizkörper, Fliesen). In Fachwerkhäusern kommen häufig Erschwernisse hinzu: unebene Gefachwände, historische Fußböden und Leitungen, die noch aus der Bauzeit stammen. Lassen Sie sich im Angebot ausdrücklich Demontage, Entsorgung und Abdichtung nach DIN 18534 ausweisen, sonst drohen Nachträge. Der Lohnanteil der Rechnung ist nach § 35a EStG[1] zu 20 Prozent absetzbar (maximal 1.200 € pro Jahr).
So wohnt Celle: Vom Fachwerkhaus bis zum Nachkriegsbau
- Fachwerk-Altstadt: Die Altstadt steht als Ensemble unter Denkmalschutz. Innenumbauten wie der Tausch von Wanne gegen Dusche sind dort in der Regel mit Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde möglich, wenn historische Substanz unangetastet bleibt. Fachwerkhäuser haben oft Holzbalkendecken und Gefachwände – eine Systemlösung mit flacher Duschtasse ist hier häufig die pragmatischste Wahl.
- Gründerzeit und frühes 20. Jahrhundert: In Heese, Neustadt, Hehlentor und Neuenhäusen stehen dichte Wohnbauten aus der Zeit um 1900 und der ersten Jahrhunderthälfte. Typisch sind geräumige Bäder mit Wanne und alten Leitungen unter Putz.
- Nachkriegs- und Siedlungsbau: In Westercelle, Klein Hehlen und den Konversionsquartieren ehemaliger Kasernen dominieren Bauten der 1950er- bis 1980er-Jahre mit seriellen Bädern – der Umbau gelingt hier meist unkompliziert.
- Eingemeindete Dörfer: Altencelle, Garßen, Groß Hehlen oder Boye haben dörfliche Kerne und viele Eigenheime. Hier lässt sich eine bodengleiche Dusche häufig direkt umsetzen.
- Mietwohnungen: Ein großer Teil der Haushalte wohnt zur Miete. Mieter benötigen die schriftliche Zustimmung des Vermieters; dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, greift § 554 BGB[2].
Celler Stadtteile im Überblick
| Stadtteil | Charakter | Typische Bausubstanz |
|---|---|---|
| Altstadt/Blumlage | historischer Kern | über 400 Fachwerkhäuser, Ensemble-Denkmalschutz |
| Neustadt/Heese | großes innerstädtisches Wohngebiet | Bebauung vom 19. Jahrhundert bis zur Nachkriegszeit |
| Hehlentor, Neuenhäusen | Wohnviertel am Stadtkern | dichte Wohnbauten, teils gründerzeitlich |
| Klein Hehlen, Westercelle | Wohnlagen am Stadtrand | Eigenheime und Siedlungsbau |
| Wietzenbruch | aufgelockertes Wohngebiet | Siedlungscharakter mit Grünflächen |
| Altencelle, Garßen, Groß Hehlen | eingemeindete Dörfer | dörfliche Kerne und Eigenheime |
Quelle: Stadt Celle, Stadtteile.
Warum ein lokaler Betrieb aus Celle die bessere Wahl ist
- Kenntnis der Altstadt: Ein Celler Betrieb kennt die Eigenheiten der Fachwerkhäuser, die Vorgaben der Denkmalbehörde und die Zugangsverhältnisse in den engen Gassen – und weiß, welche Umbau-Variante dort wirklich umsetzbar ist.
- Erfahrung mit der regionalen Bausubstanz: Vom Altbau in Heese bis zur Nachkriegs-Nasszelle in Westercelle: Betriebe aus der Region haben die typischen Bäder der Stadt schon häufig umgebaut.
- Kurze Wege: Vor-Ort-Termine und Nachbesserungen sind ohne lange Anfahrt machbar – das spart Kosten.
- Verlässliche Ansprechpartner: Wer in der Stadt oder im Umland ansässig ist, bleibt auch bei Gewährleistungsfragen erreichbar. Angebote nur nach Fotos können Untergrund und Raummaße nicht seriös beurteilen.
Förderung in Celle: Pflegekasse, NBank und KfW
- Pflegekasse: Mit Pflegegrad 1–5 bis zu 4.180 €[3] Zuschuss für den Wannenumbau (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung bis zu 16.720 €[3]. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse gestellt werden; benötigt werden der Nachweis des Pflegegrads und der Kostenvoranschlag, nach Abschluss die Rechnungen.
- NBank Niedersachsen: Im Rahmen der Eigentumsförderung fördert die NBank die barrierereduzierende Modernisierung von Wohneigentum – ausdrücklich auch den Badumbau – mit Darlehen und Zuschuss, abhängig von Gesamtkosten und Einkommensgruppe. Für Haushalte mit Kindern oder Menschen mit Behinderung erhöhen sich die Zuschüsse. Der Antrag läuft nicht über die Hausbank, sondern über die zuständige Wohnraumförderstelle – in Celle in der Regel über den Landkreis Celle.
- KfW: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4] (2026er-Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge; Stand: September 2026; Wiederaufnahme ggf. erst 2027). Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €[5] je Wohneinheit) läuft weiter und ist auch ohne Pflegegrad erhältlich.
- Steuer: Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind nach § 35a EStG[1] zu 20 Prozent absetzbar (maximal 1.200 € pro Jahr) – der Lohnanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
- Krankenkasse: Krankenkassen übernehmen keine Kosten für den baulichen Umbau. Sie zahlen Hilfsmittel wie einen Duschhocker nach § 33 SGB V[6] – im Regelfall mit ärztlicher Verordnung (eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung).
- Beratung: Kostenlos beraten der Pflegestützpunkt und das Niedersachsenbüro „Neues Wohnen“ zu barrierearmem Wohnen und Fördermitteln. Bei Denkmalfragen ist die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Celle der richtige Ansprechpartner.
Eine Übersicht aller Fördermöglichkeiten finden Sie hier: Förderung & Zuschüsse.
Der Ablauf in Celle: In sechs Schritten zur neuen Dusche
| Schritt | Was passiert | Zeitaufwand |
|---|---|---|
| 1. Anfrage | Fotos, Maße und Wunschtermin an 2–3 Fachbetriebe senden | wenige Minuten |
| 2. Vor-Ort-Termin | Untergrund, Leitungen und Raummaße prüfen | ca. 30–60 Minuten |
| 3. Festpreisangebote | inkl. Demontage, Entsorgung, Abdichtung vergleichen | 1–3 Werktage |
| 4. Förderantrag | Pflegekasse – vor Baubeginn stellen | vor dem Umbau |
| 5. Umbau | Systemlösung ca. 1 Tag, geflieste Dusche mehrere Tage | 1–5 Tage |
| 6. Belege einreichen | Rechnungen einreichen, Zuschuss wird ausgezahlt | nach dem Umbau |
In der Altstadt sollten Sie zusätzlich Zeit für die denkmalrechtliche Prüfung einplanen, bevor Sie den Auftrag vergeben. Der häufigste Fehler bleibt der zu späte Förderantrag: Erst wenn die Zusage der Pflegekasse vorliegt, sollte der Auftrag erteilt werden.
Typische Herausforderungen in Celle
- Fachwerk in der Altstadt: Gefachwände sind keine massiven Wände – schwere Wandpaneele brauchen eine geeignete Unterkonstruktion. Holzbalkendecken begrenzen oft die Aufbauhöhe für bodengleiche Duschen; die flache Duschtasse umgeht das Problem.
- Denkmalschutz: Vor dem Umbau klären Sie mit der unteren Denkmalschutzbehörde, welche Eingriffe zulässig sind. Innenumbauten sind meist genehmigungsfähig, wenn historische Substanz wie Deckenbalken unangetastet bleibt.
- Alte Leitungen: In vielen Altbauten liegen die Wasserleitungen noch unter Putz. Der Umbau ist die Gelegenheit, sie auf Stand zu bringen.
- Mietwohnungen: Ohne schriftliche Vermieterzustimmung geht nichts; dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, besteht ein Anspruch nach § 554 BGB[2].
Checkliste: Fachfirma in Celle auswählen
- [ ] Vor-Ort-Termin vereinbaren – Fotos ersetzen keine Besichtigung
- [ ] Festpreisangebot mit Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Armaturen
- [ ] Referenzen aus Celle und Umgebung zeigen lassen
- [ ] Bei Fachwerk-Altbau: denkmalrechtliche Fragen vorab mit der Behörde klären
- [ ] Abdichtung nach DIN 18534 festschreiben
- [ ] Versicherung und Gewährleistung klären
- [ ] Förderantrag bei der Pflegekasse vor Baubeginn stellen
- [ ] NBank-Förderung über die Wohnraumförderstelle prüfen
- [ ] Als Mieter: Vermieterzustimmung schriftlich einholen
- [ ] Lohnkostenanteil für § 35a EStG separat ausweisen lassen
Die häufigsten Fragen
Kann ich in einem Fachwerkhaus in der Celler Altstadt die Wanne durch eine Dusche ersetzen?
In der Regel ja. Innenumbauten sind meist mit Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde möglich, solange historische Substanz unangetastet bleibt. Wegen der Gefachwände und Holzbalkendecken ist eine Systemlösung mit flacher Duschtasse häufig die beste Wahl – das klärt der Vor-Ort-Termin.
Was kostet der Badumbau in Celle?
Im Standardfall ca. 4.000–6.000 € inklusive Demontage und Entsorgung. Systemlösungen beginnen bei etwa 3.000 €; eine bodengleiche, geflieste Dusche kann 8.000 € erreichen. Im Fachwerk-Altbau können Erschwernisse den Preis erhöhen.
Darf ich als Mieter in Celle das Bad umbauen?
Mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters ja. Dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, können Sie die Erlaubnis nach § 554 BGB[2] verlangen. Klären Sie vorher, ob bei einem späteren Auszug ein Rückbau vereinbart wird.
Gilt der Pflegekassen-Zuschuss auch in Celle?
Ja. Bis zu 4.180 €[3] nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bundesweit – mit Pflegegrad 1–5 und Antrag vor dem Baubeginn. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung sind bis zu 16.720 €[3] möglich.
Gibt es Förderung ohne Pflegegrad?
Die Pflegekasse zahlt nur mit Pflegegrad. Ohne Pflegegrad kommen der KfW-Kredit 159[5] und – bei Einhaltung der Einkommensgrenzen – die NBank-Förderung in Frage. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4] (2026er-Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge; Stand: September 2026).
Wie beantrage ich die NBank-Förderung in Celle?
Die NBank fördert barrierereduzierende Modernisierungen im Rahmen der Eigentumsförderung mit Darlehen und Zuschuss. Der Antrag läuft über die zuständige Wohnraumförderstelle – für Celle ist das in der Regel der Landkreis Celle. Dort erhalten Sie Formulare und Beratung.
Zahlt die Krankenkasse einen Zuschuss zum Badumbau?
Nein. Krankenkassen übernehmen nur Hilfsmittel nach § 33 SGB V[6], keine baulichen Maßnahmen. Für den Umbau zuständig ist die Pflegekasse (bis 4.180 €[3] mit Pflegegrad) – der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
Wie lange dauert der Umbau?
Eine Systemlösung ist oft in einem Tag montiert. Eine bodengleiche, geflieste Dusche benötigt inklusive Trocknungszeiten mehrere Tage. Rechnen Sie in der Altstadt zusätzlich Zeit für die denkmalrechtliche Prüfung ein.
Fazit
Ob im Fachwerkhaus in der Altstadt, in der Altbauwohnung in Heese oder im Eigenheim in Westercelle: Celles Bausubstanz ist vielfältig, und fast überall gibt es eine passende Lösung für den Wannenumbau. In der Altstadt gehören die frühzeitige Abstimmung mit der Denkmalbehörde und eine auf Fachwerk zugeschnittene Planung dazu, in den Siedlungsgebieten ist der Umbau meist unkompliziert. Entscheidend bleiben der ehrliche Vor-Ort-Termin, vergleichbare Festpreisangebote und der Förderantrag vor dem Baubeginn – dann steht einer sicheren Dusche zu einem kalkulierbaren Preis nichts mehr im Weg.
Quellen
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- NBank, Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum) – barrierereduzierende Modernisierung: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Eigentumsf%C3%B6rderung-(Selbst-genutztes-Wohneigentum).html
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
- Stadt Celle, Stadtteile und Fachwerk-Altstadt: https://de.wikipedia.org/wiki/Celle
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen zugunsten von Menschen mit Behinderung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis zu 4.180 € je Maßnahme bzw. Pflegebedürftigem, max. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstig, bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
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