Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Lindau (Bodensee): bis 4.180 € (2026)


Lindau (Bodensee) ist die Große Kreisstadt im Südwesten Bayerns: Rund 25.800 Menschen leben in der Stadt am Ostufer des Bodensees, verteilt auf die Insel-Altstadt mit der Maximilianstraße, die festländischen Stadtteile Aeschach, Reutin, Schachen und Zech sowie die eingemeindeten Dörfer im Hinterland. Die ehemalige Reichsstadt mit ihrem Wahrzeichen aus Leuchtturm und Löwe am Hafen zieht Gäste aus ganz Europa an – seit den 1950er-Jahren treffen sich hier alljährlich Nobelpreisträger mit Nachwuchswissenschaftlern. Wer in Lindau wohnt, tut das oft in einem Haus mit Geschichte: in der dicht bebauten Altstadt auf der Insel, in einer Gründerzeitvilla am Ufer von Aeschach oder Reutin oder in einem Einfamilienhaus der Nachkriegszeit in Oberreitnau. Wenn die Knie nachlassen, wird die Badewanne zur größten Sturzfalle im Haushalt – der Einstieg über den Wannenrand ist für viele ältere Menschen die gefährlichste Bewegung des Tages. Der Badumbau von der Wanne zur Dusche ist dann die wichtigste Einzelmaßnahme, um im vertrauten Zuhause wohnen bleiben zu können. Die Pflegekasse beteiligt sich mit bis zu 4.180 €[1]. Dieser Ratgeber zeigt für Lindau den Weg zum Zuschuss Schritt für Schritt – vom ersten Beratungstermin bis zur Auszahlung – und ordnet die weiteren Fördermittel in Bayern ein.
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Der Weg zum Zuschuss in Lindau: Der Ablauf in sieben Schritten
Wer den Zuschuss der Pflegekasse nutzen möchte, sollte die Schritte in der richtigen Reihenfolge gehen. Der wichtigste Grundsatz steht vorweg: Der Antrag muss vor dem Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst beauftragt und hinterher zur Kasse geht, verliert den Anspruch auf bis zu 4.180 €[1] – eine rückwirkende Bewilligung gibt es nicht.
| Schritt | Was passiert | Worauf es in Lindau ankommt |
|---|---|---|
| 1. Pflegegrad und Beratung klären | Pflegegrad-Bescheid bereitlegen oder Beratung vereinbaren | Kostenlos beim Pflegestützpunkt im Landkreis Lindau (Bodensee) oder bei der Pflegekasse |
| 2. Angebote einholen | 2–3 Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin um Festpreise bitten | Betriebe aus Lindau, dem Landkreis und der Bodenseeregion; auf der Insel Anlieferung ausdrücklich ansprechen |
| 3. Kostenvoranschlag sichern | Das Angebot der favorisierten Firma dem Antrag beilegen | Förderfähige Positionen klar ausweisen lassen |
| 4. Antrag stellen | Zuschuss nach § 40 SGB XI beantragen – vor dem Baubeginn | Antrag bei der Pflegekasse der eigenen Krankenkasse |
| 5. Zusage abwarten | Prüfung durch die Pflegekasse, meist mehrere Wochen | Erst nach der schriftlichen Zusage den Auftrag vergeben |
| 6. Umbau durchführen | Systemlösung oft in 1 Tag, geflieste Dusche mehrere Tage | Insel- und Altstadtlogistik einplanen (Zufahrt, Parken, Materialtransport) |
| 7. Belege einreichen | Rechnungen nach dem Umbau einreichen | Rechnungen für Pflegekasse und Steuererklärung aufbewahren |
Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die Pflegekasse benötigt für die Zusage meist mehrere Wochen, und gute Fachbetriebe der Bodenseeregion sind in der Tourismussaison – von Frühjahr bis Herbst – oft wochenlang ausgebucht. Wer den Antrag im Januar stellt, bekommt deutlich leichter einen Termin im Frühjahr als jemand, der im Mai erst zu planen beginnt.
Der Pflegekassen-Zuschuss im Detail: 4.180 €, bundesweit geregelt
Der Zuschuss kommt nicht von der Stadt Lindau oder vom Landkreis, sondern bundesweit einheitlich von der Pflegekasse – geregelt in § 40 Abs. 4 SGB XI. Wer einen Pflegegrad von 1 bis 5 hat, kann für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ bis zu 4.180 €[1] erhalten. Der Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche ist der häufigste Antragsgrund: Er erleichtert die Körperpflege, entlastet pflegende Angehörige und beseitigt die größte Sturzgefahr im Haushalt.
- Pflegegrad: 1–5; die Zuschusshöhe ist bei allen Pflegegraden gleich.
- Höhe: bis 4.180 € je Pflegebedürftigem[1]; bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €.
- Einkommen und Vermögen: spielen keine Rolle.
- Antragszeitpunkt: zwingend vor Baubeginn; die Auszahlung erfolgt nach dem Umbau gegen Vorlage der Rechnungen.
Zuständig ist die Pflegekasse der eigenen Krankenkasse – etwa die AOK Bayern, die Techniker oder die Barmer, die jeweils eine eigene Pflegekasse führen. Der Zuschuss ist an die pflegebedürftige Person und deren Wohnung gebunden, nicht an das Haus: Ob jemand in einer Inselwohnung in der Maximilianstraße lebt, in einem Mehrfamilienhaus in Reutin oder im Einfamilienhaus in Unterreitnau – entscheidend sind Pflegegrad und Antragszeitpunkt. Wer noch keinen Pflegegrad hat, lässt sich kostenlos beim Pflegestützpunkt im Landkreis Lindau (Bodensee) oder bei der Pflegekasse beraten; die Beratung verpflichtet zu nichts.
Beispielrechnungen für Lindauer Haushalte
| Szenario | Kosten (Richtwerte) | Zuschuss Pflegekasse | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Systemlösung im Standardbad | ca. 4.200 € | bis 4.180 € | ca. 20 € |
| Geflieste bodengleiche Dusche | ca. 7.500 € | bis 4.180 € | ca. 3.320 € |
| Umbau mit Leitungs-, Elektro- und Putzarbeiten | ca. 9.500 € | bis 4.180 € | ca. 5.320 € |
Im zweiten Szenario sinkt der Eigenanteil weiter, wenn der Lohnanteil genutzt wird: Rund 60 Prozent der Rechnungssumme sind üblicherweise Lohnkosten – bei 7.500 € also etwa 4.500 €. Davon sind nach § 35a EStG 20 Prozent, bis zu 900 €, direkt von der Steuerschuld abziehbar (maximal 1.200 € pro Jahr)[2]. Wer mit Pflegegrad eine geflieste Dusche für 7.500 € einbauen lässt, zahlt effektiv rund 2.400 € aus eigener Tasche. Und wer eine Systemlösung wählt, die knapp unterhalb der Zuschussgrenze liegt, kann den Umbau nahezu ohne Eigenanteil realisieren – ein Angebot, das zur Zuschusshöhe passt, ist oft die pragmatischste Lösung.
Weitere Förderwege in Bayern: Freistaat, KfW und Steuer
- Freistaat Bayern: Bei einer Behinderung im Haushalt fördert das Bayerische Wohnungsbauprogramm die behindertengerechte Anpassung bestehenden Wohnraums – ausdrücklich auch den Badumbau – mit einem leistungsfreien Baudarlehen bis 10.000 €. „Leistungsfrei“ bedeutet: nicht zurückzahlen, solange die Wohnung dem begünstigten Personenkreis dient. Für Lindau ist das Landratsamt Lindau (Bodensee) zuständig; der Antrag läuft nicht über eine Bank.
- KfW: Der Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht mehr angenommen, eine Wiederaufnahme ist nur bei neuen Bundesmitteln möglich (frühestens 2027). Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit[4]) läuft dagegen weiter – auch ohne Pflegegrad, Antrag über die Hausbank.
- Krankenkasse und Steuer: Bauliche Maßnahmen übernimmt die Krankenkasse nicht; erstattet werden Hilfsmittel wie Duschhocker oder Haltegriffe nach § 33 SGB V[5] – im Regelfall mit ärztlicher Verordnung, eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht (die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung). Die Handwerkerlöhne sind zu 20 Prozent absetzbar (§ 35a EStG)[2], sofern der Lohnanteil separat ausgewiesen ist.
Die Programme lassen sich kombinieren – die Reihenfolge ist entscheidend: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen. Eine Übersicht aller Programme finden Sie unter Förderung & Zuschüsse und Förderung & Zuschüsse.
Was der Badumbau am Bodensee kostet
| Ausführung | Kostenrahmen (Richtwerte) |
|---|---|
| Systemlösung mit Duschtasse bzw. Duschelement und Wandpaneelen | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche mit neuem Estrich | ca. 5.000–8.000 € |
| Typischer Standardfall inklusive Demontage und Entsorgung | ca. 4.000–6.000 € |
Am Bodensee gelten die bundesweit üblichen Richtwerte – die Lage am Wasser verteuert den Umbau nicht automatisch. Wohl aber die Zugänglichkeit: Wer auf der Insel wohnt, sollte im Angebot ausdrücklich klären lassen, wie Duschelemente, Paneele und Fliesen angeliefert werden – die Insel ist nur über die Straßenbrücke und den Eisenbahndamm erreichbar, in den engen Gassen der Altstadt ist Parkraum knapp. Seriöse Betriebe kalkulieren das in den Festpreis ein. In den Häusern der Uferbereiche kann bei älteren Gebäuden zudem der Zustand von Bodenplatte und Feuchtigkeitssperren eine Rolle spielen – das gehört in ein sauberes Angebot nach Vor-Ort-Termin.
Von der Insel bis zu den Reitnauer Höhen: Die Lindauer Bausubstanz
Die Insel-Altstadt. Der historische Stadtkern der ehemaligen Reichsstadt liegt auf der Insel mit der Maximilianstraße im Zentrum; rund 2.800 Menschen leben hier auf 0,69 Quadratkilometern. Die dichte Bebauung aus Jahrhunderten – vom gotischen Münster über Patrizierhäuser bis zu barocken Fassaden – bedeutet für den Badumbau: kleine, oft nachträglich eingebaute Bäder, knappe Türbreiten, wenig Bewegungsraum. Der Wannenumbau schafft hier nicht nur Sicherheit, sondern spürbar mehr Platz. Einzelne Gebäude stehen unter Denkmalschutz – wer dort umbaut, stimmt die Maßnahme früh mit der Denkmalbehörde ab; Lösungen mit flacher Duschtasse sind häufig denkmalverträglicher als Eingriffe in die Bausubstanz. Weil viele Inselhäuser vermietet oder als Ferienwohnung genutzt werden, ist die schriftliche Zustimmung des Eigentümers oft der erste Schritt.
Aeschach und Hoyren. Aeschach, das alte Fischer- und Handwerkerdorf vor der Insel, wurde 1922 zusammen mit Hoyren und Reutin eingegliedert. Hier reihen sich Gründerzeit- und Nachkriegsbauten entlang der Uferstraße; das Aeschacher Bad und das Strandbad Bad Schachen erinnern an die Badekultur des 19. Jahrhunderts, die Lindau zu einem der ersten Fremdenverkehrsorte Süddeutschlands machte. Die Wohnhäuser aus der Zeit um 1900 haben oft hohe Räume und nachträglich eingebaute Bäder – die Systemlösung ist hier häufig die erste Wahl, weil sie ohne Eingriff in Decke und Estrich auskommt.
Reutin und Zech. Reutin im Osten und Zech am westlichen Stadtrand sind überwiegend im 20. Jahrhundert gewachsen: Einfamilienhäuser der 1950er- bis 1980er-Jahre, Wohnanlagen und Gewerbegebiete. Die seriellen Bäder dieser Baujahre lassen sich in der Regel unkompliziert zur bodengleichen Dusche umbauen, weil genug Aufbauhöhe vorhanden ist. In den größeren Mehrfamilienhäusern gilt: Mieter brauchen die Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB ein Anspruch auf die Erlaubnis[6].
Schachen und Bad Schachen. Der Stadtteil im Westen ist mit dem Strandbad Bad Schachen einer der schönsten Badeplätze der Region – und zugleich Wohnlage mit Einfamilienhäusern und älteren Villen. Auch hier gilt: Die Bäder der Nachkriegshäuser sind standardisiert und gut umbaubar; in den Villen am See entscheidet der Vor-Ort-Termin über die Lösung.
Oberreitnau, Unterreitnau und die Dörfer im Hinterland. Seit 1976 gehört die ehemalige Gemeinde Reitnau mit den Pfarrdörfern Oberreitnau und Unterreitnau zur Stadt, dazu kommen kleinere Dörfer und Weiler wie Bechtersweiler, Hochsträß oder Rengersweiler. Hier prägen Obstbau und Höfe das Bild – viele Häuser werden von der ersten oder zweiten Generation bewohnt, häufig ohne Keller oder mit ebenerdigem Bad. Das sind ideale Voraussetzungen für die bodengleiche Dusche. Wer in den Außenorten wohnt, sollte bei der Fachfirmenwahl auf verlässliche Termintreue achten: Die Wege in die Fläche sind lang, und ein Betrieb aus der Region bleibt auch für Nachbesserungen erreichbar.
Checkliste für Angehörige in Lindau (Bodensee)
- [ ] Pflegegrad prüfen bzw. kostenlose Beratung beim Pflegestützpunkt im Landkreis Lindau (Bodensee) vereinbaren
- [ ] Drei Festpreisangebote mit Vor-Ort-Termin einholen (Ortsteil und Lage – Insel oder Festland – angeben)
- [ ] Bei Wohnungen auf der Insel: Anlieferung und Parken ausdrücklich im Angebot klären
- [ ] Bei Denkmalschutz: Maßnahme früh mit der Denkmalbehörde abstimmen
- [ ] Kostenvoranschlag für den Pflegekassen-Antrag bereitlegen
- [ ] Antrag vor Baubeginn stellen, schriftliche Zusage abwarten
- [ ] Bei Behinderung: Baudarlehen beim Landratsamt Lindau (Bodensee) beantragen
- [ ] KfW-Zuschuss 455-B: seit 31.07.2026 gestoppt (Mittel ausgeschöpft) – als Alternative KfW-Kredit 159 prüfen
- [ ] Lohnanteil separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
- [ ] Bei Mietwohnung: Vermieterzustimmung schriftlich einholen (bei Pflegebedarf nach § 554 BGB)
- [ ] Alle Rechnungen für Pflegekasse und Steuererklärung aufbewahren
Die meistgestellten Fragen zum Badumbau-Zuschuss in Lindau
Wo stelle ich den Antrag für den Badumbau-Zuschuss?
Bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse – nicht bei der Stadt Lindau oder beim Landratsamt Lindau (Bodensee). Dem Antrag legen Sie den Kostenvoranschlag der Fachfirma bei; nach dem Umbau reichen Sie die Rechnungen ein. Hilfe bei den Formalia gibt es kostenlos beim Pflegestützpunkt.
Meine Mutter wohnt in einer Mietwohnung in Reutin, ich in Kempten. Wie organisiere ich den Umbau?
Mit einer Vollmacht können Sie Anträge und Verträge für sie abschließen. Vieles lässt sich digital oder telefonisch erledigen; nur der Vor-Ort-Termin der Fachfirma muss in der Wohnung Ihrer Mutter stattfinden. Planen Sie einen Besuchstermin für die Angebotsbesichtigung ein – er ist die wichtigste Wegmarke des Projekts.
Bekommt auch jemand mit Pflegegrad 1 den Zuschuss?
Ja. Der Zuschuss steht bei allen Pflegegraden 1 bis 5 in gleicher Höhe von bis zu 4.180 €[1]; eine Staffelung gibt es nicht. Entscheidend ist, dass die Maßnahme der Verbesserung des Wohnumfelds dient und vor Baubeginn beantragt wird.
Unser Haus auf der Insel steht unter Denkmalschutz. Gibt es trotzdem den Zuschuss?
Der Zuschuss der Pflegekasse ist unabhängig vom Denkmalstatus. Stimmen Sie die geplanten Eingriffe aber früh mit der Unteren Denkmalbehörde ab – das kostet nichts, schafft Planungssicherheit und verhindert, dass die Baustelle am Ende stillsteht. Oft sind Lösungen mit flacher Duschtasse denkmalverträglicher als Eingriffe in die Bausubstanz.
Gilt der Zuschuss auch für eine Ferienwohnung am See, die nur zeitweise genutzt wird?
Der Zuschuss dient der Verbesserung des Wohnumfelds der pflegebedürftigen Person – also der Wohnung, in der sie lebt. Bei einer nur zeitweise genutzten Ferienwohnung sollten Sie die Förderfähigkeit vor dem Antrag bei der Pflegekasse klären und die Nutzungssituation offen darlegen.
Mein Mann und ich haben beide einen Pflegegrad. Wie viel bekommen wir?
Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt sind bis zu 16.720 € möglich[1] – je 4.180 € pro Person. Die Anträge werden einzeln gestellt; legen Sie beide Kostenvoranschläge bei, wenn nur ein Bad umgebaut wird, und fragen Sie bei der Pflegekasse, wie sie die Summe aufteilt.
Bis wann muss der Antrag spätestens gestellt sein?
Vor dem Baubeginn – das ist die einzige harte Frist. Wer erst nach Auftragsvergabe oder nach dem Umbau beantragt, erhält keinen Zuschuss. Rechnen Sie einige Wochen Bearbeitungszeit ein und stellen Sie den Antrag, sobald der Kostenvoranschlag vorliegt.
Gibt es Förderung, wenn kein Pflegegrad vorliegt?
Ja – der KfW-Kredit 159[4] steht ohne Pflegegrad offen; das bayerische Baudarlehen setzt eine Behinderung im Haushalt voraus. Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] (Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026). Zusätzlich hilft die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[2] für den Lohnanteil der Rechnung.
Fazit
Lindau ist eine Stadt, in der Menschen gerne lange im eigenen Zuhause bleiben – in der Inselwohnung über der Maximilianstraße, im Gründerzeithaus in Aeschach, im Einfamilienhaus in Reutin oder auf dem Hof bei Oberreitnau. Der Badumbau entscheidet oft darüber, ob das gelingt. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € dazu, bei mehreren Pflegebedürftigen bis zu 16.720 €; das bayerische Baudarlehen, der KfW-Kredit 159 und die Steuerermäßigung ergänzen die Finanzierung. Wer den Pflegegrad und die Angebote früh klärt, den Antrag vor den Baubeginn legt und erst nach der Zusage beauftragt, bekommt ein sicheres Bad zu einem kalkulierbaren Eigenanteil – ob auf der Insel oder am Festlandufer.
Quellen
- Stadt Lindau (Bodensee) (Insel-Altstadt, Stadtteile und Eingemeindungen, Geschichte, Einwohnerstatistik): https://de.wikipedia.org/wiki/Lindau_(Bodensee) und https://www.lindau.de/
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Förderung von barrierefreiem Wohnen (leistungsfreies Baudarlehen bis 10.000 €): https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/barrierefreieswohnen/index.php
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- § 33 SGB V (Hilfsmittel): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kostenrahmen): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
Stand: September 2026. Kostenangaben und Beispielrechnungen sind Richtwerte, keine verbindlichen Angebote; Förderprogramme können sich ändern – vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme bzw. bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- KfW, Antragsstopp für den Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittel, im Regelfall mit ärztlicher Verordnung bzw. Genehmigung der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters für Barrierereduzierung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
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