Pflegekassen-Zuschuss für den Badumbau in Hof: bis 4.180 € (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 10 Min. Lesezeit

VorherPflegekassen-Zuschuss für den Badumbau in Hof: bis 4.180 € (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherPflegekassen-Zuschuss für den Badumbau in Hof: bis 4.180 € (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Hof an der Saale ist mit rund 45.000 Einwohnern die größte Stadt Oberfrankens im bayerisch-sächsisch-thüringischen Vierländereck. Die Stadt ist geprägt von einer außergewöhnlich gut erhaltenen historischen Bausubstanz: Der mittelalterlichen Altstadt folgt die Neustadt, die nach dem großen Stadtbrand von 1823 als geschlossenes Biedermeier-Ensemble wiederaufgebaut wurde, dazu kommen die Gründerzeitquartiere des einstigen Textil- und Porzellanstandorts. Wer in Hof wohnt und älter wird, lebt häufig in genau diesen Häusern – mit Bädern, die nachträglich eingebaut wurden, und Wannen, deren Rand zur Stolperfalle wird. Die gute Nachricht vorweg: Für den Umbau des Bads zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 €[1] – vorausgesetzt, ein Pflegegrad liegt vor und der Antrag kommt vor dem Baubeginn bei der Pflegekasse an. Damit lässt sich in Hof ein typischer Wannenumbau weitgehend oder vollständig finanzieren. Wie der Zuschuss funktioniert, welche Bausubstanz in den Hofer Stadtteilen auf Sie wartet und wo Sie in Hof Beratung bekommen, erklären die nächsten Abschnitte.

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Badumbau in Hof: Die Stadtteile und ihre Bausubstanz

Wer in Hof umbaut, sollte zuerst wissen, in welchem Haus er wohnt – denn die Stadtteile unterscheiden sich stärker als in vielen anderen Städten. Der Hofer Stadtkern gehört zu den bedeutendsten historischen Stadtkernen Deutschlands, weil die Innenstadt den Zweiten Weltkrieg weitgehend unbeschadet überstand.

Altstadt und Neustadt: Die Altstadt rund um die Lorenz- und Marienkirche ist der älteste Siedlungskern; unter den sichtbaren Gebäuden aus dem 17. und 18. Jahrhundert liegen oft mittelalterliche Gewölbekeller. Die Neustadt mit Ludwigstraße, Klosterstraße und Maxplatz ist ein fast geschlossenes Biedermeier-Ensemble aus der Zeit nach 1823 – viele Häuser stehen unter Denkmalschutz. Die Bäder in diesen Wohnungen wurden fast alle nachträglich eingebaut: kleine Räume, Leitungen unter Putz, häufig Holzbalkendecken. Beim Badumbau heißt das: eine Systemlösung mit flacher Duschtasse ist die sichere Wahl, und bauliche Veränderungen sind mit der Denkmalbehörde der Stadt Hof abzustimmen. Der Pflegekassen-Zuschuss gilt selbstverständlich auch in diesen Wohnungen – der Antrag ist unabhängig von der Bausubstanz.

Bahnhofsviertel, Münsterviertel und Hofeck: Rund um den Hauptbahnhof entstanden ab 1880 repräsentative Gründerzeithäuser mit hohen Decken und Stuckfassaden, im Münsterviertel Villen und gehobene Mehrfamilienhäuser. Das nahe Hofeck ist das ehemalige Arbeiterwohnviertel der Textilfabriken mit schlichteren, aber soliden Ziegelbauten. In allen drei Quartieren gilt Ähnliches: Die Bäder sind oft klein, die Leitungen alt, und die Holzbalkendecken erlauben nicht immer einen tiefen Estrich-Einbau. Wer bodengleich duschen möchte, lässt die Deckenkonstruktion im Vor-Ort-Termin prüfen; die flache Duschtasse ist hier der bewährte Kompromiss.

Moschendorf und Krötenbruck: Im Süden der Stadt steht Moschendorf für die Porzellanindustrie und den Nachkriegs-Wohnungsbau – Siedlungshäuser der 1950er- und 1960er-Jahre neben späteren Einfamilienhäusern. Krötenbruck ist der größte Stadtteil und wurde überwiegend mit Einfamilienhäusern bebaut; die Wohnlage gilt als die gefragteste der Stadt. Gerade in den Nachkriegshäusern von Moschendorf wohnen viele Menschen seit Jahrzehnten – und viele der Bäder stammen noch aus der Erstausstattung. Hier ist der Wannenumbau meist unkompliziert: genormte Bäder, ausreichende Aufbauhöhe, oft reicht die geflieste bodengleiche Dusche ohne Zusatzarbeiten.

Unterkotzau und Wölbattendorf: Die Ortsteile an den Hängen des Saaletals sind von Einfamilienhäusern der 1950er- bis 1980er-Jahre geprägt. In Hanglage lohnt vor dem Öffnen des Bodens der Blick in den Keller: Feuchte und Setzungen sind hier häufiger als im ebenen Stadtgebiet. Das ist kein Hindernis für den Badumbau, gehört aber in die Angebotsphase, damit keine bösen Überraschungen auf der Baustelle auftauchen.

Pflegekassen-Zuschuss in Hof: Anspruch, Höhe und Antrag

Der Zuschuss für den Badumbau kommt aus § 40 Abs. 4 SGB XI[1] – er fördert „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“, also Umbauten, die das Leben mit Pflegebedarf erleichtern. Der Klassiker ist der Umbau der Wanne zur Dusche, weil er das Duschen ohne fremde Hilfe ermöglicht.

  • Wer ist berechtigt? Versicherte mit Pflegegrad 1 bis 5. Wer noch keinen Pflegegrad hat, aber Pflegebedarf vermutet, sollte die Einstufung bei der Pflegekasse anstoßen – die Beratung dazu ist kostenlos.
  • Wie hoch ist der Zuschuss? Bis zu 4.180 €[1] je Pflegebedürftigem. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, sind bis zu 16.720 €[1] möglich.
  • Was wird gefördert? Die Kosten der Baumaßnahme inklusive Demontage und Entsorgung – als Zuschuss auf den Kostenvoranschlag der Fachfirma, nicht als Kredit.
  • Wann muss der Antrag gestellt werden? Vor Baubeginn. Wer erst nach dem Umbau zur Pflegekasse geht, geht leer aus. Das ist der häufigste Fehler in der Praxis.
  • Wie läuft die Auszahlung? Nach der Zusage beauftragen Sie die Firma, nach Abschluss reichen Sie die Rechnungen ein; die Auszahlung dauert in der Regel einige Wochen.

Ein Rechenbeispiel als Richtwert: Eine Systemlösung mit Duschtasse, Wandpaneelen, Demontage und Entsorgung kostet in Hof wie überall etwa 3.000–5.000 €, im Schnitt rund 4.000 €. Mit dem Zuschuss von 4.180 € wäre ein solcher Umbau vollständig abgedeckt. Wer eine geflieste, bodengleiche Dusche für rund 6.000–7.000 € bevorzugt, trägt nach dem Zuschuss noch etwa 2.000–3.000 € selbst – und kann den Lohnanteil der Rechnung nach § 35a EStG[2] zusätzlich von der Steuer absetzen.

Kombinieren lässt sich der Zuschuss grundsätzlich mit anderen Förderwegen – der KfW-Kredit 159 etwa schließt ihn nicht aus. Wichtig ist allein die Reihenfolge: erst die Zusage der Pflegekasse einholen, dann beauftragen. Die Pflegekasse prüft anhand des Kostenvoranschlags, ob die Maßnahme die häusliche Pflege tatsächlich erleichtert; ein kurzes Schreiben, in dem Sie den Nutzen beschreiben, hilft der Bearbeitung.

Weitere Förderwege in Hof: Freistaat, KfW und Steuer

Neben dem Pflegekassen-Zuschuss gibt es weitere Programme, die in Hof gelten:

  • Freistaat Bayern: Über das Bayerische Wohnungsbauprogramm gibt es ein leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 € für die behindertengerechte Anpassung von Wohnraum, wenn im Haushalt ein Mensch mit Behinderung lebt. Da Hof kreisfrei ist, stellen Sie den Antrag bei der Stadtverwaltung Hof.
  • KfW: Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit[3]) läuft weiter und ist auch ohne Pflegegrad erhältlich – für alle, die vorbeugen wollen, bevor Hilfe nötig wird. Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht mehr angenommen[4].
  • Steuer: 20 Prozent des Lohnanteils der Handwerkerrechnung sind nach § 35a EStG absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr[2] – der Lohnanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
  • Krankenkasse: Sie zahlt keine Umbauten; in Ausnahmefällen übernimmt sie nur Hilfsmittel wie Duschhocker oder Haltegriffe (§ 33 SGB V[5]).

Was der Badumbau in Hof kostet

Als Richtwerte für den Wannenumbau gelten bundesweit übliche Spannen – die Preise der Handwerker schwanken regional, und der Vor-Ort-Termin entscheidet:

Ausführung Kostenrahmen
Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €
Standardfall inklusive Demontage und Entsorgungca. 4.000–6.000 €

In den Hofer Altbauten kommen oft Nebenarbeiten dazu: Leitungen erneuern, Heizkörper versetzen, Elektrik anpassen. Lassen Sie sich diese Punkte im Festpreisangebot nennen. Wer im denkmalgeschützten Bestand baut, sollte die Fachfirma nach Erfahrung mit solcher Substanz fragen – das erspart Diskussionen mit der Denkmalbehörde.

Ablauf: Vom Antrag zur neuen Dusche in Hof

  1. Pflegegrad prüfen: Bescheid bereitlegen oder Einstufung bei der Pflegekasse anstoßen.
  2. Angebote einholen: Drei Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichen – inklusive Demontage, Entsorgung und Abdichtung nach DIN 18534.
  3. Antrag stellen: Kostenvoranschlag mit dem Antrag nach § 40 SGB XI bei der Pflegekasse einreichen – vor Baubeginn.
  4. Zusage abwarten: Erst nach der Zusage den Auftrag vergeben; als Mieter parallel die Vermieterzustimmung einholen.
  5. Umbau und Belege: Nach dem Umbau die Rechnungen einreichen und den Lohnanteil für die Steuererklärung aufbewahren.

Beratung in Hof: Diese Stellen helfen kostenlos

Wer in Hof unsicher ist, ob ein Pflegegrad in Frage kommt oder wie der Antrag ausgefüllt wird, hat kostenlose Anlaufstellen: Die Pflegekasse berät ihre Versicherten, und die Pflegestützpunkte im Raum Hof unterstützen unabhängig bei allen Fragen rund um Pflegegrad und Leistungen. Bei Fragen zur behindertengerechten Anpassung und zum bayerischen Baudarlehen hilft die Stadtverwaltung Hof weiter. Sinnvoll ist es, die Beratung vor den Vor-Ort-Terminen der Fachfirmen wahrzunehmen – wer weiß, was förderfähig ist, kann die Firmen gezielt nach einer förderfähigen Ausführung fragen. Nehmen Sie zu den Gesprächen den Grundriss des Bads und, falls vorhanden, den Pflegegrad-Bescheid mit. Legen Sie außerdem den Kostenvoranschlag der Pflegekasse so vor, dass die förderfähigen Positionen erkennbar sind – das beschleunigt die Prüfung und vermeidet Rückfragen.

Die meistgestellten Fragen

Wie hoch ist der Pflegekassen-Zuschuss in Hof genau?

Bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI, wenn ein Pflegegrad 1–5 vorliegt. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Der Antrag muss vor dem Baubeginn bei der Pflegekasse liegen.

Muss ich in Hof einen Pflegegrad haben, um den Zuschuss zu bekommen?

Ja, der Zuschuss setzt einen Pflegegrad voraus. Wer Pflegebedarf vermutet, sollte die Einstufung bei der Pflegekasse beantragen – die Beratung ist kostenlos, und mit dem Bescheid lässt sich auch der Antrag auf den Badumbau-Zuschuss stellen.

Zahlt die Pflegekasse auch Haltegriffe und Duschhocker?

Haltegriffe können Teil einer geförderten wohnumfeldverbessernden Maßnahme sein, wenn sie im Zusammenhang mit dem Umbau montiert werden. Reine Hilfsmittel wie Duschhocker fallen dagegen in den Bereich der Krankenkasse (§ 33 SGB V[5]). Klären Sie die Abgrenzung vor dem Antrag mit Ihrer Pflegekasse.

Ich wohne zur Miete in der Hofer Innenstadt – bekomme ich den Zuschuss trotzdem?

Ja. Der Zuschuss ist nicht an Eigentum gebunden. Sie benötigen die schriftliche Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht darauf nach § 554 BGB[6] ein Anspruch. Klären Sie, ob nach einem Auszug zurückgebaut werden muss.

Gilt der Zuschuss auch, wenn ich in meinem Haus in Moschendorf ein Bad ohne Wanne barrierefrei umbaue?

Entscheidend ist, dass die Maßnahme Ihre häusliche Pflege erleichtert – ob dabei eine Wanne entfernt wird oder nicht, spielt für den Zuschuss keine Rolle. Die Pflegekasse prüft den Einzelfall anhand des Kostenvoranschlags.

Was kostet der Badumbau in Hof, wenn die Pflegekasse den Zuschuss gewährt?

Im Standardfall kostet der Umbau rund 4.000–6.000 €. Der Zuschuss von bis zu 4.180 €[1] deckt in vielen Fällen den größten Teil; bei einer Systemlösung bleibt oft nur ein kleiner Eigenanteil. Dazu kommt der Steuervorteil nach § 35a EStG[2].

Wie wirkt sich der Badumbau auf meine gründerzeitliche Wohnung im Bahnhofsviertel aus?

Eine barrierearme Dusche erhöht den Wohnkomfort und die Vermietbarkeit – gerade in Hof, wo viele Altbauwohnungen auf dem Markt sind, ist das ein Unterscheidungsmerkmal. Achten Sie bei der Ausführung auf denkmalverträgliche Lösungen und auf ein Angebot, das die Besonderheiten von Holzbalkendecken berücksichtigt.

Mein Antrag wurde abgelehnt – was kann ich tun?

Zuerst die Begründung der Pflegekasse lesen: Häufig fehlen Unterlagen oder der Zusammenhang zwischen Maßnahme und Pflegesituation wurde nicht deutlich. Sie können den Antrag mit ergänzten Nachweisen erneut stellen – solange der Baubeginn noch nicht erfolgt ist. Gegen den Ablehnungsbescheid ist außerdem der Widerspruch möglich; dabei hilft die kostenlose Beratung der Pflegestützpunkte im Raum Hof.

Fazit

Der Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 € ist für Hofer Haushalte der wichtigste Baustein der Badumbau-Finanzierung – und er funktioniert in jeder Bausubstanz, vom Biedermeier-Ensemble der Neustadt bis zum Nachkriegshaus in Moschendorf. Entscheidend sind der Antrag vor dem Baubeginn, ein belastbarer Kostenvoranschlag und die Beratung durch Pflegekasse oder Pflegestützpunkt. Wer diese Punkte einhält, bekommt in Hof eine sichere Dusche – oft ohne nennenswerten Eigenanteil.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Förderung von barrierefreiem Wohnen: https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/barrierefreieswohnen/index.php
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • Stadt Hof: https://www.hof.de
  • Wikipedia, Hof (Saale) und Krötenbruck: https://de.wikipedia.org/wiki/Hof_(Saale)

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen; 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  3. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit, weiterhin offen): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  4. KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  5. § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  6. § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen für Menschen mit Behinderung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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