Badumbau-Angebot prüfen: Positionen, Preise und versteckte Kosten erkennen

Ein Angebot für einen Badumbau ist mehr als ein Preis: Es ist die einzige verbindliche Grundlage für Vertrag, Förderantrag und spätere Nachträge. Wer es vor der Unterschrift nicht im Detail prüft, merkt oft erst auf der Baustelle, was nicht enthalten ist – Demontage, Abdichtung, Entsorgung oder der Anschluss der Armaturen können später als „Sonderleistung" auftauchen. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie ein Angebot systematisch prüfen: welche Bestandteile Pflicht sind, wie Sie Positionen und Preise bewerten, wo sich versteckte Kosten verbergen und welche Formulierungen Sie alarmieren sollten. Eine Übersicht über Anbietertypen und die Auswahl der richtigen Firma finden Sie im Ratgeber Badumbau-Anbieter vergleichen, den passenden Gesamtablauf im Ratgeber Badumbau Ablauf.
→ Festpreis statt Schätzung: Hier das unverbindliche Angebot für Ihren Umbau anfragen.
Was ein prüffähiges Angebot enthalten muss
Ein Angebot ist rechtlich eine Willenserklärung: Der Unternehmer bietet an, eine genau beschriebene Leistung zu einem bestimmten Preis zu erbringen. Nehmen Sie es an, kommt ein Werkvertrag zustande (§ 631 BGB) – mit dem Inhalt, der im Angebot steht. Deshalb ist der erste Prüfschritt simpel: Ist das Angebot überhaupt so präzise, dass es Vertragsinhalt werden kann?
Ein prüffähiges Angebot für einen Badumbau enthält mindestens diese Angaben:
- Anbieter: Vollständige Firmierung mit Anschrift, Telefon und ggf. Handelsregisternummer – kein Briefkasten, keine reine Mobilnummer.
- Datum und Angebotsnummer: Für die Gültigkeitsdauer und spätere Bezugnahme.
- Gültigkeitsdauer: Üblich sind vier bis sechs Wochen. Sie muss bis zur Förderzusage der Pflegekasse reichen, sonst lassen Sie sich die Gültigkeit schriftlich verlängern.
- Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis: Was genau gemacht wird – am besten positionenweise. Formulierungen wie „Badumbau komplett" ohne Aufschlüsselung sind nicht prüffähig.
- Materialangaben: Fabrikat, Typ, Größe, Farbe (z. B. „Duschelement Marke X, 100 × 90 cm, weiß"). „Material nach Wahl des Auftragnehmers" sollten Sie streichen lassen.
- Vergütung: Gesamtpreis, klar als Festpreis oder als Kostenvoranschlag gekennzeichnet. Bei einem Kostenvoranschlag schuldet der Unternehmer grundsätzlich keine Garantie für die Richtigkeit (§ 632 Abs. 3 BGB) – Überschreitungen sind dann nicht automatisch ausgeschlossen.
- Zahlungsbedingungen: Zahlungsplan mit konkreten Raten, fällig nach Baufortschritt (siehe Ratgeber Werkvertrag beim Badumbau).
- Termine: Voraussichtlicher Beginn, Dauer der Arbeiten, Fertigstellungstermin.
- Nebenkosten: Anfahrt, Entsorgung, Gerüst, Strom/Wasser auf der Baustelle – enthalten oder gesondert ausgewiesen?
- Gewährleistung: Hinweis auf die gesetzlichen Mängelrechte (§ 634 BGB) und die Verjährungsfrist (bei Arbeiten an einem Bad, das fest mit dem Gebäude verbunden wird, regelmäßig fünf Jahre nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
- Unterschrift und Datum des Anbieters.
Fehlt mehr als eines dieser Elemente, lassen Sie das Angebot ergänzen, bevor Sie vergleichen oder unterschreiben. Ein Angebot, das Sie nicht prüfen können, ist kein Angebot – es ist eine Absichtserklärung.
Die Positionen im Leistungsverzeichnis: Worauf Sie bei jeder Zeile achten
Der Kern der Prüfung ist das Leistungsverzeichnis. Ein Badumbau „Wanne raus, Dusche rein" setzt sich aus typischen Positionen zusammen. Die folgende Übersicht nennt die üblichen Positionen und die Prüffrage, die Sie zu jeder stellen sollten:
| Position | Was dahintersteckt | Prüffrage |
|---|---|---|
| Demontage | Ausbau der alten Badewanne, Abklemmen der Armaturen | Ist der komplette Ausbau enthalten – auch das Abschrauben von Verkleidungen und das Abtragen alter Fliesen im Duschbereich? |
| Entsorgung | Abtransport und fachgerechte Entsorgung der alten Wanne, von Fliesen und Bauschutt | Ist die Entsorgung im Preis enthalten oder kommt ein Container/eine Sperrmüllfahrt extra? |
| Vorbereitung / Untergrund | Reinigung, Nivellierung des Bodens, ggf. Estricharbeiten | Wird der Untergrund nur gereinigt oder auch ausgeglichen? Sind Estrich- und Verbundarbeiten dabei? |
| Abdichtung | Verbundabdichtung des Duschbereichs nach DIN 18534 | Ist die Abdichtung eine eigene Position mit Angabe des Systems (z. B. Flüssigfolie, Abdichtungsbahn)? Fehlt sie, drohen später Feuchteschäden. |
| Fliesenarbeiten | Lieferung und Verlegung der neuen Fliesen, einschließlich Zuschnitte, Fugen und Sockel | Sind Sockelfliesen, Fugenmaterial und Zuschnitte enthalten? Wird „fliesenfertig" oder „verlegefertig" angeboten? |
| Sanitärinstallation | Setzen des Duschelements oder der Duschwanne, Anschluss von Ablauf, Zu- und Ablaufleitungen | Sind alle Anschlussarbeiten enthalten – auch das Verlängern oder Erneuern alter Leitungen? |
| Armaturen und Duschabtrennung | Lieferung und Montage von Brause, Duschkopf, Thermostat, Glasabtrennung | Sind die Armaturen im Preis enthalten oder „nach Aufwand"? Welche Fabrikate sind kalkuliert? |
| Elektroarbeiten | Abschluss, ggf. Neuanschluss von Steckdosen, Licht, Lüfter | Sind Elektroarbeiten dabei, und werden sie von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb ausgeführt? |
| Kleinmaterial und Verbrauch | Dichtungen, Silikon, Schrauben, Kleinteile | Pauschal enthalten oder wird „Kleinmaterial nach Aufwand" berechnet? |
| Baustelleneinrichtung | Absperren, Schutzfolien, Abdeckplanen, Reinigung nach Abschluss | Sind Schutz und Endreinigung enthalten? Wer räumt den Bauschutt weg? |
Fehlt eine dieser Zeilen, heißt das nicht automatisch, dass der Betrieb sie nicht ausführt – es heißt nur, dass sie im Zweifel nicht geschuldet ist. Ein seriöses Angebot benennt entweder alle Leistungen oder grenzt ausdrücklich aus, was nicht enthalten ist („Nicht enthalten: Elektroarbeiten, Malerarbeiten"). Ausgrenzungen sind in Ordnung, solange sie klar sind. Gefährlich sind nur die, die Sie erst auf der Rechnung entdecken.
Preise prüfen: Plausibilität statt Bauchgefühl
Preise lassen sich nicht pauschal „prüfen", aber auf Plausibilität. Drei Werkzeuge helfen:
1. Richtwert-Korridore. Für den Wechsel von der Badewanne zur Dusche gelten folgende Marktgrößenordnungen inklusive Montage (Richtwerte, Stand 2026): Systemlösung mit Duschelement und Paneelen etwa 3.000 bis 6.500 Euro, geflieste Standardlösung etwa 4.000 bis 6.000 Euro, bodengleiche geflieste Dusche etwa 5.000 bis 8.000 Euro. Ein Angebot deutlich unter dem Korridor ist entweder ein Lockangebot ohne Leistungsumfang oder es spart an Abdichtung und Qualität. Ein Angebot deutlich darüber verlangt eine Begründung – etwa aufwendige Altbaugegebenheiten, die Sie vor Ort prüfen lassen sollten.
2. Verteilung der Summe. Als grobe Orientierung entfallen bei einem Badumbau etwa 40 bis 50 Prozent auf Material (Duschelement, Paneele, Abtrennung, Armaturen, Fliesen), 30 bis 40 Prozent auf Montage und Demontage sowie 10 bis 20 Prozent auf Entsorgung, Abdichtung und Kleinmaterial (Richtwerte). Weicht die Struktur stark ab – etwa 70 Prozent „Montage" bei kaum Material –, fragen Sie nach der Kalkulation.
3. Stunden und Aufwand überschlagen. Seriöse Betriebe kalkulieren auf Basis von Aufwandswerten. Für einen System-Umbau an einem Tag sind realistisch ein bis zwei Monteure über acht bis zehn Stunden anzusetzen (Richtwerte; je nach Betrieb). Rechnen Sie den Angebotspreis gegen diesen Aufwand: Bei einem Gesamtpreis von 4.500 Euro und zwei Monteuren für einen Tag ergeben sich grob 1.300 bis 1.500 Euro Lohnkosten (Richtwert 60 bis 90 Euro Stundenverrechnungssatz inklusive Gemeinkosten); der Rest sind Material, Entsorgung und Marge. Ist die Lohnposition unplausibel klein, wurde womöglich an der Ausführung gespart.
Wichtig: Diese Zahlen sind Orientierungswerte, keine Preisgrenzen. Verbindlich ist allein das konkrete Angebot. Aber sie schützen Sie vor zwei gegensätzlichen Fehlern – vor überhöhten Preisen und vor Angeboten, die zu gut klingen, um wahr zu sein.
Versteckte Kosten und typische Nachträge
Die meisten „versteckten Kosten" sind keine böse Absicht, sondern schlicht nicht im Leistungsverzeichnis. Sie entstehen, wenn die Bausituation von der Norm abweicht. Die typischen Nachträge beim Badumbau:
| Situation | Typische Zusatzkosten | Absicherung |
|---|---|---|
| Alte Leitungen (verrostete oder unzureichende Wasserleitungen, alte Abflussrohre) | Erneuerung von Leitungsabschnitten, Kernbohrungen | Vor Vertragsschluss Zustand der Leitungen prüfen lassen; im Angebot klären, ob Leitungsarbeiten enthalten sind |
| Asbestverdacht (Häuser und Wohnungen mit Baujahr vor etwa 1993; auch Fliesenkleber, Spachtelmassen) | Asbestanalyse und fachgerechte Entsorgung durch Spezialfirma | Bei Altbestand Analyse vor Baubeginn anbieten lassen; Kostenrahmen schriftlich festhalten |
| Estrich und Bodenaufbau | Höhenausgleich, Trocknungszeiten, ggf. neuer Estrich | Im Angebot klären, ob der Boden „aufgesetzt" oder angeglichen wird |
| Ungünstige Anschlüsse | Verlegen längerer Leitungswege, Stemmarbeiten | Beim Vor-Ort-Termin Anschlusssituation besprechen und im Angebot abbilden lassen |
| Sonderwünsche | Andere Fliesen, größere Abtrennung, Designarmaturen | Jede Änderung schriftlich als Nachtrag mit Preis festhalten, bevor sie umgesetzt wird |
| Zweiter Umbautag / verlängerte Bauzeit | Zusätzliche Anfahrten, Gerüst- und Trocknungszeiten | Klare Aussage, wie viele Tage kalkuliert sind |
Zwei Regeln schützen vor fast allen Nachträgen: Erstens, jede Änderung am Leistungsumfang wird vor der Ausführung schriftlich bestätigt – inklusive Preis. Zweitens, das Angebot benennt ausdrücklich, was nicht enthalten ist. Ein Satz wie „Sollten bei der Demontage Schäden oder unvorhergesehene Gegebenheiten auftreten, werden diese gesondert berechnet" ist ein Warnsignal: Er verschiebt das Kostenrisiko auf Sie. Verlangen Sie stattdessen, dass der Betrieb die Baustelle vor dem Angebot besichtigt und typische Altbau-Risiken entweder einkalkuliert oder klar beziffert.
Warnsignale: Diese Angebote sollten Sie nicht unterschreiben
Nicht jedes auffällige Angebot ist unseriös – aber bestimmte Muster kehren bei Problemanbietern regelmäßig wieder:
- Lockangebot ohne Leistungstiefe: Ein auffällig niedriger Preis, bei dem Demontage, Entsorgung oder Abdichtung nicht auftauchen. Der Endpreis entsteht dann über Nachträge.
- „0-Euro-Versprechen" oder „alles übernimmt die Kasse": Wer verspricht, der Badumbau koste nichts, weil „die Pflegekasse zahlt", verschweigt, dass der Zuschuss nach § 40 SGB XI bei bis zu 4.180 Euro[1] je Maßnahme liegt und die Differenz bei Ihnen bleibt. Förderfakten gehören geprüft, nicht geglaubt – Details im Ratgeber Pflegekasse-Zuschuss.
- Hohe Anzahlung oder „Materialvorkasse": Wird die Hälfte des Preises oder mehr vor Baubeginn verlangt, tragen Sie das Insolvenzrisiko. Üblich sind Raten nach Baufortschritt. Mehr dazu im Ratgeber Anzahlung beim Badumbau schützen.
- „Freibleibend" oder „Preisänderungen vorbehalten": Klauseln, die den Preis einseitig anpassbar machen, hebeln den Festpreis aus. Streichen lassen oder Angebot verwerfen.
- Keine Gewährleistungsangabe: Fehlt jeder Hinweis auf Mängelrechte, oder wird „keine Gewährleistung bei Altbausubstanz" behauptet, ist das ein rechtlicher Alarm: Die gesetzliche Haftung für Mängel lässt sich nicht generell abbedungen (§ 639 BGB).
- Druck und Dringlichkeit: „Das Angebot gilt nur heute", „Es sind noch zwei freie Termine in diesem Monat" – seriöse Betriebe haben keine Angst vor Bedenkzeit.
- Keine Referenzen oder kein Sitz: Handelt der Anbieter nur über eine Mobilnummer oder eine Postfachadresse, wird die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen später schwierig.
Die Angebots-Checkliste zum Abhaken
Drucken Sie diese Liste aus und legen Sie sie neben das Angebot:
- [ ] Vollständige Firmierung mit Anschrift vorhanden
- [ ] Angebotsdatum und Angebotsnummer vorhanden
- [ ] Gültigkeitsdauer genannt (üblich 4–6 Wochen) und reicht bis zur Förderzusage
- [ ] Vor-Ort-Besichtigung fand statt, bevor das Angebot erstellt wurde
- [ ] Leistungsbeschreibung positionenweise, ohne „komplett"-Pauschalfloskeln
- [ ] Demontage der alten Wanne inklusive Abtransport ausgewiesen
- [ ] Entsorgung ausgewiesen (enthalten oder klar ausgenommen)
- [ ] Abdichtung des Duschbereichs als eigene Position (DIN 18534)
- [ ] Fliesenarbeiten inklusive Zuschnitte, Fugen, Sockel
- [ ] Sanitäranschlüsse und ggf. Leitungsarbeiten geregelt
- [ ] Armaturen und Duschabtrennung mit Fabrikat/Typ benannt
- [ ] Elektroarbeiten geregelt (wer führt sie aus?)
- [ ] Festpreis oder Kostenvoranschlag eindeutig gekennzeichnet
- [ ] Zahlungsplan mit Raten nach Baufortschritt (keine hohe Vorauszahlung)
- [ ] Termine: Beginn, Dauer, Fertigstellung
- [ ] Ausdrücklich aufgelistet, was nicht enthalten ist
- [ ] Gewährleistungshinweis mit Verjährungsfrist
- [ ] Preis im Rahmen der Richtwert-Korridore und der Verteilungs-Orientierung
- [ ] Referenzen oder abgeschlossene Projekte benannt (auf Wunsch nachweisbar)
- [ ] Alle Punkte, die Sie beim Vor-Ort-Termin angesprochen haben, sind im Angebot abgebildet
Ein Musterangebot durchgespielt
Damit die Prüfung konkret wird, hier ein vereinfachtes Beispiel (Beispielwerte, keine echten Anbieterdaten):
| Position (gekürzt) | Angesetzt | Prüfung | Bewertung |
|---|---|---|---|
| Demontage Badewanne inkl. Abtransport | 380 € | Entsorgung separat? Ja, unten. | OK |
| Entsorgung Altwanne, Fliesen, Bauschutt | 290 € | Ausgewiesen – gut. | OK |
| Duschelement 100 × 90, Marke X | 1.150 € | Materialangabe vorhanden. | OK |
| Abdichtung Duschbereich (DIN 18534) | 420 € | Eigene Position – gut. | OK |
| Fliesenarbeiten inkl. Fugen | 980 € | Sockel nicht erwähnt → nachfragen | Rückfrage |
| Sanitäranschluss und Montage | 1.150 € | Leitungsarbeiten unklar → nachfragen | Rückfrage |
| Armaturen-Set Marke Y | 390 € | Fabrikat benannt. | OK |
| Kleinmaterial, Reinigung | 240 € | Pauschal – in Ordnung. | OK |
| Summe | 5.000 € | Liegt im Korridor für geflieste Lösungen. | plausibel |
Zwei Rückfragen genügen, um das Angebot vertragsfest zu machen: „Ist der Sockel in den Fliesenarbeiten enthalten?" und „Sind Arbeiten an den vorhandenen Zu- und Ablaufleitungen enthalten oder werden sie bei Bedarf gesondert berechnet?" Die Antworten gehören schriftlich ins Angebot – als Ergänzung oder geänderte Fassung.
Musterformulierungen für Ihre Rückfragen
Wenn Ihnen Positionen unklar sind, formulieren Sie präzise – per E-Mail, damit die Antwort dokumentiert ist:
- „Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass die Position ‚Fliesenarbeiten' Sockelfliesen, Fugenmaterial und alle Zuschnitte umfasst."
- „Ist die Entsorgung der alten Badewanne und des Bauschutts im Angebot enthalten, oder wird sie gesondert berechnet? Falls gesondert: mit welchem Betrag?"
- „Bitte listen Sie auf, welche Leistungen in diesem Angebot nicht enthalten sind."
- „Gilt der genannte Preis als Festpreis bis zur Fertigstellung, oder behalten Sie sich Preisänderungen vor?"
- „Welche Gewährleistung gilt für Ihre Leistung, und wie lange läuft die Verjährungsfrist der Mängelansprüche?"
Behalten Sie Angebot, Schriftverkehr und spätere Vertragsunterlagen zusammen – sie sind die Grundlage für die Abnahme und für die Rechnungstellung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten, die Sie für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG brauchen (20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro[2] pro Jahr; Details im Ratgeber Badumbau finanzieren).
Die häufigsten Fragen zum Prüfen des Angebots
Ist ein Angebot per E-Mail genauso verbindlich wie ein schriftliches?
Ja. Entscheidend ist der Inhalt, nicht das Medium. Lassen Sie sich das Angebot als PDF mit Datum und Angebotsnummer senden und bewahren Sie es auf – es wird Vertragsinhalt, sobald Sie es annehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Festpreis und Kostenvoranschlag?
Der Festpreis ist verbindlich: Für die beschriebene Leistung gilt der genannte Preis, Nachträge sind nur bei echten Zusatzleistungen gerechtfertigt. Beim Kostenvoranschlag handelt es sich um eine voraussichtliche Kalkulation; nach § 632 Abs. 3 BGB haftet der Unternehmer grundsätzlich nicht für ihre Richtigkeit. Lassen Sie sich im Angebot ausdrücklich bestätigen, ob es sich um einen Festpreis handelt.
Muss ich drei Angebote einholen?
Gesetzlich nicht – aber praktisch ist es der beste Preischeck. Vergleichen Sie nicht die Endsummen, sondern die Leistungsverzeichnisse: Das billigste Angebot ist oft nur das mit der wenigsten Leistung. Eine Anleitung zum systematischen Vergleich finden Sie im Ratgeber Badumbau-Angebote vergleichen.
Darf die Firma nachträglich mehr verlangen, wenn sich der Aufwand erhöht?
Nur bei einem Kostenvoranschlag oder wenn der Vertrag das vorsieht. Bei einem Festpreisvertrag trägt der Unternehmer das Kalkulationsrisiko. Anders ist es bei echten Zusatzleistungen, die Sie nachträglich beauftragen – die sollten Sie immer schriftlich mit Preis bestätigen lassen.
Was tun, wenn im Angebot keine Abdichtung steht?
Nachfragen – schriftlich. Die Abdichtung des Duschbereichs ist die wichtigste Schutzschicht gegen Feuchteschäden und gehört nach DIN 18534 fachgerecht ausgeführt. Fehlt sie im Angebot, lassen Sie sie als eigene Position ergänzen. An dieser Stelle zu sparen, rächt sich meist innerhalb weniger Jahre.
Kann ich ein unterschriebenes Angebot wieder rückgängig machen?
Mit der Annahme des Angebots ist der Vertrag geschlossen – ein einseitiges Zurück gibt es nicht. Widerrufsrechte bestehen nur in besonderen Situationen, etwa wenn der Vertrag in einer Haustürsituation geschlossen wurde (Widerrufsrecht nach § 312g BGB). Bei einem normalen Vertragsschluss nach schriftlichem Angebot gilt: erst prüfen, dann unterschreiben.
Ab wann beginnt die Gewährleistung?
Mit der Abnahme des Werks (§ 640 BGB). Deshalb lohnt es sich, vor der Abnahme alles zu prüfen – die Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in der Abnahme-Checkliste für den Badumbau.
Fazit
Ein Angebot für den Badumbau ist prüfbar – wenn man weiß, worauf man schaut. Die drei wichtigsten Fragen sind: Ist die Leistung positionenweise beschrieben? Ist der Preis als Festpreis gekennzeichnet und im plausiblen Rahmen? Und ist klar, was nicht enthalten ist? Wer diese Fragen vor der Unterschrift klärt, vermeidet Nachträge, versteckte Kosten und spätere Streitigkeiten. Und wer Angebot und Schriftverkehr sauber ablegt, hat damit zugleich die Unterlagen, die er für Förderantrag, Rechnungsprüfung und Abnahme braucht.
Quellen
- § 631 BGB (Werkvertrag), § 632 BGB (Vergütung, Kostenvoranschlag), § 632a BGB (Abschlagszahlungen), § 634 BGB (Rechte bei Mängeln), § 634a BGB (Verjährung), § 639 BGB (Haftungsausschluss): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
- § 40 SGB XI (Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegekassen-Zuschuss): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- DIN 18534 (Abdichtung von Innenräumen), Erläuterung: https://de.wikipedia.org/wiki/DIN_18534
Stand: September 2026. Preisspannen und Verteilungen sind Marktorientierungen (Richtwerte) – verbindlich ist das jeweilige Festpreisangebot. Im Einzelfall entscheidet der Vertrag; rechtliche Angaben ersetzen keine Beratung im konkreten Fall.
Quellennachweise
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Pflegekassen-Zuschuss bis zu 4.180 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
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