Badewannentür nachrüsten: Kosten, Einbau und Alternativen zum Umbau (2026)
Der Einstieg über den Wannenrand wird mit zunehmendem Alter oder nach einer Operation zum wackligen Balanceakt: Das Bein muss fast 60 Zentimeter hochgehoben werden, die nasse Wanneninnenfläche bietet wenig Halt, und genau in diesem Moment passieren die meisten Stürze im Bad. Wer die Wanne behalten möchte, stößt dabei früher oder später auf die Idee der Badewannentür – eine Tür, die nachträglich in die Seitenwand der bestehenden Wanne eingelassen wird. Sie senkt den Einstieg auf etwa 20 bis 30 Zentimeter und macht das Baden wieder möglich, ohne dass die Wanne herausgerissen oder das Bad gefliest werden muss. Dieser Ratgeber beantwortet die Fragen, die vor dieser Entscheidung stehen: Was kostet das Nachrüsten einer Badewannentür wirklich, wie läuft der Einbau ab, welche Wannen sich eignen, wer sich finanziell beteiligt – und wann eine Wannentür nur eine Zwischenlösung ist, hinter der der Umbau zur Dusche die wirtschaftlichere Entscheidung wäre.
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Was eine Badewannentür kostet: die Preise im Überblick
Die Kosten für das Nachrüsten einer Badewannentür setzen sich aus Material, Maßanfertigung und Montage zusammen und werden in der Regel als Komplettpreis inklusive Einbau angeboten. Nach Angaben von Anbietern liegt dieser Preisrahmen 2026 etwa zwischen 2.000 und 4.500 Euro (Quellen: pflegehilfe.org, badewannentuer-einbauen.de). In der Praxis lassen sich drei Größenordnungen unterscheiden:
| Ausführung | Kostenrahmen (Richtwerte 2026) | Wann lohnt sich das |
|---|---|---|
| Einstiegstür, Standardmaße, Acryl- oder Glasblatt, inkl. Montage | ca. 2.000–3.000 € | Standardwanne, Tür in üblicher Breite (ca. 55–60 cm) |
| Tür mit höherwertiger Ausstattung (Glas, Zusatzgriffe, Design-Anpassung) | ca. 3.000–4.500 € | Sonderwünsche, Markenprodukt, aufwendigere Geometrie |
| Sonderfälle: Eilfertigung, ungewöhnliche Wannenformen, Zusatzarbeiten | deutlich über 4.500 € möglich | Aufpreis je nach Aufwand – vorab festpreislich klären lassen |
Entscheidend ist der zweite Blick auf das Angebot: Seriöse Anbieter kalkulieren einen Festpreis für Vermessung, Maßanfertigung, Einbau, Abdichtung und Endreinigung. Achten Sie darauf, dass genau diese Leistungen im Preis enthalten sind und nicht später als „Zusatzarbeiten" auftauchen. Auch der zeitliche Ablauf hat einen Preiseffekt: Weil jede Tür ein Sonderanfertigung ist, liegt die Produktionszeit meist bei zwei bis drei Wochen; wer es eilig hat, zahlt für die Eilfertigung einen Aufpreis (Quelle: pflegehilfe.org).
Ein wichtiger Einwand vorweg: Diese Beträge sind Markt-Richtwerte von Anbietern, keine gesetzlichen oder gebundenen Preise. Gerade weil die Wannentür ein Nischenprodukt mit wenigen Spezialanbietern ist, lohnt der Vergleich von zwei bis drei Festpreisangeboten besonders – die Spannen zwischen den Anbietern sind hier erfahrungsgemäß größer als bei standardisierten Sanitärarbeiten.
Was beim Einbau genau passiert
Der Einbau ist der eigentliche Vorteil der Wannentür gegenüber dem Badumbau: Er findet an der vorhandenen Wanne statt, ohne Fliesenarbeiten, ohne Demontage und ohne lange Trocknungszeiten. Der Ablauf in fünf Schritten:
- Vorabtermin und Vermessung: Ein Techniker des Fachbetriebs prüft die Wanne (Material, Geometrie, Zustand) und nimmt die Maße für die Türöffnung. Geklärt wird dabei auch, ob die Tür links, rechts oder mittig sitzen und wie breit sie sein soll.
- Maßanfertigung: Die Tür wird nach diesen Maßen gefertigt. Üblich sind Türblätter aus Sicherheitsglas oder Acryl in einem Rahmen aus Edelstahl beziehungsweise Aluminium; die Produktionszeit beträgt etwa zwei bis drei Wochen.
- Ausschnitt: Beim Montagetermin wird ein U-förmiger Ausschnitt in die Wannenwand gefräst beziehungsweise geschnitten – mit Spezialwerkzeug, das den Zahnschmelz von Stahl- und Emaille-Wannen nicht splittern lässt.
- Abdichtung und Montage: Die Türkonstruktion wird eingesetzt, mit mehreren Dichtungsebenen abgedichtet und mit dem Wannenkörper verbunden. Danach folgt ein Dichtigkeitstest mit Wasser.
- Aushärtung und Übergabe: Die Dichtungsmassen müssen in der Regel etwa 24 Stunden aushärten, bevor die Wanne wieder befüllt werden darf (Quelle: pflegehilfe.org). Anbieter mit schnelleren Dichtsystemen versprechen die Nutzung bereits am Abend desselben Tages – im Zweifel gilt die Angabe des jeweiligen Fachbetriebs.
Die reine Montagezeit liegt bei vier bis sechs Stunden, verteilt auf einen Arbeitstag. Das Bad bleibt währenddessen nutzbar, es entsteht kaum Schmutz, und vorhandene Fliesen bleiben unangetastet – das ist der zentrale Unterschied zu jedem Wannenausbau.
Welche Wannen sich nachrüsten lassen
Grundsätzlich gilt: Einbaukörper aus Stahl, Stahlemaille, Acryl und auch Gusseisen lassen sich nachrüsten – das bestätigen die Anbieter übereinstimmend (Quelle: pflegehilfe.org). Trotzdem entscheidet der Vorabtermin: Bei sehr dünnwandigen oder versprödeten Wannen, bei runden Sonderformen und bei freistehenden Wannen, deren Außenseite sichtbar bleibt, kann die Nachrüstung scheitern oder unwirtschaftlich werden. Lassen Sie sich die Eignung Ihrer Wanne schriftlich bestätigen, bevor Sie einen Auftrag vergeben.
Auch der Platz vor der Wanne spielt eine Rolle: Die Tür schwingt in der Regel nach außen auf. Steht die Wanne direkt an der Wand oder grenzt sie eng an ein Waschbecken, muss die Öffnungsseite sorgfältig geplant werden – manche Hersteller bieten deshalb auch Schiebetüren an, die keinen Schwenkraum brauchen.
Der eigentliche Vergleich: Wannentür, Wannenlifter oder Duschumbau?
Wer vor der Frage „Wie komme ich sicher in die Wanne?" steht, hat drei grundsätzlich verschiedene Antworten zur Auswahl. Die folgende Übersicht zeigt, was jede Lösung kann – und wo ihre Grenze liegt:
| Kriterium | Badewannentür | Badewannenlifter | Umbau zur Dusche |
|---|---|---|---|
| Kostenrahmen (Richtwerte 2026) | ca. 2.000–4.500 € inkl. Montage | Kauf ca. 200–4.000 €, Miete ca. 60–300 €/Monat | Systemlösung ca. 3.000–5.000 €, bodengleiche Lösung ca. 5.000–8.000 € |
| Bauaufwand | Ein Tag, keine Fliesenarbeiten | Keiner – Gerät wird eingesetzt | Mehrere Tage bis Wochen, Vollsanierung möglich |
| Einstieg | Reduziert auf ca. 20–30 cm | Wannenrand bleibt, Person wird gehoben | Ebenerdig bzw. mit geringer Schwelle |
| Baden in der Wanne | Voll erhalten | Voll erhalten | Nicht mehr möglich (Dusche) |
| Selbstständigkeit | Eigene Kraft zum Übersteigen der Restkante nötig | Kaum eigene Kraft nötig, Bedienung des Geräts nötig | Höchste – keine Kante, Duschen im Sitzen möglich |
| Pflege durch andere | Wird durch niedrigeren Einstieg erleichtert | Wird nicht leichter – Helfer muss über den Rand pflegen | Wird am einfachsten: Zugang und Arbeitsraum |
| Fördermöglichkeit | Pflegekasse (wohnumfeldverbessernde Maßnahme) | Krankenkasse als Hilfsmittel (§ 33 SGB V) | Pflegekasse, KfW, Steuer |
Drei Beobachtungen aus der Praxis helfen bei der Einordnung:
Erstens: Die Wannentür ist eine Wannen-Erhaltungs-Lösung. Sie beantwortet die Frage „Wie steige ich sicher in meine Wanne?" – nicht die Frage „Wie dusche ich sicher?". Wer ohnehin überwiegend duscht und die Wanne nur selten nutzt, investiert 2.000 bis 4.500 Euro in ein Angebot, das am Alltagsproblem vorbeigeht. Für dieses Szenario sind Duschhocker, Haltegriffe oder ein Duschumbau die passenderen Antworten.
Zweitens: Der Wannenlifter ist die günstigere Sofort-Lösung, aber kein Dauerersatz. Ein Lifter kostet in der Anschaffung oft weniger als ein Zehntel der Wannentür und kann als Hilfsmittel über die Krankenkasse laufen. Er ersetzt jedoch nicht den Überstieg – er findet nach dem Überstieg statt. Wer nicht mehr sicher über den Rand kommt, kommt auch nicht in den Lifter hinein. Zudem bleibt die Pflegesituation schwierig: Für Helferinnen und Helfer bedeutet jeder Einsatz über den Wannenrand hinweg eine Belastung für den Rücken.
Drittens: Der Duschumbau ist teurer, löst aber das Problem dauerhaft. Die Rechnung ist schnell gemacht: Eine Wannentür für 3.500 Euro erhält die Wanne. Ein Umbau zur Dusche kostet je nach Ausführung das Ein- bis Zweieinhalbfache – beseitigt dafür aber die Kante komplett, schafft Platz für Pflege und Hilfspersonen, erlaubt das Duschen im Sitzen auf einem Wandklappsitz und ist bei anerkanntem Pflegegrad mit bis zu 4.180 Euro bezuschussbar[1]. Wer mit einer dauerhaften Einschränkung rechnet, für den ist der Umbau über die Lebensdauer betrachtet häufig die wirtschaftlichere Entscheidung – das zeigen auch unsere ausführlichen Vergleiche rund um den Umbau von der Wanne zur Dusche.
Die Wannentür hat ihren Platz also dort, wo das Baden ein wichtiger Bestandteil des Lebens bleibt: beim Menschen, der das Vollbad liebt und nicht darauf verzichten möchte, in Haushalten, in denen eine Person baden und eine andere duschen will, und in Situationen, in denen ein Komplettumbau nicht infrage kommt – etwa in einer Mietwohnung mit unklarer Perspektive oder wenn das Budget für den größeren Umbau noch nicht steht.
Für wen sich die Nachrüstung konkret lohnt
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Herr K., 78, wohnt seit 30 Jahren in derselben Wohnung und nimmt seit jeher jeden Sonntag ein Vollbad – das ist für ihn kein Komfort, sondern Ritual. Nach einer Hüftoperation fällt ihm das Heben des Beins über den Wannenrand schwer, und seine Frau traut sich nicht mehr, ihn dabei zu sichern. Für Herrn K. ist die Wannentür die passende Antwort: Die Wanne bleibt, das Baden bleibt, und der Einstieg sinkt auf eine Höhe, die er mit einem Haltegriff bewältigt. Gleichzeitig ist er sich bewusst, dass er die Wanne im Alltag nicht zum Duschen nutzt – dafür steht eine separate Dusche zur Verfügung.
Anders liegt der Fall bei Frau M., 82, die in ihrer Wohnung ausschließlich über die Wanne duscht: Sie steigt täglich zwei- bis dreimal über den Rand, um unter der Brause zu stehen. Eine Wannentür würde ihr den Einstieg zwar erleichtern, das Duschen im Stehen in der glatten Wanne bliebe aber riskant – für sie wäre ein Duschstuhl in Kombination mit einer späteren Umbaulösung die ehrlichere Antwort. Beide Beispiele sind konstruiert, zeigen aber das entscheidende Kriterium: Die Frage ist nicht allein „Kann ich noch über den Rand?", sondern „Was mache ich in der Wanne – und wird das durch die Tür sicherer?"
Fördermittel und Zuschüsse: Wer sich beteiligt
Bei der Finanzierung gibt es eine wichtige Abgrenzung, die immer wieder für Verwirrung sorgt:
- Die Krankenkasse zahlt die Wannentür nicht. Die nachträgliche Tür ist eine bauliche Veränderung an der Wanne und kein Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V[2]. Hilfsmittel der Krankenkasse in diesem Umfeld sind mobile Produkte wie Badewannenlifter oder Einstiegshilfen – nicht der Eingriff in die Wannenwand.
- Die Pflegekasse kann sich beteiligen. Liegt ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 vor, zählt die Wannentür als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme[1]; leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 Euro[1] möglich (4.180 Euro je Person, höchstens vier Berechtigte). Voraussetzung: Der Antrag muss vor dem Einbau gestellt werden; warten Sie die schriftliche Bewilligung ab, bevor Sie beauftragen – Anträge nach der Maßnahme lehnen die Kassen ab.
- Ohne Pflegegrad bleiben KfW und Steuer. Die KfW fördert barrierereduzierende Maßnahmen über den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" (zinsgünstig, bis 50.000 Euro je Wohneinheit[3], kfw.de). Der frühere Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4] (2026er-Mittel ausgeschöpft; keine neuen Anträge; Stand: September 2026). Zusätzlich können Selbstnutzer die Handwerkerleistungen nach § 35a EStG absetzen: 20 Prozent der Lohnkosten, bis 1.200 Euro im Jahr[5]. Dafür muss die Rechnung den Lohnanteil separat ausweisen.
- In der Mietwohnung: Die Wannentür ist eine dauerhafte bauliche Veränderung. Holen Sie die Zustimmung des Vermieters ein – am besten schriftlich –, bevor Sie beauftragen. Maßnahmen, die der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen dienen (Barrierereduzierung), darf der Mieter nach § 554 BGB[6] verlangen; die Kosten trägt in der Regel der Mieter, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Weil die Antragsfristen und Konditionen sich ändern können, lohnt vor dem Einbau ein Blick in unseren Ratgeber zur Förderung des Badumbaus – dort sind Pflegekasse, KfW und Steuervorteile im Zusammenhang erklärt.
Risiken und Stolperfallen beim Einbau
Die Wannentür ist ein Eingriff in die wasserführende Wanne – wer hier spart, riskiert Folgeschäden, die teurer werden als jede Tür:
- Nur Fachbetriebe beauftragen. Ein unsachgemäßer Ausschnitt kann die Wanne unbrauchbar machen oder die Statik des Wannenkörpers schwächen. Anbieter mit nachweisbarer Erfahrung und Referenzen sind Pflicht; der Einbau gehört nicht in die Kategorie „selbst gemacht".
- Garantie und Gewährleistung schriftlich fixieren. Seriöse Anbieter geben Garantien auf Material und Montage, inklusive der Dichtheit. Lassen Sie sich zusagen, dass im Schadensfall die Kosten für das Öffnen und Schließen der Anschlussbereiche übernommen werden – genau hier scheitern im Streitfall viele Reklamationen.
- Dichtungspflege einplanen. Die Dichtungen der Tür sind Verschleißteile. Sie sollten regelmäßig gereinigt und auf Risse geprüft werden; eine jährliche Sichtkontrolle gehört zur Routine, sobald die Tür einige Jahre alt ist.
- Versicherungsfragen klären. Bei einem Wasserschaden durch die Tür stellt sich die Frage, ob die Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung zahlt. Fachgerechter Einbau durch einen Betrieb und nachvollziehbare Wartung verbessern die Position im Schadensfall deutlich.
Fragen und Antworten zur Badewannentür
Kann ich eine Badewannentür in jede Wanne einbauen lassen?
In die meisten Einbauwannen aus Stahl, Stahlemaille, Acryl oder Gusseisen lässt sich eine Tür nachrüsten. Ob Ihre Wanne sich eignet, klärt der Fachbetrieb im Vorabtermin; bei freistehenden Wannen und starken Sonderformen kann die Nachrüstung unwirtschaftlich sein.
Wie lange dauert der Einbau?
Die Montage selbst dauert in der Regel vier bis sechs Stunden und ist an einem Tag erledigt. Davor liegt die Maßanfertigung mit etwa zwei bis drei Wochen Produktionszeit; nach der Montage müssen die Dichtungen meist rund 24 Stunden aushärten, bevor die Wanne wieder genutzt wird.
Wie hoch ist der Einstieg nach dem Einbau?
Die Tür sitzt im unteren Bereich der Wannenwand; die verbleibende Einstiegshöhe liegt je nach System und Wanne bei etwa 20 bis 30 Zentimetern. Zum Vergleich: Der normale Wannenrand ist rund 55 bis 60 Zentimeter hoch.
Wird die Wanne dadurch undicht?
Eine fachgerecht eingebaute Tür mit mehreren Dichtungsebenen hält dicht – das ist die Kernkompetenz der Spezialanbieter, und seriöse Betriebe testen die Dichtheit nach dem Einbau mit Wasser. Entscheidend sind der saubere Einbau und die Pflege der Dichtungen in den Folgejahren.
Bezahlt die Krankenkasse eine Badewannentür?
Nein. Die Wannentür ist eine bauliche Maßnahme und kein Hilfsmittel nach § 33 SGB V[2]. Bei anerkanntem Pflegegrad kommt stattdessen der Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen infrage (§ 40 Abs. 4 SGB XI, bis 4.180 €[1]).
Brauche ich für die Wannentür einen Pflegegrad?
Für den Einbau selbst nicht. Einen Pflegegrad benötigen Sie nur, wenn Sie den Zuschuss der Pflegekasse nutzen möchten. Ohne Pflegegrad bleiben der KfW-Kredit 159[3] und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[5].
Was ist besser: Wannentür oder Duschumbau?
Das hängt davon ab, ob die Wanne im Alltag zum Baden oder zum Duschen genutzt wird. Wer baden möchte, bekommt mit der Tür den Wannenerhalt; wer sicher duschen will und dauerhaft eingeschränkt ist, ist mit dem Umbau zur ebenerdigen Dusche langfristig besser beraten – gerade weil er mit Pflegegrad bezuschusst wird und das Sturzrisiko an der Wurzel beseitigt.
Kann ich die Wannentür in einer Mietwohnung einbauen lassen?
Ja, mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters. Maßnahmen, die der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen dienen (Barrierereduzierung), kann der Mieter nach § 554 BGB[6] verlangen; holen Sie die Erlaubnis vor der Beauftragung ein und lassen Sie sich die Vereinbarung unterschreiben.
Was kostet eine Badewannentür mit Einbau insgesamt?
Nach Anbieterangaben 2026 liegen die Komplettpreise inklusive Maßanfertigung und Montage meist zwischen 2.000 und 4.500 Euro. Zuschläge entstehen bei Eilfertigung, Sondermaßen oder umfangreichen Zusatzarbeiten. Ein Festpreisangebot mit ausgewiesenen Leistungen ist die Grundlage jedes Vergleichs.
Checkliste vor dem Einbau
- [ ] Eigene Nutzung geklärt: Wird die Wanne zum Baden genutzt – oder nur als Duschplatz?
- [ ] Alternative geprüft: Wannenlifter (Krankenkasse, § 33 SGB V) als günstigere Sofortlösung?
- [ ] Zwei bis drei Festpreisangebote von Spezialanbietern eingeholt und Leistungen verglichen
- [ ] Eignung der Wanne im Vorabtermin bestätigen lassen
- [ ] Pflegegrad-Bescheid geprüft, ggf. Zuschussantrag (bis 4.180 €) vor Beauftragung gestellt
- [ ] Ohne Pflegegrad: KfW 159 geprüft, Status 455-B auf kfw.de verifiziert
- [ ] In der Mietwohnung: schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt
- [ ] Garantie auf Material, Montage und Dichtheit schriftlich fixiert
- [ ] Lohnanteil für § 35a EStG separat ausweisen lassen (Selbstnutzer)
- [ ] Dichtungspflege in die jährliche Routine aufgenommen
Fazit
Die nachgerüstete Badewannentür ist eine ehrliche Lösung für ein klares Bedürfnis: Sie erhält die Wanne, senkt den Einstieg auf ein sicheres Maß und ist an einem Tag eingebaut, ohne dass das Bad zur Baustelle wird. Dafür steht ein Komplettpreis von etwa 2.000 bis 4.500 Euro – eine Investition, die sich rechnet, wenn das Baden ein fester Teil des Lebens bleibt und die Wanne nicht nur als Duschunterbau dient. Wer dagegen überwiegend duscht oder mit einer dauerhaften Einschränkung lebt, für den ist der Vergleich mit dem Duschumbau Pflicht: Der Umbau kostet mehr, beseitigt das Sturzrisiko aber vollständig, schafft Raum für Pflege und lässt sich mit Pflegegrad über die Pflegekasse finanzieren. Prüfen Sie deshalb zuerst die Nutzung, dann das Angebot und erst danach die Fördermittel – in dieser Reihenfolge finden die meisten Haushalte die Lösung, die zum Leben passt und nicht nur zur Wanne.
Quellen
- pflegehilfe.org, „Badewannentür nachträglich einbauen" (Kosten 1.200–4.000 €, Einbau-Ablauf, Eignung der Wannentypen): https://www.pflegehilfe.org/badewannentuer
- badewannentuer-einbauen.de, „Badewannentür einbauen lassen: Ablauf, Kosten & Förderung" (Kosten 2.500–4.500 € inkl. Montage, Einbau an einem Arbeitstag): https://badewannentuer-einbauen.de/badewannentuer-einbauen-lassen/
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 33 SGB V (Hilfsmittel – Abgrenzung zur baulichen Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen – Barrierereduzierung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" und Status des Zuschusses 455-B: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/
Stand: September 2026. Preisangaben sind Richtwerte der genannten Anbieter, keine verbindlichen Angebote; Förderbedingungen können sich ändern. Vor Beauftragung aktuelle Angebote und Konditionen prüfen.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen; Antrag vor Baubeginn): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung – bauliche Maßnahmen sind keine Hilfsmittel): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstig, bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen – 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen – Barrierereduzierung; dient der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
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