Badumbau in Wismar: Wanne zur Dusche umbauen – Kosten, Ablauf und Förderung (2026)


Die Hansestadt Wismar liegt am Südende der Wismarbucht, direkt gegenüber der Insel Poel – und ist nach Rostock die zweitgrößte Hafenstadt Mecklenburg-Vorpommerns. Seit 2002 zählt die historische Altstadt gemeinsam mit Stralsund zum UNESCO-Welterbe: Der 100 mal 100 Meter große Marktplatz mit der Wasserkunst, die großen Backsteinkirchen und die hohen Giebelhäuser machen Wismar zu einer der am besten erhaltenen historischen Stadtlandschaften der Ostseeküste. Der Wohnungsbestand dahinter ist typisch für eine ostdeutsche Hafenstadt: sanierte und unsanierte Altbauten, gründerzeitliche Straßenzüge, die großen DDR-Wohngebiete in Wendorf, Friedenshof und Dargetzow sowie dörflich geprägte Ortsteile am Stadtrand. Der Umbau der Badewanne zur Dusche ist auch in Wismar der häufigste Weg, das Bad für das Alter zu rüsten – der Einstieg über den Wannenrand gehört zu den größten Sturzfallen im Haushalt, und in kaum einem Bundesland ist der Anteil älterer Haushalte so hoch wie in Mecklenburg-Vorpommern. Oft geht es um die Frage, ob die Eltern in der Altstadtwohnung oder im Wendorfer Wohnblock wohnen bleiben können. Wer in Wismar umbauen möchte, hat dabei gleich zwei kräftige Zuschüsse – einen vom Land über das Landesförderinstitut und einen von der Pflegekasse –, die sich kombinieren lassen. Beide stellen jedoch dieselbe Bedingung: Der Antrag muss vor dem Baubeginn gestellt werden. Deshalb steht die Förderung in diesem Ratgeber zuerst.
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Erst die Förderung: Zuschüsse für den Badumbau in Wismar (2026)
Wer in Wismar eine Wanne durch eine Dusche ersetzt, kann aus mehreren Töpfen schöpfen: dem Landesprogramm des LFI M-V, dem Zuschuss der Pflegekasse, der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und – ohne Pflegegrad – dem KfW-Kredit 159.
Landeszuschuss über das LFI M-V: bis zu 4.500 €
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert über das Landesförderinstitut (LFI M-V) Barrieren reduzierende Anpassungsmaßnahmen im Wohnungsbestand – der Umbau von Bädern zählt ausdrücklich dazu. Das Programm läuft unter dem Namen „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ und bezuschusst 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 4.500 € je Wohnung[1]. Da die förderfähigen Kosten auf 15.000 € je Wohnung begrenzt sind, ist der Höchstbetrag bei einer Maßnahme in dieser Größenordnung erreicht. Das Wichtigste in Kürze:
- Wer darf? Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums und Mieter selbst genutzter Mietwohnungen – als Mieter stellen Sie den Antrag im Einverständnis mit dem Eigentümer. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.
- Wann? Der Antrag ist formgebunden vor Beginn der Maßnahme einzureichen, also vor Abschluss jeglicher Lieferungs- und Leistungsverträge. Planungsleistungen gelten nicht als Beginn.
- Was danach? Die Baumaßnahme sollte innerhalb von zwölf Monaten nach der Bewilligung fertiggestellt sein. Ausgezahlt wird nach Abschluss und Vorlage des Verwendungsnachweises; das LFI erhebt dafür ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent des bewilligten Zuschusses, mindestens 30 €.
- Kein Rechtsanspruch: Das Institut entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel – nach einer Unterbrechung nimmt es seit 2026 wieder Anträge an. Wer früh fragt, ob aktuell Mittel bereitstehen, plant auf sicherer Grundlage.
Pflegekasse: bis zu 4.180 € nach § 40 SGB XI
Mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 €[2] – der Einbau einer Dusche anstelle der Wanne gehört ausdrücklich dazu. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, sind bis zu 16.720 €[2] möglich. Auch hier gilt: Antrag vor Baubeginn, danach Rechnungen einreichen. Wer zuerst umbaut und dann den Antrag stellt, verliert den Anspruch. Der Zuschuss lässt sich grundsätzlich mit dem LFI-Zuschuss kombinieren – beide Stellen bestätigen die Kombination im Einzelfall.
KfW, Steuer, Krankenkasse
- Der KfW-Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[3] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026). Eine Wiederaufnahme ist nur bei neuen Bundesmitteln möglich (ggf. 2027).
- Der zinsgünstige KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €[4] je Wohneinheit, Antrag über die Hausbank) läuft weiter – auch ohne Pflegegrad.
- Nach § 35a EStG sind 20 Prozent des Lohnanteils der Handwerkerrechnung absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr[5] – vorausgesetzt, der Lohnanteil ist auf der Rechnung separat ausgewiesen. Das gilt auch, wenn Angehörige den Umbau bezahlen.
- Die Krankenkasse beteiligt sich am Badumbau nicht: Sie übernimmt nach § 33 SGB V[6] nur Hilfsmittel wie Duschhocker oder Toilettenstühle, keine baulichen Maßnahmen.
Rechenbeispiel mit Richtwerten: Liegt das Angebot für eine Systemlösung inklusive Demontage und Entsorgung bei 4.500 €, steuert das LFI 30 Prozent bei, also 1.350 €. Dazu kommt der Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 €; über § 35a ließen sich bei einem grob geschätzten Lohnanteil von 1.800 € weitere 360 € von der Steuer absetzen. Ein Standardfall kann auf diese Weise fast vollständig gedeckt sein. Wichtig: Beide Zuschussgeber zahlen nie mehr als die tatsächlich belegten Kosten, und die Bewilligung hängt vom Einzelfall ab – das Beispiel ersetzt weder ein Angebot noch eine Förderzusage.
Alle Fördermöglichkeiten im Überblick: Förderung & Zuschüsse.
Was der Badumbau in Wismar kostet
| Ausführung | Kostenrahmen |
|---|---|
| Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche | ca. 5.000–8.000 € |
| Typische Gesamtkosten im Standardfall | ca. 4.000–6.000 € |
Diese Spannen sind bundesweite Richtwerte – der Preis entsteht aus Raumgröße, Untergrund, Materialwahl und Nebenarbeiten (Elektro, Heizkörper, Fliesen), nicht aus dem Stadtteil. Zwei lokale Besonderheiten sollten Sie trotzdem im Angebot klären: In der Altstadt ist die Anfahrt für Handwerkerfahrzeuge oft eng – wer den Festpreis inklusive Anfahrt und Entsorgung vereinbart, vermeidet spätere Zuschläge. Und in Häusern aus der Vorkriegszeit verlangt der Betrieb je nach Leitungszustand Zusatzarbeiten, die erst der Vor-Ort-Termin zeigt. Achten Sie darauf, dass Demontage, Entsorgung und Abdichtung nach DIN 18534 enthalten sind – das ist der häufigste Streitpunkt bei Nachträgen.
Der Ablauf in Wismar: Fünf Stationen zur neuen Dusche
- Angebote einholen: Fotos und Maße an zwei bis drei Fachbetriebe aus Wismar und dem Umland senden, auf Vor-Ort-Terminen bestehen und Festpreise mit Demontage, Entsorgung und Abdichtung vergleichen.
- Förderung beantragen: Die Reihenfolge entscheidet. Pflegegrad prüfen lassen (kostenlos bei der Pflegekasse), dann den Antrag nach § 40 SGB XI stellen; parallel den LFI-Antrag formgebunden vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen einreichen.
- Zustimmungen sammeln: Als Mieter die schriftliche Erlaubnis des Vermieters einholen, in der Welterbe-Altstadt bei geschützter Substanz die Denkmalschutzbehörde anfragen, in der Eigentumswohnung die Teilungserklärung prüfen.
- Umbau: Eine Systemlösung ist oft an einem Tag montiert; eine geflieste, bodengleiche Dusche braucht inklusive Trocknungszeiten mehrere Tage. Für den Umzug der Seniorin oder des Seniors lohnt ein Termin, an dem das Bad mindestens eine Woche nicht nutzbar ist.
- Belege einreichen: Rechnungen bei Pflegekasse und LFI einreichen – das LFI verlangt den Verwendungsnachweis, die Fertigstellung sollte innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung liegen. Den Lohnanteil für § 35a getrennt ausweisen lassen und alle Belege für die Steuererklärung aufheben.
Die Altstadt: Badumbau im UNESCO-Welterbe
Wer in der Wismarer Altstadt wohnt, lebt in einem der größten geschlossenen historischen Zentren der Ostsee – und in einem Viertel, das nach 1990 mit erheblichen Mitteln der Städtebauförderung saniert wurde. Viele Giebelhäuser wurden dabei modernisiert, ein Teil dient heute als Ferienwohnung, ein Großteil ist dauerhaft bewohnt. Für den Badumbau bedeutet die Lage im Welterbe:
- Kleine Bäder, oft nachträglich eingebaut: Viele Bäder entstanden erst bei den Sanierungen – nicht selten in beengten Nebenräumen mit wenig Stellfläche. Wer die Wanne entfernt, gewinnt genau dort den Platz, den eine Dusche mit Bewegungsraum braucht.
- Denkmalschutz früh klären: Die gesamte Altstadt ist ein großflächiges Denkmalgebiet, viele Häuser stehen einzeln unter Denkmalschutz. Rein innerliche Umbauten im Bad sind davon in aller Regel nicht berührt. Wer jedoch tragende Wände anfasst, Decken durchbricht oder die Fassade verändert, braucht die Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde – in Mecklenburg-Vorpommern sind Veränderungen an Denkmalen grundsätzlich erlaubnispflichtig. Für Wismar ist die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg zuständig; lassen Sie sich vor der Auftragsvergabe schriftlich bestätigen, welche Bauteile in Ihrem Haus geschützt sind.
- Deckenkonstruktion beachten: Unter den historischen Böden liegen Holzbalken- oder Kappendecken. Ob eine bodengleiche Dusche mit Gefälle-Estrich möglich ist, hängt von der Aufbauhöhe ab; die bewährte Alternative ist die flache Duschtasse mit rund drei bis vier Zentimetern Aufbauhöhe, die ohne Eingriff in die Decke auskommt.
- Leitungen mitdenken: In den Altstadthäusern liegen die Wasserleitungen häufig unter Putz oder in alten Schächten. Der Umbau ist die Gelegenheit, sie auf den aktuellen Stand zu bringen – im Angebot sollte das ausdrücklich stehen.
Rund um den Alten Hafen: die Hafenvorstadt
Zwischen der Nordkante der Altstadt und den Hafenbecken liegt die Hafenvorstadt – geprägt von Speichern, dem historischen Baumhaus und den Liegeplätzen des Alten Hafens. Hier wohnt es sich anders als im Welterbe-Kern: Wohnungen und Gewerbe liegen dicht beieinander, im Sommer drängt sich das Tourismusleben an der Kante. Für den Umbau heißt das: Die Bäder sind meist kompakt, in den älteren Häusern stammen die Installationen oft noch aus den 1950er- bis 1970er-Jahren, und die Straßen sind für Handwerkerfahrzeuge eng. Ein Betrieb, der die Hafenviertel kennt, kalkuliert Anlieferung und Entsorgung realistisch. Wer in einer der ruhigeren Nebenstraßen wohnt, profitiert von denselben Bedingungen wie in der Altstadt: Bei Holzbalkendecken ist die flache Duschtasse die pragmatische Lösung, die bodengleiche Dusche gelingt dort am ehesten, wo in den letzten Jahrzehnten bereits saniert wurde.
Wendorf: Vom Seebad zum Wohnstadtteil
Wer in Wismar ans Wasser ziehen will, landet oft in Wendorf: Der heutige Ortsteil, vor der Eingemeindung als eigenständiges Seebad bekannt, liegt rund vier Kilometer nordwestlich des Zentrums unmittelbar an der Bucht – mit feinsandigem Badestrand, der Marina und einer 1993 eingeweihten Seebrücke, die mit 330 Metern die längste an der mecklenburgischen Ostseeküste ist; im Sommer fährt von ihr ein Fahrgastschiff zum Alten Hafen. Der Ortscharakter ist bis heute zweigeteilt: Villen und Mehrfamilienhäuser vom Anfang des 20. Jahrhunderts stehen neben Wohnblocks aus DDR-Zeiten – ab 1950 entstand hier eines der ersten großen Neubaugebiete der Stadt –, dazu kommen Reihenhäuser und Eigenheime der letzten Jahrzehnte. Für den Badumbau ist Wendorf meist unkompliziert:
- In den Wohnblocks und Mehrfamilienhäusern finden sich serielle Bäder mit Normwanne – der Tausch gegen eine Dusche mit flacher Tasse gelingt häufig an einem Tag, sofern die Wohnung saniert ist.
- In unsanierten Beständen sollten Steigstränge und Elektrik mitgeprüft werden; das zeigt erst der Vor-Ort-Termin.
- In den Villen und Eigenheimen ist meist genug Bodenaufbau vorhanden, sodass die bodengleiche Dusche mit Gefälle-Estrich direkt umsetzbar ist.
- Ein großer Teil der Wendorfer Haushalte wohnt zur Miete, oft bei kommunalen oder genossenschaftlichen Vermietern. Die schriftliche Zustimmung des Vermieters ist deshalb hier Alltag – und der Anspruch aus § 554 BGB[7] bei Pflegebedürftigkeit besonders wichtig.
Die übrigen Wohnlagen: Dargetzow, Friedenshof und die Dörfer am Rand
Der größte Teil der Wismarer Bevölkerung wohnt weder in der Altstadt noch am Hafen, sondern in den Wohngebieten, die ab den 1950er-Jahren am Stadtrand entstanden: zuerst Wendorf, dann ab den 1970er-Jahren Friedenshof – in den Abschnitten Friedenshof I und II kamen dort rund 5.000 Wohnungen hinzu – und schließlich Dargetzow mit Kritzowburg. In diesen Quartieren stehen die typischen DDR-Mehrfamilienhäuser mit standardisierten Bädern: kleine Räume, Wanne in Normgröße, klare Schnitte. Der Umbau gelingt hier meist, ohne dass Statik oder Grundriss ins Spiel kommen; die entscheidende Variable ist der Sanierungsstand des Hauses. In sanierten Wohnungen genügt oft der reine Tausch, in unsanierten kommen Arbeiten an Leitungen und Strängen hinzu. Seit den 2000er-Jahren hat der Stadtumbau Ost vor allem in Friedenshof II Lücken gerissen: Ein Teil der Blöcke wurde abgerissen, auf den freien Flächen entstanden neue Wohngebiete mit Ein- und Zweifamilienhäusern. Wer dort neu gebaut hat, besitzt meist schon eine Dusche; wer in den verbliebenen Geschosswohnungen lebt, profitiert von bezahlbaren Mieten. In den Siedlungs- und Dorfgebieten am Rand wie Redentin dominieren dagegen ältere Ein- und Mehrfamilienhäuser; wer dort wohnt, sollte bei der Fachfirma auf Erfahrung mit älteren, teils denkmalgeschützten Dorfkernhäusern achten – die Bäder dort sind oft spätere Einbauten.
Denkmal, Vermieter, Teilungserklärung: Wer beim Badumbau mitredet
Drei Konstellationen entscheiden in Wismar häufiger als anderswo darüber, ob ein Umbau zügig durchläuft:
Die Welterbe-Altstadt. Denkmalgeschützt ist nicht gleich unveränderbar – aber formbewusst. Wer in einem Einzeldenkmal wohnt, klärt vor der Auftragsvergabe mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, was im Inneren geschützt ist. Der häufigste Irrtum: Auch der Austausch alter Badezimmertüren oder der Eingriff in historische Wandvertäfelungen kann erlaubnispflichtig sein, während der reine Duscheinbau meist ohne Genehmigung bleibt.
Die Mietwohnung. In Wismar wohnt ein großer Teil der Haushalte zur Miete – viele davon bei kommunalen und genossenschaftlichen Vermietern. Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters darf nicht umgebaut werden. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht jedoch ein Anspruch auf Erlaubnis nach § 554 BGB[7]; sinnvoll ist zusätzlich eine Vereinbarung über den Rückbau. Manche Vermieter haben eigene Modernisierungspläne – wer vor dem Angebot nachfragt, spart sich unter Umständen den kompletten Eigenanteil.
Die Eigentumswohnung. In den vielen sanierten Altstadthäusern und in neueren Anlagen steckt Wohneigentum. Vor dem Umbau ist die Teilungserklärung zu prüfen: Betrifft der Eingriff nur Ihre Wohnung, entscheiden Sie allein; werden Leitungen im Gemeinschaftsbereich berührt, ist die Eigentümergemeinschaft gefragt. Bei Pflegebedarf unterstützt die Gemeinschaft den Umbau in der Regel – die Förderbescheide überzeugen auch hier.
Checkliste: Fachfirma in Wismar finden
- [ ] Vor-Ort-Termin vereinbaren – Fotos ersetzen keine Besichtigung, gerade in Altstadt und Hafenvierteln
- [ ] Festpreisangebot mit Demontage, Entsorgung, Abdichtung nach DIN 18534 und Armaturen
- [ ] Referenzen aus Wismar und dem Umland zeigen lassen, idealerweise aus vergleichbarer Bausubstanz
- [ ] Bei Denkmalschutz: schriftliche Klärung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde vor der Vergabe
- [ ] Als Mieter: Vermieterzustimmung schriftlich einholen, Rückbau vereinbaren
- [ ] Als Eigentümer: Teilungserklärung und Eigentümergemeinschaft prüfen
- [ ] Förderanträge (Pflegekasse, LFI M-V) vor Baubeginn stellen, Zusagen abwarten
- [ ] Lohnkostenanteil für § 35a EStG separat ausweisen lassen
- [ ] Terminplan und Ansprechpartner für den Umbautag vereinbaren – in der Altstadt mit Anlieferungsfenster
Die häufigsten Fragen
Gibt es in Wismar einen eigenen Zuschuss der Stadt für den Badumbau?
Ein eigenes städtisches Förderprogramm mit festen Zuschuss-Sätzen ist in Wismar nicht bekannt – die Wege führen über das Landesprogramm des LFI M-V (bis 4.500 €)[1] und die Pflegekasse (bis 4.180 €)[2]. Da kommunale und regionale Beratungsangebote regelmäßig wechseln, lohnt die Nachfrage bei der Stadtverwaltung und der örtlichen Wohnberatung der Verbände.
Muss ich in einem denkmalgeschützten Haus in der Wismarer Altstadt den Badumbau genehmigen lassen?
Der reine Umbau im Badinneren, der tragende Substanz und äußere Gestalt unberührt lässt, ist in der Regel ohne Genehmigung möglich. Veränderungen an Denkmalen sind in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich erlaubnispflichtig – welche Bauteile in Ihrem konkreten Haus geschützt sind, klärt die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg. Fragen Sie vor der Auftragsvergabe an und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
Kann ich den LFI-Zuschuss mit dem Geld der Pflegekasse kombinieren?
Grundsätzlich ja. Beide Stellen zahlen jedoch nur für tatsächlich belegte Kosten und nie mehr als diese. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen. Lassen Sie sich die Kombination im Einzelfall von Pflegekasse und LFI bestätigen.
Ich wohne zur Miete in Wendorf – darf ich die Wanne ausbauen und Zuschüsse beantragen?
Beides ja, mit den richtigen Voraussetzungen. Für den Umbau brauchen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung können Sie die Erlaubnis nach § 554 BGB[7] verlangen. Den LFI-Zuschuss können Mieter selbst genutzter Mietwohnungen im Einverständnis mit dem Eigentümer beantragen, den Pflegekassen-Zuschuss unabhängig vom Eigentum. Fragen Sie vorher beim Vermieter nach, ob der Badumbau ohnehin in dessen Modernisierungsplanung steckt.
Was kostet der Badumbau in Wismar?
Im Standardfall ca. 4.000–6.000 € inklusive Demontage und Entsorgung; Systemlösungen beginnen bei etwa 3.000 €, geflieste bodengleiche Duschen können 8.000 € erreichen. Der Preis hängt von Bausubstanz und Betrieb ab, nicht vom Stadtteil – drei Festpreisangebote mit identischem Leistungsumfang sind der zuverlässigste Vergleich.
Brauche ich einen Pflegegrad, um in Wismar eine Förderung zu bekommen?
Für den LFI-Zuschuss nicht, für den Pflegekassen-Zuschuss ja. Ohne Pflegegrad bleiben der LFI-Zuschuss und der KfW-Kredit 159; der KfW-Zuschuss 455-B ist seit Juli 2026 gestoppt[3]. Wer Pflege benötigt, sollte den Pflegegrad kostenlos bei der Pflegekasse beantragen – der Pflegestützpunkt für den Raum Wismar berät dabei neutral.
Ist eine bodengleiche Dusche in einem Wismarer Altbau möglich?
Häufig ja – nur die Technik unterscheidet sich. Bei Holzbalken- oder Kappendecken mit geringer Aufbauhöhe ist die Systemlösung mit flacher Duschtasse (ca. 3–4 cm) die sichere Variante; eine vollständig ebenerdige, geflieste Dusche mit Gefälle-Estrich gelingt, wo der Bodenaufbau es hergibt. Das entscheidet allein der Vor-Ort-Termin.
Fazit
Wismar ist für den Badumbau gut aufgestellt: Der LFI-Zuschuss des Landes mit bis zu 4.500 €[1] und der Pflegekassen-Zuschuss mit bis zu 4.180 €[2] lassen sich kombinieren und decken einen Standardfall oft fast vollständig – vorausgesetzt, die Anträge gehen vor dem Baubeginn raus. Wer in der Welterbe-Altstadt oder in einem Einzeldenkmal wohnt, klärt die Denkmalschutzfrage früh; wer zur Miete wohnt, holt die schriftliche Zustimmung ein. Mit ehrlichem Vor-Ort-Termin, vergleichbaren Festpreisen und den Förderzusagen in der Tasche bekommt man in Wismar – vom Giebelhaus am Markt bis zum Wohnblock in Wendorf – eine sichere Dusche zu einem kalkulierbaren Preis.
Quellen
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- LFI M-V, Programm „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ (30 % von max. 15.000 €, max. 4.500 € je Wohnung, Antrag vor Vorhabenbeginn): https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/
- Innenministerium M-V / Presseportal, „LFI nimmt wieder Förderanträge zum barrierefreien Umbau an“: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108531/6257916
- Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Beratung und Förderportal): https://www.lfi-mv.de/
- Hansestadt Wismar (Stadtporträt, Stadtteile, Welterbe-Informationen): https://www.wismar.de/
- UNESCO-Welterbe „Historische Altstädte Stralsund und Wismar“: https://www.wismar-stralsund.de/
- Hansestadt Wismar, „Seebrücke Wismar im Seebad Wendorf“ (330 m, eingeweiht 1993): https://www.wismar.de/index.php?ModID=7&FID=2634.31165.1&object=tx%7C2634.31165.1
- Großwohnsiedlungen.de, „Friedenshof (Wismar)“ (rund 5.000 Wohneinheiten, Abriss in Friedenshof II): https://grosswohnsiedlungen.de/siedlungen/friedenshof
- pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten-Orientierung 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- LFI M-V, Programm „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ (30 % von max. 15.000 € förderfähigen Kosten, max. 4.500 € je Wohnung): https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/ ↩
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bis zu 4.180 € je Maßnahme): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- KfW, Meldung zum Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen für Menschen mit Behinderung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
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