Barrierefreies Bad in Husum: Planung, Ablauf und Förderung (2026)


Theodor Storm machte Husum als „graue Stadt am Meer“ berühmt: Die Kreisstadt von Nordfriesland liegt direkt an der Nordsee, zwischen dem Hafen mit seiner Seeschleuse, der Altstadt mit dem Marktplatz und den Wohnquartieren, die sich vom Geestrücken bis in die Marsch ziehen. Rund 24.000 Menschen leben hier – in der Kernstadt, in Rödemis im Süden, in Nord- und Osterhusum oder im 2007 eingemeindeten Geestdorf Schobüll. Viele Häuser stammen aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, als Husum stark wuchs; ihre Bäder sind klassische Wannenbäder, die mit zunehmendem Alter zur Hürde werden. Ein barrierefreies Bad bedeutet deshalb für viele Husumer: länger selbstbestimmt im eigenen Zuhause bleiben. Dieser Ratgeber zeigt den Weg in sechs Schritten – von der ersten Idee über die Finanzierung bis zur Abnahme – und erklärt, was ein Bad wirklich barrierearm macht.
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In sechs Schritten zum barrierefreien Bad in Husum
Schritt 1: Bedarf und Nutzung klären. Bevor Handwerker kommen, sollten Sie festlegen, wer das Bad künftig nutzt: Reicht eine bodengleiche Dusche, oder brauchen Sie Platz für einen Rollstuhl? Kommen Haltegriffe am WC dazu? Ein Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt und ein Blick auf den Alltag – wer sich heute schon am Wannenrand festhalten muss, braucht morgen vermutlich mehr – schaffen Klarheit für die Planung.
Schritt 2: Beratung und Pflegegrad prüfen. Kostenlose und unabhängige Beratung zum barrierearmen Wohnen bietet der Pflegestützpunkt im Kreis Nordfriesland mit Sitz in Husum (Gesundheitsamt, Damm 8, Telefon 04841 67-710). Dort klären Sie auch, ob ein Pflegegrad vorliegt oder beantragt werden sollte – denn der Pflegegrad entscheidet über den wichtigsten Zuschuss.
Schritt 3: Angebote mit Vor-Ort-Termin einholen. Zwei bis drei Fachbetriebe aus Husum und Umgebung besichtigen das Bad und legen Festpreisangebote vor. Diese sollten Demontage, Entsorgung, Abdichtung nach DIN 18534, Fliesen- und ggf. Elektroarbeiten vollständig umfassen. Achten Sie darauf, dass der Betrieb Erfahrung mit barrierearmen Bädern nachweisen kann.
Schritt 4: Förderung vor Baubeginn beantragen. Mit Pflegegrad 1–5 zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 €[1] für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €[1]. Der Antrag muss vor Baubeginn bei Ihrer Pflegekasse eingehen – am besten mit Kostenvoranschlag. Wer zusätzlich finanzieren möchte, stellt den Antrag für den KfW-Kredit 159 über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH, Kiel, Telefon 0431 9905-4500) ebenfalls vor Maßnahmenbeginn.
Schritt 5: Umbau nach Zusage. Erst wenn die Förderzusage vorliegt, vergeben Sie den Auftrag. Eine Systemlösung mit flacher Duschtasse ist oft an einem Tag montiert; eine bodengleiche, geflieste Dusche inklusive Trocknungszeiten benötigt mehrere Tage. Planen Sie den Umbau so, dass in der Zwischenzeit eine provisorische Waschmöglichkeit bleibt.
Schritt 6: Abnahme und Belege. Gehen Sie das Ergebnis gemeinsam mit der Fachfirma durch: Dusche, Abdichtung und Haltegriffe auf festen Sitz prüfen. Danach reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein; die Belege brauchen Sie außerdem für die Steuererklärung, denn der Lohnanteil der Handwerkerleistung ist nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr[2].
Was ein Bad wirklich barrierearm macht
Ein barrierefreies Bad ist mehr als eine Dusche ohne Wanne. Wer in Husum umbaut, sollte diese Elemente durchdenken:
- Bodengleiche Dusche: ebenerdiger Einstieg ohne Stolperkante, rutschhemmender Boden, Ablauf mit Gefälle. Die komfortabelste und sicherste Lösung.
- Bewegungsfläche: Vor Dusche, WC und Waschtisch braucht es genug Raum – wer einen Rollator oder Rollstuhl nutzt, benötigt deutlich mehr als die früheren Standardmaße.
- Haltegriffe und Stützklappgriffe: an Dusche und WC in Griffhöhe, fachgerecht in der Wand verankert. Sie sind oft die günstigste Einzelmaßnahme mit großer Wirkung.
- WC in aufrechter Sitzposition: Die Sitzhöhe sollte das Aufstehen erleichtern; ein wandhängendes WC lässt sich flexibel montieren.
- Waschtisch mit Unterfahrbarkeit: für die Nutzung im Sitzen oder mit dem Rollstuhl.
- Türen: Türbreiten von mindestens 80 cm und nach außen öffnende Türen machen das Bad zugänglich.
- Griffige Oberflächen und gute Beleuchtung: rutschhemmende Fliesen (Rutschklasse R10/R11 im Nassbereich) und blendarmes Licht reduzieren die Sturzgefahr erheblich.
Als Orientierung für Neubauten und größere Umbauten dient die DIN 18040; im Bestand sind nicht immer alle Maße erreichbar – dann entscheidet die sinnvolle Kombination der Maßnahmen. Ausführliche Planungshilfen finden Sie auf Barrierefreies Bad nach DIN 18040.
Wichtig ist auch der Blick über das Bad hinaus: Oft sind es der Weg zur Wohnung, die Türbreiten und die Beleuchtung auf dem Flur, die über die Nutzbarkeit entscheiden. Eine gute Wohnberatung betrachtet deshalb die gesamte Wohnung – vom Hauseingang über den Flur bis zum Bad. Wer nur einzelne Maßnahmen umsetzen möchte, kann sich die Reihenfolge von der Beratung festlegen lassen: Haltegriffe und rutschhemmende Beläge sind meist die ersten, kostengünstigen Schritte, der Wannenumbau folgt, sobald der Einstieg zur Hürde wird. So verteilen sich die Kosten auf mehrere Jahre – und jede Stufe macht das Zuhause sofort sicherer.
Vom Altbau am Hafen bis zum Geesthaus in Schobüll: die Husumer Bausubstanz
Husum bietet unterschiedlichste Ausgangslagen für den barrierefreien Umbau:
- Kernstadt und Altstadt: Rund um Markt, Hafen und die alten Gassen stehen historische und ältere Häuser mit kompakten Bädern. Hier ist der Wannenumbau zur bodengleichen Dusche oft nur mit Systemlösungen oder flacher Duschtasse möglich; wer zur Miete wohnt, braucht die Zustimmung des Vermieters – bei Pflegebedürftigkeit besteht der Anspruch aus § 554 BGB[3].
- Rödemis: Der 1938 eingemeindete Stadtteil im Süden ist mit seinen Wohnstraßen, dem Neubaugebiet Norderschlag und der Fischersiedlung typisches Einfamilienhausgebiet. Die Bäder der 1960er- bis 1980er-Jahre lassen sich meist unkompliziert umbauen, weil genug Aufbauhöhe vorhanden ist.
- Nordhusum und Osterhusum: Die eingemeindeten Nachbardörfer sind von Wohnhäusern und landwirtschaftlichen Betrieben geprägt. Auch hier gilt: Der Vor-Ort-Termin zeigt, ob die Leitungen reichen und ob die bodengleiche Dusche ohne größere Eingriffe gelingt.
- Schobüll: Das ehemals selbstständige Dorf auf dem Geestrücken im Nordwesten ist seit 2007 Teil der Stadt. In den älteren Häusern und Höfen sind die Bäder oft klein und nachträglich eingebaut – eine fachkundige Planung ist hier besonders wichtig. Der weite Blick über die Marsch ist übrigens kein Hindernis für einen barrierefreien Umbau.
- Mehrfamilienhäuser: In den Husumer Geschosswohnungsbauten der Nachkriegszeit wohnen viele ältere Menschen zur Miete. Neben der Wohnung selbst zählen hier Zugang, Treppe oder Aufzug – die Wohnberatung hilft, den Gesamtüberblick zu behalten.
Ein Husumer Besonderheit: Wegen der Nähe zur Küste sind viele Häuser über Generationen in Familienbesitz – ein barrierefreies Bad ist dann nicht nur eine Investition in die eigene Sicherheit, sondern sichert die Nutzung des Hauses für die nächste Lebensphase.
Kosten und Finanzierung eines barrierefreien Bads
Die Kosten hängen stark vom Umfang ab. Als Orientierung gelten diese Größenordnungen:
| Maßnahme | Kostenrahmen |
|---|---|
| Wannenumbau als Systemlösung mit Duschtasse | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche | ca. 5.000–8.000 € |
| Umfangreichere Sanierung (zusätzlich WC, Waschtisch, Fliesen, Elektrik) | deutlich höher – nur über Festpreisangebote zu beziffern |
Finanzierung im Überblick:
| Baustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | bis 4.180 €[1], bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €[1] | Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn |
| KfW-Kredit 159 über die IB.SH | bis 50.000 €[4] je Wohneinheit | auch ohne Pflegegrad |
| KfW-Zuschuss 455-B | 10 %, max. 2.500 € | seit 31.07.2026 gestoppt[5] (Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) |
| § 35a EStG | 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr[2] | Lohnanteil separat ausgewiesen |
Rechenbeispiel (Richtwerte): Ein Ehepaar in Rödemis lässt die Wanne gegen eine bodengleiche, geflieste Dusche tauschen – Angebot: 5.900 €. Die Pflegekasse übernimmt 4.180 €[1], der Eigenanteil sinkt auf rund 1.700 €. Davon holt die Steuererklärung über § 35a EStG[2] einen Teil zurück; wer den Rest nicht bar zahlen möchte, nutzt den KfW-Kredit 159[4]. Wichtig bleibt: erst die Zusage, dann der Auftrag.
Förderung vor Baubeginn: Die Reihenfolge entscheidet
Egal ob Pflegekasse oder IB.SH: Werden Anträge erst nach dem Umbau gestellt, verfällt der Anspruch. Das gilt für den Zuschuss der Pflegekasse ebenso wie für den KfW-Kredit 159, bei dem vor Antragstellung keine Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen sein dürfen. Der bundesweite KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[5] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026 – keine neuen Anträge); eine Wiederaufnahme wird frühestens 2027 erwartet. Die Krankenkasse übernimmt keine Badumbauten, sondern nur Hilfsmittel nach § 33 SGB V[6].
Barrierefrei mieten: Rechte von Mietern in Husum
Wer in Husum zur Miete wohnt und das Bad barrierearm umbauen möchte, braucht die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[3] ein Anspruch auf Erlaubnis, wenn die Maßnahme der barrierearmen Nutzung dient. Vereinbaren Sie schriftlich, ob beim Auszug zurückgebaut wird. Viele Vermieter stimmen zu, weil ein barrierearmes Bad den Wert der Wohnung erhöht – gerade in einer Stadt mit wachsendem Anteil älterer Mieter.
Checkliste für die Planung in Husum
- [ ] Bedarf mit Hausarzt und Familie besprechen, Nutzungskonzept festlegen
- [ ] Kostenlose Beratung beim Pflegestützpunkt Nordfriesland in Husum nutzen
- [ ] Pflegegrad prüfen bzw. beantragen
- [ ] 2–3 Festpreisangebote mit Vor-Ort-Termin einholen
- [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen
- [ ] KfW-159-Kredit über die IB.SH prüfen (vor Maßnahmenbeginn)
- [ ] Als Mieter: Vermieterzustimmung schriftlich einholen
- [ ] Abdichtung nach DIN 18534 und rutschhemmende Fliesen festschreiben
- [ ] Lohnanteil separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
- [ ] Rechnungen nach dem Umbau einreichen und Belege ablegen
Häufig gestellte Fragen zum barrierefreien Bad in Husum
Was kostet ein barrierefreies Bad in Husum?
Der Wannenumbau zur Dusche kostet je nach Ausführung ca. 3.000–8.000 € (Systemlösung 3.000–5.000 €, bodengleiche geflieste Dusche 5.000–8.000 €). Größere Sanierungen mit WC- und Waschtischanpassung lassen sich nur über Festpreisangebote beziffern.
Wer berät mich in Husum zum barrierearmen Umbau?
Der Pflegestützpunkt im Kreis Nordfriesland berät kostenlos und unabhängig – er ist in Husum im Gesundheitsamt (Damm 8) zu erreichen, Telefon 04841 67-710. Auch die Pflegekasse informiert zu Zuschüssen.
Bekomme ich den Zuschuss, wenn ich in Schobüll oder Rödemis wohne?
Ja. Der Zuschuss der Pflegekasse ist an den Pflegebedürftigen gebunden, nicht an die Adresse – er gilt in ganz Deutschland.
Muss das ganze Bad umgebaut werden?
Nein. Oft genügen einzelne Maßnahmen: die bodengleiche Dusche statt der Wanne, Haltegriffe, ein höhenangepasstes WC. Die Pflegekasse fördert die wohnumfeldverbessernde Maßnahme als Paket – was konkret nötig ist, bestimmen Sie mit der Planung.
Ist eine bodengleiche Dusche im Altbau der Husumer Altstadt möglich?
Häufig ja, wenn Deckenkonstruktion und Aufbauhöhe mitspielen – das klärt nur der Vor-Ort-Termin. Bei geringer Aufbauhöhe ist die flache Duschtasse die bewährte Alternative.
Wie lange dauert der Umbau?
Eine Systemlösung ist oft in einem Tag montiert. Eine bodengleiche, geflieste Dusche benötigt inklusive Trocknungszeiten mehrere Tage – halten Sie eine provisorische Waschgelegenheit bereit.
Ich habe noch keinen Pflegegrad – zahlt dann niemand?
Den Zuschuss der Pflegekasse gibt es nur mit Pflegegrad. Ohne Pflegegrad bleiben der KfW-Kredit 159[4] über die IB.SH und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[2]. Ob ein Pflegegrad in Frage kommt, klärt die kostenlose Beratung.
Muss ich für Haltegriffe allein einen Antrag bei der Pflegekasse stellen?
Haltegriffe sind häufig Teil einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme und können mit dem Wannenumbau zusammen beantragt werden. Wer nur einzelne Helfer montieren lassen möchte, erhält von Sanitätshäusern und Pflegediensten vor Ort Auskunft, welche Wege im Einzelfall sinnvoll sind – die Beratung beim Pflegestützpunkt Nordfriesland hilft bei der Einordnung.
Kann ich die Maßnahmen später ergänzen, wenn das Geld gerade knapp ist?
Ja. Viele beginnen mit Haltegriffen und rutschhemmenden Belägen und planen den Wannenumbau ein Jahr später. Lassen Sie sich beim ersten Umbau eine Duschlösung einbauen, die später ohne großen Aufwand barrierefrei nachgerüstet werden kann – das spart beim zweiten Schritt Zeit und Geld.
Wer montiert Haltegriffe fachgerecht in alte Wände?
Nur eine Fachkraft weiß, ob die Wand den Griff trägt: In Trockenbauwänden oder alten Backsteinmauern sind unterschiedliche Dübel- und Verankerungssysteme nötig. Beauftragen Sie für die Montage einen Betrieb oder eine Fachkraft, die Haftung für die sichere Verankerung übernimmt.
Fazit
Ein barrierefreies Bad hält in Husum viele Menschen länger sicher und selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden – vom Altbau in der Kernstadt bis zum Geesthaus in Schobüll. Der Weg dorthin ist gut planbar: Bedarf klären, Beratung beim Pflegestützpunkt Nordfriesland nutzen, Festpreisangebote vergleichen und die Förderanträge vor dem Baubeginn stellen. Mit bis zu 4.180 €[1] Zuschuss von der Pflegekasse, dem KfW-Kredit 159[4] über die IB.SH und der Steuerermäßigung nach § 35a EStG[2] ist die Finanzierung für die meisten Haushalte machbar – wenn die Anträge zuerst kommen.
Quellen
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- IB.SH, KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159) für Wohneigentum: https://www.ib-sh.de/produkt/kfw-programm-altersgerecht-umbauen-wohneigentum/
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kostenrahmen 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
- Pflegestützpunkt im Kreis Nordfriesland (Husum, Gesundheitsamt, Damm 8, Tel. 04841 67-710): https://www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Projekte-Initiativen/Pflegestützpunkt
- Wikipedia, Husum (Stadtteile, Eingemeindungen Rödemis, Nordhusum, Schobüll): https://de.wikipedia.org/wiki/Husum
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Berechtigten max. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen zugunsten von Menschen mit Behinderung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit, weiterhin offen): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
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