Badumbau in Frankfurt am Main: Wanne zur Dusche umbauen – Kosten, Ablauf und Förderung (2026)


Frankfurt ist nicht nur die Bankenmetropole, sondern auch eine Stadt des Wohnens in Altbauten: In Nordend, Bornheim oder Sachsenhausen prägen Gründerzeithäuser das Straßenbild, deren Bäder oft noch aus der Zeit der Badewanne stammen. Rund 770.000 Menschen leben in der Stadt am Main, die meisten zur Miete – bei privaten Vermietern, bei Genossenschaften oder bei der städtischen ABG Frankfurt Holding, die rund 55.000 Wohnungen verwaltet. Wer die alte Wanne gegen eine sichere Dusche tauschen möchte, sollte deshalb neben der Bausubstanz auch den Genehmigungsweg im Blick haben. Dazu kommen gute Nachrichten fürs Portemonnaie: Die Pflegekasse bezuschusst den Umbau mit bis zu 4.180 €[1], und die hessische WIBank fördert den behindertengerechten Umbau des Bades mit bis zu 5.500 €.
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So wohnt Frankfurt: Vom Gründerzeit-Nordend bis zur Großsiedlung
- Viele Mietwohnungen: Der überwiegende Teil der Frankfurter Haushalte wohnt zur Miete – bei privaten Vermietern ebenso wie bei städtischen Gesellschaften und Genossenschaften. Mieter brauchen die Erlaubnis des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht nach § 554 BGB[2] ein Anspruch auf Zustimmung. Stellen Sie die Anfrage schriftlich und legen Sie das Angebot bei.
- Gründerzeit- und Altbauten: In den zentrumsnahen Vierteln sind die Bäder oft klein, Türen schmal und Bewegungsflächen knapp – das erfordert eine sorgfältige Planung.
- Nachkriegs- und Bestandsbauten: Häuser aus den 1950er- bis 1970er-Jahren haben andere Grundrisse und Untergründe als Neubauten. Estrich und alte Fliesen entscheiden, ob eine bodengleiche Dusche ohne großen Höhenausgleich umsetzbar ist.
- Großsiedlungen: In der Nordweststadt und anderen Siedlungen der 1960er-Jahre dominieren Mehrfamilienhäuser mit genormten Bädern; bodengleiche Duschen sind hier häufig gut machbar.
- Eigentumswohnungen: Eigentümer prüfen vor dem Umbau die Teilungserklärung; je nach Umfang ist ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich.
- Termine früh planen: Handwerker sind in Frankfurt und Umgebung gut ausgelastet. Wer Förderung, Vermieterzustimmung und Firmenwahl frühzeitig klärt, vermeidet unnötige Wartezeit.
Warum eine Fachfirma aus Frankfurt?
- Kurze Wege: Ein Betrieb aus Frankfurt ist schnell vor Ort – für den Ersttermin, Rückfragen und eventuelle Nachbesserungen.
- Ortskenntnis: Fachleute aus der Region kennen die typischen Gebäude – vom Gründerzeit-Altbau über den Nachkriegsbau bis zur Siedlung der 1960er-Jahre – und die üblichen Probleme wie alte Leitungen, Holzbalkendecken oder knappe Raummaße.
- Keine langen Anfahrten: Bei einem Anbieter aus der Region entfallen Anfahrtskosten.
- Erreichbarkeit: Ein lokaler Ansprechpartner bleibt auch bei Gewährleistungsfragen erreichbar – ein Fernangebot nach Fotos nicht.
Ein Angebot, das nur anhand von Fotos erstellt wird, kann die Gegebenheiten vor Ort nicht beurteilen: Untergrund, Leitungsführung und Raummaße sind am Bildschirm nicht zuverlässig zu bewerten. Deshalb lohnt sich der Vergleich von Betrieben aus Frankfurt und dem unmittelbaren Umkreis.
Was der Badumbau in Frankfurt kostet
Als Orientierung für Frankfurt gelten diese Spannen (Stand 2026):
| Ausführung | Kostenrahmen |
|---|---|
| Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche | ca. 5.000–8.000 € |
| Übliche Pauschale im Standardfall | ca. 4.000–6.000 € |
Quellen: pflege.de, altersgerecht-modernisieren.de (Kostenübersicht 2026).
In der Finanzmetropole liegen die Angebote wegen der hohen Lohn- und Materialkosten häufig im oberen Bereich der Spannen. Die tatsächlichen Kosten hängen von Raumgröße, Untergrund, Materialwahl und dem Umfang der Nebenarbeiten ab. In den genannten Spannen sind Demontage der Wanne, Entsorgung, Abdichtung und die neue Dusche in der Regel enthalten – sofern das Angebot sie ausdrücklich aufführt. Zusätzlich können Elektroarbeiten, ein neuer Handtuchheizkörper, Duschabtrennungen mit Sondermaßen oder Fliesenarbeiten über den Duschbereich hinaus anfallen. Holen Sie mindestens drei Angebote ein und vergleichen Sie die Leistungsverzeichnisse Punkt für Punkt.
Förderung in Frankfurt: Pflegekasse, KfW und WIBank
Die wichtigsten Zuschüsse gelten bundesweit – in Hessen kommt die WIBank-Förderung hinzu:
- Pflegekasse: Mit Pflegegrad 1–5 bis zu 4.180 €[1] für den Umbau der Badewanne zur Dusche (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €[1]. Antrag vor Baubeginn stellen; benötigt werden der Nachweis des Pflegegrads, der Kostenvoranschlag und nach Abschluss die Rechnungen. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung der Belege.
- KfW: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026; Wiederaufnahme frühestens 2027). Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €[4] je Wohneinheit) läuft weiter, ohne Pflegegrad.
- Land Hessen (WIBank): Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen fördert den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten – für den Bad-Umbau bis 5.500 €, insgesamt bis 15.000 € je Wohneinheit. Voraussetzungen wie Einkommensgrenzen sollten vor dem Antrag geprüft werden (wibank.de).
- Beratung: Die Wohnberatung Frankfurt informiert kostenlos zu barrierearmem Wohnen – eine sinnvolle erste Anlaufstelle.
- Steuer: Die Lohnkosten der Handwerkerleistung sind nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 €[5] pro Jahr – vorausgesetzt, der Lohnanteil ist auf der Rechnung separat ausgewiesen.
Eine Übersicht aller Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite zu Zuschüssen für barrierearme Badumbauten: Förderung & Zuschüsse.
Der Ablauf in Frankfurt Schritt für Schritt
| Phase | Inhalt | Zeitbedarf |
|---|---|---|
| 1. Anfrage | Fotos, Maße und Wunschtermin an eine Fachfirma senden | wenige Minuten |
| 2. Vor-Ort-Termin | Vermessung, Leitungsführung, Untergrund prüfen | ca. 30–60 Minuten |
| 3. Festpreisangebot | inkl. Demontage, Entsorgung, Abdichtung vergleichen | 1–3 Werktage |
| 4. Förderantrag | bei der Pflegekasse – vor Baubeginn | vor dem Umbau |
| 5. Umbau | Systemlösung oft 1 Tag, geflieste Dusche mehrere Tage | 1–5 Tage |
| 6. Rechnungen einreichen | Belege einreichen, Zuschuss wird ausgezahlt | nach dem Umbau |
Wichtig: Erst beauftragen, wenn die Förderzusage vorliegt – ein zu später Antrag ist der häufigste Ablehnungsgrund. Eine Systemlösung ist meist an einem Tag montiert; eine bodengleiche, geflieste Dusche benötigt mehrere Tage. Planen Sie für die Bauzeit ein Ersatzbad ein. Bereiten Sie Fotos von Wanne, Raum und Tür, die Maße des Bades, Angaben zum Gebäudejahr und zur Wohnsituation sowie Unterlagen zum Pflegegrad vor.
Frankfurter Stadtteile: Bausubstanz im Überblick
| Stadtteil | Charakter | Typische Bausubstanz |
|---|---|---|
| Nordend | Dicht bebautes Altbauviertel | Gründerzeithäuser, oft saniert, kleine Bäder |
| Bornheim | Altbauviertel mit Dorfkern | Gründerzeit und Altbau, gemischte Grundrisse |
| Sachsenhausen | Altbauviertel südlich des Mains | Gründerzeit, teils Fachwerk in der Altstadt |
| Westend | Nobelviertel mit Altbau | Gründerzeit und Villen, größere Wohnungen |
| Preungesheim, Nieder-Eschbach | Siedlungsgebiete | Nachkriegs- und Reihenhäuser |
| Nordweststadt | Großsiedlung der 1960er-Jahre | Mehrfamilienhäuser mit genormten Bädern |
Quelle: frankfurt.de, Stadtteilporträts.
ABG, Genossenschaften und private Vermieter: Der Weg zur Erlaubnis
In Frankfurt wohnen viele Menschen in Wohnungen der städtischen ABG Frankfurt Holding oder in Genossenschaftswohnungen. Der Antrag auf Zustimmung zum Badumbau läuft dann nicht über einen einzelnen Eigentümer, sondern über die Hausverwaltung beziehungsweise die Genossenschaft – und braucht Zeit. Reichen Sie den Antrag schriftlich ein, legen Sie das Angebot bei und fragen Sie nach der Bearbeitungsdauer. Viele Bestandshalter modernisieren ihre Wohnungen ohnehin barrierearm, weil barrierefreier Wohnraum in Frankfurt stark nachgefragt ist; fragen Sie daher, ob eine geplante Modernisierung den Umbauzeitpunkt günstig beeinflusst. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung greift § 554 BGB[2] mit einem Anspruch auf Zustimmung – auch gegenüber großen Wohnungsunternehmen.
Checkliste: Fachfirma in Frankfurt auswählen
- [ ] Vor-Ort-Termin: Ein seriöses Angebot entsteht erst nach Besichtigung – Untergrund und Maße lassen sich nicht per Foto beurteilen.
- [ ] Festpreisangebot: Mit Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Armaturen; Nachträge nur im Ausnahmefall.
- [ ] Anfahrtskosten: Bei einem Betrieb aus Frankfurt oder dem Umkreis entfallen lange Anfahrtswege.
- [ ] Referenzen: Nach abgeschlossenen Umbauten in Frankfurt und Umgebung fragen.
- [ ] Abdichtung: Duschbereich fachgerecht abdichten lassen (DIN 18534) – die häufigste Fehlerquelle.
- [ ] Versicherung und Gewährleistung: Haftung bei Schäden und Garantie auf die Arbeit klären.
- [ ] Förderung: Pflegekassen-Antrag vor dem Baubeginn stellen, WIBank-Zuschuss als Eigentümer prüfen.
- [ ] Mietrechtliche Zustimmung: Als Mieter die Erlaubnis des Vermieters oder der Hausverwaltung schriftlich einholen.
- [ ] Lohnkostenanteil: Auf der Rechnung separat ausweisen lassen – für die Steuererklärung (§ 35a EStG).
- [ ] Terminplan: Schriftlichen Terminplan und Ansprechpartner für den Umbautag vereinbaren.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich in meiner Frankfurter Mietwohnung das Bad umbauen?
Ja, mit der Zustimmung des Vermieters. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung kann die Erlaubnis verlangt werden (§ 554 BGB[2]). Stellen Sie die Anfrage schriftlich und legen Sie das Angebot bei; klären Sie gleichzeitig, ob bei einem späteren Auszug ein Rückbau vereinbart wird.
Gibt es in Hessen eine eigene Förderung für den Badumbau?
Ja, über die WIBank: Der behindertengerechte Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum wird mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst – für das Bad bis 5.500 €, insgesamt bis 15.000 € je Wohneinheit. Einkommensgrenzen und Voraussetzungen vor dem Antrag prüfen.
Was gilt bei einer Wohnung der ABG oder einer Genossenschaft?
Auch hier ist die schriftliche Zustimmung erforderlich – sie läuft über die Hausverwaltung. Rechnen Sie mit längeren Bearbeitungszeiten und fragen Sie gezielt nach geplanten Modernisierungen, mit denen sich der Umbau koppeln lässt.
Welche Duschvariante passt zu einem kompakten Altbau-Bad?
Meist eine Systemlösung mit flacher Duschtasse und Wandpaneelen – schnell montiert, ohne Eingriff in den Boden. Ob eine bodengleiche Dusche möglich ist, klärt der Vor-Ort-Termin, weil Deckenkonstruktion und Estrich entscheidend sind.
Gilt der Pflegekassen-Zuschuss auch in Frankfurt?
Ja. Bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bundesweit – mit Pflegegrad 1–5 und Antrag vor dem Baubeginn.
Wie lange dauert der Umbau in Frankfurt?
Eine Systemlösung ist oft in einem Tag montiert. Für eine bodengleiche, geflieste Dusche planen Sie mehrere Tage ein, inklusive Trocknungs- und Austrocknungszeiten.
Fazit
Frankfurt hat viele Bäder, die sich gut umbauen lassen – vom Gründerzeit-Bad in Bornheim bis zur genormten Nasszelle in der Nordweststadt. Wer Vor-Ort-Termin, Festpreisangebot und Förderantrag vor dem Baubeginn einplant und als Mieter früh die Zustimmung des Vermieters oder der Hausverwaltung holt, bekommt eine sichere Dusche ohne böse Überraschungen. Eigentümer sollten den WIBank-Zuschuss prüfen, bevor sie beauftragen. Die wichtigsten Schritte lassen sich in wenigen Wochen erledigen: Angebote vergleichen, Förderung beantragen, bauen lassen. So wird aus der alten Wanne eine Dusche, die viele Jahre sicher bleibt.
Quellen
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- WIBank Hessen, Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum: https://www.wibank.de
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
- ABG Frankfurt Holding, Wohnungsbestand: https://de.wikipedia.org/wiki/ABG_Frankfurt_Holding
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 €/16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen bei Behinderung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 %/max. 1.200 €): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
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