Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Friedberg (Bayern): bis 4.180 € (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 12 Min. Lesezeit

VorherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Friedberg (Bayern): bis 4.180 € (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Friedberg (Bayern): bis 4.180 € (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Friedberg grenzt unmittelbar an den Osten der Stadt Augsburg und ist mit rund 30.000 Einwohnern die sechstgrößte Stadt Bayerisch-Schwabens. Die Geschichte der 1264 erstmals erwähnten Grenz- und Zollstadt gegen die freie Reichsstadt Augsburg hat ihre Spuren hinterlassen: das Schloss Friedberg, dessen Anfänge auf 1257 zurückgehen, das barocke Rathaus von 1680 und die Wallfahrtskirche „Unseres Herrn Ruhe“, die zu den schönsten Rokokobauten Bayerns zählt. Zu den 22 Gemeindeteilen gehören neben der Kernstadt größere Ortsteile wie Derching, Stätzling, Paar, Bachern oder Rinnenthal. Viele Friedbergerinnen und Friedberger wohnen in Häusern aus den 1960er- bis 1990er-Jahren und pendeln nach Augsburg – und viele Bäder stammen aus derselben Zeit: Wanne statt Dusche, rutschige Fliesen, hoher Einstieg. Wenn das Übersteigen des Wannenrands zum Risiko wird – nach einer Operation, bei Knie- oder Hüftproblemen, mit zunehmendem Alter –, ist der Badumbau die wirksamste Gegenmaßnahme. Die Pflegekasse beteiligt sich daran mit bis zu 4.180 Euro[1]. Dieser Ratgeber zeigt für Friedberg, was der Umbau kostet, wie Sie den Zuschuss beantragen und welche bayerischen Fördermittel über die Pflegekasse hinaus in Frage kommen.

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Was der Badumbau in Friedberg kostet

Die Preise hängen nicht von der Stadt ab, sondern vom Gebäude, vom Raumzuschnitt und von der Ausführung – in Friedberg gilt die ganze Bandbreite, vom Bad in einer Mietwohnung nahe der Augsburger Stadtgrenze bis zum Erdgeschossbad im Siedlungshaus in Derching oder Stätzling. Als Richtwerte für den Umbau der Wanne zur Dusche sind diese Spannen üblich:

Ausführung Was enthalten ist Kostenrahmen (Richtwerte)
Systemlösung mit flacher DuschtasseDemontage der Wanne, Duschpaneel, Armaturen, Abdichtungca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste DuscheEstricharbeiten mit Gefälle, Fliesen, Abdichtung nach DIN 18534ca. 5.000–8.000 €
Typischer Standardfall in Friedberginkl. Demontage, Entsorgung, Montage; ohne Elektro- und Heizungsänderungenca. 4.000–6.000 €

Was der Umbau am Ende wirklich kostet, entscheidet sich vor Ort: ob die vorhandenen Leitungen weiterverwendet werden können, ob der Bodenaufbau ein Gefälle zulässt und ob der Heizkörper versetzt werden muss. Verlangen Sie deshalb immer ein Festpreisangebot nach einem Vor-Ort-Termin und prüfen Sie, dass Demontage, Entsorgung und Abdichtung darin enthalten sind – dort verstecken sich sonst die Nachträge. Der Lohnanteil der Rechnung ist nach § 35a EStG zu 20 Prozent von der Steuer absetzbar (maximal 1.200 Euro pro Jahr[2]); lassen Sie ihn sich separat ausweisen.

Beispielrechnung für einen Standardumbau in Friedberg

Ein Beispiel zur Orientierung (Richtwerte, kein verbindliches Angebot): Ein Ehepaar in Friedberg-Stätzling lässt im Reihenhaus von 1972 die Badewanne im Erdgeschoss durch eine bodengleiche Dusche ersetzen, weil der 80-jährige Ehemann nach einer Hüft-OP nicht mehr sicher über den Wannenrand steigt. Das Angebot inklusive Demontage, Entsorgung und Abdichtung liegt bei 5.600 Euro. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 Euro[1]; der Lohnanteil von etwa 2.300 Euro mindert die Steuerlast um rund 460 Euro. Übrig bleibt ein Eigenanteil von etwa 1.000 Euro – für eine Maßnahme, die den Verbleib im eigenen Haus absichert.

Die Pflegekasse zahlt in Friedberg bis zu 4.180 Euro

Der wichtigste Zuschuss für pflegebedürftige Menschen kommt von der Pflegekasse – bundesweit, also auch in Friedberg. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro bezuschusst, sofern ein Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, sind bis zu 16.720 Euro[1] möglich. Der Umbau der Wanne zur Dusche zählt zu den klassischen Maßnahmen, die die Pflegekasse anerkennt, weil er die Sturzgefahr im Bad senkt und pflegerische Hilfe erleichtert.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Pflegegrad ist die Voraussetzung: Ohne anerkannten Pflegegrad 1–5 zahlt die Pflegekasse nicht. Wer noch keinen hat, stellt zuerst den Antrag auf Pflegegrad bei seiner Pflegekasse – auch wer sich nur im Alltag schwer tut, kann anspruchsberechtigt sein. Die Beratung dazu ist kostenlos.
  • Antrag vor Baubeginn: Der Antrag muss vor dem ersten Handgriff bei der Pflegekasse liegen. Wer erst nach dem Umbau einreicht, verliert den Anspruch – das ist der häufigste Fehler in der Praxis.
  • Unterlagen: Eingereicht werden in der Regel der Nachweis des Pflegegrads, der Kostenvoranschlag der Fachfirma und nach Abschluss die Rechnungen. Rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit.
  • Freie Betriebswahl: Die Zusage gilt für die Maßnahme, nicht für ein bestimmtes Unternehmen. Sie können jede Fachfirma aus Friedberg, Augsburg oder dem Umland beauftragen.
  • Auszahlung nach Rechnung: Der Zuschuss wird auf Basis der eingereichten Rechnungen ausgezahlt – die Zusage vorab gibt Ihnen aber die nötige Planungssicherheit für die Auftragsvergabe.

Zuständig ist die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse; der örtliche Pflegestützpunkt berät kostenlos zu Pflegegrad und Wohnraumanpassung.

Bayerisches Baudarlehen: bis 10.000 € über das Landratsamt Aichach-Friedberg

Über die Pflegekasse hinaus fördert der Freistaat Bayern über das Bayerische Wohnungsbauprogramm die behindertengerechte Anpassung bestehenden Wohnraums – mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 €[3]. „Leistungsfrei“ heißt: Das Darlehen muss nicht zurückgezahlt werden, solange die geförderte Wohnung dem begünstigten Personenkreis zur Verfügung steht. Gefördert werden bauliche Anpassungen wie der Badumbau, die Beseitigung von Schwellen oder die Verbreiterung von Türen. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Mensch mit Behinderung lebt, dessen Wohnbedürfnisse die Maßnahme dient.

Für Friedberg zuständig ist das Landratsamt Aichach-Friedberg – der Antrag für Eigenwohnraum läuft dort über die Geschäftsstelle der Wohnungsbauförderung, nicht über eine Bank. Hinweis: Das Programm ist auf Menschen mit Behinderung ausgerichtet. Wer ohne Behinderung, aber im Alter sicherer wohnen möchte, nutzt in erster Linie den Pflegekassen-Zuschuss, den KfW-Kredit 159 und die Steuerermäßigung.

Weitere Fördermittel für den Friedberger Badumbau

  • KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: Bis zu 50.000 Euro[4] je Wohneinheit als zinsgünstiges Darlehen für barrierereduzierende Maßnahmen – ausdrücklich auch den Badumbau. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter, unabhängig vom Alter und ohne Pflegegrad; der Antrag läuft über die Hausbank.
  • KfW-Zuschuss 455-B: Der Zuschuss zur Barrierereduzierung (10 Prozent, maximal 2.500 Euro) ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[5] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026). Eine Wiederaufnahme wird frühestens 2027 erwartet; als Alternative bleibt der KfW-Kredit 159.
  • Krankenkasse: Reine Hilfsmittel wie Duschhocker, Haltegriffe oder Badewannenlifter können als Hilfsmittel nach § 33 SGB V[6] von der Krankenkasse bezuschusst werden – ein eigener Weg neben dem Pflegekassen-Zuschuss.
  • Steuer: 20 Prozent des Lohnanteils der Handwerkerrechnung nach § 35a EStG, maximal 1.200 Euro pro Jahr[2].
  • Wohnberatung: Der Landkreis Aichach-Friedberg und die Stadt Friedberg informieren zu barrierearmem Wohnen; Angebote wie Beratungstage ändern sich regelmäßig – nachfragen lohnt sich.

Eine laufend aktualisierte Übersicht aller Förderwege finden Sie unter Förderung & Zuschüsse.

Die Friedberger Bausubstanz: Vom Ortskern zur Augsburger Pendlergemeinde

Friedbergs Wohnungsbestand mischt Historie und Nachkriegsmoderne. Der historische Ortskern mit Marienplatz, Marienbrunnen und Pestsäule, der Stadtmauer von 1409 und der Pfarrkirche St. Jakob (1871/72) ist geprägt von älteren, teils denkmalgeschützten Häusern – mit Bädern, die oft erst nachträglich eingebaut wurden. Schon die Römer siedelten hier: Archäologische Funde belegen Töpfereien und Ziegeleien aus dem 3. und 4. Jahrhundert in den Gemeindeteilen Stätzling, Rohrbach und Hügelshart. Für den Badumbau bedeutet das konkret:

  • Kernstadt mit historischem Kern: Enge Grundrisse, knappe Türbreiten, oft Holzbalkendecken. Hier ist die Systemlösung mit flacher Duschtasse (etwa 3–4 cm Aufbauhöhe) häufig die pragmatische Wahl – sie kommt ohne Eingriff in die Decke aus.
  • Nachkriegs- und Reihenhausgebiete: Die großen Ortsteile Derching, Stätzling und Bachern sowie die Siedlungsgebiete der Kernstadt sind durch Einfamilien- und Reihenhäuser der 1960er- bis 1990er-Jahre geprägt. Standardbäder mit Wanne lassen sich hier meist unkompliziert umbauen; im Erdgeschoss ist oft genug Aufbauhöhe für eine bodengleiche, geflieste Dusche vorhanden.
  • Dörfliche Ortsteile: Paar, Rinnenthal, Rohrbach, Wulfertshausen, Haberskirch, Ottmaring, Rederzhausen und Rettenberg sind ehemals selbstständige Gemeinden mit gewachsenen Kernen und neueren Wohngebieten. Wer hier wohnt, hat häufig mehr Platz und ein ebenerdiges Bad – und kurze Wege für Handwerker aus der Region.
  • Mietwohnungen: Wegen der Nähe zu Augsburg ist der Mietanteil nennenswert. Mieter benötigen die schriftliche Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht darauf ein Anspruch nach § 554 BGB[7]. Die Anfrage an den Vermieter sollte mit Angebot und Förderzusage untermauert sein.
  • Pendlernähe statt Hanglage: Anders als in den Alpenrandgemeinden ist das Friedberger Stadtgebiet weitgehend eben; topografische Hürden, die bodengleiche Lösungen erschweren, gibt es praktisch nicht. Das erleichtert Planung und Kalkulation.

Worauf es beim Angebotsvergleich ankommt

Weil Friedberg direkt an Augsburg grenzt, konkurrieren Betriebe aus zwei Richtungen um den Auftrag: Handwerker aus Friedberg und dem Landkreis Aichach-Friedberg sowie Firmen aus Augsburg, die teils nur wenige Minuten Anfahrt haben. Das ist gut für den Wettbewerb – vorausgesetzt, die Angebote sind wirklich vergleichbar. Achten Sie auf vier Punkte:

  • Vollständigkeit statt Endpreis: Zwei Angebote über 4.800 € und 5.300 € können am Ende gleich teuer sein, wenn im günstigeren Demontage, Entsorgung oder Abdichtung fehlen. Prüfen Sie das Leistungsverzeichnis Posten für Posten, bevor Sie vergleichen.
  • Festpreis mit klarem Umfang: Ein Festpreisangebot nützt nur, wenn auch definiert ist, was bei unerwarteten Befunden passiert – etwa wenn sich hinter den Fliesen alte Bleirohre oder ein maroder Estrich zeigen. Seriöse Betriebe benennen solche Risikopunkte schon im Angebot.
  • Anfahrtskosten transparent: Manche Betriebe rechnen die Anfahrt separat ab, andere packen sie in den Preis. Fragen Sie ausdrücklich danach, sonst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.
  • Gewährleistung und Ansprechpartner: Halten Sie fest, wer nach dem Umbau für Nachbesserungen zuständig ist. Ein Betrieb aus der Region, der bei Gewährleistungsfragen erreichbar bleibt, ist mehr wert als ein anonymes Online-Angebot.

Den Antrag richtig stellen: Die Reihenfolge in Friedberg

Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts – die Bearbeitung dauert ihre Zeit:

  1. Pflegegrad klären: Liegt schon ein Pflegegrad vor? Wenn nicht, Antrag bei der Pflegekasse stellen; Beratung beim Pflegestützpunkt hilft.
  2. Angebote einholen: Zwei bis drei Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin vergleichen, Festpreis verlangen. Betriebe aus Friedberg, Augsburg und dem Landkreis Aichach-Friedberg kennen die regionale Bauweise.
  3. Pflegekassen-Antrag stellen: Kostenvoranschlag einreichen – vor dem Baubeginn.
  4. Landesmittel prüfen: Bei Behinderung im Haushalt das leistungsfreie Baudarlehen beim Landratsamt Aichach-Friedberg beantragen.
  5. Nach Zusage beauftragen: Erst wenn die Zusagen vorliegen, den Auftrag vergeben.
  6. Belege einreichen: Rechnungen bei Pflegekasse und Landratsamt einreichen; den Lohnanteil für die Steuererklärung aufbewahren.

Checkliste für den geförderten Badumbau in Friedberg

  • [ ] Pflegegrad vorhanden bzw. Antrag gestellt
  • [ ] Drei Festpreisangebote mit Vor-Ort-Termin verglichen
  • [ ] Demontage, Entsorgung und Abdichtung (DIN 18534) im Angebot enthalten
  • [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn eingereicht
  • [ ] Bei Behinderung: Baudarlehen beim Landratsamt Aichach-Friedberg beantragt
  • [ ] KfW-Zuschuss 455-B: seit 31.07.2026 gestoppt – stattdessen Kredit 159 über die Hausbank angefragt
  • [ ] Lohnanteil separat ausweisen lassen (§ 35a EStG[2])
  • [ ] Als Mieter: schriftliche Vermieterzustimmung nach § 554 BGB[7] eingeholt
  • [ ] Kostenvoranschlag und Rechnungen für Pflegekasse, Landratsamt und Steuererklärung aufbewahrt

Fragen und Antworten

Wer berät in Friedberg zum Pflegekassen-Zuschuss für den Badumbau?

Erste Anlaufstelle ist die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse – sie prüft den Anspruch und nimmt den Antrag entgegen. Ergänzend beraten der Pflegestützpunkt im Landkreis Aichach-Friedberg zur Wohnraumanpassung und das Landratsamt zum bayerischen Baudarlehen. Die Beratungen sind kostenlos.

Gilt der Zuschuss auch in den Ortsteilen wie Derching, Stätzling oder Paar?

Ja. Der Zuschuss nach § 40 SGB XI[1] ist eine bundesweite Leistung und unabhängig vom Ortsteil – ebenso der KfW-Kredit 159. Für das bayerische Baudarlehen ist das Landratsamt Aichach-Friedberg für das gesamte Stadtgebiet zuständig.

Zahlt die Pflegekasse, wenn ich in Friedberg zur Miete wohne?

Ja, der Zuschuss ist nicht an Eigentum gebunden. Voraussetzungen sind ein Pflegegrad und die schriftliche Zustimmung des Vermieters – bei Pflegebedürftigkeit können Sie die Erlaubnis nach § 554 BGB[7] verlangen.

Wie viel Eigenanteil bleibt beim Friedberger Standardumbau?

Bei einem typischen Umbau für 4.000 bis 6.000 Euro deckt der Zuschuss von 4.180 Euro[1] den Großteil. Dazu kommt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG. In der Beispielrechnung oben blieben nach Zuschuss und Steuervorteil rund 1.000 Euro Eigenanteil – ein Richtwert, kein Angebot.

Was ist der Unterschied zwischen dem Pflegekassen-Zuschuss und dem bayerischen Baudarlehen?

Der Pflegekassen-Zuschuss setzt einen Pflegegrad 1–5 voraus und ist ein Zuschuss bis 4.180 Euro[1]. Das leistungsfreie Baudarlehen des Freistaats (bis 10.000 Euro[3]) knüpft an eine Behinderung im Haushalt an und wird über das Landratsamt beantragt. Ob sich beide in Ihrem Fall ergänzen, klären Sie vor dem Antrag bei beiden Stellen.

Kann ich den Antrag stellen, bevor der Pflegegrad feststeht?

Nein. Die Pflegekasse setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Wer noch keinen hat, stellt zuerst den Pflegegrad-Antrag – die Beratung beim Pflegestützpunkt hilft, Aufwand und Aussichten richtig einzuschätzen.

Was passiert, wenn die Rechnung höher ausfällt als geplant?

Ausgezahlt wird auf Basis der tatsächlichen Rechnungen, maximal bis zur zugesagten Höhe von 4.180 Euro[1]. Planen Sie deshalb mit einem Puffer und vergleichen Sie Festpreisangebote, die Demontage, Entsorgung und Abdichtung einschließen.

Fazit

Friedberg bietet gute Voraussetzungen für den geförderten Badumbau: Der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro[1] deckt den Großteil eines typischen Wannenumbaus, das leistungsfreie Baudarlehen des Freistaats unterstützt Haushalte mit einem Menschen mit Behinderung mit bis zu 10.000 Euro[3], und die überwiegend ebene Bausubstanz – vom historischen Kern bis zu den Siedlungshäusern in Derching, Stätzling und Bachern – lässt sich meist ohne große Überraschungen umbauen. Entscheidend ist die Reihenfolge: Pflegegrad klären, Angebote einholen, Anträge vor dem Baubeginn stellen. Dann bleibt vom Standardumbau in Friedberg oft nur ein vierstelliger Eigenanteil – für ein Bad, das den Alltag wieder sicher macht.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Förderung von barrierefreiem Wohnen (leistungsfreies Baudarlehen bis 10.000 €): https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/barrierefreieswohnen/index.php
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kostenrahmen): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
  • Stadt Friedberg (Gemeindeteile, Bauwerke, Einwohnerentwicklung): https://de.wikipedia.org/wiki/Friedberg_(Bayern) und https://www.friedberg.de/

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Kosten- und Zuschussangaben sind Richtwerte ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis 4.180 € je Maßnahme bzw. bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  3. Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Förderung von barrierefreiem Wohnen (leistungsfreies Baudarlehen bis 10.000 €): https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/barrierefreieswohnen/index.php
  4. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  5. KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  6. § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  7. § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen für Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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