Badumbau in Werdau: Pflegekasse-Zuschuss bis 4.180 € – Antrag, Kosten, Ablauf (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 15 Min. Lesezeit

VorherBadumbau in Werdau: Pflegekasse-Zuschuss bis 4.180 € – Antrag, Kosten, Ablauf (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherBadumbau in Werdau: Pflegekasse-Zuschuss bis 4.180 € – Antrag, Kosten, Ablauf (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Werdau liegt mit gut 20.000 Einwohnern an der Pleiße im Landkreis Zwickau – eine Große Kreisstadt, deren Stadtbild von drei Bauphasen erzählt: die Altstadt um den Markt mit Bürgerhäusern aus dem 18. und 19. Jahrhundert, die Wohngebiete der 1950er- bis 1980er-Jahre in Werdau-Nord, -Ost, -Sorge und auf dem Kranzberg sowie die vier eingemeindeten Dörfer Königswalde, Steinpleis, Langenhessen und Leubnitz. Viele Bäder in diesen Häusern stammen noch aus der Zeit, als die Badewanne der Standard war. Wer älter wird oder sich nach einer Operation nur schwer über den Wannenrand beugen kann, steht damit vor einer der häufigsten Sturzfallen im Haushalt – und vor der Frage, wer den Umbau zur Dusche bezahlt. Die Antwort lautet für Werdau wie für ganz Deutschland: die Pflegekasse. Mit einem Pflegegrad 1 bis 5 zahlt sie bis zu 4.180 €[1] für den Umbau der Badewanne zur Dusche nach § 40 SGB XI. Dazu kommen in Sachsen der Zuschuss der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zur Wohnraumanpassung und bundesweite Programme wie der KfW-Kredit 159. Dieser Ratgeber erklärt, was der Pflegekasse-Zuschuss für Badumbau in Werdau konkret bedeutet, welche Bausubstanz in den einzelnen Stadtteilen und Ortsteilen auf die Handwerker wartet und in welcher Reihenfolge Sie Anträge stellen sollten – auch wenn Sie zur Miete wohnen oder für einen Angehörigen handeln.

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Werdau und seine Stadtteile: Worauf es beim Badumbau ankommt

Anders als in Großstädten ist der Werdauer Wohnungsmarkt überschaubar – und gut zu überblicken. Wer hier einen Umbau plant, sollte wissen, in welcher Art von Gebäude das Bad liegt, denn davon hängen Technik, Aufwand und Kosten ab.

Werdau-Zentrum. Die Altstadt rund um den Markt mit dem 1911 eingeweihten Rathaus und der Marienkirche ist von Bürger- und Gründerzeithäusern geprägt, viele Straßenzüge entlang der Leipziger und Ronneburger Straße stammen aus dem 19. Jahrhundert. Die Bäder in diesen Häusern sind oft nachträglich eingebaut, klein geschnitten und mit Leitungen ausgestattet, deren Zustand sich erst beim Öffnen der Wände zeigt. Ein Vorteil der engen Grundrisse: Wer die Wanne entfernt, gewinnt spürbar Raum für die Dusche und mehr Bewegungsfläche – etwa für einen Duschhocker oder die Hilfe einer zweiten Person.

Werdau-Nord, -Ost, -West und -Süd. Rund um die Kernstadt stehen gemischte Wohngebiete mit Mehrfamilienhäusern aus den 1950er- bis 1980er-Jahren und Einfamilienhäusern. Die Bäder dieser Serienbauten sind meist klar geschnitten, die Leitungen liegen häufig auf Putz oder in Installationswänden. Ein Umbau ist hier meist unkompliziert: Da keine historische Bausubstanz berücksichtigt werden muss, reicht oft eine Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen, die an einem Tag montiert ist.

Werdau-Sorge und Werdau-Kranzberg. Die beiden Stadtteile stehen für den DDR-Wohnungsbau der Stadt. Das Wohngebiet Sorge entstand 1987, wurde zwischen 2003 und 2016 aber gezielt zurückgebaut und umgestaltet – aus dicht stehenden Blöcken wurde ein offenes Quartier mit viel Grün, in dem Einkaufsmarkt, Arztpraxis und Bushaltestelle fußläufig liegen. Der örtliche Großvermieter GGV (Gebäude- und Grundstücksverwaltung Werdau) vermarktet das Wohnumfeld ausdrücklich an ältere Mieter. Auf dem Kranzberg läuft der Rückbau alter Plattenbauten noch bis etwa 2030, unter anderem an der Bertolt-Brecht-Straße – der Großvermieter GGV verringert damit seinen Leerstand und gewinnt Freiraum für das Quartier. In beiden Stadtteilen gilt: Die Bäder sind seriell gebaut, oft mit Badewanne und Installationswand. Eine flache Duschtasse lässt sich hier ohne Eingriff in die Decke montieren – gerade in Mietwohnungen die sauberste Lösung.

Werdau-Pleißenberg und die kleineren Stadtteile. Am Pleißenberg liegt mit der Pleißental-Klinik (rund 270 Betten) das Krankenhaus der Regelversorgung – für viele Werdauer ein Ort, an dem sie nach einer OP oder einem Sturz zum ersten Mal merken, dass das eigene Bad nicht mehr passt. Die Entlassung nach Hause ist denn auch ein typischer Moment für einen Umbau: Wenn der Arzt Treppensteigen und den Wannenrand untersagt, wird der Antrag bei der Pflegekasse plötzlich aktuell. In den ruhigeren Stadtteilen wie Werdau-Süd oder der Friedenssiedlung dominieren kleinere Mehrfamilienhäuser und Siedlungshäuser, bei denen der Platz für einen Umbau meist ausreicht.

Die vier Ortsteile. Königswalde (seit 1996), Steinpleis (seit 1996), Langenhessen (seit 1997) und Leubnitz (seit 1999, einschließlich Leubnitzer Waldsiedlung) sind dörflich geprägt. Königswalde, drei Kilometer östlich der Kernstadt, war historisch ein Dorf von Weberbauern; die Jakobikirche stammt aus dem 12. Jahrhundert. Heute stehen in den Ortsteilen überwiegend Einfamilienhäuser, alte Gehöfte und Siedlungshäuser – oft im Eigentum der Bewohner. Für den Badumbau ist das in der Regel günstig: Im Erdgeschoss oder im Altenteil lässt sich eine bodengleiche Dusche mit Gefälle-Estrich meist direkt umsetzen, weil genug Aufbauhöhe vorhanden ist. Ältere Häuser am Ortsrand wie in der Leubnitzer Waldsiedlung am Werdauer Wald haben dafür häufig noch veraltete Leitungen oder einen Heizkessel, der beim Öffnen der Wände gleich mit erneuert werden sollte – das gehört in ein ehrliches Angebot.

Was diese Übersicht für Sie bedeutet: Die Fördermittel sind in jedem Stadtteil und Ortsteil identisch – ob Sie in einer GGV-Wohnung in Werdau-Sorge, im Gründerzeithaus am Markt oder im eigenen Haus in Steinpleis wohnen. Unterschiedlich sind nur Technik und Kosten, und die klärt ein Vor-Ort-Termin mit einer Fachfirma aus der Region. Kein seriöser Betrieb vergibt einen Festpreis, ohne den Untergrund, die Leitungen und die Raummaße gesehen zu haben.

Der Zuschuss der Pflegekasse: Bis zu 4.180 € für den Wannenumbau

Der wichtigste Zuschuss für den Badumbau in Werdau kommt von der Pflegekasse – einem bundesweiten Programm, das unabhängig vom Wohnort gilt. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI[1] (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen). Die Kasse beteiligt sich mit bis zu 4.180 € je Pflegebedürftigem, wenn die Maßnahme das Wohnen erleichtert, die häusliche Pflege ermöglicht oder eine Pflegeübernahme durch Angehörige verbessert – genau das leistet der Umbau einer Badewanne zur Dusche.

Die Voraussetzungen im Überblick:

  • Pflegegrad 1 bis 5. Entscheidend ist der anerkannte Pflegegrad, nicht die Diagnose. Wer keinen Pflegegrad hat, kann trotzdem über die SAB oder die KfW fördern (siehe nächster Abschnitt).
  • Antrag vor Baubeginn. Der häufigste Fehler in der Praxis: erst umbauen, dann fragen. Die Pflegekasse erstattet keine Kosten für Maßnahmen, die vor der Zusage begonnen wurden. Stellen Sie den Antrag, bevor Sie den Auftrag an die Fachfirma vergeben.
  • Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt. Leben zwei oder mehr Menschen mit Pflegegrad unter einem Dach, sind bis zu 16.720 €[1] möglich (4 × 4.180 €).
  • Belege. Sie reichen nach Abschluss die Rechnungen ein; die Kasse überweist den Zuschuss anschließend auf Ihr Konto.

Der Antrag geht nicht an ein Amt in Werdau, sondern an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen – in der Regel die Pflegekasse seiner Krankenkasse, die Adresse steht im Versichertenausweis. Viele Kassen stellen das Formular online bereit. Legen Sie den Kostenvoranschlag der Fachfirma bei; ein formloser Anruf vorab klärt, ob noch Unterlagen wie eine ärztliche Bescheinigung oder ein Beratungsgespräch verlangt werden. Handeln Sie als Angehöriger, benötigen Sie eine Vollmacht oder Betreuung – dann können Sie den Antrag stellvertretend stellen und die Korrespondenz übernehmen.

Wer für den erkrankten Elternteil plant, sollte wissen: Der Zuschuss ist nicht an ein Mindestalter, eine Miet- oder Eigentumssituation oder an Einkommen gebunden. Auch Mieter einer GGV-Wohnung in Werdau-Sorge oder eines Altbaus im Zentrum haben denselben Anspruch – sie brauchen lediglich die Zustimmung des Vermieters für den Umbau selbst (dazu weiter unten mehr).

Weitere Fördermittel: SAB, KfW und Steuer

Der Pflegekasse-Zuschuss deckt in vielen Fällen nicht die gesamte Rechnung. Für Werdau kommen deshalb die sächsischen und bundesweiten Programme dazu, die sich im günstigsten Fall kombinieren lassen:

Förderung Leistung Wer sie bekommt Antrag bei
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI[1])bis 4.180 € Zuschuss, bis 16.720 € bei mehreren PflegebedürftigenPflegegrad 1–5Pflegekasse der Krankenkasse
SAB „Wohnraumanpassung“80 % der förderfähigen Kosten, max. 4.000 € (Rollstuhl, Merkzeichen „R“: max. 10.000 €); bei SGB-II/XII-Bezug bis 100 %, max. 5.000 € bzw. 12.500 €dauerhafte Mobilitätseinschränkung, Einkommensgrenzen (40.000 € / 60.000 €, +10.000 € je weitere Person), Antrag vor BeginnSAB-Förderportal (sab.sachsen.de)
KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 €[2] je WohneinheitEigentümer und Mieter, ohne PflegegradHausbank
Handwerkerleistungen (§ 35a EStG[3])20 % des Lohnanteils, max. 1.200 € pro Jahrjeder mit ArbeitslohnSteuererklärung

Der SAB-Zuschuss ist die sächsische Besonderheit. Die Sächsische Aufbaubank fördert die Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben – der Badumbau gehört ausdrücklich dazu. Es gilt eine Mindestförderhöhe von 1.500 €. Die dauerhafte Mobilitätseinschränkung müssen Sie über eine Fachstelle nachweisen (etwa VdK Sachsen, LAG Selbsthilfe Sachsen oder den Behindertenverband – je nach Region). Wichtig: Erst nach Eingang des Antrags bei der SAB dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen. Seit der neuen Richtlinie vom 18. März 2026 gelten Einkommensgrenzen statt der früheren Wohnflächengrenzen – prüfen Sie vorab, ob Ihr Haushalt darunterliegt.

Zur KfW gibt es eine wichtige Aktualisierung: Der Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen“ ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4] – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen (Stand: September 2026); eine Wiederaufnahme ist frühestens mit neuen Bundesmitteln 2027 denkbar. Der zinsgünstige Kredit 159[2] läuft dagegen weiter und ist die offene Alternative für alle ohne Pflegegrad.

Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[3] gehört in fast jede Rechnung: 20 Prozent des Lohnanteils – nicht der Materialkosten – sind absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr. Lassen Sie den Lohnanteil auf der Rechnung separat ausweisen.

Ob sich der SAB-Zuschuss mit dem Pflegekassen-Zuschuss in Ihrem Fall kombinieren lässt, sollten Sie vor dem Antrag bei beiden Stellen gezielt erfragen – die Programme haben unterschiedliche Ziele und Regeln. Eine Übersicht, welche Zuschüsse sich für einen Badumbau in Sachsen lohnen, finden Sie unter Förderung & Zuschüsse.

Was ein Badumbau in Werdau kostet

Die Preise in Werdau liegen im bundesweiten Rahmen – die folgenden Spannen sind Richtwerte, die je nach Gebäude, Material und Nebenarbeiten variieren:

Ausführung Kostenrahmen
Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelen (inkl. Demontage)ca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Dusche mit Estrichca. 5.000–8.000 €
Typischer Standardfall in Werdau (Systemlösung, inkl. Entsorgung und Abdichtung)ca. 4.000–6.000 €

Rechenbeispiel (Richtwert): Eine Frau mit Pflegegrad 2 wohnt in einer GGV-Wohnung in Werdau-Sorge. Die Fachfirma bietet die Systemlösung für 4.600 € an, inklusive Demontage, Entsorgung und Abdichtung nach DIN 18534. Die Pflegekasse überweist nach dem Umbau 4.180 €[1]. Vom Lohnanteil von rund 1.600 € holt die Steuererklärung über § 35a EStG[3] weitere rund 320 € zurück. Es bleibt ein Eigenanteil im niedrigen dreistelligen Bereich – und dieser Restbetrag lässt sich unter Umständen noch über die SAB verringern, sofern eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung anerkannt ist. So zeigt das Beispiel, warum der Antrag bei der Pflegekasse fast immer der erste Schritt ist.

Achten Sie beim Vergleich der Angebote darauf, dass Demontage, Entsorgung, Abdichtung und Armaturen im Festpreis enthalten sind – sonst drohen Nachträge. In Altbauten im Zentrum kommen häufig Arbeiten an der Elektrik oder an alten Leitungen dazu; in den Ortsteilen kann eine Heizungsanpassung anfallen. Genau dafür ist der Vor-Ort-Termin da.

So läuft der Umbau in Werdau ab: sechs Schritte

Schritt Was passiert Zeitpunkt
1. Ausgangslage klärenPflegegrad prüfen, ggf. Antrag auf Pflegegrad stellenso früh wie möglich
2. Angebote einholen2–3 Fachbetriebe aus Werdau/Zwickau mit Vor-Ort-Termin und Festpreiseinige Tage
3. Anträge stellenPflegekasse; bei Mobilitätseinschränkung zusätzlich SAB (Votum der Fachstelle einholen)vor jeder Auftragsvergabe
4. Vermieter informierenals Mieter: schriftliche Zustimmung einholen, Angebot beifügenparallel zu Schritt 3
5. UmbauSystemlösung meist 1 Tag, geflieste Dusche inkl. Trocknungszeiten mehrere Tagenach allen Zusagen
6. Belege einreichenRechnungen bei Pflegekasse und SAB einreichen, Lohnanteil fürs Finanzamt aufhebennach dem Umbau

Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die Pflegekasse braucht für die Prüfung in der Regel einige Wochen, die SAB bearbeitet Anträge ebenfalls mit Vorlauf. Wer im November den Antrag stellt, muss nicht damit rechnen, dass die Dusche noch vor Weihnachten sitzt – wer aber erst nach dem Sturz des Angehörigen handelt, sollte die Anträge parallel zu den Angeboten auf den Weg bringen. Handwerker in der Region Zwickau sind gut ausgelastet; die besseren Termine bekommen diejenigen, die früh anfragen.

Zur Miete in Werdau: Badumbau mit Vermieter und Fördermitteln

Ein großer Teil der Werdauer Wohnungen wird vermietet – von der GGV über private Vermieter bis zu den Wohnungsgenossenschaften der Region. Für Mieter gilt: Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters darf keine Wand geöffnet, keine Wanne ausgebaut werden. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung haben Sie jedoch nach § 554 BGB[5] einen Anspruch auf die Erlaubnis, wenn der Umbau der behindertengerechten Nutzung dient – der Vermieter kann sie nur in Ausnahmefällen verweigern.

So gehen Sie vor: Legen Sie dem Vermieter das Angebot der Fachfirma vor, beschreiben Sie den Umfang (meist bleibt die Dusche bei Auszug drin und steigert den Wert der Wohnung) und halten Sie fest, dass die Wohnung bei einem Auszug in ordnungsgemäßem Zustand übergeben wird. Beim SAB-Antrag als Mieter muss der Vermieter zudem bestätigen, dass bei einem Auszug kein Rückbau verlangt wird. Wer bei der GGV Werdau wohnt, kann sich direkt an die Hausverwaltung wenden – sie kennt die Bestände in Sorge, Kranzberg und den übrigen Wohngebieten am besten und kann sagen, welche Umbauten in der jeweiligen Hausstruktur möglich sind.

Die häufigsten Fragen aus Werdau und den Ortsteilen

Bekomme ich den Pflegekasse-Zuschuss auch, wenn ich in Werdau zur Miete wohne?

Ja. Der Zuschuss nach § 40 SGB XI[1] ist nicht an Eigentum gebunden. Voraussetzungen sind ein Pflegegrad und der Antrag vor Baubeginn. Zusätzlich benötigen Sie als Mieter die schriftliche Zustimmung des Vermieters – bei Pflegebedürftigkeit können Sie sie nach § 554 BGB[5] verlangen.

Meine Mutter wohnt in Leubnitz im eigenen Haus. Gelten in den Ortsteilen andere Regeln als in der Kernstadt?

Nein. Pflegekasse, SAB und KfW zahlen unabhängig davon, ob das Bad in Werdau-Zentrum, in Königswalde oder in der Leubnitzer Waldsiedlung liegt. Bautechnisch ist das eigene Haus oft im Vorteil: Im Erdgeschoss lässt sich eine bodengleiche Dusche meist direkt mit Gefälle-Estrich bauen, weil genug Aufbauhöhe vorhanden ist.

Wohin muss ich den Antrag in Werdau schicken?

An die Pflegekasse des Pflegebedürftigen – das ist die Pflegekasse seiner Krankenkasse, deren Adresse im Versichertenausweis steht. Es gibt keine städtische Stelle, die den Antrag entgegennimmt. Die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung im Landkreis Zwickau helfen kostenlos bei der Orientierung, wenn unklar ist, welcher Weg für Sie passt.

Was, wenn kein Pflegegrad vorliegt, der Einstieg in die Wanne aber trotzdem schwerfällt?

Dann greifen andere Wege: der SAB-Zuschuss zur Wohnraumanpassung (bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung und Einhaltung der Einkommensgrenzen), der KfW-Kredit 159[2] sowie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[3]. Ein Pflegegrad muss nicht beantragt werden, nur um den Umbau zu fördern – er lohnt sich aber oft auch für andere Leistungen.

Lohnt sich der Umbau in einer Mietwohnung in Werdau-Sorge überhaupt?

In der Regel ja: Die Wohnungen sind kompakt, die Wege zu Einkaufsmarkt, Arztpraxis und Bus kurz – genau das Umfeld, in dem eine Dusche ohne Wannenrand den Alltag spürbar sicherer macht. Eine Systemlösung mit flacher Duschtasse ist in diesen Beständen an einem Tag montierbar, und der Zuschuss von 4.180 €[1] deckt in vielen Fällen den größten Teil der Kosten.

Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur neuen Dusche?

Rechnen Sie vom Antrag bei der Pflegekasse bis zur Auszahlung mehrere Wochen bis wenige Monate. Die reine Montage dauert bei einer Systemlösung nur etwa einen Tag. Wer die Anträge vor dem Baubeginn stellt und den Umbau erst nach den Zusagen vergibt, vermeidet den häufigsten Fehler – und damit die Situation, auf dem vollen Preis sitzen zu bleiben.

Kann ich den SAB-Zuschuss und den Pflegekasse-Zuschuss in Werdau kombinieren?

Das hängt vom Einzelfall ab – fragen Sie vor dem Antrag bei der SAB und Ihrer Pflegekasse gezielt nach, wie sich die Zuschüsse in Ihrer Situation zueinander verhalten. Die Reihenfolge ist in jedem Fall gleich: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen.

Fazit

Für einen Badumbau in Werdau gibt es eine klare Reihenfolge: Pflegegrad prüfen, Antrag bei der Pflegekasse stellen – vor jedem Baubeginn – und parallel die sächsische SAB-Förderung sowie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG im Blick behalten. Der Zuschuss von bis zu 4.180 €[1] ist nicht an die Wohnsituation gebunden: Er gilt für die GGV-Wohnung in Werdau-Sorge ebenso wie für das Eigenheim in Steinpleis oder den Altbau am Markt. Was sich unterscheidet, ist die Bausubstanz – und genau darum entscheidet der ehrliche Vor-Ort-Termin einer Fachfirma aus der Region über Aufwand und Festpreis. Wer die Anträge an den Anfang stellt statt ans Ende, bekommt in Werdau eine sichere Dusche zu einem kalkulierbaren Eigenanteil.

Quellen

  • Wikipedia, Werdau (Einwohner, Stadtgliederung, Geschichte des Wohnungsbaus, Pleißental-Klinik): https://de.wikipedia.org/wiki/Werdau
  • Stadt Werdau, „Werdaus schöne Ortsteile“ (Königswalde, Langenhessen, Leubnitz, Steinpleis): https://www.werdau.de/de/ortsteile/werdaus-schoene-ortsteile.html
  • GGV Werdau, Wohngebiet Werdau-Sorge (Wohnumfeld für ältere Menschen, Rückbau): https://www.werdau-ggv.de/werdau-sorge/
  • Freie Presse, „Mega-Abriss in Werdau“ (Rückbau von Plattenbauten im Stadtteil Kranzberg bis 2030): https://www.freiepresse.de/zwickau/werdau/mega-abriss-in-werdau-100-wohnungen-weniger-und-mehr-platz-fuer-neues-artikel14072084
  • SAB Sachsen, Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen (80 %, max. 4.000 € / 10.000 €, Einkommensgrenzen, Richtlinie ab 18.03.2026): https://sab.sachsen.de/wohnraumanpassung
  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • Statistisches Landesamt Sachsen, Bevölkerungsstand (Anteil 65+ in Sachsen rund 27 %): https://www.statistik.sachsen.de/html/bevoelkerungsstand-einwohner.html

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  3. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  4. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  5. § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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