Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Schloß Holte-Stukenbrock: bis 4.180 € (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 13 Min. Lesezeit

VorherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Schloß Holte-Stukenbrock: bis 4.180 € (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Schloß Holte-Stukenbrock: bis 4.180 € (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Schloß Holte-Stukenbrock ist eine junge Stadt mit altem Boden: Erst 1970 wurden die Gemeinden Schloß Holte, Sende und Stukenbrock zur heutigen Kommune zusammengeschlossen, seit 2003 darf sie sich Stadt nennen – doch einzelne Höfe im Stadtgebiet sind seit 1153 urkundlich belegt. Rund 26.300 Menschen leben hier auf 67 Quadratkilometern zwischen Bielefeld, Gütersloh und Paderborn, in einer Landschaft, die von Wald, Heiden und Feldern geprägt ist: der Holter Wald mit dem namensgebenden Jagdschloss Holte, die Senne mit ihren sandigen Böden und die Ems, die im Naturschutzgebiet Moosheide direkt auf dem Stadtgebiet entspringt. Fast zwei Drittel der Fläche sind Landwirtschafts- und Waldfläche – und entsprechend wohnen viele Menschen in Einfamilienhäusern, auf alten Höfen oder in den Siedlungen, die nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden, als Schloß Holte-Stukenbrock von rund 7.000 auf über 25.000 Einwohner wuchs. Wer hier sein ganzes Leben verbracht hat, wohnt oft noch im selben Haus wie vor 40 Jahren – mit einem Bad, dessen Badewanne damals für junge Eltern gebaut wurde und heute für müde Knie zum Hindernis wird. Der Badumbau ist die wichtigste Maßnahme, um dieses Haus zum Altwerden zu taugen, und die Pflegekasse beteiligt sich mit bis zu 4.180 €[1]. Dieser Ratgeber erklärt, wer den Zuschuss bekommt, wie hoch er ausfällt, wie Sie ihn in Schloß Holte-Stukenbrock richtig beantragen und welche weiteren Fördermittel in NRW dazukommen.

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Der Pflegekassen-Zuschuss: Bis zu 4.180 € für den Badumbau

Der Zuschuss für den Wannenumbau kommt nicht von der Stadt oder dem Kreis Gütersloh, sondern bundesweit einheitlich von der Pflegekasse – geregelt in § 40 Abs. 4 SGB XI. Wer einen Pflegegrad von 1 bis 5 hat, kann für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ bis zu 4.180 €[1] erhalten. Der Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche ist der häufigste Antragsgrund: Er erleichtert die Körperpflege, entlastet pflegende Angehörige und beseitigt die größte Sturzfalle im Haushalt.

Voraussetzung Regelung
Pflegegrad1–5; die Höhe ist bei allen Pflegegraden gleich
Zuschusshöhebis 4.180 € je Pflegebedürftigem, bis 16.720 €[1] bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt
Einkommen und Vermögenspielen keine Rolle
Antragszeitpunktzwingend vor Baubeginn
Auszahlungnach dem Umbau gegen Vorlage der Rechnungen

Zuständig ist die Pflegekasse der eigenen Krankenkasse – bei der AOK, der Techniker, der Barmer oder den Innungskrankenkassen ist sie jeweils angeschlossen. Wichtig für alle, die in Schloß Holte-Stukenbrock wohnen: Der Zuschuss ist an die Person gebunden, nicht an das Haus. Ob der Antragsteller in Schloß Holte, in Sende, in Liemke oder in Stukenbrock-Senne wohnt, spielt keine Rolle – entscheidend sind Pflegegrad und Antragszeitpunkt. Der Zuschuss ist ein Zuschuss: Er muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht mit anderen Leistungen verrechnet.

Beispielrechnung: Was der Umbau nach dem Zuschuss noch kostet

Szenario Kosten (Richtwerte) Zuschuss Pflegekasse Eigenanteil
Systemlösung im Standardbadca. 4.200 €bis 4.180 €ca. 20 €
Geflieste bodengleiche Duscheca. 7.500 €bis 4.180 €ca. 3.320 €
Umbau mit Leitungs-, Elektro- und Putzarbeitenca. 9.500 €bis 4.180 €ca. 5.320 €

Im zweiten Szenario sinkt der Eigenanteil weiter, wenn der Lohnanteil genutzt wird: Rund 60 Prozent der Rechnungssumme sind üblicherweise Lohnkosten – bei 7.500 € also etwa 4.500 €. Davon sind nach § 35a EStG 20 Prozent, bis zu 900 €, direkt von der Steuerschuld abziehbar (maximal 1.200 € pro Jahr)[2]. Wer also mit Pflegegrad eine geflieste Dusche für 7.500 € einbauen lässt, zahlt effektiv rund 2.400 € aus eigener Tasche. Und wer eine Systemlösung wählt, die sich knapp unterhalb der Zuschussgrenze bewegt, kann den Umbau nahezu ohne Eigenanteil realisieren.

Die weiteren Förderwege: NRW.BANK, KfW und Steuer

  • NRW.BANK / KfW: Der Investitionszuschuss „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ ist ein KfW-Programm (455-B); die NRW.BANK listet es in ihrer Förderübersicht, der Antrag läuft über die KfW. Er zahlt 10 Prozent der förderfähigen Kosten von maximal 25.000 € je Wohneinheit, also bis zu 2.500 €[3] für Einzelmaßnahmen wie den Badumbau; beim vollständigen Standard „Altersgerechtes Haus“ sind es 12,5 Prozent von maximal 50.000 € – bis zu 6.250 €[3] – unter Einbindung eines Sachverständigen. Es gilt eine Bagatellgrenze von 2.000 €; Eigenleistungen werden nicht gefördert, und vor der Antragstellung dürfen keine Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen sein. Wichtig: Das KfW-Programm 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4] (die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht angenommen, eine Wiederaufnahme ist nur bei neuen Bundesmitteln möglich (ggf. 2027). Den aktuellen Stand finden Sie unter kfw.de/455-B.
  • Kredit: Der zinsgünstige Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (NRW.BANK oder KfW 159, bis 50.000 €[5] je Wohneinheit) läuft unverändert weiter – er steht auch Menschen ohne Pflegegrad offen und wird über die Hausbank beantragt. Wer in Schloß Holte-Stukenbrock ein Haus besitzt und vorbeugen möchte, hat damit einen zinsgünstigen Weg, der sich mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren lässt.
  • Steuer und Krankenkasse: Die Handwerkerlohnkosten sind zu 20 Prozent absetzbar (§ 35a EStG, maximal 1.200 € pro Jahr)[2], sofern der Lohnanteil separat ausgewiesen ist. Die Krankenkasse übernimmt keine baulichen Maßnahmen – Hilfsmittel erstattet sie nach § 33 SGB V[6] im Regelfall mit ärztlicher Verordnung; eine generelle Verordnungspflicht besteht nicht, die Krankenkasse verlangt aber häufig eine Genehmigung.

Die Programme lassen sich kombinieren, die Reihenfolge ist aber entscheidend: erst die Förderzusagen einholen, dann beauftragen. Den Gesamtüberblick gibt es unter Förderung & Zuschüsse.

So wohnt Schloß Holte-Stukenbrock: Vom Jagdschloss bis zur Senne

Schloß Holte: Der größte Stadtteil mit gut 12.000 Einwohnern hat seinen Namen vom Jagdschloss Holte, das die Grafen von Rietberg zwischen 1608 und 1616 im Stil der Renaissance errichten ließen – heute ein beliebtes Ziel für Spaziergänger im Holter Wald, in dem auch die tausendjährige Eiche steht, die das Stadtwappen ziert. Rund um den alten Ortskern und entlang der Ausfallstraßen stehen Wohnhäuser aus allen Jahrzehnten: ältere Hofanlagen, Nachkriegsbauten und große Einfamilienhausgebiete der 1970er- bis 1990er-Jahre. Viele dieser Häuser werden von der ersten oder zweiten Eigentümergeneration bewohnt – die Zielgruppe des Badumbaus par excellence. Gegenüber dem Schloss erinnert die Holter Eisenhütte aus der Mitte des 19. Jahrhunderts daran, dass hier einst Raseneisenerz verhüttet wurde.

Stukenbrock und Stukenbrock-Senne: Der östliche Stadtteil mit rund 11.000 Einwohnern reicht bis in die Senne, die Landschaft aus Sand, Wacholder und Kiefernwäldern am Fuß des Teutoburger Waldes. Stukenbrock wuchs nach dem Krieg besonders stark: Auf dem Gelände des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag 326 entstand ab 1948 das Sozialwerk Stukenbrock, in dem bis in die 1970er-Jahre Tausende Heimatvertriebene eine neue Bleibe fanden – aus der Not der Nachkriegszeit wuchs eine Siedlung, die bis heute das Bild des Ortsteils prägt. Die Dokumentationsstätte Stalag 326 auf dem Gelände der Polizeischule und der sowjetische Ehrenfriedhof erinnern an die Opfer des Lagers und ziehen Besucher aus ganz Europa an. In Stukenbrock-Senne, am Rand des Truppenübungsplatzes Senne, stehen die Häuser oft weit verstreut; wer dort wohnt, sollte bei der Fachfirmenwahl auf verlässliche Termintreue achten, denn die Anfahrt ist lang. Weit über die Region hinaus bekannt ist der Ortsteil auch für das Safariland Stukenbrock, einen Freizeitpark mit großem Freilandzoo, dessen Gehege man mit dem Auto durchfahren kann.

Sende und Liemke: Sende im Westen Richtung Verl ist mit rund 3.500 Einwohnern der kleinste Stadtteil; Liemke wird im Sprachgebrauch zwar als eigener Ortsteil geführt, gehört verwaltungstechnisch aber zu Schloß Holte. Beide sind dörflich geprägt: Höfe, Einfamilienhäuser, Neubaugebiete – und viele Familien, in denen die Generationen unter einem Dach oder im selben Ort leben. Gerade hier wird der Badumbau oft zur Familienentscheidung: Die Kinder übernehmen die Organisation, die Eltern bleiben im Haus, und der Zuschuss der Pflegekasse macht das Vorhaben finanzierbar.

Überall in der Stadt gilt: Die nächsten Krankenhäuser liegen in Bielefeld (rund 20 Kilometer), Gütersloh (rund 26 Kilometer) und Paderborn (rund 27 Kilometer). Wer nach einem Klinikaufenthalt nach Hause kommt, braucht ein Bad, das ohne fremde Hilfe nutzbar ist – ein weiterer Grund, den Umbau nicht aufzuschieben, bis ein Sturz passiert ist.

Was der Badumbau in Schloß Holte-Stukenbrock kostet

Ausführung Kostenrahmen (Richtwerte)
Systemlösung mit Duschtasse bzw. Duschelement und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €
Typischer Standardfall inklusive Demontage und Entsorgungca. 4.000–6.000 €

In Ostwestfalen gelten die bundesweit üblichen Richtwerte; die Lohnkosten liegen im Landesdurchschnitt. Ausschlaggebend sind Hausalter, Raumgröße, Untergrund und Nebenarbeiten. In den alten Hofgebäuden der Senne und in den Nachkriegssiedlungen von Stukenbrock können Leitungs- und Elektroarbeiten dazukommen; in den Häusern der 1980er- und 1990er-Jahre ist der Umbau dagegen meist unkompliziert. Ein faires Angebot listet Demontage, Entsorgung, Abdichtung nach DIN 18534 und Armaturen auf.

So stellen Sie den Antrag richtig: Die Reihenfolge in der Praxis

  1. Pflegegrad klären: Liegt keiner vor, bei der Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt beraten lassen – die Beratung ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.
  2. Angebote einholen: Zwei bis drei Fachbetriebe aus Schloß Holte-Stukenbrock, Gütersloh, Bielefeld, Paderborn oder Verl mit Vor-Ort-Termin um Festpreisangebote bitten.
  3. Kostenvoranschlag sichern: Das Angebot der favorisierten Firma wird dem Antrag beigelegt – es sollte die förderfähigen Positionen klar ausweisen.
  4. Antrag stellen: Den Antrag vor Baubeginn bei der Pflegekasse einreichen – am besten direkt nach der Angebotsauswahl.
  5. Zusage abwarten: Die Pflegekasse prüft den Antrag; rechnen Sie mit mehreren Wochen. Erst nach der schriftlichen Zusage den Auftrag vergeben.
  6. Umbauen lassen: Systemlösung oft in einem Tag, geflieste Dusche in mehreren Tagen.
  7. Belege einreichen: Rechnungen nach dem Umbau einreichen; den Lohnanteil separat ausweisen lassen und für die Steuererklärung aufbewahren.

Der häufigste Fehler ist der verspätete Antrag. Wer den Auftrag vergibt oder mit dem Umbau beginnt, bevor die Pflegekasse zugesagt hat, verliert den Anspruch – eine Rückwirkung gibt es nicht.

Worauf es bei der Fachfirma ankommt

  • Vor-Ort-Termin: Ein Betrieb, der Untergrund, Leitungen und Raummaße selbst prüft, kann einen verbindlichen Festpreis nennen. In den weitläufigen Ortsteilen der Stadt ist das der wichtigste Qualitätsfilter.
  • Erreichbarkeit: Betriebe aus Schloß Holte-Stukenbrock, Verl, Hövelhof, Gütersloh oder Bielefeld sind für Termine, Rückfragen und Gewährleistung schnell vor Ort – bei einer Streusiedlung wie Stukenbrock-Senne zählt das doppelt.
  • Fördererfahrung: Erfahrene Betriebe liefern den Kostenvoranschlag so, dass die Pflegekasse ihn ohne Rückfragen bearbeitet. Fragen Sie danach – es spart Wochen.
  • Gewährleistung: Halten Sie schriftlich fest, wer für Abdichtung und Funktion haftet. Ein regionaler Betrieb bleibt auch nach Jahren erreichbar.

Checkliste: Zuschuss und Umbau in Schloß Holte-Stukenbrock

  • [ ] Pflegegrad prüfen bzw. Beratung beim Pflegestützpunkt vereinbaren
  • [ ] Drei Festpreisangebote mit Vor-Ort-Termin einholen
  • [ ] Kostenvoranschlag für den Pflegekassen-Antrag bereitlegen
  • [ ] Antrag vor Baubeginn stellen, schriftliche Zusage abwarten
  • [ ] KfW-Zuschuss 455-B prüfen (über die NRW.BANK gelistet) – Status unter kfw.de/455-B
  • [ ] Bei Bedarf Kredit „Altersgerecht Umbauen“ über die Hausbank beantragen
  • [ ] Lohnanteil separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Als Mieter: Vermieterzustimmung schriftlich einholen
  • [ ] Alle Rechnungen für Pflegekasse und Steuererklärung aufbewahren

Fragen und Antworten

Wo stelle ich den Antrag für den Badumbau-Zuschuss?

Bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse – nicht bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock oder beim Kreis Gütersloh. Dem Antrag legen Sie den Kostenvoranschlag der Fachfirma bei; nach dem Umbau reichen Sie die Rechnungen ein. Hilfe bei den Formalia gibt es kostenlos beim Pflegestützpunkt.

Meine Mutter wohnt in Schloß Holte, ich in Bielefeld. Wie organisiere ich den Umbau von hier aus?

Mit einer Vollmacht können Sie Anträge und Verträge für sie abwickeln. Vieles lässt sich digital oder telefonisch erledigen; nur der Vor-Ort-Termin der Fachfirma muss im Haus Ihrer Mutter stattfinden. Planen Sie einen Besuchstermin für die Angebotsbesichtigung ein – er ist die wichtigste Wegmarke des Projekts.

Bekommt auch jemand mit Pflegegrad 1 den Zuschuss?

Ja. Der Zuschuss steht bei allen Pflegegraden 1 bis 5 in gleicher Höhe von bis zu 4.180 €[1]; eine Staffelung gibt es nicht. Entscheidend ist, dass die Maßnahme der Verbesserung des Wohnumfelds dient und vor Baubeginn beantragt wird.

Die Rechnung ist höher als 4.180 € – was dann?

Den Differenzbetrag tragen Sie selbst. Viele Familien kombinieren den Zuschuss mit dem Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €[5]) und setzen den Lohnanteil nach § 35a EStG von der Steuer ab. Lassen Sie sich ein Angebot machen, das zur Zuschusshöhe passt – nicht umgekehrt.

Mein Mann und ich leben in Stukenbrock und haben beide einen Pflegegrad. Wie viel bekommen wir?

Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt sind bis zu 16.720 €[1] möglich – je 4.180 € pro Person. Die Anträge werden einzeln gestellt; legen Sie beide Kostenvoranschläge bei, wenn nur ein Bad umgebaut wird, und fragen Sie bei der Pflegekasse nach, wie sie die Summe aufteilt.

Bis wann muss der Antrag spätestens gestellt sein?

Vor dem Baubeginn – das ist die einzige harte Frist. Wer erst nach Auftragsvergabe oder nach dem Umbau beantragt, erhält keinen Zuschuss. Rechnen Sie einige Wochen Bearbeitungszeit ein und stellen Sie den Antrag, sobald der Kostenvoranschlag vorliegt.

Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Häufigste Ablehnungsgründe sind der verspätete Antrag oder fehlende Unterlagen. Lassen Sie den Bescheid vom Pflegestützpunkt prüfen, bevor Sie einen neuen Anlauf starten.

Gibt es Förderung, wenn kein Pflegegrad vorliegt?

Ja – der Kredit „Altersgerecht Umbauen“ steht ohne Pflegegrad offen. Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4]; den aktuellen Stand finden Sie auf kfw.de/455-B. Zusätzlich hilft die Steuerermäßigung nach § 35a EStG für den Lohnanteil der Rechnung.

Fazit

Schloß Holte-Stukenbrock ist eine Stadt, in der Menschen gerne lange im eigenen Haus bleiben – im Einfamilienhaus in Sende, auf dem Hof in der Senne, in der Siedlung in Stukenbrock oder in der Nähe des Jagdschlosses im Holter Wald. Der Badumbau entscheidet oft darüber, ob das gelingt. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € dazu, bei mehreren Pflegebedürftigen bis zu 16.720 €[1]; NRW.BANK, KfW und die Steuerermäßigung ergänzen die Finanzierung. Wer den Pflegegrad und die Angebote früh klärt, den Antrag vor den Baubeginn legt und erst nach der Zusage beauftragt, bekommt in Schloß Holte-Stukenbrock ein sicheres Bad zu einem kalkulierbaren Eigenanteil – vom Holter Wald bis zur Emsquelle.

Quellen

  • Schloß Holte-Stukenbrock – Wikipedia (Einwohner, Stadtteile, Geschichte, Emsquelle): https://de.wikipedia.org/wiki/Schlo%C3%9F_Holte-Stukenbrock
  • Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, Stadtgeschichte: https://www.schlossholtestukenbrock.de/rathaus-stadt/stadtportrait/stadtgeschichte
  • Kreis Gütersloh, Dokumentationsstätte Stalag 326: https://www.kreis-guetersloh.de/unser-kreis/unsere-region/kultur/dokumentationsstaette-stalag-326/
  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • NRW.BANK, Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15730/altersgerecht-umbauen---barrierereduzierung---investitionszuschuss.html
  • NRW.BANK, Altersgerecht Umbauen – Kredit: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15208/altersgerecht-umbauen---kredit.html
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • § 33 SGB V (Hilfsmittel): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kostenrahmen 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/

Stand: September 2026. Kostenangaben und Beispielrechnungen sind Richtwerte. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss bis 4.180 € bzw. 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  3. NRW.BANK, Produktseite „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (Listung des KfW-Zuschusses 455-B, Konditionen; Stand: September 2026): https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15730/altersgerecht-umbauen---barrierereduzierung---investitionszuschuss.html
  4. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  5. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  6. § 33 SGB V (Hilfsmittel): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

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