Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Nienburg/Weser: bis 4.180 € (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 10 Min. Lesezeit

VorherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Nienburg/Weser: bis 4.180 € (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Nienburg/Weser: bis 4.180 € (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Nienburg/Weser ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises – rund 32.600 Menschen leben hier an der Weser, etwa auf halbem Weg zwischen Bremen und Hannover. Das Stadtbild ist von der mittelalterlichen Altstadt geprägt, deren Straßenführung sich seit dem Hamelmannplan von 1634 kaum verändert hat: Fachwerkhäuser, das spätgotische Rathaus, der Posthof und die engen Gassen rund um die Lange Straße gehören zur Deutschen Fachwerkstraße. Zugleich ist Nienburg eine Stadt des langen Bleibens: Viele Einwohner wohnen seit Jahrzehnten in ihren Häusern, in der Altstadt wie in den Ortsteilen Erichshagen-Wölpe, Langendamm, Holtorf oder Schäferhof/Kattriede. Wenn die Kräfte nachlassen, wird aus dem gewohnten Bad mit Wanne schnell ein Hindernis – der hohe Wannenrand ist eine der häufigsten Sturzfallen im Haushalt. Der Umbau der Wanne zur Dusche zählt zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, für die die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 €[1] zahlt. Wie Sie diesen Zuschuss in Nienburg/Weser richtig beantragen, erklären wir hier Schritt für Schritt.

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Der Weg zum Zuschuss: Sechs Schritte, die zum Erfolg führen

Die Reihenfolge entscheidet über den Zuschuss: Wer erst nach dem Umbau zur Pflegekasse geht, geht leer aus. Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts:

Schritt Was passiert Wo / Wann
1. Pflegegrad klärenPflegegrad beantragen oder bestätigen lassen; Beratung nutzenPflegekasse, Senioren- und Pflegestützpunkt, Hausarzt
2. Angebote einholen2–3 Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichenzu Hause, 1–2 Wochen vorher
3. Antrag stellenKostenvoranschlag einreichen – vor BaubeginnPflegekasse, einige Wochen Bearbeitungszeit
4. Zusage abwartenErst bei schriftlicher Zusage beauftragenvor dem Umbau
5. Umbau durchführenWanne raus, Dusche rein – meist 1–5 TageBaustelle
6. Belege einreichenRechnungen einreichen, Zuschuss wird ausgezahltnach dem Umbau

Der häufigste Fehler: Der Antrag kommt zu spät. Weil die Pflegekasse den Kostenvoranschlag prüft und die Zusage oft einige Wochen dauert, sollte der Antrag acht bis zwölf Wochen vor dem Wunschtermin liegen. Als Mieter holen Sie parallel die schriftliche Zustimmung des Vermieters ein – bei Pflegebedürftigkeit besteht darauf nach § 554 BGB[2] ein Anspruch.

Bis zu 4.180 €: So funktioniert der Pflegekassen-Zuschuss

Die gesetzliche Pflegeversicherung fördert nach § 40 Abs. 4 SGB XI wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 €[1] je pflegebedürftigem Menschen – vorausgesetzt, es liegt ein Pflegegrad 1 bis 5 vor. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, sind bis zu 16.720 €[1] möglich. Der Wannenumbau zur Dusche ist der klassische Förderfall; gefördert werden auch Haltegriffe, Stützklappgriffe, ein rutschhemmender Bodenbelag oder die Verbreiterung von Türen, wenn sie den Alltag erleichtern.

Der Ablauf in der Praxis: Nach der Zusage beauftragen Sie die Fachfirma, lassen sich die Rechnungen auf den Namen der pflegebedürftigen Person ausstellen und reichen sie bei der Pflegekasse ein. Diese erstattet die Kosten bis zur bewilligten Höhe. Tipp für Nienburger Haushalte: Lassen Sie den Kostenvoranschlag vor der Antragstellung von der Fachfirma aufteilen, etwa in „Badumbau“ und „Haltegriffe“ – so sieht die Pflegekasse auf einen Blick, welche Maßnahme sie prüft. Wer unsicher ist, ob die eigene Maßnahme förderfähig ist, fragt vorher bei der Pflegekasse nach; eine formlose Anfrage mit dem Angebot beantwortet die meisten Fragen.

Wo Sie in Nienburg Unterstützung bekommen: Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Nienburg/Weser berät kostenlos zu Pflegegraden, Wohnformen im Alter und zur häuslichen Versorgung – und vermittelt auch Wohnberatung, bei der geschulte Beraterinnen und Berater die Wohnung gemeinsam mit Ihnen auf Barrieren prüfen. Der Stützpunkt ist in der Weserstraße 13 in Nienburg zu erreichen; eine Terminabsprache ist empfehlenswert. Auch beim Hausarzt oder beim Medizinischen Dienst beginnt der Weg zum Pflegegrad, falls noch keiner vorliegt.

Weitere Förderung im Landkreis Nienburg/Weser

Der Pflegekassen-Zuschuss lässt sich mit anderen Programmen kombinieren – die Reihenfolge bleibt entscheidend:

  • NBank (Land Niedersachsen): Die Eigentumsförderung unterstützt die barrierereduzierende Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums mit Darlehen und Zuschuss, abhängig von Gesamtkosten und Einkommensgruppe. Anträge laufen über die Wohnraumförderstelle des Landkreises Nienburg/Weser – dort erhalten Sie auch die Formulare und die Einkommensermittlung.
  • KfW: Der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit[3]) ist unabhängig vom Pflegegrad erhältlich und läuft über die Hausbank. Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[4] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht mehr angenommen.
  • Steuer: 20 Prozent des Lohnanteils der Handwerkerrechnung sind nach § 35a EStG[5] absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr[5] – der Lohnanteil muss separat ausgewiesen sein.
  • Krankenkasse: Sie beteiligt sich nicht am Badumbau; verordnete Hilfsmittel wie ein Badewannenlifter können nach § 33 SGB V[6] erstattet werden.

Was der Badumbau in Nienburg/Weser kostet

Als Richtwerte für den Landkreis Nienburg gelten:

Ausführung Kostenrahmen
Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Duscheca. 5.000–8.000 €
Typischer Standardfall in Nienburgca. 4.000–6.000 €

Rechenbeispiel (Richtwerte): Ein Standardumbau in einem Einfamilienhaus in Langendamm kostet als Festpreis rund 5.000 € inklusive Demontage und Entsorgung. Bei Pflegegrad 2 erstattet die Pflegekasse bis zu 4.180 €[1] – der Eigenanteil schrumpft auf rund 800 €. Zusätzlich senkt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG[5] die Belastung um 20 Prozent des Lohnanteils. In der Nienburger Altstadt kann der Preis höher liegen, wenn Leitungen in historischer Bausubstanz erneuert werden müssen oder der Zugang für die Arbeiter eng ist.

Altstadt, Ortschaften und Wohnlagen: Worauf Sie vor Ort achten

Altstadt (Nordertor, Leintor, Lehmwandlung, Alpheide): In den Fachwerkhäusern und Altbauten rund um Marktplatz und Lange Straße sind die Bäder oft nachträglich in historische Grundrisse eingebaut worden – mit niedrigen Deckenhöhen, knappen Türbreiten und Leitungen, deren Zustand sich erst beim Vor-Ort-Termin zeigt. Eine bodengleiche Dusche ist hier häufig über eine Systemlösung mit flacher Duschtasse möglich. Wohnen Sie zur Miete, steht zuerst die Frage nach der Vermieterzustimmung.

Erichshagen-Wölpe: Der Ortsteil am nördlichen Stadtrand ist aus alten Dorfkernen und Siedlungen der Nachkriegszeit gewachsen. Viele Häuser der 1950er- bis 1970er-Jahre haben Bäder mit Standardmaßen – der Umbau zur Dusche ist hier meist unkompliziert und preiswert.

Langendamm: Der große Wohnortsteil Richtung Verden besteht überwiegend aus Ein- und Zweifamilienhäusern der 1960er- bis 1990er-Jahre sowie jüngeren Baugebieten. Hier wohnen viele Menschen seit dem Hausbau – und möchten auch im Alter dort bleiben. Der Wannenumbau im Erdgeschoss ist in diesen Häusern in der Regel ohne Statik-Eingriffe machbar.

Holtorf: Der dörfliche Ortsteil mit landwirtschaftlichem Bestand und Wohnhäusern in Streulage zeigt das typische Bild des Landkreises: großzügige Grundstücke, das Wohnen oft im Erdgeschoss, die Wege kurz. Wer hier umbaut, profitiert von Betrieben, die auch im Umland zuhause sind.

Schäferhof/Kattriede: Das Quartier am Rande der Kernstadt geht auf das historische „Vorwerk Schäferhof“ zurück, den Wirtschaftshof der Burg Nienburg. Heute ist es ein gemischtes Wohngebiet mit Alt- und Neubestand, zentrumsnah gelegen – viele Bewohner erreichen Einkaufsmöglichkeiten und Arztpraxen zu Fuß, was den Badumbau zur wichtigsten Barrierefrei-Maßnahme im eigenen Zuhause macht.

Unterstützung für Angehörige: Woran Sie denken sollten

Wenn Sie den Umbau für Mutter oder Vater in Nienburg organisieren, beginnen Sie mit der Bestandsaufnahme: Liegt ein Pflegegrad vor? Wer ist Ansprechpartner bei der Pflegekasse? Gibt es eine Vorsorgevollmacht, mit der Sie Anträge stellen dürfen? Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises hilft bei diesen Fragen und koordiniert bei Bedarf mit der Wohnberatung. Für den Antrag selbst sind nur wenige Unterlagen nötig, sie sollten aber vollständig sein:

  • Nachweis des Pflegegrads – der aktuelle Bescheid der Pflegekasse,
  • Kostenvoranschlag der Fachfirma, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Maßnahmen,
  • bei Mietwohnungen die schriftliche Zustimmung des Vermieters,
  • nach dem Umbau die Rechnungen samt Zahlungsbeleg, ausgestellt auf die pflegebedürftige Person.

Rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit und planen Sie den Umbautermin erst nach der Zusage. Bewahren Sie alle Belege auf – für die Pflegekasse, die Steuererklärung und gegebenenfalls die NBank-Förderung.

Checkliste: So sichern Sie sich den Zuschuss

  • [ ] Pflegegrad prüfen bzw. beantragen (Pflegekasse, Hausarzt, Senioren- und Pflegestützpunkt)
  • [ ] Drei Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin und Festpreis vergleichen
  • [ ] Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse einreichen – vor Baubeginn
  • [ ] Zusage abwarten, erst dann beauftragen
  • [ ] Als Mieter: Vermieterzustimmung schriftlich einholen (§ 554 BGB[2])
  • [ ] Ggf. NBank-Antrag über die Wohnraumförderstelle des Landkreises Nienburg/Weser
  • [ ] Lohnkostenanteil separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen

Die häufigsten Fragen

Wo stelle ich den Pflegekassen-Antrag in Nienburg/Weser?

Bei der Pflegekasse, der Sie beziehungsweise Ihr Angehöriger zugeordnet sind – das ist in der Regel die Kasse der Rentenversicherung oder der Krankenkasse. Formulare gibt es online oder telefonisch; der Kostenvoranschlag der Fachfirma wird dem Antrag beigelegt. Der Senioren- und Pflegestützpunkt in der Weserstraße 13 hilft bei Rückfragen.

Wann muss der Antrag spätestens gestellt sein?

Vor Baubeginn. Maßgeblich ist nicht der Termin der Rechnung, sondern der Beginn der Arbeiten – wer die Wanne schon ausgebaut hat, bevor die Zusage da ist, riskiert die Ablehnung. Planen Sie acht bis zwölf Wochen Vorlauf ein.

Welche Maßnahmen fördert die Pflegekasse außer dem Wannenumbau?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI – etwa Haltegriffe, Stützklappgriffe, Türverbreiterungen, Rampen oder rutschhemmende Böden. Sie können zusammen mit dem Badumbau in einem Antrag gebündelt werden, sofern sie der Pflegesituation dienen.

Gilt der Zuschuss auch für ein Fachwerkhaus in der Nienburger Altstadt?

Ja, der Zuschuss ist nicht an die Bauweise gebunden. In historischer Substanz kann der Kostenvoranschlag höher ausfallen – die Pflegekasse erstattet aber maximal 4.180 €[1] je Person, unabhängig von den Gesamtkosten.

Muss ich den Pflegegrad neu beantragen, wenn schon einer vorliegt?

Nein. Bei vorhandenem Pflegegrad genügt der Nachweis; die Pflegekasse prüft, ob die Maßnahme die häusliche Pflege erleichtert. Liegt noch kein Pflegegrad vor, stellen Sie zuerst den Antrag auf Pflegegrad – der Weg führt über die Pflegekasse und den Medizinischen Dienst.

Kann ich Pflegekasse und NBank-Förderung kombinieren?

Grundsätzlich ja. Lassen Sie sich bei der Wohnraumförderstelle des Landkreises Nienburg/Weser bestätigen, wie Zuschüsse in Ihrem Fall angerechnet werden. Entscheidend bleibt die Reihenfolge: erst die Förderzusagen, dann der Auftrag.

Was kostet der Badumbau in Nienburg, wenn kein Pflegegrad vorliegt?

Ohne Pflegegrad bleibt der volle Betrag von rund 4.000 bis 6.000 € im Standardfall selbst zu tragen – abzüglich der Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Ein KfW-Kredit 159 kann die Finanzierung verbilligen.

Wie lange dauert die Auszahlung nach dem Umbau?

Nach Einreichung der Rechnungen benötigt die Pflegekasse in der Regel einige Wochen für die Prüfung und Überweisung. Fragen Sie bei der Antragstellung nach der aktuellen Bearbeitungsdauer, damit Sie die Finanzen planen können.

Fazit

In Nienburg/Weser führt der Weg zum sicheren Bad fast immer über die Pflegekasse: Mit bis zu 4.180 €[1] Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI lässt sich der Wannenumbau in einem Standardhaus – ob in Langendamm, Erichshagen-Wölpe oder in der Altstadt – auf einen kleinen Eigenanteil reduzieren. Entscheidend ist die Reihenfolge: Pflegegrad und Antrag vor dem Baubeginn, die Zusage abwarten, dann beauftragen. Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises und die Wohnberatung helfen kostenlos dabei, den richtigen Weg zu finden.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • NBank, Eigentumsförderung – barrierereduzierende Modernisierung: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Eigentumsf%C3%B6rderung-(Selbst-genutztes-Wohneigentum).html
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • Stadt Nienburg/Weser – Basisdaten, Stadtgliederung, Geschichte: https://de.wikipedia.org/wiki/Nienburg/Weser
  • Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Nienburg/Weser (Weserstraße 13, Nienburg): https://www.lk-nienburg.de
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kostenrahmen): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Kostenangaben sind Richtwerte. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; bis 4.180 € je Maßnahme bzw. Pflegebedürftigem, bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen für Menschen mit Behinderung bzw. pflegebedürftige Personen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  3. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  4. KfW, Antragsstopp des Zuschusses 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  5. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 € pro Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  6. § 33 SGB V (Hilfsmittelversorgung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

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