Badumbau in Saarbrücken: Wanne zur Dusche umbauen – Kosten, Ablauf und Förderung (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 10 Min. Lesezeit

VorherBadumbau in Saarbrücken: Wanne zur Dusche umbauen – Kosten, Ablauf und Förderung (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherBadumbau in Saarbrücken: Wanne zur Dusche umbauen – Kosten, Ablauf und Förderung (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Wer in Saarbrücken wohnt und über einen Badumbau nachdenkt, hat meist eine klare Frage: Wie wird das Bad sicherer, ohne dass Kosten und Aufwand aus dem Ruder laufen? Saarbrücken ist mit rund 180.000 Einwohnern die Landeshauptstadt des Saarlandes – geprägt von gründerzeitlichen Vierteln, Nachkriegsbauten, Siedlungen der 1950er- bis 1970er-Jahre und einem hohen Anteil an Mietwohnungen. Viele Bäder stammen aus einer Zeit, in der die Badewanne als Standard galt und barrierearmes Wohnen kaum eine Rolle spielte. Genau dort setzt der Umbau zur Dusche an: Ein niedriger oder ebenerdiger Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich, erleichtert die Körperpflege und macht das Bad auch für Angehörige einfacher zu nutzen. Dieser Ratgeber fasst zusammen, wie der Umbau in Saarbrücken typischerweise abläuft, was er kostet, welche Förderung es gibt und worauf Sie bei der Auswahl der Fachfirma achten sollten.

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Warum eine Fachfirma vor Ort beauftragen?

  • Kurze Wege: Ein Betrieb aus Saarbrücken oder dem Umland ist schnell vor Ort – für den Ersttermin, Rückfragen und eventuelle Nachbesserungen.
  • Ortskenntnis: Fachleute aus der Region kennen die typischen Gebäude – von der Altbausubstanz in den Innenstadtvierteln über Nachkriegsbauten bis zu Siedlungshäusern der 1960er- und 1970er-Jahre – und die üblichen Probleme wie alte Leitungen, knappe Raummaße oder unebene Böden.
  • Keine langen Anfahrten: Bei einem Anbieter aus der Region entfallen Anfahrtskosten – das spart Geld.
  • Erreichbarkeit: Ein lokaler Ansprechpartner bleibt auch bei Gewährleistungsfragen erreichbar – ein Fernangebot nach Fotos nicht.

Ein Angebot, das nur anhand von Fotos erstellt wird, kann die Gegebenheiten vor Ort nicht beurteilen: Untergrund, Leitungsführung und Raummaße sind am Bildschirm nicht zuverlässig zu bewerten. Deshalb lohnt sich der Vergleich von Betrieben aus Saarbrücken und dem unmittelbaren Umkreis – er spart Zeit, Wege und im Zweifel Ärger bei der Gewährleistung.

Typische Ausgangslage in Saarbrücken

  • Viele Mietwohnungen: Ein großer Teil der Saarbrücker Haushalte wohnt zur Miete. Mieter brauchen die Erlaubnis des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[1] ein Anspruch auf Zustimmung. Stellen Sie die Anfrage schriftlich und legen Sie das Angebot bei.
  • Nachkriegs- und Bestandsbauten: Viele Gebäude im Stadtgebiet stammen aus den 1950er- bis 1970er-Jahren. Estrich, Holzbalkendecken oder alte Fliesen entscheiden, ob eine bodengleiche Dusche möglich ist oder eine Systemlösung mit flacher Duschtasse besser passt.
  • Altbauviertel: In den gründerzeitlichen Vierteln sind die Bäder oft klein, Türen schmal und Bewegungsflächen knapp – das erfordert eine sorgfältige Planung, manchmal auch die Anpassung der Türbreite.
  • Eigentumswohnungen: Eigentümer sollten vor dem Umbau die Teilungserklärung prüfen; je nach Umfang der Maßnahme ist ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich.
  • Termine früh planen: Handwerker sind in Saarbrücken und Umgebung gut ausgelastet. Wer Förderung, Vermieterzustimmung und Firmenwahl frühzeitig klärt, vermeidet unnötige Wartezeit.

Ablauf: Vom Angebot bis zur fertigen Dusche

In Saarbrücken läuft der Umbau nach demselben Muster ab wie überall – der Ablauf im Überblick:

Schritt Was passiert Zeitaufwand
1. AnfrageFotos, Maße und Wunschtermin an eine Fachfirma sendenwenige Minuten
2. Vor-Ort-TerminVermessung, Leitungsführung, Untergrund prüfenca. 30–60 Minuten
3. Festpreisangebotinkl. Demontage, Entsorgung, Abdichtung vergleichen1–3 Werktage
4. Förderantragbei der Pflegekasse – vor Baubeginnvor dem Umbau
5. UmbauSystemlösung oft 1 Tag, geflieste Dusche mehrere Tage1–5 Tage
6. Rechnungen einreichenBelege einreichen, Zuschuss wird ausgezahltnach dem Umbau

Wichtig: Erst beauftragen, wenn die Förderzusage vorliegt – ein zu später Antrag ist der häufigste Ablehnungsgrund.

Der zeitliche Ablauf hängt von der gewählten Lösung ab: Eine Systemlösung aus Duschtasse, Wandpaneelen und Duschabtrennung ist meist an einem Tag montiert. Eine bodengleiche, geflieste Dusche benötigt mehrere Tage, weil der Bodenaufbau angepasst, abgedichtet, gefliest und verfugt werden muss. Planen Sie für die Bauzeit ein Ersatzbad ein oder klären Sie mit der Firma, ob der Sanitäranschluss für eine provisorische Nutzung freigehalten werden kann.

Für einen reibungslosen Start bereiten Sie Folgendes vor:

  • Fotos von Wanne, Raum und Tür
  • Maße des Bades, möglichst mit Grundriss
  • Angaben zum Gebäudejahr und zur Wohnsituation (Miete oder Eigentum)
  • Unterlagen zum Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden

Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss erst nach Abschluss der Arbeiten aus. Reichen Sie die Rechnungen vollständig ein und bewahren Sie Kostenvoranschlag und Rechnungen auf – für die Pflegekasse und für die Steuererklärung.

Förderung: Bis zu 4.180 € von der Pflegekasse, dazu der Saarland-Zuschuss

Die wichtigsten Zuschüsse gelten bundesweit – auch in Saarbrücken:

  • Pflegekasse: Mit Pflegegrad 1–5 bis zu 4.180 €[2] für den Umbau der Badewanne zur Dusche (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €[2]. Antrag vor Baubeginn stellen. Die Pflegekasse benötigt in der Regel den Nachweis des Pflegegrads, den Kostenvoranschlag der Fachfirma und nach Abschluss die Rechnungen. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung der Belege – rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit.
  • Saarland: Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit fördert bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im selbst genutzten Wohneigentum und in Mietwohnungen. Einzelne barrierereduzierende Maßnahmen – wie der Badumbau – werden bei Menschen ab 60 Jahren mit bis zu 5.000 € gefördert, bei einer erheblichen oder außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen G oder aG) oder einem Pflegegrad mit bis zu 7.500 €[3]. Für die komplett barrierefreie Anpassung der Wohnung gelten höhere Höchstbeträge (7.500 € bzw. 11.250 €). Es gelten Einkommensgrenzen (Einpersonenhaushalt 32.000 €, Zweipersonenhaushalt 48.000 € netto pro Jahr); die Richtlinie gilt bis 31.12.2027. Anträge stellt man direkt beim Ministerium (saarland.de).
  • KfW: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026)[4]; eine Wiederaufnahme käme frühestens 2027 in Betracht. Die offene Alternative ist der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €[5] je Wohneinheit), der weiterläuft und keinen Pflegegrad voraussetzt.
  • Stadt und Regionalverband: Auch in Saarbrücken beraten die Wohnberatung und der Pflegestützpunkt zu barrierearmem Wohnen; einzelne kommunale Zuschuss- und Beratungsangebote ändern sich regelmäßig – fragen Sie dort gezielt nach.
  • Steuer: Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 €[6] pro Jahr. Dafür muss der Lohnanteil auf der Rechnung separat ausgewiesen sein – bitten Sie die Fachfirma darum.

Kostenrahmen: Was der Umbau in Saarbrücken kostet

Als Orientierung für Saarbrücken gelten diese Spannen (Stand 2026):

Ausführung Kostenrahmen
Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €
Übliche Pauschale im Standardfallca. 4.000–6.000 €

Quellen: pflege.de, altersgerecht-modernisieren.de (Kostenübersicht 2026).

Die tatsächlichen Kosten hängen von Raumgröße, Untergrund, Materialwahl und dem Umfang der Nebenarbeiten ab. In den genannten Spannen sind Demontage der Wanne, Entsorgung, Abdichtung und die neue Dusche in der Regel enthalten – sofern das Angebot sie ausdrücklich aufführt. Zusätzlich können Kosten entstehen für:

  • Elektroarbeiten, etwa für einen neuen Anschluss oder eine zusätzliche Steckdose
  • Austausch des Handtuchheizkörpers oder höherwertige Armaturen
  • Duschabtrennungen mit Sondermaßen oder Glastüren
  • Fliesenarbeiten über den Duschbereich hinaus, wenn das ganze Bad neu gefliest wird

Holen Sie mindestens drei Angebote ein und vergleichen Sie die Leistungsverzeichnisse Punkt für Punkt – das günstigste Angebot ist nicht automatisch das beste. Lassen Sie sich zusichern, dass Nachträge nur im Ausnahmefall entstehen. Ein Betrieb aus Saarbrücken spart zudem Anfahrtskosten.

Checkliste: Fachfirma vor Ort auswählen

Vor Vertragsabschluss klären:

  • [ ] Vor-Ort-Termin: Ein seriöses Angebot entsteht erst nach Besichtigung – Untergrund und Maße lassen sich nicht per Foto beurteilen.
  • [ ] Festpreisangebot: Mit Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Armaturen; Nachträge nur im Ausnahmefall.
  • [ ] Anfahrtskosten: Bei einem Betrieb aus Saarbrücken oder dem Umkreis entfallen lange Anfahrtswege.
  • [ ] Referenzen: Nach abgeschlossenen Umbauten in Saarbrücken und Umgebung fragen.
  • [ ] Abdichtung: Duschbereich fachgerecht abdichten lassen (DIN 18534) – die häufigste Fehlerquelle.
  • [ ] Versicherung und Gewährleistung: Haftung bei Schäden und Garantie auf die Arbeit klären.
  • [ ] Förderung: Pflegekassen-Antrag und ggf. Saarland-Antrag vor dem Baubeginn stellen, Rechnungen für den Zuschuss sammeln.
  • [ ] Mietrechtliche Zustimmung: Als Mieter die Erlaubnis des Vermieters schriftlich einholen, bevor der Termin festgelegt wird.
  • [ ] Lohnkostenanteil: Auf der Rechnung separat ausweisen lassen – für die Steuererklärung (§ 35a EStG).
  • [ ] Terminplan: Schriftlichen Terminplan und Ansprechpartner für den Umbautag vereinbaren.

Fragen und Antworten

Kann ich in meiner Saarbrücker Mietwohnung das Bad umbauen?

Ja, mit der Zustimmung des Vermieters. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung kann die Erlaubnis verlangt werden (§ 554 BGB[1]). Stellen Sie die Anfrage schriftlich und legen Sie das Angebot bei. Klären Sie gleichzeitig, ob bei einem späteren Auszug ein Rückbau vereinbart wird.

Welche Duschvariante passt zu einem kompakten Altbau-Bad?

Häufig eine Systemlösung mit flacher Duschtasse und Wandpaneelen – schnell montiert, ohne Eingriff in den Boden. Ob eine bodengleiche Dusche möglich ist, klärt der Vor-Ort-Termin, weil Estrich und Deckenkonstruktion entscheidend sind.

Gilt der Pflegekassen-Zuschuss auch in Saarbrücken?

Ja. Bis zu 4.180 €[2] nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bundesweit – mit Pflegegrad 1–5 und Antrag vor dem Baubeginn.

Gibt es im Saarland eine eigene Förderung für den Badumbau?

Ja. Das Land fördert einzelne barrierereduzierende Maßnahmen – auch den Badumbau – mit bis zu 5.000 €[3] (ab 60 Jahren) bzw. bis zu 7.500 €[3] (bei Gehbehinderung mit Merkzeichen G/aG oder Pflegegrad). Es gelten Einkommensgrenzen; die Richtlinie ist bis Ende 2027 verlängert.

Brauche ich einen Pflegegrad für die Förderung?

Für den Zuschuss der Pflegekasse[2] ja. Ohne Pflegegrad bleibt der zinsgünstige KfW-Kredit 159[5]; der Zuschuss 455-B ist gestoppt – neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026)[4]. Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse – die Beratung ist kostenlos.

Wie lange dauert der Umbau in Saarbrücken?

Eine Systemlösung ist oft in einem Tag montiert. Für eine bodengleiche, geflieste Dusche planen Sie mehrere Tage ein, inklusive Trocknungs- und Austrocknungszeiten.

Lassen sich Pflegekasse und KfW-Förderung kombinieren?

Ja. Der Zuschuss der Pflegekasse[2] und der KfW-Kredit 159[5] schließen sich nicht aus. Bei der Saarland-Förderung werden Leistungen von Pflege- und Krankenkasse auf den Zuschuss angerechnet – klären Sie die Kombination vor dem Antrag.

Fazit

Saarbrücken hat viele Bäder, die sich gut umbauen lassen – und ein großes Angebot an Fachbetrieben in Stadt und Region. Wer Vor-Ort-Termin, Festpreisangebot und Förderantrag vor dem Baubeginn einplant und als Mieter früh die Zustimmung des Vermieters holt, bekommt eine sichere Dusche ohne böse Überraschungen. Im Saarland kommt neben der Pflegekasse ein landeseigener Zuschuss für barrierereduzierende Maßnahmen in Betracht, der den Eigenanteil deutlich senken kann. Die wichtigsten Schritte lassen sich in wenigen Wochen erledigen: Angebote vergleichen, Förderung beantragen, bauen lassen. Bleibt der Untergrund unklar, entscheidet der Vor-Ort-Termin. So wird aus der alten Wanne eine Dusche, die viele Jahre sicher bleibt.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • Saarland, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit – Fördermaßnahme für alters- oder behindertengerechtes barrierefreies Wohnen (Einzelmaßnahmen bis 5.000 € / 7.500 €): https://www.saarland.de/masfg/DE/portale/sozialesleben/leistungensoziales/wohnraum/wohnraum
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 554 BGB (Erlaubnis des Mieters für bauliche Veränderungen zugunsten von Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftigen Personen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  2. § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 €, bei mehreren Berechtigten bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  3. Saarland, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit – Förderung barrierereduzierender Maßnahmen im Wohnraum (Einzelmaßnahmen bis 5.000 €/7.500 €; Richtlinie bis 31.12.2027): https://www.saarland.de/masfg/DE/portale/sozialesleben/leistungensoziales/wohnraum/wohnraum
  4. KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (keine neuen Anträge; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  5. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  6. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % des Lohnanteils, höchstens 1.200 € pro Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

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