Badewanne auf Dusche umrüsten für Senioren: Sicherheit, Ablauf und Förderung

Für viele Senioren wird die Badewanne irgendwann zum Hindernis: Der Einstieg über den Wannenrand verlangt Kraft in den Beinen, Gleichgewicht und Beweglichkeit – genau das, was mit zunehmendem Alter nachlässt. Ein Sturz im Bad endet nicht selten im Krankenhaus und verändert den Alltag dauerhaft. Die Umrüstung der Badewanne auf eine Dusche ist deshalb eine der sinnvollsten Maßnahmen, um das eigene Zuhause sicher zu halten. Dieser Ratgeber zeigt, welche Ausführungen sich für Senioren eignen, wie der Ablauf in der Praxis aussieht, was die Umrüstung kostet und wie Sie Zuschüsse nutzen – allen voran die bis zu 4.180 €[1] von der Pflegekasse. Die Grundlagen des Umbaus erklärt unser Beitrag „Badewanne zur Dusche umbauen".
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Warum die Umrüstung für Senioren so wichtig ist
Die Zahlen sprechen für sich: Stürze gehören zu den häufigsten Ursachen für schwere Verletzungen im Alter, und ein großer Teil davon passiert im Badezimmer. Die Badewanne ist dabei der kritische Punkt:
- Sturzrisiko beim Ein- und Ausstieg: Das Anheben der Beine über den Wannenrand ist die gefährlichste Bewegung im Bad.
- Rutschige Oberflächen: Nasse Wannenböden und glatte Fliesen erhöhen die Gefahr zusätzlich.
- Keine Rückzugsmöglichkeit: Wer in der Wanne ins Rutschen gerät, findet oft keinen festen Halt.
- Hilfe wird schwieriger: Angehörige oder Pflegedienste können in einer engen Wanne kaum rückenschonend helfen.
Eine Dusche entschärft diese Probleme: Der Einstieg ist niedrig oder bodengleich, es gibt Platz für Haltemöglichkeiten und einen Duschhocker, und die Pflege ist deutlich einfacher. Viele Senioren zögern mit der Umrüstung, weil sie den Aufwand scheuen. Dabei gilt: Wer plant, solange alles in Ordnung ist, hat die freie Auswahl bei Firmen und Förderung – wer wartet, bis etwas passiert ist, steht unter Zeitdruck.
Die Ausführungen im Überblick
Bei der Umrüstung gibt es zwei Grundvarianten, die sich in Aufwand, Kosten und Komfort unterscheiden:
1. Dusche mit flacher Duschtasse (Systemlösung). Die alte Wanne wird entfernt, an gleicher Stelle kommt eine flache Duschtasse mit Wandpaneelen und Abtrennung hinzu. Der Einstieg liegt nur wenige Zentimeter über dem Boden und lässt sich mit einer kleinen Rampe oder einem bodengleichen Tassenrand fast stufenlos gestalten. Diese Lösung ist meist in ein bis zwei Tagen montiert, ohne Eingriffe in den Bodenaufbau. Für Senioren ist sie die praktikabelste Wahl, wenn die Bausubstanz eine bodengleiche Lösung nicht hergibt oder das Budget begrenzt ist.
2. Bodengleiche Dusche. Die Duschfläche wird in den Boden eingelassen oder der Boden abgesenkt, der Einstieg ist schwellenlos. Das erfordert Anpassungen an Fußbodenaufbau und Entwässerung, meist verbunden mit Fliesenarbeiten im ganzen Bad. Der Aufwand ist höher, der Komfort ebenfalls: Rollator und Rollstuhl kommen problemlos hinein, und es gibt keinerlei Kante zum Stolpern. Die bodengleiche Dusche entspricht dem Standard der DIN 18040-2 für barrierefreies Bauen.
Für Senioren, die auf Gehhilfen angewiesen sind oder künftig einen Rollstuhl nutzen könnten, ist die bodengleiche Variante die zukunftssichere Lösung. Wer noch gut zu Fuß ist, fährt mit einer flachen Duschtasse oft besser – sie ist günstiger und schneller umgesetzt. Eine Fachfirma klärt beim Vor-Ort-Termin, welche Variante im konkreten Bad möglich ist.
Sicherheitsausstattung, die Senioren wirklich braucht
Der eigentliche Gewinn der Umrüstung liegt in der Sicherheitsausstattung, die mit der Dusche zusammen geplant werden sollte:
| Ausstattung | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Haltegriffe | Stabiler Halt beim Ein- und Ausstieg und beim Duschen im Stehen; an der Wand montiert, mit Belastungstest |
| Rutschhemmender Boden | Rutschhemmende Fliesen, Anti-Rutsch-Beschichtung oder Duschprofile im Duschbereich |
| Duschhocker oder Klappsitz | Duschen im Sitzen bei eingeschränkter Standfestigkeit; auch für Pflegekräfte praktisch |
| Handbrause mit Schlauch | Duschen im Sitzen möglich, Wasser gezielt führen |
| Temperaturbegrenzer | Verhindert Verbrühungen bei empfindlicher Haut – wichtig, weil ältere Menschen Hitze oft später wahrnehmen |
| Gut erreichbare Armatur | Einhandmischer in Sitzhöhe statt hoher Wannenarmatur |
| Ablagefläche | Shampoo und Co. in Griffweite, ohne Bücken |
Haltegriffe und Duschhocker sind übrigens auch dann sinnvoll, wenn Sie die Badewanne vorerst behalten: Ein Klapp-Duschhocker über der Wanne und ein Haltegriff am Wannenrand senken das Sturzrisiko sofort. Die Pflegekasse bezuschusst solche Hilfsmittel über andere Leistungen – sprechen Sie Ihre Pflegekasse direkt darauf an.
Der Ablauf der Umrüstung Schritt für Schritt
Eine Umrüstung von der Wanne zur Dusche läuft in klar erkennbaren Schritten ab:
- Beratung und Vor-Ort-Termin: Eine Fachfirma prüft Bad, Bodenaufbau, Entwässerung und Zugang. Darauf basiert ein Festpreisangebot.
- Förderung klären: Liegt ein Pflegegrad vor? Dann den Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] vor Baubeginn bei der Pflegekasse beantragen. Weitere Fördermöglichkeiten prüfen (siehe unten).
- Demontage: Die alte Badewanne wird ausgebaut und entsorgt. Die Sanitäranschlüsse bleiben in der Regel erhalten.
- Vorbereitung: Wände und Boden im Duschbereich werden abgedichtet (Verbundabdichtung), Ablauf und Anschlüsse werden gesetzt.
- Montage: Duschtasse oder Duschboden, Wandpaneele, Armatur und Abtrennung werden eingebaut.
- Sicherheitsausstattung: Haltegriffe, Duschhocker und gegebenenfalls Handbrause werden montiert.
- Abnahme: Sie prüfen die Funktion gemeinsam mit der Firma; danach die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen.
Die reine Montagezeit liegt bei Systemlösungen oft bei ein bis zwei Tagen, bei bodengleichen Duschen mit Fliesenarbeiten bei mehreren Tagen. Rechnen Sie insgesamt – von der Angebotsphase bis zur Abnahme – mit einigen Wochen, denn Förderanträge brauchen Bearbeitungszeit.
Kosten: Richtwerte für die Planung
Die Kosten hängen von Bausubstanz, Region und Ausstattung ab. Die folgenden Bereiche sind ausdrücklich Richtwerte ohne Quellenbindung und ersetzen kein Angebot – sie helfen beim Vergleich:
| Position | Richtwert |
|---|---|
| Demontage und Entsorgung der Badewanne | ca. 300–600 € |
| Flache Duschtasse inklusive Montage | ca. 400–1.000 € |
| Bodengleiche Dusche inklusive Bodenarbeiten | ca. 1.500–3.000 € |
| Wandpaneele oder Fliesenarbeiten | ca. 600–2.000 € |
| Abdichtung des Duschbereichs | ca. 300–800 € |
| Duschabtrennung (Glas oder Paneel) | ca. 300–1.200 € |
| Armatur und Handbrause | ca. 150–600 € |
| Haltegriffe und Sicherheitsausstattung | ca. 100–400 € |
| Montage und Arbeitszeit | ca. 800–1.500 € |
| Ausführung | Gesamtkosten (Richtwert) |
|---|---|
| Systemlösung mit Duschtasse und Paneelen | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche Dusche, gefliest | ca. 5.000–8.000 € |
Achten Sie beim Angebotsvergleich auf den Leistungsumfang: Demontage, Entsorgung, Abdichtung und Anschlüsse müssen enthalten sein, sonst kommen später Nachträge dazu.
Förderung: Bis zu 4.180 € von der Pflegekasse
Die wichtigste Förderung für die Umrüstung ist der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI: Bis zu 4.180 € je Maßnahme[1] für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – dazu zählt ausdrücklich der Umbau einer Badewanne in eine Dusche.
Voraussetzungen:
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 vor.
- Die Maßnahme erleichtert die häusliche Pflege oder ermöglicht eine selbstständigere Lebensführung.
- Der Antrag geht vor Baubeginn bei der Pflegekasse ein – nachträglich beantragte Maßnahmen sind nicht förderfähig.
Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, steigt der Zuschuss auf bis zu 16.720 €[1] (4.180 € je Person, höchstens vier Anspruchsberechtigte). Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist – die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst.
Weitere Bausteine:
- KfW 455-B (Barrierereduzierung): Die KfW hat den Antragsstopp für dieses Zuschussprogramm am 31.07.2026 bekannt gegeben – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026)[2]; eine Wiederaufnahme ist frühestens 2027 möglich.
- KfW 159 „Altersgerecht Umbauen": Zinsgünstiger Kredit bis 50.000 €[3] je Wohneinheit, beantragbar über die Hausbank. Quelle: kfw.de.
- § 35a EStG: Handwerkerleistungen für den Umbau können als Steuerermäßigung geltend gemacht werden – 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 €[4] pro Jahr. Quelle: § 35a EStG, gesetze-im-internet.de. Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt und mit der Steuererklärung eingereicht werden.
Die Kombination von Pflegekassen-Zuschuss und Steuervorteil ist möglich; wie genau sich die Beträge auf die förderfähigen Kosten anrechnen, prüfen Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung oder Ihrer Pflegekasse. Die KfW-Förderung für Eigentümer und die Details zu allen Programmen finden Sie in unserem Beitrag „KfW-Förderung für den Badumbau".
Wohnen Sie zur Miete?
Auch Mieter können die Umrüstung durchführen – der Zuschuss der Pflegekasse ist an die pflegebedürftige Person gebunden, nicht an das Eigentum. Für bauliche Veränderungen brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters; bei barrierefreien Umbauten haben Sie nach § 554 BGB[5] einen Anspruch darauf. Mehr dazu in unserem Ratgeber „Badumbau in der Mietwohnung".
Die meistgestellten Fragen
Brauche ich einen Pflegegrad für den Zuschuss?
Ja, der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI[1] setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Wer keinen hat, kann prüfen lassen, ob ein Antrag sinnvoll ist.
Wie lange dauert die Umrüstung?
Die reine Montage dauert bei Systemlösungen ein bis zwei Tage, bei bodengleichen Duschen mehrere Tage. Mit Förderantrag und Angebotsphase sollten Sie einige Wochen einplanen.
Was kostet die Umrüstung für Senioren?
Als Richtwerte: Systemlösung ca. 3.000–5.000 €, bodengleiche Dusche ca. 5.000–8.000 €. Mit Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 €[1] bleibt oft ein überschaubarer Eigenanteil.
Ist die bodengleiche Dusche Pflicht für Senioren?
Nein. Eine flache Duschtasse ist für viele Senioren völlig ausreichend. Die bodengleiche Dusche lohnt sich, wenn Gehhilfen oder ein Rollstuhl im Spiel sind oder die DIN 18040-2 als Standard gewünscht ist.
Übernimmt die Krankenkasse die Umrüstung?
Nein. Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel wie Duschhocker oder Haltegriffe nach § 33 SGB V[6], nicht den baulichen Umbau. Dafür ist die Pflegekasse zuständig.
Kann ich die Umrüstung steuerlich absetzen?
Die Handwerkerleistungen können nach § 35a EStG zu einer Steuerermäßigung von 20 Prozent der Arbeitskosten führen (maximal 1.200 €[4] pro Jahr), wenn die Rechnung per Überweisung bezahlt wurde.
Checkliste: Umrüstung für Senioren
- [ ] Sturzrisiko im Bad bewertet: Einstieg, Rutschflächen, Haltemöglichkeiten
- [ ] Pflegegrad-Status geklärt (vorhanden oder Antrag sinnvoll?)
- [ ] Zwei bis drei Festpreisangebote mit Leistungsbeschreibung eingeholt
- [ ] Vor-Ort-Termin wahrgenommen (Bodenaufbau, Entwässerung, Zugang)
- [ ] Variante gewählt: flache Duschtasse oder bodengleiche Dusche
- [ ] Sicherheitsausstattung eingeplant: Haltegriffe, rutschhemmender Boden, Duschhocker, Temperaturbegrenzer
- [ ] Zuschussantrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI vor Baubeginn gestellt
- [ ] KfW-Status geprüft (455-B gestoppt, Stand 31.07.2026; Kredit 159 über Hausbank)
- [ ] § 35a EStG für die Steuererklärung notiert (Rechnung per Überweisung bezahlt)
- [ ] Rechnungen gesammelt und nach Abschluss bei der Pflegekasse eingereicht
Fazit
Die Umrüstung von der Badewanne zur Dusche ist für Senioren eine der wirksamsten Maßnahmen gegen Stürze im Bad – und mit guter Planung bezahlbar: Bei Kosten von rund 3.000 bis 8.000 € (Richtwerte) übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad bis zu 4.180 €[1]. Entscheidend sind der rechtzeitige Antrag vor Baubeginn, ein vollständiges Angebot und die passende Sicherheitsausstattung. Weitere Details, Checklisten und Kostenvergleiche finden Sie unter Wanne zur Dusche umbauen.
Quellen
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Produktseite Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" (bis 50.000 €): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- § 554 BGB (Zustimmung zu barrierefreien baulichen Veränderungen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Kostenbereiche sind Richtwerte, Förderbedingungen können sich ändern. Vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei Pflegekasse und KfW prüfen.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026, 2026er-Mittel ausgeschöpft – keine neuen Anträge (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € pro Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen für Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse, im Regelfall mit Verordnung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
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