Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Werder (Havel): von der Inselstadt bis Glindow (2026)


Werder (Havel) ist eine Stadt, die man zuerst vom Wasser aus versteht: Die über 700 Jahre alte Altstadt liegt vollständig auf einer Insel in der Havel, umflossen von Flussarmen, erreichbar über Brücken und Fähren. Rund 27.000 Menschen leben in der Stadt im Landkreis Potsdam-Mittelmark, die seit 1879 mit dem Baumblütenfest den berühmtesten Obstmarkt der Region feiert – der Obstanbau mit Kirschen, Erdbeeren und Äpfeln prägt die Ortsteile ringsum bis heute, ebenso wie die Ziegeleitradition von Glindow mit ihrem berühmten „Glindower Gold“, dem Ton, aus dem einst die Backsteine für Berlin gebrannt wurden. Werder ist staatlich anerkannter Erholungsort und wächst zugleich als Wohnstandort zwischen Potsdam und dem Berliner Ring: Wer hier lebt, wohnt oft im eigenen Haus – auf der Insel in einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus, am Glindowsee, in den Obstdörfern Töplitz oder Derwitz oder in einem der neueren Wohngebiete am Festlandufer. Gerade weil Werder so viele ältere Bewohner anzieht – ruhige Lagen am Wasser, kurze Wege nach Potsdam –, ist der Badumbau hier ein Dauerthema: Der Einstieg über den Wannenrand ist die häufigste Sturzfalle im Haushalt, und der Umbau der Wanne zur Dusche die wirksamste Gegenmaßnahme. Die gute Nachricht für alle Werderaner: Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 €[1] dazu, und das Land Brandenburg schießt über die ILB bei Schwerbehinderung im Haushalt bis zu 12.000 €[2] zu. Welche Besonderheiten die einzelnen Ortsteile für den Umbau mitbringen und wie Sie die Förderung richtig beantragen, zeigt dieser Ratgeber.
→ Direkt prüfen: Bis zu 4.180 € Zuschuss – der kostenlose Förder-Check.
Von der Insel bis Bliesendorf: Die Werderaner Lagen im Porträt
Die Inselstadt. Der historische Kern auf der Havelinsel stammt in seiner Bebauung überwiegend aus dem 17. Jahrhundert: enge Gassen, Fachwerkhäuser, dichte Bebauung bis an die Uferkante. Für den Badumbau bedeutet das dreierlei. Erstens sind die Bäder klein und nachträglich eingebaut – wer die Wanne entfernt, gewinnt spürbar Platz, und die Systemlösung mit flacher Duschtasse ist häufig die einzig sinnvolle Variante. Zweitens steht ein Großteil der Inselbebauung als Ensemble unter Denkmalschutz: Eingriffe sind mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen, und Angebote von Betrieben ohne Altbauerfahrung führen hier zuverlässig zu Nachträgen. Drittens ist die Logistik anspruchsvoll: Anlieferung über die Brücken, wenig Parkraum, oft kein Aufzug – das gehört in ein seriöses Festpreisangebot, inklusive klar ausgewiesener Anfahrts- und Trägerkosten. Wer auf der Insel wohnt, sollte für den Vor-Ort-Termin großzügig planen: gute Betriebe nehmen sich dort Zeit.
Glindow und Elisabethhöhe. Der Ortsteil am Glindowsee wurde 2001 eingegliedert. Sein Name kommt vom slawischen Wort für Ton, und seit dem 14. Jahrhundert wurde hier das „Glindower Gold“ gestochen und zu Ziegeln gebrannt – die Arbeiterhäuser der Ziegeleien stehen bis heute neben gewachsenen Höfen und neuen Eigenheimen. Die Bäder sind entsprechend gemischt: von der kleinen Altbau-Wanne im Arbeiterhaus bis zum großzügigen Bad im Neubau am See. Die Wohnlage am Wasser ist beliebt bei älteren Menschen – auch hier gilt: Wer die Wanne durch eine ebenerdige Dusche ersetzt, plant die Abdichtung nach DIN 18534 gleich sauber mit ein.
Petzow. Das älteste eingemeindete Dorf (seit 1926) liegt zwischen Havel und Schwielowsee-Umfeld; Schloss Petzow mit seinem Landschaftspark zieht Ausflügler an. Im Ort dominieren Einfamilienhäuser und alte Gehöfte. Für den Badumbau heißt das: viel Aufbauhöhe, keine Vermieterfrage, bodengleiche Duschen meist ohne Einschränkung machbar.
Töplitz, Leest, Göttin und Derwitz. Die nördlichen Ortsteile wurden 2003 eingegliedert; Alt-Töplitz, Leest und Neu-Töplitz hatten sich bereits 1974 zur Gemeinde Töplitz zusammengeschlossen. Es sind Havel- und Obstdörfer mit gewachsenen Kernen, in denen Landwirtschaft, Obsthöfe und zunehmend Pendler nach Potsdam und Berlin zusammenleben. Die Bausubstanz reicht vom alten Fachwerk- und Feldsteingehöft bis zum modernen Einfamilienhaus. In den alten Höfen lohnt der Blick auf Leitungen und Bodenaufbau vor dem Angebot; die jüngeren Häuser sind unkompliziert umbaubar.
Plötzin, Plessow, Kemnitz und Phöben. Plötzin mit Plessow kam 2000, Kemnitz und Phöben kamen 2001 zur Stadt. Kemnitz liegt an der Havel mit einer ausgewiesenen Naturbadestelle, Phöben und Plessow sind ländlich geprägt, und in allen drei Ortsteilen stehen alte Dorfkerne neben neueren Wohngebieten. Bliesendorf schließlich wurde bereits 1998 eingegliedert: Der waldreiche Ort im Westen des Stadtgebiets ist ein klassisches Eigenheim- und Wochenendhausgebiet. Für Eigentümer in diesen Lagen gilt: keine Vermieterzustimmung nötig, meist genug Platz für die bodengleiche Dusche – und trotzdem den Förderantrag nicht vergessen.
Das Festland der Kernstadt. Rund um Bahnhof, Rathaus und die Uferpromenade an der Eisenbahnstraße ist Werder in den letzten Jahrzehnten gewachsen: Wohnhäuser verschiedener Epochen, dazu neuere Quartiere. Die Bäder hier sind überwiegend standardisiert – vom Nachkriegsbad bis zur heutigen Neubau-Ausstattung – und lassen sich ohne große Überraschungen umbauen.
Was die Pflegekasse und das Land zum Badumbau in Werder beitragen
Pflegekasse (bis 4.180 €): Wer einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 hat, erhält nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 €[1] Zuschuss für den Wannenumbau – bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €[1]. Einkommen spielt keine Rolle; zuständig ist die Pflegekasse der eigenen Krankenkasse. Der Antrag mit Kostenvoranschlag muss vor Baubeginn gestellt werden; nach dem Umbau werden die Rechnungen eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt.
ILB Brandenburg (bis 12.000 €): Die Investitionsbank des Landes bezuschusst nach der Wohnraumanpassungsrichtlinie vom 13.02.2026 die behindertengerechte Anpassung von Wohnraum – der Badumbau zählt ausdrücklich dazu – mit bis zu 12.000 €[2] je Wohnung (Rampen und Aufzüge: bis 14.000 €[2]). Voraussetzung: eine schwerbehinderte Person im Haushalt (GdB in der Regel mindestens 80), die Bestätigung der Behindertenberatungsstelle des Landkreises Potsdam-Mittelmark, die Orientierung an der DIN 18040-2 und eine Eigenleistung von mindestens 10 Prozent – der Pflegekassen-Zuschuss kann dafür anerkannt werden. Auch hier gilt: Antrag vor Maßnahmenbeginn, sonst ist die Maßnahme nicht förderfähig. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Vermieter und mit Zustimmung des Vermieters auch Mieter; die geförderte Wohnung ist zehn Jahre dem Förderzweck entsprechend zu nutzen.
Rechenbeispiel: Eine Systemlösung kostet als Richtwert ca. 4.300 € – mit dem Pflegekassen-Zuschuss bleibt ein Eigenanteil von rund 120 €. Eine geflieste bodengleiche Dusche schlägt mit ca. 7.000 € zu Buche; nach 4.180 €[1] Zuschuss bleiben rund 2.800 €, die sich bei bestehender Schwerbehinderung über die ILB[2] weiter reduzieren lassen.
Ergänzend: Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] (keine neuen Anträge; Stand: September 2026); der zinsgünstige KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €[4], auch ohne Pflegegrad) läuft über die Hausbank weiter. Der Lohnanteil der Rechnung ist nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar (max. 1.200 €/Jahr)[5]. Die Krankenkasse erstattet nur Hilfsmittel (§ 33 SGB V[6]), keine Umbaukosten. Alle Fördermöglichkeiten im Überblick: Förderung & Zuschüsse.
Kosten: Was der Badumbau in Werder (Havel) kostet
| Ausführung | Kostenrahmen (Richtwerte) |
|---|---|
| Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche | ca. 5.000–8.000 € |
| Typische Gesamtkosten im Standardfall | ca. 4.000–6.000 € |
Auf der Inselstadt können Anlieferung und Enge den Preis spürbar erhöhen – lassen Sie sich das im Festpreisangebot ausweisen. Demontage, Entsorgung und Abdichtung nach DIN 18534 müssen immer enthalten sein.
Der Ablauf: Vom Antrag zur neuen Dusche in Werder
| Schritt | Was passiert | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| 1. Voraussetzungen klären | Pflegegrad bzw. Schwerbehinderung prüfen | Behindertenberatungsstelle des Landkreises Potsdam-Mittelmark einbinden |
| 2. Angebote einholen | 2–3 Betriebe mit Vor-Ort-Termin, auch in den Ortsteilen | Bei Insel- oder Altbaulage: Altbauerfahrung nachweisen lassen |
| 3. Anträge stellen | Pflegekasse und ggf. ILB – jeweils vor Baubeginn | Kostenvoranschlag beilegen |
| 4. Zusagen abwarten | Förderbescheide abwarten, erst dann beauftragen | Auch mündliche Zusagen zählen nicht |
| 5. Umbau | Systemlösung ca. 1 Tag, geflieste Dusche mehrere Tage | Termin nach Förderzusage festlegen |
| 6. Belege einreichen | Rechnungen einreichen, Zuschüsse werden ausgezahlt | Lohnanteil separat ausweisen lassen |
Checkliste: Badumbau in Werder (Havel) richtig angehen
- [ ] Vor-Ort-Termin vereinbaren – auf der Inselstadt besonders wichtig
- [ ] Bei Denkmallage: Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde
- [ ] Festpreisangebot mit Anlieferung, Demontage, Entsorgung, Abdichtung
- [ ] Förderantrag bei der Pflegekasse (ggf. ILB) vor Baubeginn stellen
- [ ] Als Mieter: Vermieterzustimmung schriftlich einholen
- [ ] Lohnkostenanteil für § 35a EStG separat ausweisen lassen
- [ ] Referenzen aus Werder und Umgebung zeigen lassen
Die häufigsten Fragen
Wie läuft der Badumbau in einem Fachwerkhaus auf der Werderaner Insel ab?
Behutsam und mit Vor-Ort-Termin: Deckenkonstruktion, Leitungen und Denkmalschutz entscheiden über die Lösung. In der Regel ist eine Systemlösung mit flacher Duschtasse die schonendste Variante; die Anlieferung über die Brücken gehört in den Festpreis. Stimmen Sie Eingriffe früh mit der Unteren Denkmalbehörde ab.
Gibt es den Pflegekassen-Zuschuss auch für ein Haus in Töplitz oder Glindow?
Ja, der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] gilt unabhängig vom Ortsteil – er hängt am Pflegegrad, nicht an der Adresse. Dasselbe gilt für den ILB-Zuschuss[2], der für Wohnraum im gesamten Stadtgebiet beantragt werden kann.
Meine Mutter lebt in Werder, hat aber noch keinen Pflegegrad. Was können wir tun?
Beim Hausarzt oder beim Pflegestützpunkt im Landkreis Potsdam-Mittelmark beraten lassen, ob ein Antrag auf einen Pflegegrad Aussicht hat. Ohne Pflegegrad bleibt der KfW-Kredit 159[4]; der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3].
Zahlt die ILB auch, wenn nur mein Ehemann schwerbehindert ist, ich aber der Eigentümer bin?
Ja, entscheidend ist, dass die schwerbehinderte Person im Haushalt lebt und die Maßnahme für sie erforderlich ist. Antragsberechtigt sind Eigentümer und – mit Zustimmung des Vermieters – auch Mieter.
Was kostet der Badumbau in Werder im Vergleich zu anderen Städten?
Die Richtwerte sind dieselben wie überall: ca. 3.000–5.000 € für die Systemlösung, ca. 5.000–8.000 € für die geflieste bodengleiche Dusche. In der Innenstadt und auf der Insel können Logistik und Altbausubstanz den Preis nach oben treiben.
Muss ich die geförderte Wohnung nach dem ILB-Zuschuss selbst nutzen?
Die Wohnung muss mindestens zehn Jahre dem Förderzweck entsprechend genutzt werden – bei selbst genutztem Eigentum ist das in der Regel unproblematisch. Vermieter sollten die Nutzungsbindung bei der Kalkulation berücksichtigen.
Wer berät in Werder kostenlos zum altersgerechten Umbau?
Die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse, der Pflegestützpunkt im Landkreis Potsdam-Mittelmark und die Wohnberatung des Landkreises. Sie helfen auch bei der Frage, welche Förderkombination im Einzelfall passt.
Fazit
Werder (Havel) ist eine Stadt der Kontraste – denkmalgeschützte Inselaltstadt, Ziegel- und Obstdörfer, moderne Wohnlagen am Wasser. Für den Badumbau bedeutet das: Die technische Lösung hängt von der Lage ab, die Finanzierung aber ist überall dieselbe. Mit bis zu 4.180 €[1] von der Pflegekasse und bis zu 12.000 €[2] von der ILB lässt sich der Umbau der Wanne zur Dusche in fast allen Fällen deutlich verbilligen – vorausgesetzt, die Anträge kommen vor dem Baubeginn. Wer diese Reihenfolge einhält und auf den ehrlichen Vor-Ort-Termin setzt, gewinnt in Werder Sicherheit im Bad zu einem kalkulierbaren Preis.
Quellen
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- Wohnraumanpassungsrichtlinie Brandenburg vom 13.02.2026 (Zuschuss bis 12.000 € / 14.000 €): https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/wohnraumanpassungsr_2026
- ILB, Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum: https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/behindertengerechte-anpassung-von-vorhandenem-wohnraum/
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
- Werder (Havel) (Ortsteile, Geschichte, Einwohnerzahl): https://de.wikipedia.org/wiki/Werder_(Havel)
- Stadt Werder (Havel): https://www.werder-havel.de/
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 €/16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- Wohnraumanpassungsrichtlinie Brandenburg vom 13.02.2026 (Zuschuss bis 12.000 €): https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/wohnraumanpassungsr_2026 ↩
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (keine neuen Anträge; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 35a EStG (20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
Jetzt Förder-Check starten
Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – prüfen Sie kostenlos, ob Sie förderfähig sind. Zur Seite ›