Barrierefreies Bad in Lutherstadt Wittenberg: Umbau, DIN 18040 und Förderung (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 14 Min. Lesezeit

VorherBarrierefreies Bad in Lutherstadt Wittenberg: Umbau, DIN 18040 und Förderung (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherBarrierefreies Bad in Lutherstadt Wittenberg: Umbau, DIN 18040 und Förderung (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Lutherstadt Wittenberg zählt rund 45.500 Einwohner und ist seit der Sanierung des Welterbes zu einer der gefragtesten Adressen Sachsen-Anhalts geworden: Seit 2012 ziehen Jahr für Jahr mehr Menschen zu als fort, die ICE-Anbindung nach Berlin und Leipzig bringt die Stadt auf rund 30 Minuten Fahrzeit näher an die Metropolen, und am Hauptbahnhof wie in der Elstervorstadt entstehen neue Wohnquartiere. Diese Entwicklung mischt die Bausubstanz: Auf die UNESCO-geschützte Altstadt mit ihren spätmittelalterlichen Bürgerhäusern folgen gründerzeitliche Straßenzüge, die große, inzwischen sanierte Plattenbausiedlung Friedrichstadt, die denkmalgeschützte Werkssiedlung von Piesteritz aus den 1910er- und 1920er-Jahren und Dutzende dörfliche Ortsteile von Pratau an der Elbe bis Kropstädt im Norden. Wer hier alt wird, wohnt häufig weiter im eigenen Haus oder in der langjährigen Mietwohnung – und spätestens dann stellt sich die Frage, ob das Bad den Alltag noch trägt: Der Einstieg in die Badewanne ist eine der häufigsten Sturzfallen im Haushalt, und viele Brüche passieren genau dort. Ein barrierefreies Bad entscheidet dann oft darüber, ob das Wohnen in der eigenen Wohnung überhaupt möglich bleibt. Was ein Umbau nach DIN 18040 in der Lutherstadt konkret bedeutet, in welchen Schritten er abläuft und welche Förderung greift, erklärt dieser Ratgeber.

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In sechs Schritten zum barrierefreien Bad in der Lutherstadt

  1. Bestandsaufnahme vor Ort. Ein Fachbetrieb prüft Raummaße, Türbreiten, Bodenaufbau, Leitungen und Abflussführung. Diese Aufnahme entscheidet, ob die Duschfläche im Estrich abgesenkt werden kann oder ein Duschelement auf den vorhandenen Boden kommt – und welche Stufe der DIN 18040 überhaupt erreichbar ist. In der Altstadt kommt hinzu: Steht das Haus unter Denkmalschutz, ist die geplante Veränderung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises anzufragen; Innenumbauten sind dort in der Regel genehmigungsfähig, gehören aber vor Beginn geklärt.
  1. Standard festlegen. Reicht ein barrierearmes Bad mit bodengleicher Dusche, oder braucht es die rollstuhlgerechte Ausführung mit größeren Bewegungsflächen und unterfahrbarem Waschtisch? Wer heute mit dem Rollator duscht, sollte die großzügigeren Maße wählen: Nachrüsten kostet später mehr als Vorausplanen. Bei der Gelegenheit wird auch der Weg zur Badtür geprüft – eine 90 Zentimeter breite Tür nützt wenig, wenn der Flur davor schmal bleibt.
  1. Angebote einholen. Zwei bis drei Festpreisangebote mit Leistungsverzeichnis vergleichen: Demontage, Entsorgung, Abdichtung nach DIN 18534, Fliesen, Armaturen, Haltegriffe. Betriebe aus Wittenberg und dem Umland kennen die Eigenheiten der örtlichen Bausubstanz; der Vor-Ort-Termin ist Pflicht, denn Fotos täuschen bei alten Bädern schnell über Leitungs- und Untergrundzustand hinweg.
  1. Förderung beantragen – vor dem Baubeginn. Bei anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI; wer selbst Wohneigentum barrierefrei umbaut, kann zusätzlich den Landes-Zuschuss der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) prüfen. Beide Anträge gehören an den Anfang: Wer zuerst baut und später fragt, verliert den Anspruch.
  1. Umbau. Je nach Umfang dauert die Baustelle wenige Tage bis zwei Wochen. Systemlösungen mit Duschelement sind oft in ein bis zwei Tagen montiert; geflieste, bodengleiche Duschen brauchen Trocknungszeiten, die man einplanen muss. In Mietwohnungen der Friedrichstadt oder von Lindenfeld gehört die schriftliche Zustimmung des Vermieters vor Baubeginn auf den Tisch.
  1. Abnahme und Belege. Gefälle, Dichtigkeit und Funktion von Ablauf und Armaturen prüfen lassen, danach die Rechnungen bei der Pflegekasse und der IB einreichen. Der Lohnanteil der Rechnung wandert separat ausgewiesen in die Steuererklärung (§ 35a EStG)[2].

Was DIN 18040 für ein Bad in Wittenberg bedeutet

Die DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Teil 2: Wohnungen" unterscheidet zwei Standards: barrierefrei (mit Gehhilfen nutzbar) und rollstuhlgerecht (Kennzeichnung „R"). Die wichtigsten Maße für das Bad:

Anforderung Barrierefrei Rollstuhlgerecht (R)
Duschflächemind. 120 × 120 cmmind. 150 × 150 cm
Bewegungsfläche vor der Duschemind. 120 × 120 cmmind. 150 × 150 cm
Einstieg / Höhenunterschiedmax. 2 cm, ideal 0 cmschwellenlos
Türbreitemind. 80 cm lichte Durchgangsbreitemind. 90 cm lichte Durchgangsbreite
Bodenbelagrutschhemmend – Duschfläche mind. Bewertungsgruppe B (DIN 51097); üblich: R10-Fliesen mit B-Einstufungrutschhemmend, mit Rollstuhl befahrbar
Haltegriffeja, Montagehöhe ca. 85 cmja, Montagehöhe ca. 85 cm
DuschsitzSitzhöhe 46–48 cm, mind. 45 cm tiefSitzhöhe 46–48 cm, mind. 45 cm tief

Entscheidend für die Praxis: Die bodengleiche Dusche allein macht das Bad noch nicht barrierefrei. Dazu gehören der stufenlose Zugang, Bewegungsflächen vor WC und Waschtisch, eine Türbreite von mindestens 80 Zentimetern lichter Durchgangsbreite (90 Zentimeter bei Rollstuhlnutzung bzw. als Komfortwert) und bei der R-Ausführung ein unterfahrbarer Waschtisch. In Wittenberger Altbauten sind Türbreiten von 70 bis 80 Zentimetern häufig – der Austausch der Zarge gehört dann mit zum Angebot. Ein Einhebelmischer mit Temperaturbegrenzung schützt vor Verbrühungen, ein Klappsitz erleichtert das Duschen im Sitzen. Welche Norm-Anforderungen im Einzelnen gelten und welche Lösungen es für den Bestand gibt, erklären wir ausführlich auf Barrierefreies Bad nach DIN 18040.

Lässt das Budget nur einen Schritt zu, ist die Reihenfolge klar: Zuerst die bodengleiche Dusche mit Haltegriffen und rutschhemmendem Boden – sie beseitigt die größte Sturzgefahr. Türverbreiterungen und Bewegungsflächen folgen, wenn der Bedarf wächst; viele Betriebe bieten an, Zargen später nachzuziehen. Wer das Bad dagegen komplett plant, sollte alle Maßnahmen in einen Antrag nehmen: Der Pflegekassen-Zuschuss ist auf 4.180 €[1] gedeckelt, und die Reihenfolge der Arbeiten beeinflusst den Gesamtpreis stärker als die einzelne Position.

Die Bausubstanz der Lutherstadt: Wo welcher Umbau realistisch ist

Altstadt und Schlossvorstadt. Die Altstadt ist UNESCO-Welterbe: saniertes spätmittelalterliches Bürgerhaus reiht sich an Renaissance- und Barockfassaden, viele Häuser stehen unter Denkmalschutz. Ihre Bäder sind häufig klein, nachträglich eingebaut und über enge Treppen erreichbar. Bei diesen Häusern entscheidet die Deckenkonstruktion über die Lösung: Holzbalkendecken vertragen keine tiefe Absenkung – dann ist die Systemlösung mit flacher Duschtasse (ca. 3–4 cm Aufbauhöhe) die bewährte Wahl. Wer in einem denkmalgeschützten Haus wohnt, klärt die Baumaßnahme vorab mit der Denkmalbehörde; innen sind barrierefreie Bäder in der Regel unkritisch, solange die Substanz erhalten bleibt. In der Schlossvorstadt rund um die Schlosskirche stehen viele gründerzeitliche Mehrfamilienhäuser mit höheren Räumen – hier gelingt die abgesenkte Dusche öfter, dafür sind die Leitungsstränge oft erneuerungsbedürftig.

Lindenfeld und Wittenberg-West. Lindenfeld ist mit rund 5.600 Einwohnern das dicht bebaute Wohngebiet der Kernstadt mit einem hohen Anteil an Mietwohnungen – typisch sind Mehrfamilienhäuser unterschiedlicher Baujahre und serielle Bäder mit Badewanne, die sich unkompliziert auf Dusche umstellen lassen. Wittenberg-West (rund 2.800 Einwohner) liegt am Elbhang mit Hafen und Anlegestellen der Passagierschifffahrt; hier stehen Wohnhäuser aus mehreren Epochen bis zu den Neubauten der letzten Jahre. In beiden Bezirken gilt: Bei Beton- oder Massivdecken ist die bodengleiche, geflieste Dusche meist direkt machbar, sofern der Bodenaufbau genug Höhe bietet.

Friedrichstadt. Rund 8.400 Menschen leben in der Friedrichstadt – dem großen Wohngebiet, das zwischen 1971 und 1980 in Plattenbauweise entstand, als das Stickstoffwerk Piesteritz erweitert wurde. Nach 1990 verließen viele Bewohner den Bezirk; der Rückbau ist inzwischen weitgehend abgeschlossen, die verbliebenen Wohnkomplexe wurden saniert, die Hundertwasserschule an der Schillerstraße ist weithin sichtbares Wahrzeichen der Gegend. Für den Badumbau sind diese Häuser dankbar: Betondecken, genormte Bäder und zentrale Versorgung erlauben fast überall eine bodengleiche Dusche. In der Mietwohnung braucht es die Zustimmung des Wohnungsunternehmens – bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[3] jedoch ein Anspruch auf Erlaubnis.

Piesteritz, Kleinwittenberg, Apollensdorf. Piesteritz ist vom Stickstoffwerk und seiner denkmalgeschützten Werkssiedlung aus den 1910er- und 1920er-Jahren geprägt – gartenstadtartige Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen die bodengleiche Dusche meist ohne große Statik-Eingriffe möglich ist, auch wenn die Bäder ursprünglich klein geschnitten waren. In Kleinwittenberg und Apollensdorf dominieren Eigenheime und Siedlungshäuser; hier lohnt der Blick auf die gesamte Zugangskette, denn viele Bäder liegen im Obergeschoss.

Teuchel, Lerchenbergsiedlung, Stadtrandsiedlung und die dörflichen Ortsteile. Am Stadtrand und in den eingemeindeten Dörfern – von Pratau und Seegrehna im Süden über Dobien, Nudersdorf und Reinsdorf bis Kropstädt und Boßdorf im Norden – stehen Einfamilienhäuser der 1950er- bis 1990er-Jahre neben alten Hofstellen. Wer hier das Elternhaus für das Alter umbaut, sollte das Bad im Erdgeschoss bevorzugen: Oft ist die bodengleiche Dusche im bestehenden Bad die deutlich günstigere Lösung als Anbau oder Umzug. Bei Betrieben aus der Region ist die Anfahrt zu den Ortsteilen kurz; trotzdem lohnt der Blick ins Angebot, ob Anfahrtskosten enthalten sind.

Neubaugebiete. Rund um den Hauptbahnhof und in der Elstervorstadt entstehen neue Wohnviertel, die vor allem Pendler anziehen. Neubauten haben frische Leitungen und ebene Bodenaufbauten – die barrierefreie Dusche ist hier ohne Zusatzarbeiten machbar und oft schon im Standard enthalten.

Der Weg zur Badtür zählt mit

Ein barrierefreies Bad nützt wenig, wenn der Weg dorthin Barrieren hat – das gilt in Wittenberg besonders für die Altbauetagen: enge Treppenhäuser, schmale Türen, Bäder im Obergeschoss. Nehmen Sie sich bei der Bestandsaufnahme Zeit für die ganze Kette: die Stufe am Hauseingang, den Flur zur Wohnungstür, die Badzimmertür und – im Mehrfamilienhaus – den Aufzug. In den vielen Siedlungshäusern von Piesteritz, Kleinwittenberg oder den Ortsteilen ist diese Kette oft schon fast komplett: ebenerdiger Zugang, breite Flure, Bad in Erdgeschossnähe. Anders in Altbauwohnungen der Innenstadt: Dort gehört ein Treppenlift oder die Verlegung des Bads ins Erdgeschoss häufig zur Gesamtlösung. Ein guter Betrieb weist auf solche Punkte hin, auch wenn es sein Angebot vergrößert.

Was der barrierefreie Badumbau in Wittenberg kostet

Ausführung Kostenrahmen (Richtwerte)
Systemlösung mit flacher Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Dusche nach DIN 18040ca. 5.000–8.000 €
Kompletter Badumbau (Dusche, WC, Waschtisch, Türen)ca. 8.000–15.000 € und mehr

Die Spannen folgen dem Umfang: Wer nur die Wanne gegen eine Dusche tauscht, liegt im unteren Bereich; wer Türbreiten, Bewegungsflächen und Ausstattung neu plant, muss mehr einplanen. Achten Sie darauf, dass Demontage, Entsorgung und Abdichtung nach DIN 18534 im Angebot stehen – sonst drohen Nachträge. In der Altstadt können denkmalrechtliche Auflagen (etwa bei der Fassade, nicht beim Innenausbau) Zusatzkosten verursachen; klären Sie das vor der Angebotsrunde. Der Zuschuss der Pflegekasse deckt auch beim umfangreicheren Umbau einen festen Anteil von bis zu 4.180 €[1] ab.

Ein Rechenbeispiel (Richtwerte): In einem Reihenhaus in Piesteritz wird das Bad nach DIN 18040 umgebaut – bodengleiche Dusche, neue Tür, Haltegriffe; die Angebotssumme liegt bei 7.200 €. Die Pflegekasse übernimmt 4.180 €[1], es bleiben 3.020 €. Vom Lohnanteil (angenommen 2.500 €) sind weitere 500 € über § 35a EStG[2] absetzbar. Wer als Eigentümer zusätzlich den Landes-Zuschuss der IB erhält, senkt den Eigenanteil weiter – vorausgesetzt, der Antrag war vor Baubeginn gestellt.

Förderung in der Lutherstadt: Diese Wege gibt es

  • Pflegekasse: bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI bei Pflegegrad 1–5, bis zu 16.720 €[1] bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt. Antrag vor dem Baubeginn, nach dem Umbau Rechnungen einreichen.
  • Land Sachsen-Anhalt: über die Wohnraumförderung bezuschusst das Land den barrierefreien Umbau von Wohneigentum mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 10.000 € je Wohneinheit[4] – bearbeitet von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Beratung über das Förderberatungszentrum in Magdeburg. Die Konditionen können sich ändern; vor der Antragstellung aktuell erfragen. Für den reinen Wannenumbau in einer Mietwohnung greift dieser Weg in der Regel nicht – er richtet sich an Eigentümer von Wohneigentum.
  • IB „Sachsen-Anhalt MODERN": zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 €[5] je Wohneinheit für barrierereduzierende Modernisierung – auch für selbst genutztes Eigentum, unabhängig vom Pflegegrad.
  • KfW: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[6] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026). Der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" (bis 50.000 €[7] je Wohneinheit) läuft weiter, Antrag über die Hausbank.
  • Steuer: 20 Prozent des Lohnanteils nach § 35a EStG, maximal 1.200 € pro Jahr[2] – auch Angehörige, die den Umbau bezahlen, können das geltend machen.
  • Krankenkasse: Sie beteiligt sich nicht am Umbau; nach § 33 SGB V[8] übernimmt sie nur Hilfsmittel wie Duschhocker oder Badewannenlifter – im Regelfall mit ärztlicher Verordnung; eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung. Nicht mit der Baumaßnahme vermischen.
  • Beratung: Der Pflegestützpunkt im Landkreis Wittenberg und die Pflegekassen beraten kostenlos zu Pflegegrad und Anträgen; die Stadtverwaltung informiert zu barrierearmem Wohnen im Bestand.

Checkliste: Barrierefreies Bad in der Lutherstadt planen

  • [ ] Vor-Ort-Termin bei mindestens zwei Fachbetrieben vereinbaren (Kernstadt und Ortsteile)
  • [ ] Bei Denkmalimmobilien: Maßnahme mit der Unteren Denkmalschutzbehörde klären
  • [ ] Standard festlegen: barrierefrei oder rollstuhlgerecht – eher großzügig planen
  • [ ] Türbreiten und Schwellen auf dem gesamten Weg zur Dusche prüfen
  • [ ] Bodenaufbau klären: Absenkung, Duschelement oder Aufstockung
  • [ ] Festpreisangebote mit Demontage, Entsorgung und Abdichtung nach DIN 18534 vergleichen
  • [ ] Pflegegrad-Bescheid prüfen, Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen
  • [ ] Als Eigentümer: Landes-Zuschuss der IB erfragen; als Mieter: Vermieterzustimmung einholen
  • [ ] Lohnkostenanteil separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Terminplan und Ansprechpartner für den Umbautag festhalten

Fragen und Antworten zum barrierefreien Bad in der Lutherstadt

Muss ich in einem denkmalgeschützten Haus in der Wittenberger Altstadt eine Genehmigung einholen?

Ja, für Veränderungen an einem Denkmal ist in Sachsen-Anhalt eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich. Innenumbauten wie ein Badumbau sind in der Regel genehmigungsfähig, wenn die Substanz erhalten bleibt. Stellen Sie die Anfrage bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises, bevor Sie Angebote beauftragen – die Entscheidung beeinflusst Umfang und Preis.

Ist eine bodengleiche Dusche in einem Altbau der Innenstadt überhaupt möglich?

Häufig ja, wenn die Deckenkonstruktion mitspielt – das klärt nur der Vor-Ort-Termin. Bei Holzbalkendecken ist die Systemlösung mit flacher Duschtasse die sichere Alternative, weil sie ohne Eingriff in die Decke auskommt.

Ich wohne zur Miete in der Friedrichstadt. Wer bezahlt den Umbau?

Der Zuschuss der Pflegekasse steht auch Mietern offen. Sie brauchen die schriftliche Zustimmung des Vermieters – bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[3] ein Anspruch auf Erlaubnis. Klären Sie vorher, ob bei Auszug zurückgebaut werden muss; das gehört in die Vereinbarung.

Gibt es Förderung, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?

Der Pflegekassen-Zuschuss setzt einen Pflegegrad voraus. Ohne Pflegegrad kommen der KfW-Kredit 159[7] und das IB-Darlehen „Sachsen-Anhalt MODERN"[5] in Frage; der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[6] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026).

Kann ich den Landes-Zuschuss mit der Pflegekasse kombinieren?

Grundsätzlich ja – der Landes-Zuschuss richtet sich an Eigentümer, die Wohneigentum barrierefrei umbauen, die Pflegekasse zahlt unabhängig davon. Die Fördergeber rechnen unterschiedlich; lassen Sie sich die Kombination vor Baubeginn schriftlich bestätigen.

Was kostet der Umbau in einem sanierten Plattenbau der Friedrichstadt?

In den genormten Bädern der Wohnkomplexe ist der Wechsel zur bodengleichen Dusche meist unkompliziert; Richtwerte sind 3.000–5.000 € für eine Systemlösung und 5.000–8.000 € für die geflieste Ausführung. In Mietwohnungen entscheidet der Vermieter mit.

Wer berät mich in Wittenberg kostenlos?

Der Pflegestützpunkt im Landkreis Wittenberg, die Beratung der Pflegekassen und die Wohnberatung der Stadt – die Angebote ändern sich regelmäßig, ein Anruf lohnt sich.

Fazit

Lutherstadt Wittenberg bietet für fast jede Wohnbiografie die passende Ausgangslage: vom denkmalgeschützten Altbau der Welterbestadt über die sanierten Wohnkomplexe der Friedrichstadt bis zum Eigenheim in Piesteritz oder den dörflichen Ortsteilen. Entscheidend sind der ehrliche Vor-Ort-Termin, die Klärung von Denkmal- und Mietrecht vor dem Angebot und die Förderanträge vor dem Baubeginn. Wer diese Punkte einhält, bekommt in der Lutherstadt ein sicheres Bad zu einem kalkulierbaren Preis – mit bis zu 4.180 €[1] von der Pflegekasse und weiteren Bausteinen von Land und KfW.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • Investitionsbank Sachsen-Anhalt, „Sachsen-Anhalt MODERN“: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/wohnen-vermieten/modern/
  • Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt, Wohnungsbauförderung (Zuschuss 50 % / max. 10.000 € je Wohneinheit): https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?pstId=183683
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • Wikipedia, Lutherstadt Wittenberg (Einwohnerzahl 2022, statistische Bezirke, Entwicklung, Friedrichstadt/Piesteritz): https://de.wikipedia.org/wiki/Lutherstadt_Wittenberg
  • Stadt Wittenberg, Ortschaften und Ortsteile: https://www.wittenberg.de/portal/seiten/ortschaften-900000088-36670.html

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 €, max. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  3. § 554 BGB (Erlaubnis für barrierereduzierende Umbauten): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  4. Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt, Wohnungsbauförderung (Zuschuss 50 %/max. 10.000 € je Wohneinheit): https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?pstId=183683
  5. Investitionsbank Sachsen-Anhalt, „Sachsen-Anhalt MODERN“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/wohnen-vermieten/modern/
  6. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  7. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  8. § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse, im Regelfall mit Verordnung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

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