Förderung für Badumbau beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Fristen (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 9 Min. Lesezeit

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Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – der Antrag lohnt sich.

Wer einen Badumbau plant, hat einen Anspruch auf Förderung – wenn er die Anträge in der richtigen Reihenfolge stellt. Der wichtigste Satz dieses Ratgebers steht deshalb am Anfang: Alle Zuschüsse, die es für den Badumbau gibt, müssen vor Baubeginn beantragt werden. Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert den Anspruch – auch bei eindeutigem Bedarf. Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch den kompletten Antragsweg für Pflegekasse, KfW und Steuer, mit allen Fristen, die Sie kennen müssen. Einen Überblick über alle Förderwege finden Sie unter Förderung & Zuschüsse.

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Die Fristen im Überblick

Frist Wo gilt sie? Was passiert bei Versäumnis?
Antrag vor BaubeginnPflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI), KfWAblehnung – Maßnahme ist nicht förderfähig
Antrag vor MaßnahmenbeginnKfW 455-B / 159, NRW.BANKAblehnung des Antrags
Widerspruch innerhalb von 1 Monat nach BescheidPflegekasse, KfWBescheid wird bestandskräftig
Rechnungen nach Abschluss einreichenPflegekassekeine Auszahlung des Zuschusses
Steuererklärung für das Jahr der ZahlungFinanzamt (§ 35a EStG)Steuerermäßigung verfällt für dieses Jahr

Widerspruchsfrist nach § 36 SGB X: 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Quelle: § 36 SGB X, gesetze-im-internet.de.

Schritt 1: Pflegegrad klären (Dauer: ca. 4–8 Wochen)

Der Zuschuss der Pflegekasse (bis 4.180 €[1]) setzt einen anerkannten Pflegegrad 1–5 voraus. Liegt noch kein Pflegegrad vor, stellen Sie zuerst den Antrag bei Ihrer Pflegekasse – formlos möglich, schriftlich oder per Online-Formular. Danach:

  1. Die Pflegekasse veranlasst eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD).
  2. Die Begutachtung findet in der Regel innerhalb weniger Wochen zu Hause statt.
  3. Den Bescheid erhalten Sie schriftlich – er gilt ab dem Tag der Antragstellung.

Frist-Tipp: Der Pflegegrad-Antrag kann auch rückwirkend wirken. Wer bereits absehen kann, dass ein Badumbau nötig wird, stellt den Antrag so früh wie möglich – die Begutachtung dauert Wochen, und ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Details unter Förderung & Zuschüsse.

Schritt 2: Angebote einholen (Dauer: ca. 2–4 Wochen)

Parallel zum Pflegegrad-Antrag holen Sie zwei bis drei Festpreisangebote mit detaillierter Leistungsbeschreibung ein. Das Angebot reichen Sie später mit dem Förderantrag ein – die Pflegekasse prüft anhand der beschriebenen Maßnahme, ob sie wohnumfeldverbessernd wirkt.

Achten Sie auf Angebote, die folgende Positionen einzeln ausweisen: Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Sanitärinstallation, Fliesenarbeiten, Duschabtrennung, Armaturen, Montage. Fehlen Positionen, kommen später Nachträge – und der Zuschuss deckt dann weniger ab. Vergleichen Sie Position für Position, nicht nur den Endpreis.

Schritt 3: Antrag bei der Pflegekasse stellen – vor Baubeginn!

Der Antrag auf Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] ist formlos möglich. Ein kurzes Schreiben genügt, beigelegt werden:

  • das Festpreisangebot der Fachfirma,
  • der Pflegegrad-Bescheid (falls nicht schon aktenkundig),
  • eine kurze Begründung: Warum erleichtert der Umbau die häusliche Pflege oder die selbstständige Lebensführung?

Muster-Anschreiben:

> Sehr geehrte Damen und Herren,

> hiermit beantrage ich einen Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme: den Umbau meines Badezimmers (Badewanne → bodengleiche Dusche mit Haltegriffen). Die Maßnahme erleichtert die häusliche Pflege, da das Übersteigen des Wannenrands für mich nicht mehr gefahrlos möglich ist. Mein anerkannter Pflegegrad 2 ist Ihnen bekannt. Beigefügt ist das Festpreisangebot der Fachfirma. Mit der Maßnahme wird erst nach Erhalt Ihrer Zusage begonnen.

> Mit freundlichen Grüßen

Der Antrag muss bei der Pflegekasse eingegangen sein, bevor die erste Handwerkerleistung beginnt. Maßnahmen, die vor der Antragstellung begonnen wurden, sind nicht förderfähig – das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund.

Schritt 4: Zusage abwarten (Dauer: ca. 2–6 Wochen)

Die Pflegekasse prüft den Antrag und bestätigt die Förderfähigkeit in der Regel schriftlich. Warten Sie diese Bestätigung ab, bevor die Arbeiten beginnen. Die Bearbeitung dauert meist einige Wochen – planen Sie das in den Zeitplan ein. Einige Pflegekassen prüfen, ob die Maßnahme tatsächlich dem Zweck dient; die Begründung im Antrag entscheidet hier mit.

Kommt keine Zusage? Lehnt die Pflegekasse ab, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Dagegen können Sie innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen (§ 36 SGB X). Wie Sie dabei vorgehen, erklärt unser Beitrag Widerspruch bei der Pflegekasse.

Schritt 5: KfW-Antrag stellen – falls Sie den Kredit nutzen (Dauer: ca. 2–6 Wochen)

  • Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €[2]; weiterhin offen): Antrag über Ihre Hausbank vor Beginn der Maßnahme. Die Bank reicht die Unterlagen bei der KfW ein; der Kredit wird nach Rechnungsnachweis ausgezahlt. Kein Pflegegrad nötig.
  • Zuschuss 455-B: seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht angenommen (Stand: September 2026; Wiederaufnahme ggf. erst mit neuen Bundesmitteln 2027). Planen Sie keine Mittel aus diesem Programm mehr ein – offene Alternative: der KfW-Kredit 159.

Quelle: kfw.de, Meldung vom 31.07.2026; KfW-Produktseite Kredit 159.

Hinweis zur Kombination: Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Zuschuss können nicht für dieselbe Maßnahme doppelt genutzt werden. Der Kredit 159 kann dagegen den Eigenanteil nach dem Zuschuss finanzieren. Zusätzlich lohnt in Nordrhein-Westfalen der Blick auf die NRW.BANK: Sie listet in ihrer Förderübersicht das KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (455-B) – der Zuschuss kommt von der KfW, der Antrag läuft über die KfW. Das Programm ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026); eigene NRW.BANK-Darlehen für altersgerechte Umbauten sind davon nicht betroffen.

Schritt 6: Umbau durchführen (Dauer: 1–7 Tage)

Bei Systemlösungen mit Duschtasse ist der Umbau oft an einem Tag erledigt; eine bodengleiche, geflieste Dusche dauert mehrere Tage. Bewahren Sie während der Bauphase alle Belege auf: Rechnungen, Zahlungsnachweise, den Bewilligungsbescheid der Pflegekasse.

Schritt 7: Rechnungen einreichen (nach Abschluss)

Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein. Die Pflegekasse überweist den Zuschuss nachträglich auf Ihr Konto. Bewahren Sie auch den Kontoauszug auf – für die Steuererklärung und für spätere Rückfragen.

Schritt 8: Steuer prüfen (§ 35a EStG)

Für ungeförderte Anteile kommt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Betracht: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG)[4]. Voraussetzungen:

  • Die Rechnung weist Arbeitsleistung und Material getrennt aus – nur der Arbeitslohn zählt.
  • Die Zahlung erfolgte im Steuerjahr, für das Sie die Erklärung abgeben.
  • Ausschluss: Für Maßnahmen, die mit einem steuerfreien Zuschuss oder zinsverbilligten Darlehen gefördert wurden, greift die Ermäßigung in der Regel nicht (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG). Ob eine Aufteilung für den ungeförderten Rest möglich ist, klärt der Steuerberater.

Die Steuererklärung für das Jahr der Zahlung muss in der Regel bis zum 31.07. des Folgejahres abgegeben werden (mit Steuerberater verlängert). Quelle: § 35a EStG, gesetze-im-internet.de; BMF-Hinweise zur Abgabefrist.

Der komplette Ablauf als Checkliste

  • [ ] Pflegegrad-Antrag gestellt (falls nötig) – formlos bei der Pflegekasse
  • [ ] Begutachtung durch den Medizinischen Dienst abgewartet
  • [ ] Pflegegrad-Bescheid erhalten
  • [ ] Zwei bis drei Festpreisangebote mit Leistungsverzeichnis eingeholt
  • [ ] Zuschussantrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI gestellt – vor Baubeginn
  • [ ] Schriftliche Zusage der Pflegekasse abgewartet
  • [ ] KfW-Status geprüft (455-B gestoppt; Kredit 159 über Hausbank beantragt, falls gewünscht)
  • [ ] In NRW: NRW.BANK-Programme geprüft
  • [ ] Umbau durchgeführt, alle Rechnungen und Zahlungsnachweise gesammelt
  • [ ] Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht, Zuschuss erhalten
  • [ ] § 35a EStG in der Steuererklärung für das Jahr der Zahlung geprüft (Steuerberater fragen)

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  1. Erst bauen, dann beantragen: Der Klassiker. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse eingehen.
  2. Ohne Pflegegrad gebaut: Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss nach § 40 SGB XI. Der Pflegegrad-Antrag ist formlos und kann auch bei Unsicherheit gestellt werden.
  3. KfW 455-B als sichere Finanzierung eingeplant: Das Programm ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] – neue Anträge werden nicht angenommen (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026).
  4. Angebot mit Antrag verwechselt: Ein Kostenvoranschlag ist kein Antrag. Der Antrag muss schriftlich bei der Pflegekasse gestellt und bewilligt sein.
  5. Widerspruchsfrist verpasst: Nach Ablehnung haben Sie 1 Monat Zeit für den Widerspruch (§ 36 SGB X).
  6. Belege nicht aufbewahrt: Für Auszahlung und Steuererklärung brauchen Sie Rechnungen, Bewilligungsbescheid und Zahlungsnachweise.

Fragen und Antworten

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

In der Regel 2 bis 6 Wochen, je nach Pflegekasse und Auslastung. Dazu kommt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, falls noch kein Pflegegrad vorliegt. Planen Sie insgesamt 6 bis 10 Wochen Vorlauf ein.

Kann ich den Antrag rückwirkend stellen?

Nein. Maßnahmen, die vor der Antragstellung begonnen wurden, sind nicht förderfähig (§ 40 Abs. 4 SGB XI[1]). Anders beim Pflegegrad-Antrag: Der Pflegegrad gilt ab Antragstellung, auch wenn der Bescheid später kommt.

Was mache ich, wenn die Pflegekasse ablehnt?

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Dagegen können Sie innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen (§ 36 SGB X). Häufige Gründe für Ablehnungen: Antrag zu spät gestellt, unzureichende Begründung oder fehlende Unterlagen – oft lässt sich das im Widerspruchsverfahren korrigieren.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

In der Regel genügen: Festpreisangebot der Fachfirma, Pflegegrad-Bescheid und eine kurze Begründung der Maßnahme. Die Pflegekasse nennt auf Nachfrage die vollständige Liste – fragen Sie im Zweifel vorher nach.

Kann ich Zuschuss und Kredit kombinieren?

Ja. Der Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 €[1]) und der KfW-Kredit 159 (bis 50.000 €[2]) lassen sich kombinieren: Zuschuss für die Maßnahme, Kredit für den Eigenanteil. Zwei Zuschüsse für dieselbe Rechnung (z. B. KfW-Zuschuss und Pflegekasse) sind dagegen nicht möglich.

Gilt die Förderung auch in der Mietwohnung?

Ja – der Zuschuss ist an die pflegebedürftige Person gebunden, nicht an das Eigentum. Für bauliche Veränderungen brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters; mehr dazu unter mehr dazu.

Fazit

Die Förderung für den Badumbau ist keine Lotterie, sondern ein geregelter Prozess – wenn Sie die Reihenfolge einhalten: Pflegegrad klären, Angebote einholen, Antrag vor Baubeginn stellen, Zusage abwarten, bauen, Rechnungen einreichen, Steuer prüfen. Die entscheidenden Fristen: Antrag vor Baubeginn, Widerspruch innerhalb von 1 Monat, Steuererklärung für das Jahr der Zahlung. Wer diese Punkte beachtet und die Belege sammelt, sichert sich den Zuschuss von bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI und vermeidet die typischen Ablehnungsgründe. Alle Fördermittel im Überblick finden Sie unter Förderung & Zuschüsse.

Quellen

  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 36 SGB X (Widerspruchsfrist 1 Monat): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__36.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung Handwerkerleistungen, 20 % / 1.200 €): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • NRW.BANK, „Barrierefrei umbauen“ (Übersicht, Kredite): https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/wohneigentum-gestalten/barrierefrei-umbauen
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Ablauf und Zuschuss): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Förderbedingungen und Bearbeitungszeiten können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse, KfW und Finanzamt prüfen.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit, weiterhin offen): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  3. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  4. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

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