Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Wildeshausen: bis 4.180 € (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 12 Min. Lesezeit

VorherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Wildeshausen: bis 4.180 € (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Wildeshausen: bis 4.180 € (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Wildeshausen ist mit rund 21.300 Einwohnern die Kreisstadt des Landkreises Oldenburg – die älteste Stadt im Oldenburger Land, gelegen an der Hunte inmitten des Naturparks Wildeshauser Geest. Der historische Kern um Markt, Alexanderkirche und Rathaus gehört zu den ältesten Stadtkernen der Region, und die Schützengilde von 1403 hält bis heute eine der ältesten Gilde-Traditionen Deutschlands lebendig. Neben der Kernstadt bestimmen rund 18 bäuerlich geprägte Bauerschaften und kleine Dörfer das Stadtgebiet – von Denghausen mit gut einem Dutzend Einwohnern bis Aumühle mit fast 300. Gerade diese Mischung aus gewachsener Altstadt, Wohnvierteln der Nachkriegszeit und ländlichen Bauerschaften macht den Wohnungsmarkt aus: Viele Menschen über 65 wohnen seit Jahrzehnten im selben Haus, oft mit einer Badewanne, deren Rand mit den Jahren zum Hindernis wird. Dann springt die Pflegekasse ein: Bis zu 4.180 €[1] Zuschuss gibt es nach § 40 Abs. 4 SGB XI für den Umbau des Bads – vorausgesetzt, der Antrag kommt vor dem Baubeginn. Damit der Zuschuss nicht an Formalien scheitert, steht in diesem Ratgeber der richtige Ablauf an erster Stelle.

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Der Weg zum Zuschuss: Ablauf in sechs Schritten

Die Reihenfolge entscheidet über den Erfolg: Die Pflegekasse zahlt nur, wenn der Antrag vor dem Baubeginn gestellt wird. Wer zuerst den Handwerker beauftragt und die Kasse später informiert, verliert den Anspruch – der häufigste Fehler in der Beratungspraxis. So läuft es richtig:

Schritt Was passiert Wer / Wo Zeitbedarf
1. Pflegegrad klärenPflegegrad-Bescheid bereitlegen oder Pflegegrad beantragen; Begutachtung läuft über den Medizinischen DienstPflegekassemehrere Wochen, wenn Antrag nötig
2. Angebote einholen2–3 Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichenbei Ihnen zu Hause1–2 Wochen
3. Antrag stellenZuschuss nach § 40 SGB XI beantragen, Kostenvoranschlag beilegenIhre Pflegekassemehrere Wochen Bearbeitung
4. Zusage abwartenErst bei schriftlicher Zusage beauftragen – nie davor
5. Umbau ausführenWanne raus, Dusche rein; Belege (Rechnungen, Zahlungsnachweise) sammelnFachbetrieb1–5 Tage
6. Belege einreichenRechnungen einreichen, Zuschuss wird ausgezahltPflegekasseeinige Wochen

Rechnen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Muss der Pflegegrad erst beantragt werden, vergehen vom Antrag bis zum Bescheid oft mehrere Wochen; die Bearbeitung des Zuschussantrags schlägt noch einmal mit einigen Wochen zu Buche. Wer im Frühjahr umbauen möchte, startet die Antragskette am besten schon im Winter. Der Pflegestützpunkt im Landkreis Oldenburg und die Pflegekasse selbst beraten kostenlos, ob ein Pflegegrad-Antrag aussichtsreich ist.

Was Sie für den Antrag bereithalten sollten: den Pflegegrad-Bescheid, den Kostenvoranschlag der Fachfirma und – falls vorhanden – eine kurze Notiz, warum der Wannenrand zur Hürde geworden ist. Auf dieser Grundlage entscheidet die Kasse über die Anerkennung der Maßnahme; nach dem Umbau reichen Sie die Rechnungen ein und der Betrag wird ausgezahlt. Wer parallel die NBank-Förderung des Landes plant, besorgt zusätzlich die Unterlagen zur Einkommensermittlung. Die Liste dafür gibt die Wohnraumförderstelle des Landkreises Oldenburg heraus – und weil der Landkreis seinen Sitz in Wildeshausen hat, ist der Weg dorthin für Sie kurz.

Wer den Zuschuss bekommt: Die Voraussetzungen im Detail

Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist kein Gnadenakt, sondern ein gesetzlicher Anspruch – wenn die Voraussetzungen stimmen:

  • Pflegegrad 1 bis 5: Der Pflegegrad muss bei Antragstellung vorliegen oder beantragt sein. Auch mit Pflegegrad 1, solange das Leben weitgehend selbstständig gelingt, besteht der Anspruch – die Maßnahme muss das Wohnumfeld verbessern und Pflege erleichtern.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahme: Der Klassiker ist der Umbau der Badewanne zur Dusche. Gefördert werden aber auch Haltegriffe, Duschsitze, schwellenlose Duschbereiche, Türverbreiterungen oder der Abbau von Stufen – entscheidend ist der Bezug zur Pflegesituation.
  • Eigentum oder Miete: Ob Sie in der Kernstadt, in einer Bauerschaft wie Holzhausen oder Kleinenkneten oder zur Miete am Stadtrand wohnen, spielt keine Rolle. Mieter brauchen die Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung können sie die Erlaubnis nach § 554 BGB[2] verlangen.
  • Antrag vor Baubeginn: Der Zeitpunkt ist die wichtigste Hürde. Die Kasse prüft anhand des Kostenvoranschlags, ob die Maßnahme anerkannt wird – nachträglich ist das nicht mehr möglich.
  • Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt: Sind Ehepartner oder Geschwister gleichermaßen pflegebedürftig, ist der Zuschuss mehrfach möglich – insgesamt bis zu 16.720 €[1].

Ausgezahlt wird nach Abschluss gegen Vorlage der Rechnungen. Bewahren Sie Kostenvoranschlag, Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig auf – sie werden auch für die Steuererklärung gebraucht.

Was der Zuschuss konkret bewirkt: Ein Rechenbeispiel

Ein typischer Fall in Wildeshausen, ausdrücklich als Richtwert verstanden: Ein älteres Ehepaar in einem Einfamilienhaus der 1970er-Jahre in Düngstrup lässt die Badewanne zu einer Dusche mit flacher Duschtasse und Wandpaneelen umbauen – inklusive Demontage, Entsorgung und neuer Armaturen für 4.600 €. Zusätzlich werden zwei Stützklappgriffe und ein Duschsitz für 300 € montiert. Die Gesamtkosten liegen bei 4.900 €. Da beide Ehepartner Pflegegrad 2 haben, zahlt die Pflegekasse für jeden von ihnen den Höchstbetrag – zusammen 8.360 €[1]. Der Umbau ist damit vollständig abgedeckt. Vom separat ausgewiesenen Lohnanteil der Rechnung ist obendrein noch die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[3] möglich.

Wird dagegen eine aufwendigere, geflieste bodengleiche Dusche für 6.500–8.000 € gewählt, deckt der Zuschuss einen Teil – die Restfinanzierung übernehmen dann der KfW-Kredit 159[4] oder die NBank-Förderung, ohne dass der Zuschuss verloren geht.

Weitere Bausteine: NBank über den Landkreis Oldenburg, KfW und Steuer

Der Pflegekassen-Zuschuss ist die Basis. Wer zusätzliche Mittel braucht oder keinen Pflegegrad hat, kombiniert ihn mit diesen Bausteinen – die Reihenfolge bleibt gleich: erst Zusagen einholen, dann beauftragen.

  • NBank (Land Niedersachsen): Im Rahmen der Eigentumsförderung wird die barrierereduzierende Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums mit Darlehen und Zuschuss gefördert – abhängig von Gesamtkosten und Einkommensgruppe des Haushalts. Die Anträge laufen nicht über die Hausbank, sondern über die Wohnraumförderstelle des Landkreises Oldenburg. Wer in Wildeshausen wohnt, reicht die Unterlagen also beim Landkreis ein; das Niedersachsenbüro „Neues Wohnen“ berät kostenlos, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
  • KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: Bis zu 50.000 €[4] je Wohneinheit als zinsgünstiges Darlehen – auch ohne Pflegegrad, Antrag über die Hausbank. Der KfW-Zuschuss 455-B ist dagegen seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht mehr angenommen[5].
  • Krankenkasse: Sie beteiligt sich nicht am Badumbau, sondern an Hilfsmitteln nach § 33 SGB V[6] – etwa einem Duschhocker oder Badewannenlifter; diese werden im Regelfall mit ärztlicher Verordnung gewährt, eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt häufig eine Genehmigung.
  • Steuer: 20 Prozent des Lohnanteils der Handwerkerleistung sind absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr (§ 35a EStG[3]) – der Lohnanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.

Eine vollständige Übersicht der Fördermöglichkeiten finden Sie auf Förderung & Zuschüsse.

Wo in Wildeshausen wie gebaut wird: Kernstadt und Bauerschaften

Die Wildeshauser Bausubstanz ist so vielfältig wie die 21 Ortsteile:

  • Kernstadt (Stadt I–III): Der historische Kern um Markt, Alexanderkirche und Rathaus besteht aus alten Bürgerhäusern auf engen Parzellen – dort sind die Bäder oft klein und nachträglich eingebaut. Wer hier eine Wanne entfernt, gewinnt spürbar Raum. In den Wohnvierteln der Nachkriegs- und 1970er-Jahre rund um den Kern dominieren Einfamilienhäuser mit standardisierten Bädern; die bodengleiche Dusche ist dort meist ohne große Eingriffe machbar. In der Kernstadt wohnt auch ein erheblicher Teil der älteren Wildeshauser zur Miete.
  • Bauerschaften im Norden: Aldrup, Bühren, Denghausen, Garmhausen, Glane, Hanstedt und Heinefelde sind kleine, bäuerlich geprägte Dörfer mit oft nur wenigen Dutzend Einwohnern. Viele Höfe sind längst zu Wohnhäusern umgebaut, moderne Anbauten ergänzen die alten Kerne. Entscheidend für den Badumbau ist hier, ob das Bad ebenerdig liegt – im Altbau-Teil mit geringer Aufbauhöhe ist die Systemlösung mit flacher Duschtasse oft die erste Wahl.
  • Bauerschaften im Süden und Osten: Aumühle, Bargloy, Düngstrup, Hesterhöge, Holzhausen, Kleinenkneten, Lohmühle, Lüerte, Pestrup, Spasche und Thölstedt reihen sich entlang der alten Ausfallstraßen Richtung Goldenstedt, Visbek und Großenkneten. Kleinenkneten ist über die Großsteingräber der „Kleinenkneter Steine“ weit über die Region hinaus bekannt. In diesen Ortsteilen stehen viele Häuser der 1960er- bis 1980er-Jahre mit ebenerdigen Bädern – gute Voraussetzungen für den geförderten Umbau. Auch hier gilt: Betriebe aus Wildeshausen fahren die Dörfer an, faire Anfahrtskonditionen gehören ins Angebot.
  • Umland: Der Naturpark Wildeshauser Geest mit Hunte und Pestruper Moor umgibt die Stadt. Für viele ältere Menschen ist genau diese ruhige Lage der Grund, im vertrauten Haus zu bleiben – und der geförderte Badumbau das Mittel, das zu ermöglichen.

Häufige Fehler beim Antrag – und wie Sie sie vermeiden

  1. Der Antrag kommt nach dem Baubeginn. Wer die Kasse erst nach der Montage einschaltet, verliert den Anspruch auf bis zu 4.180 €[1]. Der Antrag gehört an den Anfang, nicht ans Ende.
  2. Der Pflegegrad fehlt. Ohne Pflegegrad kein Zuschuss. Wer unsicher ist, ob ein Pflegegrad in Frage kommt, sollte die kostenlose Beratung beim Pflegestützpunkt im Landkreis Oldenburg oder beim Hausarzt suchen – ein Pflegegrad-Antrag wirkt ab dem Antragsmonat.
  3. Belege sind unvollständig. Kostenvoranschlag, Rechnungen und Zahlungsnachweise müssen am Ende eingereicht werden. Lassen Sie sich vom Betrieb eine sauber aufgeschlüsselte Rechnung geben.
  4. Der Umbau beginnt ohne Vermieterzustimmung. In Mietwohnungen droht sonst Streit – und der Zuschuss nützt wenig, wenn der Rückbau droht. Schriftlich klären, ob zurückgebaut werden muss.

Checkliste: Pflegekasse-Zuschuss in Wildeshausen beantragen

  • [ ] Pflegegrad-Bescheid prüfen bzw. Pflegegrad beantragen
  • [ ] Kostenlose Beratung beim Pflegestützpunkt oder beim Niedersachsenbüro „Neues Wohnen“ nutzen
  • [ ] 2–3 Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichen
  • [ ] Kostenvoranschlag für den Antrag bereithalten
  • [ ] Zuschuss nach § 40 SGB XI vor Baubeginn beantragen
  • [ ] Schriftliche Zusage abwarten, dann erst beauftragen
  • [ ] Bei größeren Umbauten: NBank (Wohnraumförderstelle Landkreis Oldenburg) und KfW-159[4] prüfen; KfW-Zuschuss 455-B seit dem 31.07.2026 gestoppt (Stand: September 2026)[5]
  • [ ] Als Mieter: Vermieterzustimmung einholen (§ 554 BGB[2])
  • [ ] Lohnkostenanteil für § 35a EStG separat ausweisen lassen
  • [ ] Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen

Häufig gestellte Fragen

Ich habe noch keinen Pflegegrad. Kann ich den Zuschuss trotzdem bekommen?

Nein – der Zuschuss nach § 40 SGB XI[1] setzt einen Pflegegrad voraus. Wenn Sie im Alltag Unterstützung brauchen, lassen Sie sich beim Pflegestützpunkt im Landkreis Oldenburg beraten, ob ein Pflegegrad-Antrag aussichtsreich ist. Ohne Pflegegrad bleiben der KfW-Kredit 159[4] und die einkommensabhängige NBank-Förderung.

An wen muss ich mich in Wildeshausen konkret wenden?

Für den Pflegekassen-Zuschuss an Ihre Pflegekasse (die Kasse der Pflegeversicherung, nicht die Krankenkasse – meist dieselbe Gesellschaft). Für die NBank-Förderung an die Wohnraumförderstelle des Landkreises Oldenburg. Beide Wege lassen sich kombinieren, solange die Anträge vor dem Baubeginn gestellt werden.

Mein Mann und ich sind beide pflegebedürftig. Was ändert sich?

Der Zuschuss gilt je pflegebedürftiger Person. Bei zwei Pflegebedürftigen im Haushalt sind insgesamt bis zu 16.720 €[1] möglich – vorausgesetzt, beide Anträge gehen vor dem Baubeginn ein und die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der jeweiligen Pflegesituation.

Gilt der Zuschuss auch in einer Bauerschaft wie Holzhausen oder Kleinenkneten?

Ja – der Anspruch hängt nicht vom Ort ab, sondern von Pflegegrad und Antragszeitpunkt. Ob Sie in der Kernstadt, in einem Dorf des Landkreises oder in einer Mietwohnung wohnen, spielt keine Rolle; Mieter benötigen nur zusätzlich die Vermieterzustimmung.

Wer begutachtet den Pflegegrad, und wie lange dauert das?

Bei der Beantragung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), der die Pflegebedürftigkeit zu Hause begutachtet. Vom Antrag bis zum Bescheid vergehen meist mehrere Wochen – ein Grund mehr, früh zu starten und den Umbau erst nach allen Zusagen zu terminieren.

Was, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Häufig hilft es, den Kostenvoranschlag zu präzisieren oder eine ärztliche Stellungnahme beizulegen. Unterstützung gibt es beim Pflegestützpunkt des Landkreises Oldenburg.

Reicht der Zuschuss bei einer aufwendigen gefliesten Dusche nicht – was dann?

Dann kombinieren Sie: Der KfW-Kredit 159[4] (bis 50.000 €, auch ohne Pflegegrad) oder die NBank-Förderung über die Wohnraumförderstelle decken den Rest – der Pflegekassen-Zuschuss geht dabei nicht verloren. Dazu kommt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[3] auf den Lohnanteil.

Kann ich den Antrag stellen, bevor der Pflegegrad-Bescheid vorliegt?

Ja – der Zuschussantrag kann laufen, sobald der Pflegegrad beantragt ist; die Kasse braucht den Bescheid für die endgültige Entscheidung. Sicher ist der Weg, wenn Sie die Anträge parallel starten und mit dem Baubeginn warten, bis die schriftliche Zusage der Pflegekasse da ist.

Muss der Betrieb aus Wildeshausen kommen, damit der Zuschuss gilt?

Nein. Der Zuschuss ist nicht an einen bestimmten Handwerker gebunden. Wichtig sind der Kostenvoranschlag für den Antrag und eine saubere Rechnung nach dem Umbau. Trotzdem spricht viel für Betriebe aus Wildeshausen oder dem Landkreis: kurze Wege bei Nachbesserungen und Ansprechpartner, die auch in zwei Jahren noch erreichbar sind.

Fazit

Der Pflegekassen-Zuschuss macht den Badumbau in Wildeshausen für viele Haushalte erst bezahlbar: Bis zu 4.180 €[1] nach § 40 SGB XI – bei mehreren Pflegebedürftigen bis zu 16.720 €[1] – decken den Großteil eines typischen Wannenumbaus. Entscheidend ist der Ablauf: Pflegegrad klären, Angebote mit Vor-Ort-Termin einholen, den Antrag vor dem Baubeginn stellen und die Zusage abwarten. Wer zusätzlich die NBank-Förderung über den Landkreis Oldenburg oder den KfW-Kredit nutzt und die Lohnkosten steuerlich geltend macht, reduziert den Eigenanteil weiter – ob das Bad nun in einem Altbau am Markt, in einem Einfamilienhaus der 1970er-Jahre oder in einer Bauerschaft wie Düngstrup oder Kleinenkneten liegt.

Quellen

  • Wikipedia, Wildeshausen (Einwohner 21.347, Stand 31.12.2025; Stadtgliederung mit Bauerschaften; Geschichte): https://de.wikipedia.org/wiki/Wildeshausen
  • Stadt Wildeshausen: https://www.wildeshausen.de/
  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • NBank, Eigentumsförderung – barrierereduzierende Modernisierung (Darlehen und Zuschuss): https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Eigentumsf%C3%B6rderung-(Selbst-genutztes-Wohneigentum).html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittel): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Kostenangaben sind Erfahrungswerte, keine verbindlichen Angebote. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss bis 4.180 €, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 554 BGB (Erlaubnis zu baulichen Veränderungen, die der Nutzung durch Menschen mit Behinderung dienen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  3. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % des Lohnanteils, höchstens 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  4. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  5. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  6. § 33 SGB V (Hilfsmittel): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

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