Badumbau in Schwerin: Wanne zur Dusche umbauen – Kosten, Ablauf und Förderung (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 10 Min. Lesezeit

VorherBadumbau in Schwerin: Wanne zur Dusche umbauen – Kosten, Ablauf und Förderung (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherBadumbau in Schwerin: Wanne zur Dusche umbauen – Kosten, Ablauf und Förderung (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Schwerin ist mit rund 96.000 Einwohnern die kleinste Landeshauptstadt Deutschlands und nach Rostock die zweitgrößte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns. Zugleich ist sie mit dem 1160 verliehenen Stadtrecht die älteste Stadt des Landes – und seit 1990 Sitz von Landtag und Landesregierung, die im Schweriner Schloss arbeiten. Seit 2024 zählt das Residenzensemble mit Schlossinsel, Altstadt und Schelfstadt zum UNESCO-Welterbe. Diese Geschichte prägt die Bausubstanz: mittelalterliche Bauten um den Dom, die barocke Schelfstadt, gründerzeitliche Quartiere in Paulsstadt und Weststadt, die großen Wohnsiedlungen der 1970er- und 1980er-Jahre (Großer Dreesch, Neu Zippendorf, Mueßer Holz, Lankow) und dörfliche Ortsteile am Stadtrand. Entsprechend unterschiedlich sind die Bäder: vom kleinen Altbau-Bad bis zur seriellen Wanne der Großwohnsiedlung. Der Umbau zur Dusche ist in fast allen Fällen der direkteste Weg zu mehr Sicherheit – der Einstieg über den Wannenrand gehört zu den häufigsten Sturzfallen im Haushalt.

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Warum ein lokaler Betrieb aus Schwerin die bessere Wahl ist

  • Kenntnis der Wohnungsbestände: Ein Betrieb aus Schwerin kennt die Eigenheiten der Altbauviertel ebenso wie die der sanierten und unsanierten Großwohnsiedlungen und weiß, wo typische Probleme lauern.
  • Kurze Wege: Vor-Ort-Termine, Rückfragen und Nachbesserungen sind ohne lange Anfahrtswege machbar – das spart Kosten und Zeit.
  • Verlässliche Ansprechpartner: Wer in der Stadt oder im direkten Umland ansässig ist, bleibt auch bei Gewährleistungsfragen erreichbar. Angebote, die nur auf Fotos basieren, können Untergrund und Raummaße nicht seriös beurteilen.
  • Empfehlungen aus der Nachbarschaft: In Schwerin funktioniert vieles über persönliche Empfehlungen – ein Grund mehr, auf Betriebe mit Referenzen aus dem Stadtgebiet zu setzen.
  • Nähe zum Landesförderinstitut: Das LFI M-V berät von Schwerin aus zu den Förderprogrammen des Landes – die Antragsberatung zum barrierearmen Umbau ist mit kurzen Wegen erreichbar.

Typische Ausgangslage in Schwerin

  • Mietwohnungen dominieren: Wie in den meisten Städten Mecklenburg-Vorpommerns wohnt auch in Schwerin der größte Teil der Haushalte zur Miete – vieles davon im Bestand von Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften. Mieter brauchen die schriftliche Erlaubnis des Vermieters; dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, besteht nach § 554 BGB ein Anspruch auf Zustimmung[1].
  • Altstadt, Schelfstadt, Paulsstadt: Im historischen Zentrum und in der barocken Schelfstadt stehen Häuser des 17. bis 19. Jahrhunderts mit kleinen, oft nachträglich eingebauten Bädern. Ein Teil des Ensembles gehört zum UNESCO-Welterbe, viele Gebäude sind denkmalgeschützt.
  • Großwohnsiedlungen der 1970er- und 1980er-Jahre: Großer Dreesch, Neu Zippendorf, Mueßer Holz und Lankow sind überwiegend in dieser Zeit entstanden. Die Bäder sind meist klein und standardisiert; in sanierten Wohnungen ist die Ausgangslage für einen Umbau gut, in unsanierten kommen oft zusätzliche Arbeiten hinzu.
  • Eigenheime und dörfliche Ortsteile: In Krebsförden, Göhrener Tannen, Görries und Wüstmark dominieren Ein- und Zweifamilienhäuser – hier ist die bodengleiche Dusche häufig direkt umsetzbar.
  • Eigentumswohnungen: In Schweriner Eigentumswohnungen ist vor dem Umbau die Teilungserklärung zu prüfen – je nach Eingriff entscheidet die Eigentümergemeinschaft.

Badumbau in Schelfstadt und Altstadt

Die Schelfstadt ist das barocke Aushängeschild Schwerins: Sie wurde im frühen 18. Jahrhundert planmäßig auf der Insel Schelfe angelegt und besticht durch gerade Straßen und geschlossene Häuserzeilen mit der Schelfkirche als Mittelpunkt. Für den Badumbau bedeutet das:

  • Kleine Grundrisse: Viele Bäder sind nachträglich aus Kammern entstanden. Wer die Wanne entfernt, gewinnt spürbar Platz – für die Dusche und mehr Bewegungsraum.
  • Denkmalschutz früh klären: In denkmalgeschützten Häusern ist ein Umbau in der Wohnung in der Regel möglich, solange tragende Substanz und äußere Gestalt unberührt bleiben. Welche Bauteile im Inneren geschützt sind, klärt die Untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt im Einzelfall – fragen Sie vor der Auftragsvergabe nach.
  • Holzbalken- und Preußische Kappen: Je nach Deckenkonstruktion ist eine bodengleiche Dusche mit Gefälle-Estrich nicht immer möglich. Die Systemlösung mit flacher Duschtasse (ca. 3–4 cm Aufbauhöhe) ist dann die bewährte Alternative.
  • Leitungen mitdenken: In vielen Altbauwohnungen liegen die Leitungen noch unter Putz oder in alten Schächten. Der Umbau ist die Gelegenheit, sie auf den aktuellen Stand zu bringen – das gehört in ein sauberes Angebot.

Der Ablauf in Schwerin: In sechs Schritten zur neuen Dusche

Schritt Was passiert Zeitaufwand
1. AnfrageFotos und Maße an 2–3 Fachbetriebe sendenwenige Minuten
2. Vor-Ort-TerminUntergrund, Leitungen und Raummaße prüfenca. 30–60 Minuten
3. Festpreisangeboteinkl. Demontage, Entsorgung, Abdichtung vergleichen1–3 Werktage
4. FörderantragPflegekasse und LFI M-V – vor Baubeginn stellenvor dem Umbau
5. UmbauSystemlösung ca. 1 Tag, geflieste Dusche mehrere Tage1–5 Tage
6. Belege einreichenRechnungen einreichen, Zuschuss wird ausgezahltnach dem Umbau

Der häufigste Fehler: Der Förderantrag kommt zu spät. Erst wenn die Förderzusagen vorliegen, sollte der Auftrag vergeben werden. Als Mieter klären Sie parallel die Vermieterzustimmung – schriftlich und idealerweise mit beigefügtem Angebot.

Kosten: Was der Badumbau in Schwerin kostet

Ausführung Kostenrahmen
Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €
Typische Gesamtkosten im Standardfallca. 4.000–6.000 €

Die Bandbreite entsteht durch Raumgröße, Untergrund, Materialwahl und Nebenarbeiten (Elektro, Heizkörper, Fliesen). Achten Sie darauf, dass Demontage, Entsorgung und Abdichtung nach DIN 18534 im Angebot stehen – sonst drohen Nachträge. Der Lohnanteil der Rechnung ist nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar (maximal 1.200 € pro Jahr)[2], wenn er separat ausgewiesen ist.

Förderung in Schwerin: Pflegekasse, LFI M-V, KfW

  • Pflegekasse: Mit Pflegegrad 1–5 bis zu 4.180 €[3] Zuschuss für den Wannenumbau (§ 40 Abs. 4 SGB XI); bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung bis zu 16.720 €[3]. Antrag vor Baubeginn stellen.
  • Land Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V): Das Landesförderinstitut bezuschusst barrierereduzierende Wohnraumanpassungen – der Umbau von Bädern zählt ausdrücklich dazu – mit 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 4.500 € je Wohnung (förderfähige Kosten bis 15.000 €). Antragsberechtigt sind Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums und Mieter selbst genutzter Mietwohnungen. Der formgebundene Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden; die Beratung des LFI in Schwerin ist kostenlos.
  • KfW: Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026 – neue Anträge werden nicht mehr angenommen, bereits gestellte Anträge werden weiterbearbeitet)[4]. Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit, Antrag über die Hausbank) läuft weiter[5] – auch ohne Pflegegrad.
  • Krankenkasse: Die Krankenkasse zahlt beim Thema Baden keine Umbaumaßnahmen, sondern nur Hilfsmittel wie Duschhocker oder Toilettenstühle nach § 33 SGB V[6]. Der bauliche Umbau ist Sache von Pflegekasse, LFI und KfW.
  • Beratung: Die Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern – auch in Schwerin – beraten kostenlos und neutral zu Pflege, Wohnraumanpassung und Anträgen. Auch die LFI-Beratung vor Ort hilft bei der Antragstellung.

Alle Fördermöglichkeiten im Überblick: Förderung & Zuschüsse.

Typische Herausforderungen in Schwerin

  1. Hoher Mietanteil: Ohne schriftliche Vermieterzustimmung geht in Mietwohnungen nichts – dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, besteht jedoch ein Anspruch (§ 554 BGB)[1].
  2. Denkmalgeschützte Altbauten: In Schelfstadt, Altstadt und Teilen der Paulsstadt sind Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde nötig. Planen Sie dafür etwas Vorlauf ein.
  3. Unterschiedlicher Sanierungsstand: In den Großwohnsiedlungen stehen modernisierte neben unsanierten Wohnungen – der Zustand von Leitungen und Bädern zeigt sich erst beim Vor-Ort-Termin.
  4. Knappe Handwerkerkapazitäten: Fachbetriebe aus Schwerin und dem Umland sind gut ausgelastet. Wer Angebote und Förderantrag früh startet, sichert sich die besseren Termine.

Checkliste: Fachfirma in Schwerin auswählen

  • [ ] Vor-Ort-Termin vereinbaren – Fotos ersetzen keine Besichtigung
  • [ ] Festpreisangebot mit Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Armaturen
  • [ ] Referenzen aus Schwerin und Umgebung zeigen lassen
  • [ ] Abdichtung nach DIN 18534 festschreiben
  • [ ] Bei Denkmalschutz: Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde klären
  • [ ] Versicherung und Gewährleistung klären
  • [ ] Förderanträge (Pflegekasse, LFI M-V) vor Baubeginn stellen
  • [ ] Als Mieter: Vermieterzustimmung schriftlich einholen
  • [ ] Lohnkostenanteil für § 35a EStG separat ausweisen lassen
  • [ ] Terminplan und Ansprechpartner für den Umbautag vereinbaren

Von der Schelfstadt bis zum Großen Dreesch: Schweriner Quartiere im Vergleich

Die Schweriner Altstadtinsel mit Dom, Schloss und dem angrenzenden Burggarten gehört seit 2024 zum UNESCO-Welterbe Residenzensemble. Wer hier wohnt, lebt oft in einem Haus des 18. oder 19. Jahrhunderts – mit hohen Räumen, aber kleinen Bädern und Leitungen, deren Zustand sich erst beim Vor-Ort-Termin zeigt. Weil viele Gebäude denkmalgeschützt sind, lohnt die Abstimmung mit der Behörde; der Umbau bleibt in der Regel möglich. In Paulsstadt und Weststadt aus dem späten 19. und frühen 20. Jahrhundert sind die Grundrisse großzügiger – hier gelingt die bodengleiche Dusche häufig ohne Statik-Eingriffe.

Ganz andere Bedingungen herrschen auf dem Großen Dreesch sowie in Neu Zippendorf, Mueßer Holz und Lankow: Die Wohnsiedlungen der 1970er- und 1980er-Jahre entstanden in Plattenbauweise und sind größtenteils saniert. Die Bäder sind standardisiert, aber klar geschnitten – der Tausch der Wanne gegen eine Dusche gelingt hier meist unkompliziert, häufig mit einer flachen Duschtasse ohne großen Bodenaufbau. In den dörflichen Ortsteilen wie Krebsförden dominieren Eigenheime, bei denen die bodengleiche Dusche mit Gefälle-Estrich oft direkt umsetzbar ist.

Häufig gestellte Fragen

Wie finde ich einen guten Badumbau-Betrieb in Schwerin?

Vergleichen Sie mindestens drei Festpreisangebote, bestehen Sie auf einem Vor-Ort-Termin und fragen Sie nach Referenzen aus dem Stadtgebiet – etwa aus der Schelfstadt oder vom Großen Dreesch.

Ist eine bodengleiche Dusche in einer Schweriner Altbauwohnung möglich?

Häufig ja, wenn die Deckenkonstruktion mitspielt. Das klärt nur der Vor-Ort-Termin. Bei Holz- oder Kappendecken ist eine Systemlösung mit flacher Duschtasse die sichere Alternative.

Darf ich in einer denkmalgeschützten Wohnung in der Schelfstadt umbauen?

Ein Umbau im Inneren ist in der Regel möglich, solange tragende Substanz und äußere Gestalt unberührt bleiben. Klären Sie vor der Auftragsvergabe mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, welche Bauteile geschützt sind – das schützt vor bösen Überraschungen.

Darf ich als Mieter in Schwerin das Bad umbauen?

Mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters ja. Dient der Umbau der Nutzung durch Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen, können Sie die Erlaubnis nach § 554 BGB verlangen[1]. Klären Sie vorher einen eventuellen Rückbau.

Was kostet der Badumbau in Schwerin?

Im Standardfall ca. 4.000–6.000 € inklusive Demontage und Entsorgung; Systemlösungen beginnen bei etwa 3.000 €, geflieste bodengleiche Duschen können 8.000 € erreichen.

Welche Förderung gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 €[3] mit Pflegegrad. Das Land bezuschusst über das LFI M-V barrierereduzierende Wohnraumanpassungen mit 30 Prozent, maximal 4.500 € je Wohnung – unabhängig vom Pflegegrad. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht mehr angenommen[4].

Gilt die Förderung auch, wenn ich keine Pflegestufe habe?

Die Pflegekasse zahlt nur mit anerkanntem Pflegegrad. Ohne Pflegegrad bleiben der LFI-Zuschuss und der KfW-Kredit 159. Ob ein Pflegegrad in Frage kommt, klärt die Pflegekasse im kostenlosen Antragsverfahren.

Fazit

Ob in der barocken Schelfstadt, in der Paulsstadt oder in der sanierten Wohnung auf dem Großen Dreesch: Entscheidend sind der ehrliche Vor-Ort-Termin, vergleichbare Festpreisangebote und die Förderanträge vor dem Baubeginn – bei der Pflegekasse und beim LFI M-V, dessen Beratung direkt in Schwerin sitzt. Wer diese Punkte einhält, bekommt eine sichere Dusche zu einem kalkulierbaren Preis: bis zu 4.180 €[3] von der Pflegekasse und bis zu 4.500 € vom Land.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • LFI M-V, Programm „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ (30 % von max. 15.000 €, max. 4.500 € je Wohnung, Antrag vor Vorhabenbeginn): https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/
  • Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Beratung in Schwerin): https://www.lfi-mv.de/
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
  • Landeshauptstadt Schwerin (Stadtporträt, Ortsteile): https://www.schwerin.de/

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen, die der Nutzung durch Menschen mit Behinderung dienen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  2. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % des Lohnanteils, maximal 1.200 € pro Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  3. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; bis 4.180 € je Maßnahme bzw. je Pflegebedürftigem, insgesamt bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  4. KfW, Antragsstopp für den Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  5. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit; läuft weiter, Stand: September 2026): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  6. § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

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