Barrierefreies Bad in Hoyerswerda: Umbau, DIN 18040 und Förderung (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 15 Min. Lesezeit

VorherBarrierefreies Bad in Hoyerswerda: Umbau, DIN 18040 und Förderung (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherBarrierefreies Bad in Hoyerswerda: Umbau, DIN 18040 und Förderung (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Hoyerswerda ist eine Stadt der Extreme in der Bausubstanz: Auf der einen Seite die Neustadt mit ihren Wohnkomplexen I bis X – die ab 1957 als zweite „sozialistische Wohnstadt“ der DDR für die Beschäftigten des Gaskombinats Schwarze Pumpe entstand und zeitweise mehr als 70.000 Menschen beherbergte. Auf der anderen Seite die gewachsene Altstadt mit historischem Markt, Schloss und den sorbisch geprägten Ortsteilen Bröthen/Michalken, Dörgenhausen, Knappenrode, Schwarzkollm und Zeißig. Heute leben hier rund 31.100 Menschen – und die Stadt gehört demografisch zu den am weitesten fortgeschrittenen in Sachsen: 36,6 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner sind 65 Jahre oder älter, bei den Frauen sind es 41,5 Prozent, jede vierte Person ist über 70. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung wohnt in der Neustadt, wo in den seriell gebauten Wohnblöcken der Anteil der Generation 60 plus bei fast 49 Prozent liegt. Wer im Alter sicher und selbstbestimmt wohnen bleiben will, kommt am Bad nicht vorbei: Die Badewanne mit ihrem hohen Einstieg ist die häufigste Sturzfalle der Wohnung. Ein barrierefreies Bad nach DIN 18040-2 – mit bodengleicher Dusche, breiten Türen und Haltegriffen – nimmt dieses Risiko. Dieser Ratgeber zeigt den Ablauf in sechs Schritten, erklärt, was die Norm für Ihr Bad konkret bedeutet, geht auf die Eigenheiten der Hoyerswerdaer Bausubstanz ein und ordnet die Förderwege in Sachsen ein – vom SAB-Zuschuss über die Pflegekasse bis zum KfW-Kredit.

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Der Ablauf in sechs Schritten: Vom ersten Termin zur barrierefreien Dusche

Gerade in Hoyerswerda lohnt eine klare Reihenfolge. Weil die meisten Wohnungen zur Miete stehen und fast jede zweite Förderung an Fristen geknüpft ist, entscheidet die Reihenfolge über Erfolg oder böse Überraschungen.

Schritt Was passiert Zeitbedarf
1. BestandsaufnahmeEigene Bedarfe notieren: Duschen im Stehen oder Sitzen? Rollator oder Rollstuhl? Wer hilft bei der Pflege?1–2 Stunden
2. Beratung und Vor-Ort-Termin2–3 Fachbetriebe aus der Region (Hoyerswerda, Bautzen, Kamenz) messen Türbreiten, Bewegungsflächen, Untergrundca. 30–60 Minuten je Termin
3. FestpreisangeboteInklusive Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Elektrik – Abweichungen von der DIN begründen lassen1–3 Werktage
4. FörderanträgeSAB-Antrag vor jeder Auftragsvergabe, Pflegekassen-Antrag vor Baubeginnparallel zu Schritt 3
5. UmbauSystemlösung mit Duschtasse ca. 1–2 Tage, geflieste bodengleiche Dusche mehrere Tage1–7 Tage plus Trocknungszeit
6. Belege einreichenRechnungen an SAB und Pflegekasse, Lohnanteil für die Steuererklärung separat ausweisennach dem Umbau

Der häufigste Fehler ist auch in Hoyerswerda der verspätete Antrag: Bei der SAB gilt, dass erst nach Eingang des Antrags mit dem Vorhaben begonnen werden darf – wer zuerst beauftragt, verliert den Zuschuss. Rechnen Sie deshalb vom Wunschtermin rückwärts. Üblich sind sechs bis zehn Wochen von der ersten Anfrage bis zum fertigen Bad, wenn Förderung und Handwerkertermin sauber aufeinander abgestimmt sind.

Was „barrierefrei“ nach DIN 18040-2 konkret heißt

DIN 18040-2 regelt das barrierefreie Bauen von Wohnungen. Für den Badumbau sind die wichtigsten Punkte:

  • Tür: mindestens 80 Zentimeter lichte Durchgangsbreite, besser 90. Die Tür soll nach außen öffnen oder als Schiebetür ausgeführt sein und sich von außen entriegeln lassen – wer im Bad stürzt, darf die Tür nicht blockieren.
  • Bewegungsflächen: Vor Dusche, WC und Waschtisch verlangt die Norm freie Flächen von mindestens 120 × 120 Zentimetern. Sie dürfen sich überlagern – die bodengleiche Duschfläche zählt mit. So lässt sich oft auch ein kompaktes Plattenbau-Bad normgerecht planen.
  • Dusche: bodengleich, ohne Schwelle. Eine Absenkung von höchstens 2 Zentimetern ist zulässig, wenn die Kanten abgeschrägt sind. Die Duschfläche muss mindestens 120 × 120 Zentimeter messen (150 × 150 bei Rollstuhlnutzung), das Gefälle zum Ablauf höchstens 2 Prozent betragen. Der Bodenbelag braucht Rutschhemmung der Bewertungsgruppe B nach DIN 51097; in der Praxis üblich sind R10-Fliesen mit B-Einstufung.
  • WC: Sitzhöhe 46 bis 48 Zentimeter, seitlich Platz zum Umsetzen. Ein Wand-WC macht die Fläche darunter frei und erleichtert die Reinigung.
  • Waschtisch: unterfahrbar – Beinfreiheit mindestens 55 Zentimeter tief, 90 Zentimeter breit und rund 67 Zentimeter hoch. Die Oberkante liegt maximal 80 Zentimeter über dem Boden. Einhebelmischer statt getrennter Griffe.
  • Haltegriffe: im Duschbereich und neben dem WC, montiert an Wänden, die für mindestens 100 Kilogramm Last ausgelegt sind. Beim Neubau werden Verstärkungen eingeplant, beim Umbau entscheidet die Wandbeschaffenheit – in Gipskartonwänden von nachträglich eingebauten Bädern ist das ein Klassiker.

Zwei Einordnungen sind wichtig: Erstens gilt die DIN unmittelbar für den Neubau. Beim Umbau im Bestand ist sie die Zielgröße – Abweichungen (etwa in einem denkmalgeschützten Altstadthaus) sind möglich, sollten aber begründet und dokumentiert werden. Zweitens unterscheidet die Praxis zwischen „barrierefrei“ und „barrierearm“: Wer keine dauerhafte Mobilitätseinschränkung hat, kommt oft mit einer guten Duschlösung und einem Haltegriff aus; die Förderung von Pflegekasse und SAB orientiert sich dagegen am dokumentierten Bedarf, nicht am Zertifikat.

Typische Ausgangslagen in Hoyerswerda: Neustadt, Altstadt, Ortsteile

Die Neustadt: Serielle Bäder in den Wohnkomplexen I bis X

Die Neustadt ist mit 17.830 Einwohnern (57,3 Prozent der Stadtbevölkerung) der mit Abstand größte Stadtteil – und Plattenbaugebiet. Ihr Anteil am Gesamtwohnraum der Stadt liegt bei etwa 73 Prozent. Seit 1990 haben die großen Vermieter mehr als ein Drittel der Wohneinheiten zurückgebaut: Die Neustadt schrumpfte von 27.811 (2005) auf 17.830 Einwohner (2025), ganze Blöcke wurden „von außen nach innen“ abgetragen – im Wohnkomplex X leben heute nur noch 291 Menschen statt 2.240 im Jahr 2005.

Für den Badumbau heißt das: In den verbliebenen, überwiegend modernisierten Blöcken stehen die klassischen seriell gefertigten Sanitärzellen – kompakte Bäder mit Einbauwanne und Waschtisch, in vielen Grundrissen ist das WC separat untergebracht. Viergeschossige Zeilen ohne Aufzug prägen die frühen Wohnkomplexe I bis III, die ersten Blöcke entstanden entlang der Bautzener Allee; Aufzüge haben dort vor allem die acht- bis elfgeschossigen Hochhäuser. Wer in einer Wohnung ohne Aufzug im dritten oder vierten Obergeschoss wohnt, sollte den Badumbau mit der Frage verbinden, ob die Wohnung langfristig die richtige bleibt – ein barrierefreies Bad im vierten Stock ohne Lift nutzt wenig, wenn der Weg dorthin zur Hürde wird.

Technisch ist der Badumbau in den Plattenbau-Wohnungen meist gut machbar: Die tragenden Betonwände und Installationsstränge sind klar definiert, nach den großen Komplexmodernisierungen sind die Leitungen vielerorts auf Stand. Entscheidend sind die Maße: Die Bäder sind kompakt, Türbreiten und Bewegungsflächen müssen beim Vor-Ort-Termin vermessen werden. Weil sich Bewegungsflächen nach DIN 18040-2 überlagern dürfen und die bodengleiche Duschfläche mitzählt, ist in vielen dieser Grundrisse eine normgerechte Duschlösung möglich – mit Duschrinne statt Tasse, damit nichts über den Boden hinausragt. In Wohnungen, in denen der Fußbodenaufbau für ein Gefälle nicht reicht, ist die flache Duschfläche mit geringer Aufbauhöhe die bewährte Alternative; zwei Zentimeter Übergang sind nach der Norm zulässig.

Die Altersstruktur macht den Bedarf greifbar: Im Wohnkomplex III, wo das Durchschnittsalter mit 57,2 Jahren am höchsten ist, ist rund die Hälfte der Bewohnerinnen und Bewohner älter als 65. In der gesamten Neustadt sind 31,6 Prozent der Menschen über 70. Dazu kommt die Haushaltsstruktur: Drei von fünf Neustädter Haushalten sind Singlehaushalte, 3.585 davon werden von Menschen ab 60 geführt – Haushalte also, in denen ein Sturz im Bad besonders folgenreich ist, weil niemand sofort hilft.

Die Altstadt: Wachstum in den alten Vierteln

Die Altstadt zählt 8.921 Einwohner und ist entgegen dem Stadttrend stabil bis wachsend: Die Innere Altstadt rund um Markt und Schloss legte seit 2005 um ein Drittel zu (1.083 auf 1.448). Hier dominieren andere Gebäudetypen: historische Bürgerhäuser und Wohnhäuser des 19. und frühen 20. Jahrhunderts in den Vorstädten (Senftenberger und Spremberger Vorstadt, Dresdener Vorstadt, Am Bahnhof), dazu Einfamilienhausgebiete wie Neida. Wer hier ein barrierefreies Bad plant, hat es mit nachträglich eingebauten Bädern in alten Grundrissen zu tun – oft klein, mit ungewöhnlichen Leitungsführungen und tragenden Innenwänden. Bei denkmalgeschützten Häusern sind Eingriffe an Fassade, Fenstern oder Treppenhaus mit der Denkmalbehörde abzustimmen; im Bad selbst sind bodengleiche Duschen in aller Regel unproblematisch. Ein Vorteil der Altstadt: Viele Häuser haben ebenerdige oder nur leicht erhöhte Zugänge, und die Versorgung (Ärzte, Einkauf, Bus) liegt nah – für ältere Menschen ein Standortfaktor, der einen Badumbau lohnend macht.

Die Ortsteile: Eigentum, sorbische Dörfer, eigene Wege

In den fünf Ortsteilen (zusammen 4.346 Einwohner) wohnen die Menschen überwiegend im eigenen Haus – in Bröthen/Michalken, dem größten Ortsteil, in Dörgenhausen, Schwarzkollm oder Zeißig mit ihren sorbischen Traditionen, in Knappenrode mit der Industriegeschichte des Bergbaus. Hier entscheidet der Eigentümer selbst, und der Badumbau ist meist Teil einer größeren Frage: Ist das Haus altersgerecht? Stufen am Eingang, das Bad im Obergeschoss, das Schlafzimmer darüber – ein barrierefreies Bad im Erdgeschoss nützt wenig, wenn das Haus nicht mitspielt. Wer früh plant, kann Badumbau und eine spätere Nutzung des Erdgeschosses zusammendenken; die SAB fördert ausdrücklich auch die Beseitigung von Schwellen und Stufen im Zugangsbereich.

Zur Miete in Hoyerswerda: Mit Vermieter und Wohnungsgesellschaft im Gespräch

In der Neustadt wohnt die große Mehrheit zur Miete. Größter Vermieter ist die kommunale Wohnungsgesellschaft Hoyerswerda (WBG) mit rund 6.750 Wohnungen. Für Mieterinnen und Mieter gilt: Eine bauliche Veränderung wie der Badumbau braucht die schriftliche Zustimmung der Vermieterin. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht darauf ein Anspruch nach § 554 BGB[1] – die Erlaubnis darf nur verweigert werden, wenn berechtigte Interessen des Vermieters entgegenstehen. Klären Sie im selben Zug, ob ein späterer Rückbau verlangt wird oder die Einbauten im Bad bleiben dürfen; die SAB verlangt für Mietwohnungen eine Bestätigung, dass bei Auszug kein Rückbau gefordert wird.

Ein Gespräch lohnt doppelt, weil sich der Wohnungsmarkt in der Neustadt gerade dreht: Die WBG hat den Abriss für mindestens drei Jahre gestoppt (Stand 2025/2026), der Leerstand sank auf 7,8 Prozent, rund 500 freie Wohnungen sollen im Bestand bleiben. 2025 flossen nach Unternehmensangaben rund 12,8 Millionen Euro in Modernisierung, Brandschutz, energetische Sanierung und Wohnungszusammenlegungen – ausdrücklich auch in moderne Bäder. Das eröffnet eine Alternative zum eigenen Umbau: Fragen Sie bei der WBG nach barrierearmen oder barrierefreien Bestandswohnungen in aufzugserschlossenen Gebäuden oder im Erdgeschoss – in einer Stadt mit Tausenden älteren Mietern ist das ein wachsendes Angebot. Manchmal ist der Umzug in eine passende Wohnung der schnellere und günstigere Weg als der Umbau in der alten; wenn Sie bleiben wollen, kann die Vermieterin den Umbau als Modernisierung selbst übernehmen, wobei der wohnumfeldverbessernde Zuschuss der Pflegekasse auch dann helfen kann.

Was ein barrierefreier Badumbau in Hoyerswerda kostet

Die folgenden Spannen sind Richtwerte für den Raum Hoyerswerda; die tatsächlichen Kosten hängen von Raumgröße, Untergrund und Material ab.

Maßnahme Kostenrahmen (Richtwert)
Bodengleiche Dusche (Duschrinne, gefliest) statt Wanneca. 4.500–7.000 €
Systemlösung mit flacher Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Türverbreiterung auf 80–90 cm lichte Breiteca. 800–1.500 €
Haltegriffe, Wandverstärkung, WC-Erhöhung/Aufsatzca. 300–1.000 €
Kompletter barrierefreier Badumbau inkl. Elektrik, Fliesen, Abdichtungca. 8.000–12.000 €

Teilsanierungen senken die Hürde: Wer die Wanne gegen eine bodengleiche Dusche tauscht und zwei Haltegriffe setzt, liegt oft unter 5.000 Euro. Der Lohnanteil der Rechnung ist nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar (maximal 1.200 Euro pro Jahr)[2] – lassen Sie ihn separat ausweisen.

Förderung in Sachsen: SAB, Pflegekasse, KfW

Für Hoyerswerda als sächsische Stadt gelten die sächsischen Förderwege – in dieser Reihenfolge prüfen:

  • SAB-Zuschuss „Wohnraumanpassung“: Die Sächsische Aufbaubank bezuschusst die Beseitigung von Mobilitätshindernissen – ausdrücklich auch den Badumbau – mit 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 € (bei Rollstuhlnutzung mit Merkzeichen „R“ bis 10.000 €; bei Bezug von Sozialleistungen bis zu 100 Prozent). Es gilt eine Mindestförderung von 1.500 € und Einkommensgrenzen (Stand 2026: 40.000 € für Alleinlebende, 60.000 € für Paare, je 10.000 € pro weiterer Person). Voraussetzung ist eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung, nachgewiesen über das Votum einer Fachstelle – in Sachsen kommen dafür je nach Region der VdK Sachsen, die LAG Selbsthilfe Sachsen oder der Behindertenverband Leipzig in Betracht. Der Antrag läuft über das SAB-Förderportal und muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Details: sab.sachsen.de/wohnraumanpassung.
  • Pflegekasse: Mit Pflegegrad 1–5 gibt es für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 €[3] (bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis 16.720 €[3]). Antrag vor Baubeginn bei Ihrer Pflegekasse; danach Rechnungen einreichen.
  • KfW: Der Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen“ ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; keine neuen Anträge, Stand: September 2026 – Wiederaufnahme ggf. 2027)[4]. Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit)[5] läuft weiter und ist auch ohne Pflegegrad möglich – Antrag über die Hausbank.
  • Steuer: 20 Prozent des Lohnanteils als Handwerkerleistung absetzen (§ 35a EStG, max. 1.200 €/Jahr)[2].

Ob sich SAB- und Pflegekassen-Zuschuss in Ihrem Fall kombinieren lassen, klären Sie vor dem Antrag gezielt bei beiden Stellen. Die Reihenfolge ist überall gleich: erst die Förderzusagen, dann beauftragen.

Checkliste: Den Hoyerswerdaer Badumbau richtig vorbereiten

  • [ ] Bedarf klären: Duschen im Stehen oder Sitzen, Rollator/Rollstuhl, Pflege im Alltag
  • [ ] 2–3 Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin aus der Region anfragen (Festpreis!)
  • [ ] Türbreiten und Bewegungsflächen vermessen lassen, DIN-18040-Punkte abfragen
  • [ ] Angebot prüfen: Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Elektrik enthalten?
  • [ ] SAB-Antrag im Förderportal stellen – vor jeder Auftragsvergabe
  • [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen
  • [ ] Als Mieter: schriftliche Zustimmung der Vermieterin (WBG oder privat), Rückbauverzicht klären
  • [ ] Alternativen prüfen lassen: barrierearme Bestandswohnung statt Umbau?
  • [ ] Lohnkostenanteil separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Rechnungen aufbewahren – für SAB, Pflegekasse und Steuererklärung

Fragen und Antworten

Was kostet ein barrierefreies Bad in einer Neustadt-Wohnung?

Wer die Wanne gegen eine bodengleiche Dusche mit Duschrinne tauscht, muss in Hoyerswerda als Richtwert 4.500 bis 7.000 Euro rechnen; der komplette Umbau inklusive Türverbreiterung, Elektrik und Fliesen liegt eher bei 8.000 bis 12.000 Euro. Nach Abzug von SAB- und Pflegekassen-Zuschuss bleibt oft ein überschaubarer Eigenanteil.

Darf ich als Mieterin der Wohnungsgesellschaft das Bad umbauen lassen?

Nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung können Sie die Erlaubnis nach § 554 BGB[1] verlangen. Vereinbaren Sie schriftlich, dass kein Rückbau verlangt wird – die SAB fordert diese Bestätigung für Mietwohnungen.

Mein Wohnblock in der Neustadt hat keinen Aufzug. Lohnt der Badumbau im dritten Obergeschoss?

Nur zusammen mit der Frage, wie Sie künftig in die Wohnung kommen. In viergeschossigen Zeilen ohne Aufzug ist ein Treppenlift oder ein Umzug in eine Erdgeschoss- oder aufzugserschlossene Wohnung oft die klügere Investition – fragen Sie die WBG nach barrierearmen Bestandswohnungen, bevor Sie im Obergeschoss umbauen.

Wird in meiner Wohnung trotz früherem Rückbau noch saniert?

Die Lage hat sich gedreht: Die WBG hat den Abriss bis etwa 2029 ausgesetzt, der Leerstand liegt bei 7,8 Prozent, und 2025 flossen rund 12,8 Millionen Euro in die Bestände – Modernisierung schließt Bäder ein. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Vermieterin, ob Ihr Haus auf der Modernisierungsliste steht und ob ein Badumbau als Vermietermaßnahme möglich ist.

Muss das Bad nach DIN 18040-2 umgebaut werden, um den Zuschuss zu bekommen?

Nein, weder Pflegekasse noch SAB verlangen ein Norm-Zertifikat. Entscheidend ist der dokumentierte Bedarf: die wohnumfeldverbessernde Maßnahme (bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterung) bei bestehender Mobilitätseinschränkung beziehungsweise Pflegegrad. Die Norm ist trotzdem Ihr bester Planungsleitfaden – wer ihre Maße einhält, bekommt ein Bad, das auch später trägt.

SAB oder Pflegekasse – was beantrage ich zuerst?

Parallel, aber vor jeder Beauftragung: Der SAB-Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der SAB eingegangen sein, der Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn. Die Fachstellen-Voten für die SAB brauchen Vorlauf – starten Sie sechs bis acht Wochen vor dem Wunschtermin.

Ich wohne in einem alten Haus in der Altstadt. Ist dort eine bodengleiche Dusche möglich?

In den meisten Fällen ja. Nachträglich eingebaute Bäder mit Holzbalken- oder Ziegeldecken erfordern oft eine flache Duschfläche statt einer eingestemmten Lösung – zwei Zentimeter Übergang sind nach DIN 18040-2 zulässig. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gilt: Abstimmung mit der Denkmalbehörde, im Bad selbst sind die Eingriffe in aller Regel unkritisch.

Kann ich SAB- und Pflegekassen-Zuschuss kombinieren?

Das hängt vom Einzelfall ab – fragen Sie bei der SAB und Ihrer Pflegekasse gezielt nach, ob und wie sich die Zuschüsse in Ihrer Konstellation addieren. Unabhängig davon gilt: erst die Zusagen einholen, dann den Auftrag vergeben.

Fazit

Hoyerswerda hat eine der ältesten Bevölkerungen Sachsens – und eine Bausubstanz, die für fast jede Lebenslage eine Lösung kennt: die kompakten Sanitärzellen der Neustadt, die nach den Modernisierungswellen der letzten Jahre oft gute Voraussetzungen für eine bodengleiche Dusche bieten, die gewachsene Altstadt mit ihren nachgerüsteten Bädern und die selbst genutzten Häuser in den Ortsteilen. Wer den Ablauf einhält – Vor-Ort-Termin, Festpreis, Förderanträge vor der Beauftragung – und die DIN-18040-Maße als Planungsraster nutzt, bekommt in Hoyerswerda ein Bad, das Sturzrisiken nimmt und ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter ermöglicht. Mit dem SAB-Zuschuss (bis 80 Prozent, maximal 4.000 €) und dem Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 €[3]) lässt sich der Eigenanteil deutlich senken. Wer zur Miete wohnt, sollte vor dem Umbau das Gespräch mit der Vermieterin suchen – in einer Stadt, deren größter Vermieter gerade auf Modernisierung statt Abriss setzt, ist das eine Investition in eine Zukunft, die beide Seiten wollen.

Quellen

  • SAB Sachsen, Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen (80 %, max. 4.000 € / 10.000 €, Einkommensgrenzen, Richtlinie ab 18.03.2026): https://sab.sachsen.de/wohnraumanpassung
  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • DIN 18040-2, Anforderungen an Sanitärräume (Dusche, Bewegungsflächen, Türen): https://din18040.de/sanitaerraeume.htm
  • Stadt Hoyerswerda, Strukturdaten nach Stadt- und Ortsteilen 2025 (Bevölkerung, Altersgruppen, Haushalte, Stand 31.12.2025): https://www.hoyerswerda.de/wp-content/uploads/2026/04/Strukturdatenbericht_HYOT2025.pdf
  • Stadt Hoyerswerda, Statistischer Bericht IV. Quartal 2025 (Einwohnerzahl 31.097): https://www.hoyerswerda.de/wp-content/uploads/2026/02/IV.Quartal_Dezember_2025-HG.pdf
  • Stadt Hoyerswerda, Förderprogramm Stadtumbau/WEP (Plattenbauanteil ca. 73 %, Rückbau seit 1990): https://www.hoyerswerda.de/stadtleben/stadtentwicklung/stadtentwicklung/stadtsanierung-stadtumbau-kind/foerderprogramm-stadtumbau-ost-suo/
  • Ostdeutsche Zeitung, „Hoyerswerda stoppt Wohnungsabriss“ (WBG, Leerstand 7,8 %, Abrissstopp bis ~2029): https://ostdeutsche-zeitung.de/hoyerswerda/lokales/hoyerswerda-kein-wohnungsabriss-leerstand-neustadt-2029-2-125
  • Stadt Hoyerswerda, Ortsteile: https://www.hoyerswerda.de/stadtleben/stadtportrait/ortsteile-2/

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Kostenangaben sind Richtwerte. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen; Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  2. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  3. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Zuschuss bis 4.180 €, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  4. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  5. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstig, bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/

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