Badumbau in Lübeck: Wanne zur Dusche umbauen – Kosten, Ablauf und Förderung (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 9 Min. Lesezeit

VorherBadumbau in Lübeck: Wanne zur Dusche umbauen – Kosten, Ablauf und Förderung (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherBadumbau in Lübeck: Wanne zur Dusche umbauen – Kosten, Ablauf und Förderung (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Wer in Lübeck wohnt und über einen Badumbau nachdenkt, hat meist eine klare Frage: Wie wird das Bad sicherer, ohne dass Kosten und Aufwand aus dem Ruder laufen? Lübeck ist mit rund 218.000 Einwohnern die größte Stadt Schleswig-Holsteins – die Hansestadt mit der UNESCO-Welterbe-Altstadt, geprägt von Backstein-Stadthäusern des Mittelalters, gründerzeitlichen Vorstädten wie St. Lorenz und St. Gertrud sowie Nachkriegs- und Reihenhausbauten am Stadtrand. Viele Bäder stammen aus einer Zeit, in der die Badewanne als Standard galt und barrierearmes Wohnen kaum eine Rolle spielte. Genau dort setzt der Umbau zur Dusche an: Ein niedriger oder ebenerdiger Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich, erleichtert die Körperpflege und macht das Bad auch für Angehörige einfacher zu nutzen. Dieser Ratgeber zeigt, wie der Umbau abläuft, was er kostet, welche Förderung es gibt und worauf es bei der Fachfirmenwahl ankommt.

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Warum eine Fachfirma vor Ort beauftragen?

  • Kurze Wege: Ein Betrieb aus Lübeck ist schnell vor Ort – für den Ersttermin, Rückfragen und eventuelle Nachbesserungen.
  • Ortskenntnis: Fachleute aus der Region kennen die typischen Gebäude – vom Backstein-Stadthaus über die Gründerzeitvorstädte bis zu den Nachkriegsbauten – und übliche Probleme wie alte Leitungen, Holzbalkendecken oder knappe Raummaße.
  • Keine langen Anfahrten: Bei einem Anbieter aus der Region entfallen Anfahrtskosten.
  • Erreichbarkeit: Ein lokaler Ansprechpartner bleibt auch bei Gewährleistungsfragen erreichbar – ein Fernangebot nach Fotos nicht.

Ein Angebot nach Fotos ersetzt keinen Vor-Ort-Termin: Untergrund, Leitungsführung und Raummaße lassen sich am Bildschirm nicht zuverlässig beurteilen. Der Vergleich mehrerer Betriebe aus Lübeck und Umkreis spart im Zweifel Ärger bei der Gewährleistung.

Typische Ausgangslage in Lübeck

  • Viele Mietwohnungen: Der überwiegende Teil der Lübecker Haushalte wohnt zur Miete. Mieter brauchen die Erlaubnis des Vermieters; dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, besteht nach § 554 BGB[1] ein Anspruch auf Zustimmung. Stellen Sie die Anfrage schriftlich und legen Sie das Angebot bei.
  • UNESCO-Welterbe-Altstadt: Viele Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Ein Badumbau in der Wohnung ist in der Regel möglich, solange Fassade, tragende Substanz und historische Details unberührt bleiben; die Denkmalbehörde frühzeitig einbeziehen.
  • Sehr alte Bausubstanz: Viele Stadthäuser stammen aus dem 12. bis 18. Jahrhundert. Enge Treppenhäuser, schmale Türen und kleine, oft nachträglich eingebaute Bäder sind typisch. Bei Holzbalkendecken ist zu prüfen, ob eine bodengleiche Dusche möglich ist oder eine Systemlösung mit flacher Duschtasse besser passt.
  • Gründerzeitliche Vorstädte: St. Lorenz, St. Gertrud und St. Jürgen entstanden vor allem im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Dort finden sich Mehrfamilienhäuser mit Bädern aus den 1950er- bis 1970er-Jahren.
  • Nachkriegs- und Reihenhausbauten: In den äußeren Stadtteilen entscheiden Estrich und alte Fliesen, ob eine bodengleiche Dusche ohne großen Höhenausgleich umsetzbar ist.
  • Eigentumswohnungen: Eigentümer prüfen vor dem Umbau die Teilungserklärung; je nach Umfang ist ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich.
  • Termine früh planen: Handwerker sind in Lübeck und Umgebung gut ausgelastet. Wer Förderung, Vermieterzustimmung und Firmenwahl frühzeitig klärt, vermeidet unnötige Wartezeit.

Ablauf: Vom Angebot bis zur fertigen Dusche

In Lübeck läuft der Umbau nach demselben Muster ab wie überall – der Ablauf im Überblick:

Schritt Was passiert Zeitaufwand
1. AnfrageFotos, Maße und Wunschtermin an eine Fachfirma sendenwenige Minuten
2. Vor-Ort-TerminVermessung, Leitungsführung, Untergrund prüfenca. 30–60 Minuten
3. Festpreisangebotinkl. Demontage, Entsorgung, Abdichtung vergleichen1–3 Werktage
4. Förderantragbei der Pflegekasse – vor Baubeginnvor dem Umbau
5. UmbauSystemlösung oft 1 Tag, geflieste Dusche mehrere Tage1–5 Tage
6. Rechnungen einreichenBelege einreichen, Zuschuss wird ausgezahltnach dem Umbau

Wichtig: Erst beauftragen, wenn die Förderzusage vorliegt – ein zu später Antrag ist der häufigste Ablehnungsgrund.

Der zeitliche Ablauf hängt von der gewählten Lösung ab: Eine Systemlösung ist meist an einem Tag montiert, eine bodengleiche, geflieste Dusche benötigt mehrere Tage. Planen Sie für die Bauzeit ein Ersatzbad ein.

Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss erst nach Abschluss der Arbeiten aus. Reichen Sie die Rechnungen vollständig ein und bewahren Sie Kostenvoranschlag und Rechnungen auf – für die Pflegekasse und für die Steuererklärung.

Förderung: Bis zu 4.180 € von der Pflegekasse, KfW-Zuschuss 455-B gestoppt

Die wichtigsten Zuschüsse gelten bundesweit – auch in Lübeck:

  • Pflegekasse: Mit Pflegegrad 1–5 bis zu 4.180 €[2] für den Umbau der Badewanne zur Dusche (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €[2]. Antrag vor Baubeginn stellen. Die Pflegekasse benötigt in der Regel den Nachweis des Pflegegrads, den Kostenvoranschlag und nach Abschluss die Rechnungen; die Auszahlung erfolgt nach Einreichung der Belege.
  • KfW: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen; eine Wiederaufnahme käme frühestens 2027 in Betracht (Stand: September 2026)[3]. Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €[4] je Wohneinheit) läuft weiter, ohne Pflegegrad.
  • Land Schleswig-Holstein (IB.SH): Einen frei zugänglichen Landeszuschuss für den Umbau des eigenen Bades gibt es nicht. Über die soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen der IB.SH kann jedoch ein Zusatzdarlehen für schwerbehinderte Menschen von bis zu 50.000 € für bauliche Maßnahmen nach DIN 18040-2 gewährt werden – dazu zählt auch das barrierefreie Bad. Das Programm ist an Zielgruppen- und Einkommensvoraussetzungen gebunden; der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden (ib-sh.de). Der „Fonds für Barrierefreiheit“ des Landes richtet sich an öffentlich zugängliche Gebäude, nicht an private Bäder (schleswig-holstein.de).
  • Beratung: Der Pflegestützpunkt der Hansestadt Lübeck berät trägerunabhängig und kostenlos zu Pflege und Wohnraumanpassung – eine gute erste Anlaufstelle.
  • Steuer: Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind nach § 35a EStG[5] zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr. Dafür muss der Lohnanteil auf der Rechnung separat ausgewiesen sein – bitten Sie die Fachfirma darum.

Eine Übersicht aller Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite zu Zuschüssen für barrierearme Badumbauten: Förderung & Zuschüsse.

Kostenrahmen: Was der Umbau in Lübeck kostet

Als Orientierung für Lübeck gelten diese Spannen (Stand 2026):

Ausführung Kostenrahmen
Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €
Übliche Pauschale im Standardfallca. 4.000–6.000 €

Quellen: pflege.de, altersgerecht-modernisieren.de (Kostenübersicht 2026).

Die tatsächlichen Kosten hängen von Raumgröße, Untergrund, Materialwahl und dem Umfang der Nebenarbeiten ab. In den genannten Spannen sind Demontage der Wanne, Entsorgung, Abdichtung und die neue Dusche in der Regel enthalten – sofern das Angebot sie ausdrücklich aufführt. Zusätzlich können Kosten entstehen für Elektroarbeiten, einen neuen Handtuchheizkörper, Duschabtrennungen mit Sondermaßen oder Fliesenarbeiten über den Duschbereich hinaus.

Holen Sie mindestens drei Angebote ein und vergleichen Sie die Leistungsverzeichnisse Punkt für Punkt – das günstigste Angebot ist nicht automatisch das beste. Lassen Sie sich zusichern, dass Nachträge nur im Ausnahmefall entstehen.

Checkliste: Fachfirma vor Ort auswählen

Vor Vertragsabschluss klären:

  • [ ] Vor-Ort-Termin: Ein seriöses Angebot entsteht erst nach Besichtigung – Untergrund und Maße lassen sich nicht per Foto beurteilen.
  • [ ] Festpreisangebot: Mit Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Armaturen; Nachträge nur im Ausnahmefall.
  • [ ] Anfahrtskosten: Bei einem Betrieb aus Lübeck oder dem Umkreis entfallen lange Anfahrtswege.
  • [ ] Referenzen: Nach abgeschlossenen Umbauten in Lübeck und Umgebung fragen.
  • [ ] Abdichtung: Duschbereich fachgerecht abdichten lassen (DIN 18534) – die häufigste Fehlerquelle.
  • [ ] Versicherung und Gewährleistung: Haftung bei Schäden und Garantie auf die Arbeit klären.
  • [ ] Förderung: Pflegekassen-Antrag vor dem Baubeginn stellen, Rechnungen für den Zuschuss sammeln; IB.SH-Angebote prüfen.
  • [ ] Mietrechtliche Zustimmung: Als Mieter die Erlaubnis des Vermieters schriftlich einholen, bevor der Termin festgelegt wird.
  • [ ] Denkmalschutz: Bei Gebäuden in der Altstadt die Denkmalbehörde frühzeitig einbeziehen und die Freigabe vor dem Umbau klären.
  • [ ] Lohnkostenanteil: Auf der Rechnung separat ausweisen lassen – für die Steuererklärung (§ 35a EStG).
  • [ ] Terminplan: Schriftlichen Terminplan und Ansprechpartner für den Umbautag vereinbaren.

Fragen und Antworten

Kann ich in meiner Lübecker Mietwohnung das Bad umbauen?

Ja, mit der Zustimmung des Vermieters. Dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, kann die Erlaubnis verlangt werden (§ 554 BGB)[1]. Stellen Sie die Anfrage schriftlich und legen Sie das Angebot bei. Klären Sie gleichzeitig, ob bei einem späteren Auszug ein Rückbau vereinbart wird.

Gibt es in Schleswig-Holstein eine eigene Förderung für den Badumbau?

Einen frei zugänglichen Landeszuschuss für den Umbau des eigenen Bades gibt es nicht. Bei Schwerbehinderung kann über die soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen der IB.SH ein Zusatzdarlehen von bis zu 50.000 € für bauliche Maßnahmen nach DIN 18040-2 gewährt werden – mit Zielgruppen- und Einkommensvoraussetzungen. Zusätzlich leitet die IB.SH das KfW-Darlehen 159 „Altersgerecht Umbauen“ aus.

Was gilt in der denkmalgeschützten Altstadt von Lübeck?

Die Lübecker Altstadt ist UNESCO-Welterbe, viele Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Ein Badumbau in der Wohnung ist in der Regel möglich, solange Fassade, tragende Substanz und historische Details unberührt bleiben. Fragen Sie frühzeitig bei der Denkmalbehörde nach und informieren Sie die Fachfirma vor dem Vor-Ort-Termin.

Welche Duschvariante passt zu einem alten Stadthaus mit Holzbalkendecke?

Häufig eine Systemlösung mit flacher Duschtasse und Wandpaneelen – schnell montiert, ohne Eingriff in den Boden. Ob eine bodengleiche Dusche möglich ist, klärt der Vor-Ort-Termin, weil Deckenkonstruktion und Estrich entscheidend sind.

Gilt der Pflegekassen-Zuschuss auch in Lübeck?

Ja. Bis zu 4.180 €[2] nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bundesweit – mit Pflegegrad 1–5 und Antrag vor dem Baubeginn.

Brauche ich einen Pflegegrad für die Förderung?

Für den Zuschuss der Pflegekasse ja. Ohne Pflegegrad bleibt der zinsgünstige KfW-Kredit 159[4]; der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – neue Anträge werden nicht mehr angenommen[3] (Stand: September 2026). Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse – die Beratung ist kostenlos.

Fazit

Lübeck hat viele Bäder, die sich gut umbauen lassen – und ein großes Angebot an Fachbetrieben. Wer Vor-Ort-Termin, Festpreisangebot und Förderantrag vor dem Baubeginn einplant, als Mieter früh die Zustimmung des Vermieters holt und in der Altstadt die Denkmalbehörde einbezieht, bekommt eine sichere Dusche ohne böse Überraschungen. Eigentümer mit Schwerbehinderung sollten das Zusatzdarlehen der IB.SH prüfen, bevor sie beauftragen. Bleibt der Untergrund unklar, entscheidet der Vor-Ort-Termin. So wird aus der alten Wanne eine Dusche, die viele Jahre sicher bleibt.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • IB.SH, Wohnimmobilien modernisieren (Landesfördermittel und Zuschüsse): https://www.ib-sh.de/unser-angebot/fuer-privatpersonen/wohnimmobilien-modernisieren/
  • IB.SH, KfW-Programm Altersgerecht Umbauen (159): https://www.ib-sh.de/produkt/kfw-programm-altersgerecht-umbauen-wohneigentum/
  • Land Schleswig-Holstein, Fonds für Barrierefreiheit: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/soziales/unbrk/FondsFuerBarrierefreiheit/fonds_node
  • Pflegestützpunkt der Hansestadt Lübeck: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/P/pflege/Pflegestuetzpunkte/luebeck
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen, die der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen dienen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  2. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme bzw. Pflegebedürftigem, bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  3. KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 – 2026er-Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  4. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  5. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

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