Barrierefreies Bad in Langen (Hessen): Umbau, DIN 18040 und Förderung (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 11 Min. Lesezeit

VorherBarrierefreies Bad in Langen (Hessen): Umbau, DIN 18040 und Förderung (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherBarrierefreies Bad in Langen (Hessen): Umbau, DIN 18040 und Förderung (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Langen ist eine Stadt im Landkreis Offenbach mit rund 40.000 Einwohnern, eingebettet zwischen Frankfurt, Neu-Isenburg, Dreieich und Mörfelden-Walldorf. Die S-Bahnen S3 und S4 bringen Pendler in gut 20 Minuten in die Frankfurter Innenstadt, die Deutsche Flugsicherung hat hier ihren Sitz, und die Asklepios Klinik Langen versorgt die Region. Charakteristisch für Langen ist eine Besonderheit, die auch den Badumbau prägt: Die Stadt hat keine eingemeindeten Ortsteile. Während der hessischen Gebietsreform blieb Langen unverändert – die Stadt ist ein zusammenhängendes Siedlungsgebiet mit gewachsenem Kern, der Wohnstadt Oberlinden aus den 1950er-Jahren, dem Nordend mit seinen Wohnhochhäusern und vielen Wohngebieten der 1960er- bis 1990er-Jahre. Im Zweiten Weltkrieg wurde Langen nicht zerstört, der historische Kern rund um den Vierröhrenbrunnen von 1553 ist erhalten. Wer hier ein barrierefreies Bad plant, hat meist ein klares Ziel: weiter in der eigenen Wohnung leben zu können, auch wenn das Gehen schwerer fällt, oder die Eltern im Haushalt willkommen zu heißen, ohne dass das Bad zum Hindernis wird. „Barrierefrei“ ist dabei mehr als „bequem“: Es ist ein technischer Begriff mit klaren Maßstäben. Dieser Ratgeber ordnet zuerst die Förderlandschaft für Langen ein – denn die Förderung bestimmt, was technisch und finanziell möglich ist – und erklärt dann, was DIN 18040 für Ihr Bad bedeutet, welche Wohnlagen in Langen welche Lösungen nahelegen und was der Umbau kostet.

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Förderung für das barrierefreie Bad in Langen: Die Übersicht

Langen liegt in Hessen im Landkreis Offenbach – es gelten die bundesweiten Programme plus die Landesförderung der WIBank. Wer zuerst die Förderung klärt, plant von Anfang an mit den richtigen Voraussetzungen, denn fast alle Zuschüsse setzen voraus, dass der Antrag vor dem Baubeginn gestellt wird.

Förderung Art Höhe Wichtigste Voraussetzung
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)Zuschussbis 4.180 € (16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen)[1]Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn
WIBank Hessen – Behindertengerechter UmbauZuschussbis 50 % der Kosten, Bad max. 5.500 €, gesamt max. 15.000 €[2]selbst genutzter Wohnraum, Behinderung der nutzenden Person, Antrag vor Auftragsvergabe
KfW – Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“Kreditbis 50.000 € je Wohneinheit[3]ohne Pflegegrad möglich, über die Hausbank
KfW – Zuschuss 455-BZuschuss10 % (max. 2.500 €)[4]seit 31.07.2026 gestoppt – keine neuen Anträge (Stand: September 2026)
Steuerermäßigung (§ 35a EStG)Steuer20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr[5]Lohnanteil separat ausgewiesen
Krankenkasse (§ 33 SGB V)nur Hilfsmittelz. B. Duschrollstuhl, Badewannenlifterim Regelfall ärztliche Verordnung[6]

Die wichtigsten Details für Langen:

  • Pflegekasse: Bis zu 4.180 €[1] Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie den Badumbau, sobald ein Pflegegrad 1–5 vorliegt. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse (der Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse) gestellt werden; beigefügt werden der Nachweis des Pflegegrads und der Kostenvoranschlag, nach dem Umbau die Rechnungen.
  • WIBank Hessen: Die Förderbank des Landes bezuschusst den behindertengerechten Umbau von selbst genutztem Wohnraum mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten – für das Bad bis 5.500 €, insgesamt bis 15.000 € je Wohneinheit.[2] Der Antrag läuft über die Wohnungsbauförderstelle des Kreises Offenbach und muss vor jeder Auftragsvergabe gestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Umbau den Bedürfnissen einer behinderten Person entspricht, die die Wohnung nutzt – auch wenn diese Person ein Angehöriger ist.
  • KfW: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (Mittel ausgeschöpft; Wiederaufnahme frühestens 2027).[4] Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ läuft weiter[3] und hilft auch ohne Pflegegrad – etwa, wenn Sie das Bad Ihrer Eltern in Langen finanzieren möchten.
  • Beratung vor Ort: Die Pflegestützpunkte und die Wohnberatung im Landkreis Offenbach beraten kostenlos zu barrierearmem Wohnen. Ein Termin dort lohnt sich vor der Angebotsrunde, denn die Beratung kennt auch die kleineren, kommunal organisierten Hilfen in der Region.

Eine ausführliche Übersicht aller Programme finden Sie auf Förderung & Zuschüsse und unter Förderung & Zuschüsse.

Was „barrierefrei“ nach DIN 18040 für das Bad bedeutet

Wer von Förderung spricht, stößt schnell auf die DIN 18040. Sie ist die zentrale Norm für barrierefreies Bauen in Deutschland; für Wohnungen ist der Teil DIN 18040-2 maßgeblich. Wichtig zu wissen: „Barrierefrei“ nach DIN ist strenger als „barrierearm“. Für den Badumbau in einer bestehenden Wohnung bedeutet die Orientierung an DIN 18040-2 im Kern:

  • Bewegungsflächen: Vor Dusche und Waschtisch sind Bewegungsflächen von mindestens 120 × 120 cm einzuplanen, damit auch ein Rollator oder Rollstuhl Platz findet und Wendemanöver möglich sind.
  • Bodengleiche Dusche: Die Dusche ist stufenlos und bodengleich auszuführen, mit rutschhemmendem Belag und bodenbündigem Ablauf. Eine Duschkabine mit Kante erfüllt das Kriterium nicht.
  • Türen: Lichte Türbreiten von mindestens 80 cm, besser 90 cm – im Altbau oft der Punkt, an dem nachgebessert werden muss. Türschwellen gehören entfernt.
  • Sanitärobjekte: Waschtisch und WC sind so anzuordnen, dass sie auch im Sitzen nutzbar sind; Stützklappgriffe am WC und ein seitlicher Bewegungsraum daneben (üblicher Planungsansatz: etwa 90 cm Breite, davon 20 cm Abstand zur Wand) erleichtern den Transfer vom Rollstuhl.
  • Bedienelemente und Armaturen: In erreichbarer Höhe angebracht, Einhandmischer statt Drehventile, im Zweifel Thermostat mit Verbrühschutz.

Für den Umbau im Bestand gilt: Eine vollständige DIN-18040-Konformität ist in Langener Altbauwohnungen nicht immer erreichbar – etwa wenn der Grundriss keine 120-cm-Bewegungsfläche hergibt. Sinnvoll ist dann das Konzept „barrierearm“: Stufe weg, Tür verbreitert, Haltegriffe, rutschhemmender Boden. Fast alle Fördergeber akzeptieren solche barrierereduzierenden Maßnahmen; die Pflegekasse fördert ausdrücklich auch kleinere Anpassungen. Lassen Sie sich vom Fachbetrieb schriftlich bestätigen, welche Maße in Ihrer Wohnung erreichbar sind – das hilft auch bei der Abstimmung mit Fördergebern und Vermieter.

Langen und seine Wohnlagen: Wo welcher Umbau ansteht

Weil Langen keine Ortsteile hat, verteilt sich die Bausubstanz über das zusammenhängende Stadtgebiet – mit deutlichen Unterschieden zwischen den Vierteln:

  • Historischer Kern: Rund um den Vierröhrenbrunnen und die Stadtkirche stehen Fachwerk- und Altbauten, in denen kleine, oft nachträglich eingebaute Bäder die Regel sind. Eine vollständig barrierefreie Dusche scheitert hier manchmal am Platz – die flache Duschtasse mit niedrigem Einstieg (3–4 cm) ist dann die bewährte Kompromisslösung. Bei alten Mauerwerkswänden und Holzbalkendecken zählt Erfahrung mit dem Bestand.
  • Wohnstadt Oberlinden: 1959 errichtet, steht sie für den Wohnungsbau der Nachkriegszeit mit kompakten Bädern und serieller Ausstattung. Der Wannenumbau ist hier meist unkompliziert; die Bäder sind klar geschnitten und die Leitungsführung vorhersehbar.
  • Nordend und die Wohnhochhäuser: Im Nordend stehen Wohnblocks und Hochhäuser wie das Alpha-Hochhaus, einst Hessens höchster Wohnturm. In den großen Mietwohnungsbeständen stellt sich die Barrierefreiheits-Frage gleich doppelt: nicht nur im Bad, sondern auch beim Zugang – Aufzug, Türbreiten, Schwellen. Wer in einer dieser Wohnungen lebt und auf den Rollstuhl angewiesen ist, sollte den Umbau mit der Hausverwaltung abstimmen; bei Pflegebedürftigkeit greift § 554 BGB[7] auch gegenüber dem Vermieter großer Bestände.
  • Wohngebiete der 1960er- bis 1990er-Jahre: Der Großteil der Langener Wohnfläche stammt aus dieser Zeit – Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser mit Bädern im Obergeschoss. Hier greift der Standardfall: Wanne raus, bodengleiche Dusche rein. In den Einfamilienhäusern ist der Bodenaufbau meist dick genug für ein Gefälle im Estrich; in Etagenwohnungen mit geringer Aufbauhöhe entscheidet der Vor-Ort-Termin zwischen Estrichabtrag und flacher Duschtasse.
  • Neubaugebiete: In den jüngeren Quartieren ist die bodengleiche Dusche oft schon Standard. Wer für die Eltern eine barrierefreie Wohnung sucht, findet hier Grundrisse, die ein Leben im Alter ohne Umbau erlauben – beim Kauf lohnt der Blick auf Türbreiten und Bewegungsflächen, nicht nur auf die Dusche.

Was der Umbau in Langen kostet

Ausführung Kostenrahmen (Richtwerte)
Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €
Türverbreiterung auf 80–90 cm (je nach Aufwand)ca. 500–2.000 €
Haltegriffe, Stützklappgriffe, rutschhemmender Belagca. 300–1.500 €
Typische Gesamtkosten im Standardfallca. 4.000–6.000 €

Rechenbeispiel als Orientierung: Bei Kosten von 5.500 € und Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 €.[1] Werden Türverbreiterung und Bodengleiche Dusche zusammen als Maßnahme geplant, bleibt nach Zuschuss und Steuervorteil (§ 35a EStG: 20 Prozent des Lohnanteils[5]) meist ein überschaubarer Eigenanteil. Ohne Pflegegrad trägt bei selbst genutztem Wohneigentum die WIBank bis zur Hälfte der förderfähigen Kosten[2] – die Kombination mit dem Pflegekassen-Zuschuss ist vor dem Antrag mit der Wohnungsbauförderstelle des Kreises Offenbach zu klären, weil öffentliche Zuschüsse angerechnet werden können.

Der Ablauf in Langen in Kürze

  1. Beratung: Pflegestützpunkt oder Wohnberatung des Kreises Offenbach – kostenlos und unverbindlich.
  2. Angebote: 2–3 Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin; Festpreis inklusive Demontage, Entsorgung und Abdichtung nach DIN 18534.
  3. Förderanträge: Pflegekasse (vor Baubeginn) und bei Wohneigentum WIBank über die Wohnungsbauförderstelle des Kreises Offenbach (vor jeder Auftragsvergabe).
  4. Umbau: Systemlösung ca. 1 Tag, geflieste bodengleiche Dusche mehrere Tage inklusive Trocknungszeiten.
  5. Belege: Rechnungen einreichen, Zuschüsse erhalten, Lohnanteil für die Steuererklärung aufbewahren.

Mieter in Langen holen vor Schritt 3 die schriftliche Zustimmung des Vermieters ein – bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht der Anspruch nach § 554 BGB.[7] Wohnungseigentümer prüfen Teilungserklärung und Beschlusslage, sobald Leitungsstränge oder Gemeinschaftseigentum berührt werden.

Häufig gestellte Fragen zum barrierefreien Bad in Langen

Was kostet ein barrierefreies Bad in Langen?

Eine bodengleiche Dusche als Kernmaßnahme kostet ca. 5.000–8.000 €, Systemlösungen beginnen bei ca. 3.000 €. Wird zusätzlich eine Tür verbreitert oder der Boden im ganzen Bad saniert, steigt der Betrag entsprechend. Nach Abzug der Zuschüsse bleibt im Standardfall meist nur ein kleiner Eigenanteil.

Muss ein barrierefreies Bad in Langen der DIN 18040 entsprechen, um gefördert zu werden?

Nein. Die Pflegekasse fördert wohnumfeldverbessernde Maßnahmen unabhängig von der DIN; auch barrierearme Lösungen werden anerkannt. Die DIN 18040-2 ist der Maßstab für Neubauten und für alle, die von Anfang an auf Rollstuhlnutzung auslegen wollen – als Orientierung für den Umbau ist sie trotzdem wertvoll, weil Fördergeber und Handwerker sich daran ausrichten.

Lohnt sich der Umbau in einer Mietwohnung im Nordend oder muss ich umziehen?

Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung können Sie die Zustimmung des Vermieters nach § 554 BGB[7] verlangen. Ob sich der Umbau lohnt, hängt vom Gebäude ab: Aufzug, Türbreiten und Bewegungsflächen müssen stimmen. Die Wohnberatung des Kreises Offenbach hilft bei der Einschätzung, ob Ihre Wohnung langfristig geeignet ist oder ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung die bessere Lösung wäre.

Gibt es in Langen eine spezielle Förderung der Stadt?

Die großen Zuschüsse kommen von Pflegekasse, WIBank und KfW; der Antrag für die WIBank läuft über die Wohnungsbauförderstelle des Landkreises Offenbach, der für Langen zuständig ist. Zusätzliche kommunale Angebote ändern sich regelmäßig – erfragen Sie die aktuelle Lage bei der Stadt Langen oder der Wohnberatung des Kreises.

Wie finde ich einen Fachbetrieb in Langen, der DIN-18040-gerecht umbaut?

Achten Sie auf Betriebe, die Referenzen für barrierefreie Bäder im Bestand vorweisen können, und bestehen Sie auf einem Vor-Ort-Termin. Fragen Sie gezielt, ob der Betrieb nach DIN 18534 abdichtet und Erfahrung mit der Umsetzung von Bewegungsflächen und Türverbreiterungen in Altbauten hat.

Was gilt, wenn meine Eltern aus einer anderen Stadt nach Langen ziehen möchten?

Planen Sie die Wohnungssuche mit Blick auf Barrierefreiheit: Erdgeschoss oder Aufzug, Türbreiten, bodengleiche Dusche. Der KfW-Kredit 159 kann auch für den Umbau einer neu erworbenen Wohnung genutzt werden;[3] der WIBank-Zuschuss gilt für selbst genutztes Wohneigentum, in dem eine behinderte Person lebt.

Fazit

Ein barrierefreies Bad ist in Langen in fast jeder Wohnlage machbar – vom Fachwerkhaus im historischen Kern bis zur Etagenwohnung im Nordend. Die Förderung entscheidet über das Tempo: Pflegekassen-Zuschuss und WIBank-Förderung setzen Anträge vor dem Baubeginn voraus, und die DIN 18040-2 gibt die Ziele vor, an denen sich Planung und Handwerk orientieren. Wer Beratung, Angebote und Anträge in der richtigen Reihenfolge angeht, macht aus dem Langener Bad einen Ort, an dem man auch mit Gehhilfe oder Rollstuhl sicher und selbstbestimmt leben kann – und bleibt dort wohnen, wo man zu Hause ist.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • WIBank Hessen, Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum (Zuschuss bis 50 %, Bad bis 5.500 €, max. 15.000 €): https://www.wibank.de/wibank/behindertengerechter-umbau-von-wohneigentum
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen): https://www.dinmedia.de
  • Stadt Langen (Hessen): https://www.langen.de
  • Kreis Offenbach (Wohnberatung, Pflegestützpunkte, Wohnungsbauförderung): https://www.kreis-offenbach.de

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € je Person bzw. 16.720 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. WIBank Hessen, Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum (Zuschuss bis 50 %, Bad bis 5.500 €, gesamt max. 15.000 €): https://www.wibank.de/wibank/behindertengerechter-umbau-von-wohneigentum
  3. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  4. KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  5. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  6. § 33 SGB V (Hilfsmittel; im Regelfall mit ärztlicher Verordnung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  7. § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters für bauliche Veränderungen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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