Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Lohmar: bis 4.180 € (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 12 Min. Lesezeit

VorherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Lohmar: bis 4.180 € (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Lohmar: bis 4.180 € (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Lohmar liegt im Rhein-Sieg-Kreis am südlichen Rand des Bergischen Landes, eingebettet in die Täler von Agger und Naaf. Rund 30.000 Menschen wohnen hier, verteilt auf die Kernstadt und mehr als 30 Stadtteile mit ihren Weilern und Einzellagen – von Wahlscheid im Norden bis Scheiderhöhe, von den Hofanlagen im Naafbachtal bis zu den Wohngebieten rund um die Kernstadt. Die Stadt, die erst 1991 die Stadtrechte erhielt und 1969 aus den Gemeinden des Amtes Lohmar und der amtsfreien Gemeinde Wahlscheid gebildet wurde, hat entsprechend viele Häuser aus den letzten Jahrzehnten – und entsprechend viele Bäder mit Badewanne, deren Einstieg mit zunehmendem Alter zur Hürde wird. Für genau diesen Fall gibt es den Zuschuss der Pflegekasse: bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI, die nicht zurückgezahlt werden müssen. In Lohmar scheitern Anträge selten am Anspruch, sondern fast immer an der Reihenfolge – wer den Antrag erst nach dem Umbau stellt, hat kein Anrecht mehr. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Weg, vom ersten Angebot bis zur Auszahlung.

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Der Weg zum Zuschuss in sechs Schritten

Schritt Was zu tun ist Wer / Wo
1. Pflegegrad klärenVorliegenden Bescheid prüfen oder Antrag auf Pflegegrad stellenPflegekasse, Pflegestützpunkt Rhein-Sieg-Kreis
2. Angebote einholenZwei bis drei Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichenbei Ihnen zu Hause in Lohmar
3. Kostenvoranschlag auswählenFörderfähige Maßnahme festlegen (Wanne raus, Dusche rein)Fachbetrieb
4. Antrag stellenZuschuss nach § 40 SGB XI beantragen – vor dem BaubeginnPflegekasse
5. Zusage abwartenBearbeitung dauert meist einige Wochen, erst dann Auftrag vergebenPflegekasse
6. Belege einreichenNach dem Umbau Rechnungen einreichen, Zuschuss wird ausgezahltPflegekasse

Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Zwischen dem ersten Vor-Ort-Termin in Lohmar und der fertigen Dusche liegen realistisch acht bis zwölf Wochen, wenn die Förderbearbeitung parallel läuft. Wer die Zusage der Pflegekasse abwartet, bevor er unterschreibt, geht auf Nummer sicher – wer erst umbaut und dann beantragt, verliert den Zuschuss vollständig. Das ist der mit Abstand häufigste Fehler, und er ist leicht vermeidbar.

Wer die 4.180 € bekommt: Die Regeln im Detail

Der Zuschuss gehört zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegeversicherung: Er ist dafür gedacht, die Wohnung an die Bedürfnisse eines pflegebedürftigen Menschen anzupassen. Der Austausch der Badewanne durch eine Dusche ist der klassische Anwendungsfall. Die wichtigsten Regeln:

  • Voraussetzung: Ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5. Wer Unterstützung im Alltag braucht, aber noch keinen Pflegegrad hat, sollte den Antrag stellen – die Begutachtung ist kostenlos und wird von der Pflegekasse organisiert. Im Rhein-Sieg-Kreis helfen dabei die Pflegestützpunkte, etwa in Siegburg und Lohmar.
  • Höhe: Bis zu 4.180 €[1] je pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, können bis zu 16.720 €[1] fließen.
  • Zeitpunkt: Der Antrag muss vor dem Baubeginn bei der Pflegekasse liegen. Eingereicht werden in der Regel der Kostenvoranschlag der Fachfirma und der Nachweis des Pflegegrads; nach Abschluss folgen die Rechnungen.
  • Geltungsbereich: Der Zuschuss gilt für Eigentümer wie Mieter. In Mietwohnungen ist zusätzlich die Zustimmung des Vermieters nötig; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB ein Anspruch auf die Erlaubnis[2].

Für Lohmarer Haushalte bedeutet das konkret: Ein Ehepaar in Wahlscheid oder Donrath, bei dem ein Partner Pflegegrad 2 hat, erhält für den Wannenumbau 4.180 € – egal, ob das Haus der Familie gehört oder die Wohnung gemietet ist. Wichtig ist allein, dass die Maßnahme der Pflege dient und der Antrag rechtzeitig kommt.

Welche Arbeiten die Pflegekasse anerkennt

Gefördert wird nicht die komplette Badsanierung, sondern die pflegeunterstützende Maßnahme. Typisch anerkannt werden beim Badumbau:

  • Ausbau der Badewanne und Einbau einer Dusche – auch als Systemlösung mit Duschtasse
  • Herstellung eines stufenlos erreichbaren Duschbereichs inklusive Abdichtung und rutschhemmendem Belag
  • Nachrüstung von Haltegriffen, Stützklappgriffen und Duschklappsitzen
  • Verbreiterung der Badezimmertür oder Anpassung von Waschtisch und Armaturen, soweit sie im Zusammenhang mit der Pflege nötig sind

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Ob ein einzelner Posten anerkannt wird, sollten Sie vor der Beauftragung mit Ihrer Pflegekasse klären – am besten schriftlich. Werden mehrere Arbeiten in einem Zug ausgeführt, genügt in der Regel ein Antrag mit dem kompletten Kostenvoranschlag.

Diese Unterlagen erleichtern den Antrag

  • Der aktuelle Bescheid über den Pflegegrad
  • Der Kostenvoranschlag der Fachfirma mit getrennt ausgewiesenen Positionen
  • Fotos des bestehenden Bades, damit die Prüferin oder der Prüfer die Ausgangslage sieht
  • Gegebenenfalls eine kurze ärztliche Bescheinigung, warum der Umbau für die Pflege notwendig ist

Heben Sie nach dem Umbau alle Rechnungen auf: Sie werden für die Auszahlung des Zuschusses, für den Kreditantrag und für die Steuererklärung nach § 35a EStG gebraucht.

Weitere Finanzierung: NRW.BANK, KfW und Steuer

Der Pflegekassen-Zuschuss ist selten die einzige Quelle. Wer in Lohmar wohnt, kann zusätzlich prüfen:

  • NRW.BANK-Kredit „Altersgerecht Umbauen“: Bis zu 50.000 €[3] je Wohneinheit als zinsgünstiges Darlehen – auch ohne Pflegegrad, für Eigentümer und Mieter. Der Antrag läuft über die Hausbank; Laufzeiten von 4 bis 30 Jahren mit bis zu fünf tilgungsfreien Jahren sind möglich.
  • KfW-Zuschuss 455-B (über die NRW.BANK gelistet): Der Investitionszuschuss „Barrierereduzierung“ ist ein KfW-Programm (455-B); die NRW.BANK führt es in ihrer Förderübersicht, der Antrag läuft über die KfW. Konditionen des Programms: 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €, beim Standard „Altersgerechtes Haus“ bis zu 6.250 €[4]. Das Programm ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht angenommen[5]. Wichtig bei einer Wiedereröffnung: Vor der Antragstellung dürfen noch keine Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen sein.
  • KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: Bis zu 50.000 €[6] je Wohneinheit, zinsgünstig, ebenfalls ohne Pflegegrad nutzbar.
  • § 35a EStG: 20 Prozent des Lohnanteils der Handwerkerrechnung sind von der Steuer absetzbar, maximal 1.200 €[7] pro Jahr – der Lohnanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
  • Krankenkasse: Für den festen Umbau zahlt die Krankenkasse in der Regel nichts; sie fördert nur Hilfsmittel nach § 33 SGB V[8] wie Haltegriffe oder einen Badewannenlifter als Leihgabe. Lassen Sie sich Zusagen schriftlich geben.

Alle Förderwege für Nordrhein-Westfalen sind unter Förderung & Zuschüsse im Detail erklärt. Kostenlose Beratung zu Pflegegrad und Zuschuss gibt es bei den Pflegestützpunkten im Rhein-Sieg-Kreis; zur barrierearmen Wohnung beraten außerdem die Wohnberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände – unabhängig vom Handwerk.

Was der Badumbau in Lohmar kostet

Ausführung Kostenrahmen (Richtwerte)
Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €
Standardfall inkl. Demontage und Entsorgungca. 4.000–6.000 €

Ein Rechenbeispiel aus Lohmar: Eine Systemlösung kostet 4.100 €, der Lohnanteil liegt bei 1.300 €. Der Pflegekassen-Zuschuss von 4.180 € deckt die Rechnung vollständig; zusätzlich mindert § 35a EStG die Steuerlast um rund 260 €. Übrig bleiben allenfalls Zusatzarbeiten wie Elektrik oder ein neuer Heizkörper. In Häusern der 1960er- bis 1990er-Jahre – der häufigsten Bausubstanz in den Lohmarer Wohngebieten – liegt der Aufwand meist im unteren Bereich der Spannen; bei alten Hofgebäuden mit nachträglich eingebauten Bädern kann er höher ausfallen.

Von der Kernstadt bis in die Weiler: Wo in Lohmar umgebaut wird

Lohmar ist eine Gemeinde der vielen Orte. Die Kernstadt rund um die Rathausstraße ist das Zentrum mit Geschäften, Verwaltung und den meisten Mietwohnungen; hier ist bei einem Umbau die Vermieterzustimmung oft der erste Schritt. Rund um die Kernstadt und entlang der Ausfallstraßen liegen die Wohngebiete der letzten Jahrzehnte – überwiegend Einfamilienhäuser mit seriellen Bädern, die sich unkompliziert umbauen lassen.

Die ehemals selbstständigen Gemeinden prägen bis heute die Struktur: Wahlscheid im Aggertal war bis 1969 amtsfrei und hat einen eigenen gewachsenen Ortskern; Scheiderhöhe liegt als Höhenort mit weitem Blick über das Aggertal; Breidt, Halberg und Inger sind aus dörflichen Siedlungen zu Wohnorten gewachsen. In diesen Lagen stehen neben Nachkriegshäusern auch ältere Hofstellen und bergische Fachwerkhäuser – bei ihnen entscheidet die Deckenkonstruktion, ob eine geflieste bodengleiche Dusche möglich ist oder die flache Duschtasse die bessere Wahl ist.

Dazu kommen die zahlreichen Weiler und Einzellagen im Naafbachtal und an den Nebenbächen – Orte wie Naaf, Naaferberg, Gammersbach, Honsbach oder Kattwinkel, dazu die alten Mühlenorte an Agger und Naaf wie Aggerhütte, Bachermühle, Jexmühle oder Meigermühle, deren Namen an die Zeit erinnern, als die Wasserkraft die Mühlen antrieb. In diesen Weilern stehen viele Häuser auf älteren Fundamenten, manche Bäder wurden nachträglich in ehemalige Stall- oder Wirtschaftstrakte eingebaut. Ein Vor-Ort-Termin ist hier unverzichtbar – gute Betriebe aus der Region kennen diese Bauweise.

Weil die Wege zwischen den Ortsteilen mehrere Kilometer betragen, lohnt beim Angebotsvergleich ein Blick darauf, ob die Anfahrtskosten enthalten sind. Die meisten Fachbetriebe aus dem Umland – von Siegburg und Troisdorf bis Overath und Rösrath – kalkulieren sie transparent ein.

Mietwohnung oder Eigentum: Wer in Lohmar umbauen darf

In der Kernstadt und in den größeren Ortsteilen ist ein erheblicher Teil der Wohnungen vermietet, viele davon an ältere Menschen, die seit Jahrzehnten dort leben. Als Mieter benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung können Sie die Erlaubnis nach § 554 BGB verlangen. Klären Sie im selben Zug, ob und wie die Dusche bei einem späteren Auszug zurückgebaut werden muss. In Eigentumswohnungen ist vor dem Eingriff die Teilungserklärung zu prüfen; wer in die Bausubstanz eingreift, braucht je nach Satzung die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.

Die meistgestellten Fragen

Ich habe bereits Pflegegrad 2 – wie stelle ich den Antrag in Lohmar?

Sie reichen den Kostenvoranschlag der Fachfirma zusammen mit dem Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein, am einfachsten schriftlich mit dem Hinweis auf § 40 Abs. 4 SGB XI. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Antrag muss vor dem Baubeginn dort sein.

Wo bekomme ich in Lohmar Hilfe bei der Antragstellung?

Die Pflegestützpunkte des Rhein-Sieg-Kreises beraten kostenlos zu Pflegegrad und Zuschuss. Einen Anlaufpunkt in der Nähe nennt Ihnen der Kreis oder Ihre Pflegekasse. Auch die Wohnberatung der Wohlfahrtsverbände hilft bei der Frage, welche Umbauten sinnvoll sind und welche Förderung dazu passt.

Gilt der Zuschuss auch für eine geflieste bodengleiche Dusche in einem Fachwerkhaus in Wahlscheid?

Ja – die Pflegekasse fördert die Maßnahme, nicht die Bauweise. Ob die geflieste Variante in Ihrem Haus technisch möglich ist, hängt von der Deckenkonstruktion ab. Bei Holzbalkendecken ist die Systemlösung mit flacher Duschtasse häufig die bessere Wahl; der Zuschuss bleibt gleich.

Mein Mann und ich sind beide pflegebedürftig. Was ändert das?

Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt kann die Pflegekasse den Badumbau mit bis zu 16.720 € fördern. Der Antrag wird gemeinsam gestellt, der Kostenvoranschlag bleibt dieselbe Grundlage.

Kann ich den Pflegekassen-Zuschuss mit einem Kredit der NRW.BANK kombinieren?

Ja. Zuschuss und Kredit lassen sich verbinden – entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Zusage der Pflegekasse, dann die Auftragsvergabe. Der Investitionszuschuss „Barrierereduzierung“ ist ein KfW-Programm (455-B), das die NRW.BANK in ihrer Förderübersicht listet; es ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht angenommen[5]. Als Alternative läuft der KfW-Kredit 159[6] weiter. Wichtig bei einer Wiedereröffnung: Vor der Antragstellung dürfen noch keine Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen sein.

Was kostet der Umbau in einem Haus der 1970er-Jahre in Birk oder Donrath?

Solche Häuser haben in der Regel Betondecken und standardisierte Bäder – die Systemlösung liegt bei etwa 3.000–5.000 €, die geflieste bodengleiche Dusche bei 5.000–8.000 €. Der Zuschuss von 4.180 €[1] deckt damit den typischen Standardfall nahezu vollständig.

Muss ich als Mieter in Lohmar-Mitte mit dem Vermieter rechnen?

Ja, Sie brauchen seine schriftliche Zustimmung. Bei Pflegebedürftigkeit besteht nach § 554 BGB ein Anspruch auf die Erlaubnis. Vereinbaren Sie schriftlich, ob die Dusche bei einem Auszug zurückgebaut werden muss – die Systemlösung mit Duschtasse lässt sich leichter rückbauen als eine geflieste Dusche.

Welche Belege muss ich nach dem Umbau einreichen?

In der Regel die Schlussrechnung der Fachfirma und den Zahlungsnachweis; manche Pflegekassen verlangen zusätzlich Fotos der ausgeführten Arbeiten. Bewahren Sie außerdem den Kostenvoranschlag auf – er wird für die Steuererklärung (§ 35a EStG) und gegebenenfalls für den Kreditantrag gebraucht.

Fazit

Der Pflegekassen-Zuschuss ist für Lohmarer Haushalte der direkteste Weg, den Badumbau nahezu ohne eigene Kosten zu realisieren: Bis zu 4.180 €[1] nach § 40 SGB XI decken einen Standardfall – Wanne raus, Dusche rein – in der Regel vollständig, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt sind es bis zu 16.720 €[1]. Die sechs Schritte sind einfach, wenn man sie in der richtigen Reihenfolge geht: Pflegegrad klären, Angebote einholen, Antrag vor dem Baubeginn stellen, Zusage abwarten, umbauen, Belege einreichen. Ergänzend helfen der NRW.BANK-Kredit über die Hausbank und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG. So wird aus dem Bad in der Kernstadt, in Wahlscheid oder im Weiler am Naafbach ein sicherer Ort – finanziert von denen, die genau dafür zahlen.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • NRW.BANK, Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (10 % / max. 2.500 €, Altersgerechtes Haus 12,5 % / max. 6.250 €): https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15730/altersgerecht-umbauen---barrierereduzierung---investitionszuschuss.html
  • NRW.BANK, Altersgerecht Umbauen – Kredit (max. 50.000 € je Wohneinheit): https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15208/altersgerecht-umbauen---kredit.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • Stadt Lohmar (Stadtteile, Geschichte, Verwaltung): https://www.lohmar.de
  • Rhein-Sieg-Kreis (Pflegestützpunkte, Wohnberatung): https://www.rhein-sieg-kreis.de
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kostenrichtwerte): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/

Stand: September 2026. Preise sind Richtwerte; Förderprogramme können sich ändern. Vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters zu baulichen Veränderungen bei Behinderung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  3. NRW.BANK, „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15208/altersgerecht-umbauen---kredit.html
  4. NRW.BANK, Förderübersicht „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (Fördergeber: KfW, Programm 455-B; Konditionen 10 %/max. 2.500 €, Altersgerechtes Haus 12,5 %/max. 6.250 €): https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15730/altersgerecht-umbauen---barrierereduzierung---investitionszuschuss.html
  5. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  6. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  7. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  8. § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

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