Barrierefreies Bad in Hohen Neuendorf: Kosten, DIN 18040 und Förderung (2026)


Hohen Neuendorf gehört zu den am stärksten wachsenden Städten im Berliner Umland: Rund 27.000 Menschen leben in der zweitgrößten Stadt des Landkreises Oberhavel, direkt an der Grenze zu den Berliner Ortsteilen Frohnau und Heiligensee. Was das mit dem Badezimmer zu tun hat? Sehr viel. Die Stadtteile Hohen Neuendorf, Bergfelde, Borgsdorf und Stolpe sind seit den 1990er-Jahren ein bevorzugtes Ziel für Familien, die in Berlin arbeiten und im Grünen wohnen wollen. Entsprechend jung ist die Stadt im Schnitt – doch die Häuser aus den 1960er- bis 1990er-Jahren, in denen viele dieser Familien heute leben, altern zusammen mit ihren Besitzern. Wer sein Einfamilien- oder Reihenhaus nicht verlassen möchte, wenn Knie oder Hüfte nachlassen, kommt an einer Frage kaum vorbei: Wie bekomme ich das Bad so umgebaut, dass Duschen, Waschen und der nächtliche Gang zur Toilette sicher bleiben? Ein barrierefreies Bad ist dafür der wichtigste Baustein. Der Einstieg über den Wannenrand gilt als eine der häufigsten Sturzfallen im Haushalt, und ein Sturz mit Knochenbruch bedeutet für ältere Menschen oft den Beginn von Pflegebedürftigkeit. Dieser Ratgeber zeigt, was ein barrierefreies Bad in Hohen Neuendorf kostet, welche Maßnahmen nach DIN 18040-2 zählen, wie die Förderung in Brandenburg aussieht und worauf es in der Bausubstanz von Bergfelde, Borgsdorf und Stolpe ankommt.
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Was ein barrierefreies Bad in Hohen Neuendorf kostet
Die Kosten sind die erste Frage – deshalb steht sie hier am Anfang. Entscheidend ist: „Barrierefrei“ ist kein einzelnes Produkt, sondern ein Ziel, das sich in Stufen erreichen lässt. In Hohen Neuendorf sind vor allem drei Umbau-Situationen typisch:
| Ausführung | Typischer Kostenrahmen | Wann diese Lösung passt |
|---|---|---|
| Systemlösung: Wanne raus, bodengleiche Duschfläche mit flacher Duschtasse, Wandpaneelen und Glasabtrennung | ca. 3.000–5.000 € | Altbau und Reihenhaus, wenn kein großer Estrich-Aufbau möglich ist; die häufigste Lösung in Hohen Neuendorf |
| Bodengleiche, geflieste Dusche mit Gefälle-Estrich und neuem Wandbelag | ca. 5.000–8.000 € | Einfamilienhäuser mit ausreichender Aufbauhöhe, Neubau-Umbauten und Kellerbäder |
| Komplettumbau inklusive Sanitär-Nebenarbeiten (Elektrik, Heizkörper, Abdichtung nach DIN 18534, neue Armaturen) | ca. 6.000–10.000 € | Wenn das Bad ohnehin renoviert werden muss oder mehrere Maßnahmen zusammenkommen |
Alle Angaben sind Richtwerte für den Standardfall inklusive Demontage der alten Wanne und Entsorgung, ohne besondere Statik-Eingriffe. Die Spannen entstehen durch Raumgröße, Untergrund, Materialwahl und die Frage, ob Wasserleitungen oder Elektrik mit erneuert werden müssen.
Rechenbeispiel als Richtwert: Ein Ehepaar in einem Reihenhaus in Bergfelde ersetzt die Wanne im Gäste-/Elternbad durch eine Systemlösung mit Duschtasse, Paneelen und Klappsitz. Die Rechnung liegt bei rund 4.600 € inklusive Demontage und Entsorgung. Die Ehefrau hat Pflegegrad 2: Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 €[1], der Eigenanteil schrumpft auf etwa 420 €. Zusätzlich sind 20 Prozent des Lohnanteils (hier grob 2.300 €) nach § 35a EStG[2] absetzbar – das sind rund 460 € weniger Steuern. Wer als Eigentümer ein schwerbehindertes Haushaltsmitglied hat, kann zusätzlich den ILB-Zuschuss des Landes Brandenburg nutzen (dazu unten mehr).
Wer nur erste Barrieren abbauen möchte, muss nicht gleich komplett umbauen: Ein Stützklappgriff neben der Wanne, eine erhöhte Toilette oder ein Duschklappsitz lassen sich oft mit wenig Aufwand nachrüsten und sind auch ohne Pflegegrad finanzierbar. Diese Einzelmaßnahmen sind sinnvoll, solange der Wanneneinstieg selbst noch gelingt; wer unsicher auf den Beinen ist, sollte den Wannenumbau aber nicht zu lange aufschieben – die Kosten für den späteren Sturz sind fast immer höher als die des Umbaus.
Was „barrierefrei“ nach DIN 18040-2 konkret heißt
Die DIN 18040-2 ist die Norm für barrierefreies Bauen im Wohnungsbau. Sie ist keine Pflicht für den privaten Umbau im Bestand, aber sie ist die Messlatte, an der sich Förderstellen und Fachplaner orientieren – und an der auch der ILB-Zuschuss in Brandenburg ausgerichtet ist. Für das Bad bedeuten die wichtigsten Anforderungen:
- Bewegungsfläche: Vor und neben Dusche, WC und Waschtisch braucht es ausreichend Platz für Gehhilfen oder einen Rollstuhl – im Bad ist die Regelfläche von 1,20 × 1,20 m (bzw. 1,50 m Durchmesser bei Rollstuhlnutzung) ein zentrales Maß. Genau hier lohnt der Wannenausbau: Wer die Wanne entfernt, gewinnt meist genau die Fläche, die für eine bodengleiche Dusche plus Bewegungsraum fehlt.
- Bodengleicher Einstieg: Die Dusche ist ohne Stufe oder mit maximal 2 cm Absatz erreichbar; die Duschfläche ist rutschhemmend. Das gilt als die wirksamste Einzelmaßnahme gegen Stürze im Bad.
- Stütz- und Haltegriffe: An Dusche und WC werden Stützklappgriffe montiert, die dauerhaft belastbar sind. Bei der Planung ist gleich zu berücksichtigen, wo später ein Wandklappsitz oder ein Duschhocker seinen Platz findet.
- Bedienelemente und Armaturen: Einhebelmischer, griffgünstige Anordnung, Thermostat mit Verbrühschutz – kleine Details, die den Alltag entscheidend erleichtern.
- Türen: Türbreiten von mindestens 80 cm (besser 90 cm) und eine Schwelle, die mit dem Rollator oder Rollstuhl überfahrbar ist. In vielen Hohen Neuendorfer Häusern der 1970er- und 1980er-Jahre sind die Badtüren mit 60–70 cm Breite der zweite Engpass nach der Wanne.
Wichtig zu wissen: Nicht jede Maßnahme braucht den vollen Standard. Wer keinen Rollstuhl nutzt, kommt mit einer stufenlosen Dusche, Griffen und einer ausreichend breiten Tür oft vollständig aus – Fachbetriebe sprechen dann von „barrierearm“. Für die Förderung durch das Land Brandenburg ist die Orientierung an der DIN 18040-2 dagegen ausdrücklich gefordert.
Die Hohen Neuendorfer Bausubstanz: Was die Stadtteile gemeinsam haben
Anders als viele Brandenburger Städte hat Hohen Neuendorf keinen großen Plattenbaubestand. Der Ort war bis ins späte 19. Jahrhundert ein kleines Angerdorf (erste Erwähnung 1349 als „Nygendorf“), wuchs dann mit der Berliner Nordbahn zur Pendlergemeinde und wurde nach 1920 direkter Vorort von Berlin. Aus dieser Geschichte stammen die typischen Bäder der Stadt:
- Das alte Dorf und die Koloniegebiete: Entlang der alten Hauptstraßen stehen Häuser aus der Zeit um 1900 bis in die 1930er-Jahre, dazu Siedlungen wie die 1919 angelegte Kolonie am Wasserturm, die als Kriegsbeschädigtensiedlung entstand. In diesen Häusern sind die Bäder oft nachträglich eingebaut, klein und mit knappen Türbreiten – eine bodengleiche Dusche gelingt hier am ehesten als Systemlösung mit flacher Duschtasse.
- Die Nachkriegs- und Wirtschaftswunderhäuser: Ein großer Teil der Bausubstanz stammt aus den 1950er- bis 1970er-Jahren: Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser mit seriellen Bädern, in denen die Standardwanne fest eingebaut ist. Hier ist der Wannenumbau meist unkompliziert, weil genug Platz und oft ein Beton- oder Holzbalkenboden vorhanden sind. Die Aufbauhöhe entscheidet, ob eine geflieste bodengleiche Dusche oder eine flache Duschtasse gewählt wird.
- Die Neubaugebiete seit den 1990ern: Seit der Wende ist Hohen Neuendorf kontinuierlich gewachsen, zuletzt kamen zahlreiche neue Wohngebiete mit Einfamilien- und Reihenhäusern hinzu. Jüngere Häuser haben oft schon eine Dusche – der typische Bedarf liegt hier eher bei der Nachrüstung des Badezimmers im Obergeschoss oder bei der Umwidmung einer Einliegerwohnung für pflegende Angehörige.
- Mehrgenerationen-Wohnen: Gerade in den gewachsenen Einfamilienhausgebieten wohnen heute Eltern und erwachsene Kinder Tür an Tür oder unter einem Dach. Für diese Haushalte ist das barrierearme Bad im Erdgeschoss oft der Schlüssel, damit die ältere Generation zu Hause bleiben kann – und es steigert zugleich den Wiederverkaufswert des Hauses.
Weil die Stadt unmittelbar an Berlin grenzt, ist die Auswahl an Handwerkern groß – vom Betrieb aus dem Bezirk Reinickendorf bis zum Oberhavel-Unternehmen. Ein guter Anhaltspunkt bleibt der Betrieb aus der Region, der die Eigenheiten der Berliner Speckgürtel-Bebauung kennt und bei Gewährleistungsfragen kurze Wege hat. Unabhängig davon gilt: Ein Angebot ohne Vor-Ort-Termin ist bei Bädern in Bestandsgebäuden nichts wert.
Bergfelde, Borgsdorf und Stolpe: Wo der Umbau stattfindet
Die Stadtteile unterscheiden sich stärker, als die gemeinsame Stadtgrenze vermuten lässt:
Bergfelde liegt im Osten des Stadtgebiets und als einziger Stadtteil innerhalb des Naturparks Barnim. Es ist geprägt von Einfamilienhaus-Siedlungen, die seit den 1920er-Jahren gewachsen sind, dazu kamen nach der Wende weitere Wohngebiete. In Bergfelde sind die typischen Umbau-Kandidaten die Siedlungshäuser der 1930er- bis 1970er-Jahre: kleine Bäder, häufig mit Badewanne ohne separate Dusche. Weil viele Grundstücke Hanglagen haben, gibt es oft auch ein Souterrain- oder Kellergeschoss – dort lässt sich ein Bad häufig ohne Rücksicht auf die Wohnetage ebenerdig gestalten.
Borgsdorf ist der nördlichste Stadtteil und reicht mit seinen Wohnplätzen Havelhausen, Pinnow und dem idyllisch gelegenen Venedig bis an die Havel beziehungsweise den Oder-Havel-Kanal. Borgsdorf hat einen eigenen S-Bahnhof und einen hohen Anteil an Einfamilienhäusern, teils mit langer Geschichte als Wochenendhaus- und Siedlungsgebiet. Für ältere Bewohner in den oft zweigeschossigen Häusern stellt sich hier häufig die Frage, ob das Bad im Erdgeschoss nachgerüstet oder der Schlafplatz ins Erdgeschoss verlegt wird – in beiden Fällen ist der barrierefreie Duschplatz der Kern der Maßnahme.
Stolpe ist der kleinste und am stärksten dörflich geprägte Stadtteil mit alter Ortslage und einem der ältesten Kirchenbauten der Region. Hier dominieren ältere Einfamilienhäuser und Gehöfte; die Bäder sind oft über Jahrzehnte gewachsen und selten barrierefrei. Weil Stolpe ruhig und grün liegt, zieht es zunehmend auch ältere Menschen, die aus Berlin herausziehen – mit entsprechendem Bedarf an barrierearmen Bädern im Bestand.
In der Kernstadt Hohen Neuendorf mit ihren Wohnplätzen Elseneck und Niederheide stehen die ältesten Häuser, aber auch Geschosswohnungsbau und zentrumsnahe Neubauten. Wer hier zur Miete wohnt, braucht für den Umbau die schriftliche Zustimmung des Vermieters – bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht darauf ein gesetzlicher Anspruch nach § 554 BGB.
Förderung: Was 2026 in Hohen Neuendorf und dem Landkreis Oberhavel zählt
Für den Badumbau in Hohen Neuendorf gelten die Brandenburger und bundesweiten Programme. In Kurzform:
- Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI): Bei anerkanntem Pflegegrad 1–5 bis zu 4.180 €[1] Zuschuss für den Wannenumbau als wohnumfeldverbessernde Maßnahme; bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung bis zu 16.720 €[1]. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse liegen – das ist der häufigste Ablehnungsgrund. Nach dem Umbau werden die Rechnungen eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt.
- ILB-Zuschuss Brandenburg: Über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) fördert das Land die behindertengerechte Anpassung von Wohnraum nach der Wohnraumanpassungsrichtlinie vom 13.02.2026 mit bis zu 12.000 € je Wohnung[3] (für Rampen und Aufzüge bis 14.000 €). Voraussetzung: Im Haushalt lebt eine schwerbehinderte Person mit einem Grad der Behinderung von in der Regel mindestens 80; die Maßnahmen müssen der DIN 18040-2 entsprechen, und die Behindertenberatungsstelle des Landkreises Oberhavel muss Dringlichkeit und Angemessenheit bestätigen. Eine Eigenleistung von mindestens 10 Prozent ist Pflicht – der Pflegekassen-Zuschuss kann darauf angerechnet werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer und, mit Zustimmung des Vermieters, auch Mieter.
- KfW: Der Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen“ ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht angenommen (Stand: September 2026). Der zinsgünstige Kredit 159 mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit[5] läuft weiter und ist auch ohne Pflegegrad nutzbar – Antrag über die Hausbank.
- § 35a EStG: Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind zu 20 Prozent von der Steuer absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr[2]. Der Lohnanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
Für die Kombination gilt: ILB-Zuschuss und Pflegekasse lassen sich verbinden, der Pflegekassen-Zuschuss zählt als Eigenleistung im ILB-Programm. Klären Sie beide Zusagen schriftlich, bevor Sie den Auftrag vergeben – denn wer vor dem Förderbescheid bestellt, verliert im ILB-Programm den Anspruch. Die ausführliche Übersicht aller Brandenburger Programme finden Sie im Ratgeber zur Badumbau-Förderung unter Förderung & Zuschüsse.
Der Weg zum barrierefreien Bad: Ablauf in Hohen Neuendorf
- Bestandsaufnahme: Raummaße, Türbreiten, Bodenaufbau und Leitungen prüfen – am besten fotografieren und für die Angebotsphase dokumentieren.
- Angebote einholen: Zwei bis drei Betriebe mit Vor-Ort-Termin bitten, ein Festpreisangebot zu erstellen. Inklusive Demontage, Entsorgung, Abdichtung und Armaturen – sonst drohen Nachträge.
- Förderung klären: Pflegekassen-Antrag und ILB-Antrag (inklusive Bestätigung der Behindertenberatungsstelle des Landkreises Oberhavel) stellen – beides vor Baubeginn.
- Termin planen: Für eine Systemlösung kalkuliert ein Fachbetrieb etwa einen Tag, für eine geflieste bodengleiche Dusche inklusive Trocknungszeiten mehrere Tage. Wer in Hohen Neuendorf zur Miete wohnt, holt vorher die schriftliche Vermieterzustimmung ein.
- Umbau und Abnahme: Nach der Montage wird die Abdichtung nach DIN 18534 geprüft und abgenommen – bestehen Sie auf dem Abdichtungsnachweis.
- Belege einreichen: Rechnungen bei Pflegekasse und ILB einreichen, den Lohnanteil für § 35a EStG aufbewahren.
Checkliste: Fachbetrieb für Hohen Neuendorf wählen
- [ ] Vor-Ort-Termin vereinbaren – Fotos und Telefonate ersetzen keine Besichtigung
- [ ] Festpreisangebot mit Demontage, Entsorgung, Abdichtung und Armaturen vergleichen
- [ ] Referenzen aus Oberhavel und dem Berliner Norden zeigen lassen
- [ ] Abdichtung nach DIN 18534 und Prüfung der Bewegungsflächen nach DIN 18040-2 festschreiben
- [ ] Förderanträge (Pflegekasse, ILB) vor dem Baubeginn stellen
- [ ] Als Mieter: Vermieterzustimmung schriftlich einholen (§ 554 BGB bei Pflegebedarf)
- [ ] Lohnkostenanteil separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
- [ ] Ansprechpartner für Gewährleistungsfragen festhalten – kurze Wege zahlen sich aus
Die häufigsten Fragen
Lohnt sich ein barrierefreies Bad auch ohne akute Behinderung?
Ja – der Wannenumbau ist die wirksamste Sturzprophylaxe im Haushalt, und die Kosten sind in Hohen Neuendorf wegen der meist unkomplizierten Einfamilienhaus-Struktur gut kalkulierbar. Wer das Bad ohnehin renovieren will, zahlt für die Barrierefreiheit oft nur einen kleinen Aufpreis. Zudem steigt der Wert des Hauses, weil die Nachfrage nach barrierearmen Immobilien im Berliner Umland wächst.
Wer berät in Hohen Neuendorf kostenlos zum barrierearmen Wohnen?
Erste Anlaufstellen sind die Stadtverwaltung (Oranienburger Straße 2) und die Beratungsangebote des Landkreises Oberhavel, darunter die Behindertenberatungsstelle, die auch für die ILB-Förderung die Dringlichkeitsbestätigung ausstellt. Zusätzlich bieten Pflegekassen und Krankenkassen Wohnberatung an – ein Anruf beim Pflegekassen-Servicetelefon klärt, welche Leistungen im Einzelfall greifen.
Kann ich die Wanne im Obergeschoss entfernen, wenn das Bad nur im ersten Stock liegt?
Technisch ja, wenn Bodenaufbau und Leitungen mitspielen – praktisch ist für ältere Bewohner aber oft die Frage, ob das Bad überhaupt im Obergeschoss bleiben soll. In vielen Hohen Neuendorfer Einfamilienhäusern wird stattdessen ein Gäste-WC im Erdgeschoss zur kleinen Duschecke ausgebaut oder das Elternschlafzimmer ins Erdgeschoss verlegt. Der Vor-Ort-Termin zeigt, welche Lösung wirtschaftlicher ist.
Gilt die DIN 18040-2 auch für einen einfachen Wannenumbau?
Für den privaten Umbau ist die Norm nicht zwingend, aber förderrelevant: Der ILB-Zuschuss verlangt die Orientierung an der DIN 18040-2, und auch der Pflegekassen-Zuschuss wird nach einheitlichen Kriterien bewilligt. Lassen Sie sich vom Betrieb bestätigen, welche Maße nach dem Umbau erreicht werden – das schützt vor bösen Überraschungen bei der Förderprüfung.
Wie lange dauert der Umbau in einem Reihenhaus in Borgsdorf oder Bergfelde?
Eine Systemlösung ist in der Regel an einem Tag montiert, wenn die Vorarbeiten (Fliesenentfernung, Leitungsarbeiten) einkalkuliert sind. Eine geflieste, bodengleiche Dusche braucht wegen der Trocknungszeiten des Estrichs mehrere Tage. Planen Sie vom gewünschten Termin rückwärts: Förderantrag und Angebotsvergleich brauchen jeweils Vorlauf von mehreren Wochen.
Fazit
Hohen Neuendorf ist eine Stadt der Einfamilienhäuser – und genau dort entscheidet sich, ob Menschen im Alter zu Hause bleiben können. Ein barrierefreies Bad nach DIN 18040-2 kostet im Standardfall 4.000 bis 8.000 €, wobei die Pflegekasse bis zu 4.180 €[1] und das Land Brandenburg über die ILB bis zu 12.000 €[3] dazugeben. Der richtige Weg ist in Bergfelde, Borgsdorf, Stolpe und der Kernstadt derselbe: ehrlicher Vor-Ort-Termin, vergleichbare Festpreisangebote, Förderanträge vor dem Baubeginn. Wer diese Reihenfolge einhält, bekommt in Hohen Neuendorf eine Dusche, die ein Leben lang hält – und ein Bad, in dem man gefahrlos älter werden kann.
Quellen
- Stadt Hohen Neuendorf, Zahlen & Fakten (Einwohner 27.235, 48,56 km²): https://hohen-neuendorf.de/de/stadt-leben/stadt-fakten
- Landkreis Oberhavel, Stadt Hohen Neuendorf (Ortsteile Bergfelde, Borgsdorf, Stolpe; Bienenstadt): https://www.oberhavel.de/Landkreis/St%C3%A4dte-und-Gemeinden/Hohen-Neuendorf
- Wikipedia, Hohen Neuendorf (Stadtteile und Wohnplätze, Geschichte, S-Bahn S1/S8, RB 20): https://de.wikipedia.org/wiki/Hohen_Neuendorf
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- Wohnraumanpassungsrichtlinie Brandenburg vom 13.02.2026 (ILB-Zuschuss bis 12.000 €): https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/wohnraumanpassungsr_2026
- ILB, Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum: https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/behindertengerechte-anpassung-von-vorhandenem-wohnraum/
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Kostenangaben sind Richtwerte ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen; 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- Wohnraumanpassungsrichtlinie Brandenburg vom 13.02.2026 (ILB-Zuschuss bis 12.000 € je Wohnung): https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/wohnraumanpassungsr_2026 ↩
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
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