Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Horb am Neckar: Kosten, Antrag und Förderwege (2026)


Horb am Neckar ist mit rund 25.700 Einwohnern die bevölkerungsreichste Gemeinde im Landkreis Freudenstadt – eine Große Kreisstadt im Neckartal, deren Bild von Fachwerkhäusern geprägt ist, in der Kernstadt ebenso wie in den Teilorten. Viele Wohnhäuser hier stammen aus einer Zeit, in der die Badewanne selbstverständlich war und eine Dusche oft nur als Aufsatz über der Wanne existierte. Genau darum geht es beim Badumbau in Horb am Neckar: die Wanne herausnehmen und eine Dusche einbauen, die sich ohne hohen Beinsteg betreten lässt. Für Menschen mit Pflegegrad ist das keine Komfortfrage, sondern ein Beitrag zur Sicherheit im Alltag – und die Pflegekasse beteiligt sich mit bis zu 4.180 €[1] daran. Dieser Artikel zeigt zuerst, was der Umbau kostet, dann, wie der Zuschuss der Pflegekasse für Horb am Neckar funktioniert und welche weiteren Förderwege es in Baden-Württemberg gibt.
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Was der Badumbau in Horb am Neckar kostet
Die Kosten entscheiden darüber, wie viel vom Zuschuss übrig bleibt. Als Orientierung für den Raum Horb am Neckar gelten die bundesweit üblichen Spannen – sie sind Richtwerte, kein Festpreis:
| Ausführung | Kostenrahmen (Richtwerte) |
|---|---|
| Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche | ca. 5.000–8.000 € |
| Typischer Standardfall inkl. Demontage und Entsorgung | ca. 4.000–6.000 € |
| Eigenanteil im Standardfall nach Pflegekasse-Zuschuss | ca. 0–1.800 € |
Die Spannen entstehen durch die Größe des Bades, den Zustand von Untergrund und Leitungen sowie die Materialwahl. Im Angebot der Fachfirma müssen Demontage der Wanne, Entsorgung, Abdichtung nach DIN 18534 und Armaturen enthalten sein – fehlt eine dieser Positionen, drohen später Nachträge. Ein Rechenbeispiel als Richtwert: Liegt das Angebot bei 5.000 € für eine Systemlösung und wird der Zuschuss der Pflegekasse von 4.180 €[1] bewilligt, bleibt ein Eigenanteil von 820 €. Dazu kommt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG: 20 Prozent des Lohnanteils sind absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr[2] – der Lohnanteil muss dafür separat auf der Rechnung ausgewiesen sein.
Der Zuschuss der Pflegekasse: Bis zu 4.180 € für den Badumbau
Der wichtigste Zuschuss für den Badumbau in Horb am Neckar kommt von der Pflegekasse – bundesweit einheitlich geregelt in § 40 Abs. 4 SGB XI. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ bis zu 4.180 €[1], wenn der Umbau das Wohnen erleichtert oder die Pflege ermöglicht. Der Umbau der Wanne zur Dusche ist der klassische Anwendungsfall. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, sind es bis zu 16.720 €[1].
Drei Punkte sind in Horb am Neckar genauso entscheidend wie überall:
- Antrag vor Baubeginn: Der Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden, bevor die Bagger anrücken. Wer erst nach dem Umbau einreicht, verliert den Anspruch – das ist der häufigste Fehler.
- Pflegegrad muss vorliegen: Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann ihn bei der Pflegekasse oder über den Pflegestützpunkt beantragen. Die Pflegekasse verlangt in der Regel den Nachweis des Pflegegrads, einen Kostenvoranschlag der Fachfirma und nach Abschluss die Rechnungen.
- Fachfirma erst nach Zusage: Holen Sie zuerst Angebote ein, stellen Sie den Antrag, und beauftragen Sie erst nach der Zusage. So vermeiden Sie, auf Kosten sitzen zu bleiben.
Für die Beratung müssen Sie nicht nach Stuttgart fahren: Pflegestützpunkte und Wohnberatungsstellen im Landkreis Freudenstadt helfen kostenlos bei der Frage, welche Maßnahmen förderfähig sind und wie der Antrag richtig gestellt wird. Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen – wer im Herbst umbauen möchte, sollte den Antrag entsprechend früher stellen.
So beantragen Sie einen Pflegegrad – die Grundlage für den Zuschuss
Wer noch keinen Pflegegrad hat, aber merkt, dass der Alltag schwerer wird, sollte nicht zögern: Der Antrag ist formlos möglich und muss nicht begründet werden – er kann schriftlich, telefonisch oder online bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse veranlasst daraufhin eine Begutachtung; der Gutachterdienst kommt dafür in der Regel nach Hause, also auch in die Horber Kernstadt oder in einen der Stadtteile. Geprüft wird, wie selbstständig die Person Alltagssituationen bewältigt: Mobilität, Körperpflege, Ernährung, Haushaltsführung und kognitive Fähigkeiten fließen in die Einstufung nach Pflegegrad 1 bis 5 ein.
Für Angehörige zwei praktische Tipps:
- Führen Sie etwa zwei Wochen vor dem Begutachtungstermin ein einfaches Pflegetagebuch: Was gelingt allein, wo wird Hilfe gebraucht, wie lange dauert die Körperpflege? Das macht den Hilfebedarf konkret und nachvollziehbar.
- Legen Sie Arztberichte und den Medikamentenplan bereit. Wer bereits Leistungen der Pflegekasse erhält, hat den Pflegegrad-Nachweis in der Regel schon in der Hand – dann genügt der Verweis auf den Bescheid.
Wird der Antrag abgelehnt, ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids möglich – auch dabei helfen die Pflegeberatung der Pflegekasse und die kostenlosen Beratungsangebote im Landkreis Freudenstadt. Wichtig für die Reihenfolge: Erst wenn der Pflegegrad feststeht und der Kostenvoranschlag der Fachfirma vorliegt, stellen Sie den Förderantrag. Rechnen Sie für die gesamte Kette – Begutachtung, Bescheid, Zusage – einige Wochen bis Monate ein und planen Sie den Umbautermin entsprechend.
Weitere Förderwege: L-Bank, KfW und Steuerermäßigung
Neben der Pflegekasse gibt es in Baden-Württemberg weitere Wege, die sich mit dem Zuschuss kombinieren lassen:
| Förderweg | Art | Höhe | Hinweis |
|---|---|---|---|
| L-Bank „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit“ | Kredit | bis 50.000 €, Sollzins 1,00 % (Stand 2026)[3] | Antrag über die Wohnraumförderungsstelle, im Kreis Freudenstadt das Landratsamt |
| L-Bank Tilgungszuschuss | Zuschuss | 3 %, max. 1.500 €[3] | bei vollständiger Umsetzung der DIN 18040-2 |
| KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ | Kredit | bis 50.000 € je Wohneinheit[4] | auch ohne Pflegegrad, über die Hausbank |
| KfW-Zuschuss 455-B | Zuschuss | 10 %, max. 2.500 € | seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – keine neuen Anträge[5] |
| § 35a EStG | Steuerermäßigung | 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr[2] | Lohnanteil separat ausweisen |
Die L-Bank ist die Förderbank des Landes Baden-Württemberg: Wer eine gebrauchte Immobilie im Raum Horb am Neckar barrierearm umbaut, kann die zinsgünstige „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit“ nutzen – ausdrücklich gefördert werden Maßnahmen an Sanitärräumen. Wird die Wohnung vollständig nach DIN 18040-2 umgebaut, gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 1.500 €[3]. Menschen mit Schwerbehinderung können die Anpassungsförderung auch ohne Basisförderung beantragen. Der Antrag läuft über die Wohnraumförderungsstelle – für Horb am Neckar ist das die Zuständigkeit des Landratsamts Freudenstadt beziehungsweise die L-Bank direkt. Eine Übersicht aller Fördermöglichkeiten finden Sie unter Förderung & Zuschüsse.
Typische Ausgangslagen in Horb am Neckar und den 17 Stadtteilen
Horb am Neckar besteht aus der Kernstadt und 17 im Zuge der Gemeindereform eingegliederten Stadtteilen – von Ahldorf über Bildechingen, Dettingen, Mühringen und Rexingen bis Talheim. Diese Struktur prägt auch die Bäder:
- Kernstadt im Neckartal: Die Kernstadt liegt im Tal, die historische Bebauung mit Fachwerkhäusern zieht sich die Hänge hinauf. In den älteren Häusern sind die Bäder häufig nachträglich eingebaut, klein und über mehrere Ebenen verteilt. Wer hier die Wanne zur Dusche umbaut, gewinnt Platz und erspart sich den gefährlichen Einstieg über den Wannenrand. Bei wenig Platz ist die Systemlösung mit flacher Duschtasse oft die pragmatische Wahl.
- Wohnviertel aus der Nachkriegszeit: Das Wohnviertel Haugenstein geht auf die Zeit der französischen Besatzung zurück und wird bis heute genutzt. Auch in anderen Quartieren der Kernstadt stehen Wohnhäuser der 1950er- bis 1970er-Jahre mit seriell eingebauten Bädern – hier gelingt der Umbau meist ohne große Überraschungen, weil die Grundrisse klar geschnitten sind.
- Die größeren Stadtteile: Talheim, Nordstetten und Bildechingen sind mit jeweils mehr als 2.000 Einwohnern die größten Teilorte. Fachwerkhäuser und historische Gebäude prägen auch hier das Ortsbild. In den dörflichen Strukturen wohnen viele Familien in Ein- und Zweifamilienhäusern – oft im eigenen Haus, was den Umbau einfacher macht, weil keine Vermieterzustimmung nötig ist.
- Mieter und Eigentümer: Wer in einer Mietwohnung in Horb am Neckar umbauen möchte, braucht die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[6] ein Anspruch auf die Erlaubnis – eine wichtige Regelung gerade für ältere Mieterinnen und Mieter in den Mietbeständen der Stadt.
Die passende Fachfirma finden: Worauf Sie beim Vergleich achten
Der Zuschuss der Pflegekasse deckt den Einbau – die Qualität der Ausführung entscheidet darüber, ob das Bad Jahrzehnte hält. Fünf Kriterien machen den Unterschied:
- Vor-Ort-Termin als Pflicht: Kein seriöses Angebot entsteht auf Basis von Fotos allein. Der Betrieb muss die Räume sehen – gerade in den älteren Häusern der Region mit ihren unbekannten Leitungen und unebenen Wänden.
- Festpreis mit klarem Leistungsverzeichnis: Demontage der Wanne, Entsorgung, Abdichtung nach DIN 18534, Fliesen oder Paneele, Armaturen und die Anschlussarbeiten gehören in den Festpreis. Fragen Sie ausdrücklich, welche Arbeiten nicht enthalten sind – so bleiben Nachträge planbar.
- Referenzen aus der Region: Ein Betrieb, der im Landkreis Freudenstadt oder im näheren Umland schon Wannenbäder umgebaut hat, kennt die typischen Bestandsprobleme. Lassen Sie sich zwei, drei Adressen nennen.
- Gewährleistung und Versicherung: Für Bauleistungen gilt in der Regel eine fünfjährige Gewährleistung. Lassen Sie sich bestätigen, dass der Betrieb versichert ist und wer bei Schäden haftet.
- Rechnung fürs Finanzamt: Der Lohnanteil muss separat ausgewiesen sein, damit die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nutzbar ist. Das spricht man vor der Auftragsvergabe an, nicht hinterher.
Zwei bis drei vergleichbare Angebote sind der Standard – vergleichen Sie nicht nur den Endpreis, sondern auch, was darin enthalten ist. Ein scheinbar günstiges Angebot ohne Abdichtung und Entsorgung wird am Ende teurer.
Vom Angebot zum Zuschuss: Der richtige Ablauf in Horb
Der Weg zur geförderten Dusche führt über wenige, dafür wichtige Stationen:
- Zwei bis drei Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin bitten – Fotos und Telefonate ersetzen keine Besichtigung, gerade bei älterer Bausubstanz mit unbekannten Leitungen.
- Festpreisangebote vergleichen: Demontage, Entsorgung, Abdichtung und Armaturen müssen enthalten sein.
- Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen – zusammen mit Angebot und Pflegegrad-Nachweis.
- Nach der Zusage beauftragen und umbauen lassen – eine Systemlösung ist oft in einem Tag montiert, eine geflieste bodengleiche Dusche dauert inklusive Trocknungszeiten mehrere Tage.
- Rechnungen einreichen und auszahlen lassen – Kostenvoranschlag und Rechnungen auch für die Steuererklärung aufheben.
Fragen und Antworten
Bekomme ich den Zuschuss auch für ein Fachwerkhaus in der Horber Altstadt?
Ja. Die Pflegekasse knüpft den Zuschuss an den Pflegegrad und den Antrag vor Baubeginn, nicht an die Bauart des Hauses. Bei denkmalgeschützter Substanz sollten Sie allerdings frühzeitig klären, ob der Umbau mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden muss, und im Angebot mögliche Zusatzleistungen für den Altbau berücksichtigen.
Muss ich in Horb am Neckar wohnen, um den Zuschuss zu bekommen?
Zuständig ist die Pflegekasse Ihres Pflegeversicherers – der Wohnort innerhalb Deutschlands spielt keine Rolle. Der Zuschuss gilt für die Wohnung, in der die wohnumfeldverbessernde Maßnahme umgesetzt wird, also auch für ein Haus in Nordstetten, Talheim oder Rexingen.
Was bleibt nach dem Zuschuss an Eigenkosten übrig?
Richtwert: Bei einem Angebot von 4.000–6.000 € und bewilligten 4.180 € bleibt ein Eigenanteil von 0–1.800 €. Zusätzlich senkt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG die tatsächliche Belastung, wenn der Lohnanteil separat ausgewiesen wird.
Gilt der Zuschuss auch für eine Mietwohnung in Horb?
Ja, Mieter können den Zuschuss beantragen. Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung kann die Erlaubnis nach § 554 BGB[6] verlangt werden. Klären Sie außerdem, was nach einem eventuellen Auszug mit dem Umbau passiert.
Können Angehörige den Antrag für mich stellen?
Ja. Mit einer schriftlichen Vollmacht können Angehörige den Pflegegrad-Antrag, den Förderantrag und die Abrechnung bei der Pflegekasse übernehmen – für Menschen mit rechtlicher Betreuung übernimmt die Betreuungsperson diese Schritte. Die Pflegekasse berät auf Wunsch auch telefonisch, welche Unterlagen im Einzelfall nötig sind.
Werden auch kleinere Anpassungen wie Haltegriffe bezuschusst?
Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 SGB XI umfassen mehr als den Wannenumbau. Ob im Einzelfall auch Haltegriffe, ein Duschsitz oder ähnliche Anpassungen anerkannt werden, hängt von der Begründung und der Pflegesituation ab – klären Sie das vor dem Kauf mit der Pflegekasse oder einer Wohnberatungsstelle im Landkreis Freudenstadt und bewahren Sie die Rechnungen auf.
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der Pflegekasse?
In der Regel einige Wochen für die Zusage, nach Einreichung der Rechnungen weitere Wochen bis zur Auszahlung. Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts und stellen Sie den Antrag so früh wie möglich.
Was gilt, wenn zwei pflegebedürftige Personen im Haushalt leben?
Dann sind es bis zu 8.360 € (2 × 4.180 €)[1], sofern für beide ein Pflegegrad vorliegt und die Maßnahmen ihnen zugutekommen.
Fazit
Der Badumbau in Horb am Neckar kostet im Standardfall 4.000–6.000 € – und die Pflegekasse übernimmt davon mit bis zu 4.180 €[1] einen großen Teil, wenn der Antrag vor Baubeginn gestellt wird. Dazu kommen die L-Bank-Förderung aus Baden-Württemberg, der KfW-Kredit 159 und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Entscheidend für Eigentümer und Mieter in der Kernstadt wie in den 17 Stadtteilen ist die Reihenfolge: erst Angebote mit Vor-Ort-Termin einholen, dann den Antrag stellen, dann beauftragen. Wer das einhält, bekommt in Horb am Neckar eine sichere, stufenlos betretbare Dusche zu einem kalkulierbaren Preis.
Quellen
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- L-Bank, Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW (Kredit bis 50.000 €, Sollzins 1,00 %, Tilgungszuschuss max. 1.500 €): https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/eigentumsfinanzierung-bw-zusatzfinanzierung-barrierefreiheit.html
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- Stadt Horb am Neckar, Stadtteile: https://www.horb.de/Stadtteile
- Horb am Neckar – Wikipedia (Einwohnerzahl, Stadtgliederung, Kernstadt im Neckartal, Fachwerkbestand): https://de.wikipedia.org/wiki/Horb_am_Neckar
Stand: September 2026. Kostenangaben sind bundesweite Richtwerte. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € bzw. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 € pro Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- L-Bank, Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW (Kredit bis 50.000 €, Tilgungszuschuss max. 1.500 €): https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/eigentumsfinanzierung-bw-zusatzfinanzierung-barrierefreiheit.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026; die Konditionen (10 %, max. 2.500 €) gelten für das ausgesetzte Programm (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters bei barrierereduzierenden Umbauten): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
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