Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Ansbach: bis 4.180 € (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 10 Min. Lesezeit

VorherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Ansbach: bis 4.180 € (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Ansbach: bis 4.180 € (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Ansbach ist als Sitz der Regierung von Mittelfranken und des Landratsamtes eine Stadt der geordneten Verhältnisse – und genau dafür ist sie auch beim Thema Badumbau bekannt: Viele wissen nicht, dass ihre Pflegekasse einen großen Teil der Kosten übernimmt. Mit Pflegegrad 1–5 stehen bis zu 4.180 €[1] Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zur Verfügung – der Austausch der Badewanne durch eine begehbare Dusche ist der häufigste und am einfachsten begründbare Anwendungsfall. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, verdoppelt oder vervierfacht sich der Betrag bis maximal 16.720 €[1]. Die Stadt selbst bietet dafür beste Voraussetzungen: Die Wohnlagen reichen von der barocken Altstadt rund um Residenz und Hofgarten über die geschlossenen Siedlungsbereiche mit Eyb, Hennenbach, Neuses und Schalkhausen bis zu den 54 Gemeindeteilen mit ihren Einfamilienhäusern – und in vielen dieser Häuser leben Menschen, die hier alt werden wollen. In den ehemaligen Kasernenquartieren, aus denen nach 1992 die Hochschule Ansbach und das Brücken-Center hervorgingen, zeigt sich zugleich, wie selbstverständlich Ansbach mit baulichem Wandel umgeht. Dieser Ratgeber erklärt den Weg zum Zuschuss Schritt für Schritt – vom ersten Anruf bis zur Auszahlung.

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Der Ablauf in Ansbach: In sechs Schritten zum Zuschuss

Schritt Was passiert Wo
1. Pflegegrad klärenPflegegrad-Bescheid bereitlegen oder Pflegegrad beantragenPflegekasse (Ihre Krankenkasse)
2. Angebote einholen2–3 Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin, Festpreis inkl. Demontage und Entsorgungbei Ihnen zu Hause
3. Kostenvoranschlagförderfähige Positionen vom Betrieb bestätigen lassenFachbetrieb
4. Antrag stellenZuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI beantragen – vor BaubeginnPflegekasse
5. Zusage abwartenBearbeitungszeit einplanen, erst dann Auftrag vergeben
6. Umbau und BelegeRechnungen einreichen, Zuschuss wird ausgezahltPflegekasse

Der häufigste Fehler ist auch in Ansbach der zu späte Antrag: Wer erst nach dem Umbau zur Pflegekasse geht, erhält keinen Zuschuss mehr – rückwirkend wird nicht gezahlt. Rechnen Sie deshalb vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Zwischen Antrag und Zusage liegen in der Regel einige Wochen, in denen die Pflegekasse den Antrag prüft und häufig den Medizinischen Dienst einschaltet.

Der Zuschuss im Detail: Was die Pflegekasse in Ansbach zahlt

Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI[1]. Die Pflegekasse bezuschusst bauliche Maßnahmen, die das Wohnumfeld Pflegebedürftiger verbessern – dazu zählen ausdrücklich der Umbau des Bades, der Austausch der Wanne durch eine Dusche, aber auch kleinere Anpassungen wie die Montage von Haltegriffen oder die Beseitigung von Stolperkanten. Wichtig zu wissen:

  • Der Zuschuss ist an den Pflegegrad gekoppelt. Pflegegrad 1 genügt – es muss keine schwere Pflegebedürftigkeit vorliegen. Wer noch keinen Bescheid hat, stellt den Antrag auf Pflegegrad bei seiner Pflegekasse; die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst, meist in der eigenen Wohnung.
  • Der Antrag kommt vor dem Umbau. Er richtet sich an die Pflegekasse – also die Pflegeversicherung bei Ihrer Krankenkasse, egal ob AOK, Ersatzkasse oder Innungskrankenkasse. Beizufügen sind in der Regel der Pflegegrad-Bescheid und der Kostenvoranschlag der Fachfirma.
  • Pro Person gilt der Rahmen von 4.180 €[1]. Sind in einem Ansbacher Haushalt mehrere Menschen pflegebedürftig (etwa Ehepaare), kann jede Person den Zuschuss geltend machen – zusammen bis zu 16.720 €[1].
  • Die Auszahlung erfolgt nach den Rechnungen. Nach dem Umbau reichen Sie die Rechnungen ein; die Pflegekasse überweist den bewilligten Betrag. Heben Sie Kostenvoranschlag und Rechnungen auf – sie werden auch für die Steuererklärung gebraucht.

Ein Beispiel aus der Praxis (Richtwert): Eine Frau mit Pflegegrad 2 lässt in ihrem Reihenhaus in Eyb die Wanne gegen eine bodengleiche Dusche tauschen. Das Festpreisangebot liegt bei 5.600 €. Die Pflegekasse zahlt 4.180 €[1]; vom Rest von 1.420 € bleiben nach der Steuerermäßigung nach § 35a EStG (20 Prozent des Lohnanteils[2], hier ca. 280 € Ersparnis) gut 1.100 € Eigenanteil. Hätte beide Eheleute einen Pflegegrad, wäre das Projekt vollständig bezuschusst.

Weitere Förderwege für Ansbach: Land, KfW und Steuer

Neben der Pflegekasse gibt es weitere Bausteine, die sich kombinieren lassen:

  • Bayerisches Wohnungsbauprogramm: Bei behindertengerechter Anpassung und einem Menschen mit Behinderung im Haushalt vergibt der Freistaat ein leistungsfreies Baudarlehen bis 10.000 €. Da Ansbach eine kreisfreie Stadt ist, stellen Sie den Antrag bei der Stadtverwaltung Ansbach. Details: Badumbau-Förderung in Bayern: Zuschüsse, Baudarlehen und Kredite (2026).
  • KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: Bis 50.000 € zinsgünstiges Darlehen[3], auch ohne Pflegegrad – geeignet, um den Eigenanteil zu finanzieren oder präventiv umzubauen. Antrag über die Hausbank. Der frühere Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht mehr angenommen; offene Alternative: der KfW-Kredit 159.
  • § 35a EStG: 20 Prozent der Lohnkosten sind absetzbar (maximal 1.200 € pro Jahr)[2], wenn der Lohnanteil auf der Rechnung separat ausgewiesen ist.
  • Krankenkasse: Bauliche Veränderungen übernimmt sie nicht – im Bereich der Hilfsmittel nach § 33 SGB V[5] leistet sie nur Duschhocker oder Toilettenstühle, und diese im Regelfall mit ärztlicher Verordnung; eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht (die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung).

Den Gesamtüberblick über die Förderlandschaft – inklusive der Frage, welche Kombinationen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind – finden Sie auf der Zielseite Förderung & Zuschüsse.

Was der Badumbau in Ansbach kostet

Ausführung Kostenrahmen (Richtwerte, inkl. Montage)
Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €
Nebenarbeiten (Elektro, Heizkörper, Türverbreiterung)ca. 500–2.000 € zusätzlich
Typischer Gesamtaufwand im Standardfallca. 4.000–6.000 €

Der Zuschuss von 4.180 €[1] deckt damit in vielen Fällen den Großteil oder die kompletten Kosten einer Standard-Lösung – vorausgesetzt, der Antrag liegt vor Baubeginn vor. Bei aufwendigeren Umbauten (bodengleiche Dusche mit Zusatzarbeiten) bleibt ein Eigenanteil, den der KfW-Kredit 159 günstig finanziert.

Typische Ausgangslage in Ansbacher Wohnlagen

Altstadt und Residenzumfeld: Zwischen Residenzschloss, Hofgarten und St. Johannis stehen barocke Bürgerhäuser und rekonstruierte Gebäude – der Hofgarten samt Orangerie wurde 1945 zerstört und wiederhergestellt, ebenso weite Teile des Bahnhofsviertels. In den Altbauwohnungen sind die Bäder oft klein und nachträglich eingebaut; die flache Duschtasse ist hier häufiger die Lösung als die Estrich-Dusche. Bei denkmalgeschützten Fassaden und in Ensembles ist die Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Ansbach einzuplanen.

Eyb, Hennenbach, Neuses, Schalkhausen: Diese Ortsteile bilden mit der Kernstadt eine geschlossene Siedlung und stehen für das klassische Ansbacher Eigenheim: Einfamilien- und Reihenhäuser der 1960er- bis 1990er-Jahre mit Bädern, die jetzt in die Jahre kommen. Hier ist der Umbau meist unkompliziert; wer ohnehin saniert, sollte Türbreiten, Bewegungsflächen und einen stufenlosen Zugang gleich mitplanen.

Ehemalige Kasernen- und Konversionsflächen: Die Hindenburg-Kaserne an der B13/B14 beherbergte bis 1992 die US-Armee und wurde danach zum Standort der Hochschule Ansbach (1996) und des Brücken-Centers (1997). Im Gemeindeteil Katterbach ist der militärische Flugplatz bis heute genutzt. Für Anwohner dieser Quartiere heißt das: viel sanierten Wohnraum aus unterschiedlichen Jahrzehnten – beim Badumbau lohnt der genaue Blick auf Leitungszustand und Bausubstanz, den nur der Vor-Ort-Termin liefert.

Dörfliche Gemeindeteile: Bernhardswinden, Brodswinden, Elpersdorf, Katterbach, Meinhardswinden, Obereichenbach, Winterschneidbach und die weiteren Gemeindeteile sind durch Höfe und Einfamilienhäuser geprägt – mit genug Aufbauhöhe für die bodengleiche Dusche. Auch hier gilt: Die Pflegekasse fördert unabhängig davon, ob das Haus auf dem Dorf oder in der Stadt steht.

So vermeiden Sie die häufigsten Fehler

  • [ ] Antrag zu spät gestellt – der Zuschuss der Pflegekasse ist an den Antrag vor Baubeginn gebunden. Stellen Sie ihn, sobald das Angebot vorliegt.
  • [ ] Pflegegrad nicht beantragt – wer unsicher ist, ob ein Pflegegrad in Frage kommt, sollte die kostenlose Beratung der Pflegekasse oder des Pflegestützpunkts nutzen. Ein abgelehnter Antrag lässt sich mit Widerspruch und ärztlicher Begründung angreifen.
  • [ ] Nur ein Angebot eingeholt – erst der Vergleich von drei Festpreisangeboten mit Vor-Ort-Termin zeigt, was der Umbau wirklich kostet.
  • [ ] Ohne Vermieterzustimmung gebaut – Mieter brauchen die schriftliche Erlaubnis; bei Pflegebedürftigkeit besteht ein Anspruch nach § 554 BGB[6].
  • [ ] Rechnungen ohne Lohnanteil – ohne separaten Ausweis der Lohnkosten geht die Steuerermäßigung nach § 35a EStG verloren.
  • [ ] Nur das Bad umgebaut – wer auf Dauer zu Hause wohnen will, prüft parallel Türbreiten, Schwellen und den Zugang zur Wohnung. Die Zielseite Förderung & Zuschüsse zeigt, welche Maßnahmenkombinationen förderfähig sind.

Fragen und Antworten

Wo stelle ich den Pflegekassen-Antrag in Ansbach?

Bei Ihrer Pflegekasse – das ist die Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse, bei der Sie versichert sind. Das geht telefonisch, online oder in der Geschäftsstelle Ihrer Kasse. Adressen und Erreichbarkeiten unterscheiden sich je nach Kasse; die Beratung ist kostenlos.

Wird der Zuschuss rückwirkend gezahlt, wenn das Bad schon umgebaut ist?

Nein. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse liegen. Wer bereits umgebaut hat, kann allenfalls die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nutzen – der Zuschuss verfällt.

Brauche ich einen bestimmten Pflegegrad?

Nein – jeder Pflegegrad von 1 bis 5 berechtigt zum Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Auch bei Pflegegrad 1 ist der volle Betrag von bis zu 4.180 €[1] möglich, wenn die Maßnahme anerkannt wird.

Was kann ich tun, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?

Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich die Gründe schriftlich geben und holen Sie sich Unterstützung – etwa beim Pflegestützpunkt, bei einer Beratungsstelle oder beim Sozialverband. Häufig hilft bereits eine ausführlichere Begründung des behandelnden Arztes oder der Ergotherapie.

Gilt der Zuschuss auch, wenn beide Ehepartner pflegebedürftig sind?

Ja. Jede pflegebedürftige Person im Haushalt kann den Zuschuss von bis zu 4.180 €[1] beanspruchen – bei zwei Personen also bis zu 8.360 €, bei mehreren bis maximal 16.720 €. Pro Person ist ein eigener Antrag nötig.

Deckt der Zuschuss eine komplette bodengleiche Dusche?

In vielen Standardfällen ja oder zumindest zu großen Teilen: Systemlösungen liegen bei 3.000–5.000 €, geflieste bodengleiche Duschen bei 5.000–8.000 €. Was über den 4.180 €[1] liegt, finanzieren Sie über Eigenmittel oder den KfW-Kredit 159.

Wer hilft in Ansbach bei der Beantragung?

Ihre Pflegekasse berät kostenlos, dazu kommen der Pflegestützpunkt der Region, Beratungsstellen der Stadt und des Landkreises sowie die Sozialverbände. Nehmen Sie zum Gespräch den Pflegegrad-Bescheid (falls vorhanden), den Kostenvoranschlag und einen Grundriss des Bades mit.

Zahlt die Pflegekasse auch nur Haltegriffe oder kleine Anpassungen?

Ja – gefördert werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen jeder Größenordnung, von der Montage von Haltegriffen und dem Umbau der Wanne bis zur Verbreiterung von Türen. Der Rahmen von 4.180 €[1] gilt je Maßnahme; lassen Sie sich vorab von der Pflegekasse bestätigen, welche Positionen im Einzelfall als förderfähig gelten.

Ich wohne zur Miete in Ansbach – bekomme ich den Zuschuss trotzdem?

Ja. Mieter haben denselben Anspruch. Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung können Sie die Erlaubnis nach § 554 BGB[6] verlangen. Klären Sie schriftlich, ob beim Auszug zurückgebaut werden muss.

Fazit

Der Pflegekassen-Zuschuss ist für Ansbacher Haushalte die einfachste Möglichkeit, den Badumbau spürbar zu verbilligen: bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person, beantragt vor Baubeginn, ausgezahlt nach den Rechnungen. Zusammen mit dem bayerischen Baudarlehen, dem KfW-Kredit 159 und der Steuerermäßigung lässt sich daraus eine vollständige Finanzierung bauen – vom Altbau in der Altstadt bis zum Einfamilienhaus in Eyb oder Bernhardswinden. Der Schlüssel liegt in der Reihenfolge: erst Pflegegrad und Zusage klären, dann beauftragen. Wer das einhält, bekommt in Ansbach ein sicheres Bad, ohne die Ersparnisse anzugreifen.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, barrierefreies Wohnen (leistungsfreies Baudarlehen bis 10.000 €): https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/barrierefreieswohnen/index.php
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • Stadt Ansbach (Stadtportrait, Ortsteile, Bauen): https://www.ansbach.de/
  • Wikipedia, „Ansbach“ (Stadtgliederung, Residenz und Hofgarten, Konversionsgeschichte): https://de.wikipedia.org/wiki/Ansbach

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Zuschuss bis 4.180 €, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen; 20 % des Lohnanteils, maximal 1.200 € pro Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  3. KfW, Kredit 159 Altersgerecht Umbauen (zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  4. KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  5. § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  6. § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen durch den Vermieter): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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