Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Hennef (Sieg): bis 4.180 € (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 10 Min. Lesezeit

VorherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Hennef (Sieg): bis 4.180 € (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Hennef (Sieg): bis 4.180 € (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Hennef (Sieg) ist eine der flächengrößten Städte im Rhein-Sieg-Kreis: Rund 48.000 Einwohner verteilen sich auf etwa 106 Quadratkilometer, und wer durch die Stadt fährt, passiert Dutzende ehemals eigenständiger Dörfer – vom Kernstadtbereich um Hennef-Mitte und Geistingen über Uckerath und Lauthausen bis zu den Weilern am Rand des Siegtals. Das Wohnplatzverzeichnis der Stadt listet rund 100 Dörfer und Weiler. Viele Familien in Hennef leben in Häusern aus den 1950er- bis 1980er-Jahren, deren Bäder noch mit Badewanne geplant wurden – und in vielen dieser Familien stellt sich jetzt dieselbe Frage: Wie finanzieren wir den Badumbau für Mutter oder Vater, wenn die Wanne nicht mehr zu überwinden ist? Die wichtigste Antwort darauf ist der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 €. Dieser Ratgeber erklärt, wer ihn bekommt, wie der Antrag in Hennef abläuft und wie Sie ihn mit anderen Fördermitteln kombinieren.

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Der Zuschuss der Pflegekasse: 4.180 € für den Badumbau

Der zentrale Baustein ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1]. Die Pflegekasse beteiligt sich damit an Umbauten, die das Wohnumfeld pflegegerechter machen – und der Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche oder leichter zugängliche Dusche gehört zu den klassisch geförderten Maßnahmen. Konkret:

  • Höhe: bis zu 4.180 €[1] je pflegebedürftigem Menschen. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, sind bis zu 16.720 € möglich[1].
  • Voraussetzung: ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5. Entscheidend ist der Pflegegrad der Person, für die umgebaut wird – nicht das Alter und nicht die Frage, ob sie im Haus wohnt oder regelmäßig zu Besuch ist.
  • Zeitpunkt: Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse gestellt werden. Wer zuerst beauftragt und umbaut, verliert den Anspruch – das ist der häufigste Fehler in der Praxis.
  • Ablauf: Sie reichen einen Kostenvoranschlag des Fachbetriebs ein, die Pflegekasse prüft und sagt zu, nach dem Umbau zahlen Sie die Rechnung und reichen die Belege ein – dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
  • Beratung: Kostenlos und unabhängig beraten die Pflegeberaterinnen und -berater Ihrer Pflegekasse sowie der Pflegestützpunkt im Rhein-Sieg-Kreis. Ein Anruf genügt, um zu klären, welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden.

Wer noch keinen Pflegegrad hat, aber merkt, dass Mutter oder Vater im Alltag Hilfe braucht – beim Anziehen, bei der Körperpflege, beim Kochen –, sollte nicht zögern: Der Pflegegrad wird auf Antrag bei der Pflegekasse durch einen Gutachter festgestellt, der nach Hause kommt. Der Badumbau selbst ist dann eine von vielen Maßnahmen, die der Pflegegrad erschließt.

Welche Arbeiten die Pflegekasse fördert

Gefördert werden Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern und Pflege erleichtern. Im Bad sind das typischerweise:

  • Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche oder eine Dusche mit niedrigem Einstieg,
  • Demontage und Entsorgung der alten Wanne,
  • notwendige Anpassungen von Abfluss, Zulauf und Bodenaufbau im Rahmen des Umbaus,
  • bei Bedarf zusätzliche Haltegriffe oder eine Stützklappgriffe-Lösung an WC und Dusche.

Die Pflegekasse entscheidet anhand des Einzelfalls, welche Positionen im Kostenvoranschlag anerkannt werden. Lassen Sie sich deshalb den Kostenvoranschlag von der Fachfirma so aufschlüsseln, dass er die Umbaumaßnahme klar beschreibt – das erleichtert die Prüfung. Ein allgemeiner Posten „Badmodernisierung“ ist nicht förderfähig; die wohnumfeldverbessernde Maßnahme muss erkennbar sein.

Zuschuss und Kredit kombinieren: die Fördermittel im Überblick

Der Pflegekassen-Zuschuss lässt sich grundsätzlich mit weiteren Bausteinen kombinieren. Die Übersicht für Hennef – wie überall in Nordrhein-Westfalen:

Förderung Art Höhe Voraussetzung
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)Zuschussbis 4.180 €, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn
KfW 455-B – Barrierereduzierung (über die NRW.BANK gelistet)Zuschuss10 % der förderfähigen Kosten, max. 2.500 €Antrag vor Maßnahmenbeginn; seit 31.07.2026 gestoppt (Stand: September 2026)
KfW 455-B – „Altersgerechtes Haus“ (über die NRW.BANK gelistet)Zuschuss12,5 %, max. 6.250 €kompletter Umbau nach Standard, Sachverständiger; seit 31.07.2026 gestoppt (Stand: September 2026)
NRW.BANK „Altersgerecht Umbauen“ (Kredit) bzw. KfW 159Kreditmax. 50.000 € je Wohneinheitüber Hausbank, auch ohne Pflegegrad
Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)Steuerermäßigung20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/JahrLohnanteil separat ausgewiesen

Wichtig: Der bundesweite KfW-Zuschuss 455-B (Konditionen: 10 % bis 2.500 € bzw. 12,5 % bis 6.250 € beim Standard „Altersgerechtes Haus“[2]) ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft, keine neuen Anträge; Stand: September 2026)[3]. Die NRW.BANK listet das KfW-Programm in ihrer Förderübersicht als „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (Fördergeber: KfW); der Antrag läuft über die KfW. Der Kredit „Altersgerecht Umbauen“ läuft dagegen weiter[4] und ist auch für Menschen ohne Pflegegrad zugänglich.

Die Kombinationsregel ist einfach: Erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen. Beachten Sie, dass bei den Zuschüssen in bestimmten Fällen die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ausgeschlossen ist – das klären Sie vor der Antragstellung. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu allen Anträgen finden Sie unter Förderung & Zuschüsse.

Rechenbeispiele für einen Badumbau in Hennef

Zwei Beispielrechnungen als Richtwerte, mit dem Pflegekassen-Zuschuss von 4.180 €:

Beispiel 1 – Systemlösung: Angebot 4.300 € inklusive Demontage und Entsorgung. Nach dem Zuschuss bleiben rund 120 € Eigenanteil. Zusätzlich lässt sich der Lohnanteil nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzen[5].

Beispiel 2 – geflieste bodengleiche Dusche: Angebot 6.800 €. Nach dem Zuschuss bleiben rund 2.620 €. Wird zusätzlich der KfW-Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung bewilligt (aktuell nicht möglich: seit dem 31.07.2026 gestoppt, Mittel ausgeschöpft[3]), sinkt der Eigenanteil weiter; alternativ deckt der zinsgünstige Kredit den Restbetrag.

Ob die Kosten im Einzelfall darunter oder darüber liegen, hängt von Badgröße, Untergrund und Nebenarbeiten ab – die Spannen von 3.000–5.000 € für Systemlösungen und 5.000–8.000 € für geflieste Duschen (Richtwerte, vgl. pflege.de) gelten auch für Hennef.

Typische Ausgangslage: Die Bausubstanz in Hennef

Kernstadt und Geistingen: Hennef-Mitte und das angrenzende Geistingen sind zur Sieg hin zusammengewachsen. Hier dominieren Wohnhäuser der Nachkriegszeit und der 1960er- bis 1980er-Jahre – serielle Bäder mit Wanne, meist im Obergeschoss der Einfamilienhäuser oder in den Wohnungen der Mehrfamilienhäuser. Der Umbau ist in diesen Beständen meist unkompliziert; planen Sie etwas mehr Aufwand ein, wenn das Bad im Obergeschoss liegt und Leitungen neu verlegt werden.

Die Dörfer: Uckerath, Lauthausen, Stadt Blankenberg, Bödingen, Hanf, Happerschoß und die vielen kleineren Ortschaften sind ehemals selbstständige Dörfer mit gewachsenen Kernen. Ältere Gebäude dort haben oft kleine, später eingebaute Bäder und teils Holzbalkendecken – dann ist die Systemlösung mit flacher Duschtasse die robuste Wahl. In den neueren Wohngebieten, die in fast jedem Ortsteil entstanden sind, gelten die gleichen Bedingungen wie in der Kernstadt.

Wohnen im Alter in Hennef: Hennef ist ein Mittelzentrum mit voller Versorgung – Ärzte, Apotheken, Einzelhandel und Pflegedienste sind auch in den Ortsteilen erreichbar. Genau das macht den Verbleib im eigenen Haus attraktiv, und der Badumbau ist dafür oft die entscheidende Maßnahme: Wer die Dusche nicht mehr sicher betreten kann, für den steht womöglich ein Umzug in eine barrierearme Wohnung an – mit Kosten, die den Badumbau um ein Vielfaches übersteigen.

Der Ablauf in der Praxis

  1. Angebote einholen: 2–3 Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin und Festpreisangebot vergleichen. Die Angebote sollten Demontage, Entsorgung und Abdichtung enthalten.
  2. Pflegegrad klären: Liegt kein Pflegegrad vor, Antrag bei der Pflegekasse stellen – der Gutachter kommt nach Hause.
  3. Kostenvoranschlag einreichen: Bei der Pflegekasse den Antrag auf Zuschuss nach § 40 SGB XI[1] stellen – vor dem Baubeginn.
  4. Zusage abwarten: Erst nach der Zusage beauftragen. Parallel lassen sich der KfW-Zuschuss 455-B (seit 31.07.2026 gestoppt[3]) sowie NRW.BANK- und KfW-Kredite über die Hausbank prüfen.
  5. Umbau: Systemlösung ca. 1 Tag, geflieste Dusche mehrere Tage inklusive Trocknungszeiten.
  6. Belege einreichen: Rechnung einreichen, Zuschuss wird ausgezahlt; Rechnungen für die Steuererklärung aufbewahren.

Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die Pflegekasse benötigt für die Zusage meist einige Wochen. Wer den Antrag erst nach dem Umbau stellt, verliert den Zuschuss – das gilt es unbedingt zu vermeiden.

Checkliste: Förderung richtig beantragen

  • [ ] Pflegegrad prüfen bzw. beantragen, falls Pflegebedürftigkeit besteht
  • [ ] Angebote von mindestens drei Fachfirmen einholen (Vor-Ort-Termin, Festpreis)
  • [ ] Kostenvoranschlag so aufschlüsseln lassen, dass die Umbaumaßnahme erkennbar ist
  • [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen
  • [ ] Aktuellen Status des Zuschusses 455-B prüfen (kfw.de/455-B; seit 31.07.2026 gestoppt, Mittel ausgeschöpft[3]); bei Bedarf KfW-Zuschuss oder NRW.BANK-/KfW-Kredit über die Hausbank beantragen
  • [ ] Bei Miete: Vermieterzustimmung schriftlich einholen (bei Pflegebedürftigkeit Anspruch nach § 554 BGB[6])
  • [ ] Lohnkostenanteil auf der Rechnung separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Alle Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen

Die häufigsten Fragen

Zahlt die Pflegekasse den Badumbau auch, wenn meine Mutter in einer Mietwohnung in Hennef lebt?

Ja. Der Zuschuss nach § 40 SGB XI[1] ist nicht an Eigentum gebunden. Voraussetzung ist die Zustimmung des Vermieters – bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB ein Anspruch auf Erlaubnis[6]. Klären Sie mit dem Vermieter auch die Frage des Rückbaus.

Mein Vater wohnt in Uckerath, das Bad liegt im Obergeschoss. Ist der Umbau förderfähig?

Grundsätzlich ja – die Pflegekasse fördert die wohnumfeldverbessernde Maßnahme, nicht eine bestimmte Etage. Lassen Sie im Kostenvoranschlag die Arbeiten für den Obergeschoss-Umbau (Demontage, Abtransport, Leitungsarbeiten) sauber ausweisen. Ob der Umfang im Einzelfall anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse anhand des Kostenvoranschlags.

Was ist, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?

Stellen Sie den Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse. Ein Gutachter kommt nach Hause und prüft die Selbstständigkeit im Alltag. Schon Pflegegrad 1 eröffnet den Zuschuss für den Badumbau. Bis zur Entscheidung dauert es in der Regel einige Wochen – planen Sie das ein.

Zahlt auch die Krankenkasse etwas zum Badumbau?

Die Krankenkasse finanziert nur Hilfsmittel im Sinne von § 33 SGB V[7] – also etwa Pflegehilfsmittel oder technische Hilfen. Ein Badumbau gehört nicht dazu; dafür ist die Pflegekasse mit dem Zuschuss nach § 40 SGB XI[1] zuständig.

Kann ich den Pflegekassen-Zuschuss mit einem Kredit kombinieren?

Ja. Zuschuss und Kredit lassen sich kombinieren – etwa der Zuschuss der Pflegekasse mit dem zinsgünstigen Kredit der NRW.BANK oder der KfW. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Zusagen einholen, dann beauftragen. Beachten Sie, dass bei den Zuschussprogrammen in bestimmten Fällen die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ausgeschlossen ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung bei der Pflegekasse?

Für die Zusage sind in der Regel einige Wochen einzuplanen; nach Einreichung der Rechnungen dauert die Auszahlung meist weitere Wochen. Deshalb gilt: vom gewünschten Umbautermin rückwärts planen und den Antrag an den Anfang stellen.

Was passiert, wenn ich den Umbau vor der Zusage beauftrage?

Dann ist der Zuschuss in der Regel verloren – die Pflegekasse fördert nur Maßnahmen, die nach der Antragstellung begonnen werden. Beauftragen Sie die Firma erst, wenn die Zusage schriftlich vorliegt.

Gibt es in Hennef eine kostenlose Beratung zum Badumbau?

Ja. Die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse und der Pflegestützpunkt im Rhein-Sieg-Kreis beraten kostenlos – auch zur Frage, welche Umbaumaßnahmen sinnvoll und förderfähig sind. Ein Termin lohnt sich, bevor Sie Angebote einholen.

Fazit

Der Badumbau in Hennef lässt sich mit dem Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 €[1] – bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €[1] – deutlich günstiger realisieren, als viele Familien erwarten. Der Schlüssel liegt in der Reihenfolge: Pflegegrad klären, Kostenvoranschlag einreichen, Zusage abwarten, dann beauftragen. Wer zusätzlich den KfW-Zuschuss 455-B (über die NRW.BANK gelistet) oder die Kredite von NRW.BANK und KfW prüft und den Lohnanteil steuerlich geltend macht, senkt den Eigenanteil ein weiteres Stück. So bleibt das eigene Haus in Hennef – ob in der Kernstadt, in Geistingen oder im Dorf am Siegtal – auch im Alter ein sicherer Ort.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • NRW.BANK, Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15730/altersgerecht-umbauen---barrierereduzierung---investitionszuschuss.html
  • NRW.BANK, Altersgerecht Umbauen – Kredit (max. 50.000 € je Wohneinheit): https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15208/altersgerecht-umbauen---kredit.html
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
  • Stadt Hennef (Sieg), Stadtgeschichte und Ortsteile: https://www.hennef.de/stadtgeschichte
  • Wikipedia, Hennef (Sieg): https://de.wikipedia.org/wiki/Hennef_(Sieg)

Stand: September 2026. Kostenangaben sind Richtwerte, Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme bzw. je Pflegebedürftigem, max. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. NRW.BANK, Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (KfW-Programm 455-B, von der NRW.BANK gelistet): https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15730/altersgerecht-umbauen---barrierereduzierung---investitionszuschuss.html
  3. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  4. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit, weiterhin offen): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  5. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  6. § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen für Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  7. § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

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