Barrierefreies Bad in Kehl: Umbau, DIN 18040 und Förderung (2026)


Kehl liegt direkt am Rhein gegenüber von Straßburg und ist mit rund 39.500 Einwohnern die zweitgrößte Stadt des Ortenaukreises. Keine andere Stadt Baden-Württembergs ist jünger: Die Stadtrechte kamen erst 1938, der Zweite Weltkrieg zerstörte große Teile der Bebauung, und die anschließende Grenz- und Besatzungszeit prägte den Wohnungsbestand nachhaltig. Heute gehört Kehl zum Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau, die Straßenbahnlinie D aus Straßburg endet seit 2017 am Rathausplatz, und der Zuzug – auch vieler Franzosen, die auf der deutschen Rheinseite günstiger wohnen – hat den Wohnungsmarkt in Bewegung gebracht. Diese Geschichte erklärt die Bausubstanz: Geschosswohnungsbau aus der Nachkriegs- und Besatzungszeit in der Kernstadt, Wohnsiedlungen der 1950er- bis 1990er-Jahre in Sundheim, Niedereich oder Sölling und dörflich geprägte Ortsteile wie Kork, Auenheim oder Goldscheuer mit ihren Eigenheimen. Wer in einem solchen Bestand alt wird oder eine Behinderung hat, steht früher oder später vor derselben Frage: Wie bekomme ich mein Bad so umgebaut, dass Duschen, Waschen und der Gang zur Toilette ohne fremde Hilfe und ohne Sturzgefahr funktionieren? Das Stichwort dafür ist das barrierefreie Bad – und sein Maßstab ist die DIN 18040.
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Was ein barrierefreies Bad in Kehl kostet
Beim Badumbau in Kehl gibt es zwei Grundsituationen: den klassischen Wannenumbau (Wanne raus, Dusche rein) und den weitergehenden Umbau, bei dem Dusche, Waschtisch und WC zusammen so umgestaltet werden, dass sie den Kriterien der DIN 18040-2 möglichst weitgehend entsprechen. Die folgende Tabelle nennt Richtwerte, wie sie sich in Baden-Württemberg für vergleichbare Maßnahmen etabliert haben; jedes Angebot fällt je nach Raum, Bausubstanz und Materialwahl individuell aus.
| Maßnahme | Übliche Spanne (Richtwerte) |
|---|---|
| Wannenumbau als Systemlösung (Duschtasse oder ebenerdige Duschfläche mit Wandpaneelen) | ca. 3.000–5.000 € |
| Bodengleiche, geflieste Dusche inklusive Abdichtung nach DIN 18534 | ca. 5.000–8.000 € |
| Zusatzausstattung: Stützklappgriffe, Duschklappsitz, Haltegriffe, rutschhemmende Matte | ca. 300–1.500 € |
| Kompletter Umbau des Bads nach DIN 18040-2 (Raumgröße, Bewegungsflächen, Waschtisch, WC) | deutlich über 8.000 €, nur mit Einzelangebot kalkulierbar |
| Üblicher Gesamtaufwand für den reinen Wannenumbau inklusive Demontage und Entsorgung | ca. 4.000–6.000 € |
Zwei Posten entscheiden darüber, ob das Angebot am Ende hält: Ob Demontage der alten Wanne, Entsorgung, Abdichtung und Armaturen wirklich enthalten sind, und ob der Betrieb die tatsächliche Aufbauhöhe vor Ort geprüft hat. In den Geschosswohnungen der Kehler Kernstadt ist der Bodenaufbau oft dünn – dort passt eine flache Duschfläche mit wenigen Zentimetern Aufbauhöhe besser als ein Gefälle-Estrich. Im selbst genutzten Einfamilienhaus in Sundheim oder in einem der Ortsteile ist dagegen häufig genug Höhe vorhanden, um eine vollständig ebenerdige Dusche zu gießen. Ein Rechenbeispiel als Richtwert: Liegt der Kostenvoranschlag für den Wannenumbau bei 5.400 € und bewilligt die Pflegekasse den Höchstzuschuss von 4.180 €[1], bleiben etwa 1.220 € als Eigenanteil – vor Steuervorteil: Der Lohnanteil der Rechnung ist nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar, maximal 1.200 € pro Jahr[2].
Was „barrierefrei nach DIN 18040“ im Bad konkret bedeutet
Die DIN 18040-2 regelt barrierefreies Bauen in Wohnungen. Wer in Kehl ein Bad umbaut, sollte die wichtigsten Punkte kennen, weil an ihnen auch Förderentscheidungen hängen:
- Bodengleiche Dusche: Die Dusche ist stufenlos begehbar, der Boden fällt zum Ablauf hin ab. Wo das im Bestand nicht möglich ist, akzeptiert die Praxis eine flache Duschfläche mit kleiner Aufbauhöhe und Rampe als barrierearme Lösung.
- Bewegungsflächen: Vor Dusche, WC und Waschtisch braucht es ausreichend Platz – in der Norm sind Mindestmaße definiert, die bei Rollstuhlnutzung größer ausfallen. In den kompakten Bädern der Kehler Nachkriegsbauten ist das oft der Punkt, an dem geplant werden muss, statt einfach nur die Wanne zu tauschen.
- Sitz- und Stützmöglichkeiten: Ein Duschklappsitz oder eine Sitzgelegenheit in der Dusche sowie Stützklappgriffe neben der Dusche und am WC gehören zur Standardausstattung eines barrierefreien Bads.
- Bedienhöhen: Armaturen, Handtuchhalter und Unterschrank sollen auch im Sitzen erreichbar sein; Aufputz- statt Unterputzarmaturen erleichtern die Montage im Bestand.
- Rutschhemmung und Kontraste: Der Bodenbelag muss rutschhemmend sein, und für sehbehinderte Menschen helfen kontrastreiche Kanten und Armaturen.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen „barrierefrei“ und „barrierearm“: In einem Altbestand aus den 1950er-Jahren lassen sich die vollen DIN-Anforderungen selten in jedem Punkt erreichen – etwa wenn die Türbreite oder die Raumgröße es nicht hergeben. Eine gute Fachfirma sagt Ihnen ehrlich, was geht und was nicht, statt Normen zu versprechen, die der Grundriss nicht hergibt. Für Förderzwecke zählt die vollständige Umsetzung der DIN 18040-2 nur beim L-Bank-Tilgungszuschuss (siehe unten) – dort ist sie ausdrückliche Bedingung.
Barrierefrei umbauen in Kehl: Typische Ausgangslagen
- Geschosswohnungsbau der Kernstadt (Kreuzmatt, Sundheim): Die Kreuzmatt entstand während der französischen Besatzungszeit nach dem Krieg als Quartier mit mehrgeschossigem Wohnungsbau, ursprünglich auch für Offizierswohnungen; bis heute ist dort ein Großteil des sozialen Wohnungsbaus der Stadt zu finden, bewirtschaftet von Gesellschaften wie der städtischen Wohnbau Kehl. Die Bäder sind seriell, kompakt und oft ohne nennenswerten Bodenaufbau. Barrierefreies Wohnen ist hier zugleich eine Mietrechtsfrage: Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters läuft nichts, bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht jedoch ein Anspruch auf Erlaubnis nach § 554 BGB[3].
- Wohnsiedlungen der 1960er- bis 1990er-Jahre (Sölling, Niedereich, Wolfsgrube, Kronenhof): Im Osten und Süden der Kernstadt entstanden nach der Grenzöffnung und schon davor klassische Wohnsiedlungen mit Reihenhäusern und kleinen Mehrfamilienhäusern. Hier ist die Wanne meist Standard, der Bodenaufbau aber oft günstiger – eine bodengleiche Dusche ist in vielen dieser Häuser ohne große Eingriffe machbar.
- Sundheim: Die Siedlung westlich der Kernstadt ist bis heute Wohngebiet geblieben und dicht mit der Stadt verwachsen; viele Häuser stammen aus den 1950er- bis 1970er-Jahren und sind Eigentum – typische Kandidaten für einen altersgerechten Umbau, bei dem die Bewohner oft seit Jahrzehnten wohnen.
- Ortsteile: Auenheim, Bodersweier, Goldscheuer, Hohnhurst, Kork, Leutesheim, Neumühl, Odelshofen, Querbach und Zierolshofen wurden in den 1970er-Jahren eingegliedert. Dort dominieren Dorfkerne und Eigenheimbestand; wer im eigenen Haus bleibt, plant den Badumbau häufig zusammen mit dem Einbau eines Treppenlifts oder dem Umbau des Erdgeschosses. In Kork betreibt die Diakonie eines der großen Zentren für Menschen mit Epilepsie und Behinderung in der Region – barrierefreies Wohnen ist dort seit Jahrzehnten Alltagsthema.
Förderung für das barrierefreie Bad in Kehl
- Pflegekasse: Mit Pflegegrad 1–5 gibt es bis zu 4.180 €[1] Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie den Wannenumbau (§ 40 Abs. 4 SGB XI); bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €[1]. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
- L-Bank (Baden-Württemberg): Die „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit“ finanziert den Umbau der eigenen Immobilie mit bis zu 50.000 €[4] zu günstigen Konditionen (Sollzins 1,00 %, Stand 2026). Wer das Bad – beziehungsweise die Wohnung – vollständig nach DIN 18040-2 umbaut, erhält zusätzlich einen Tilgungszuschuss von 3 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 €[4]. Menschen mit Schwerbehinderung können die Anpassungsförderung auch ohne Basisfinanzierung nutzen; der Antrag läuft über die Wohnraumförderungsstelle des Ortenaukreises (Landratsamt in Offenburg) oder direkt über die L-Bank.
- KfW: Der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit[5]) läuft weiter und ist auch ohne Pflegegrad nutzbar. Der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026) – neue Anträge werden nicht mehr angenommen[6].
- Steuer: Der Lohnanteil der Handwerkerrechnung ist nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar (maximal 1.200 € pro Jahr[2]).
- Beratung: Die Wohnberatungsstellen der Landkreise und Städte sowie die Pflegestützpunkte beraten in Baden-Württemberg kostenlos zu barrierearmem Wohnen – auch im Ortenaukreis lohnt die Nachfrage beim Landratsamt oder bei der Gemeinde.
Alle Fördermöglichkeiten im Überblick: Förderung & Zuschüsse.
Der Umbau in Kürze
- Bestandsaufnahme: Raummaße, Fotos, Leitungsverlauf dokumentieren und an zwei bis drei Fachbetriebe schicken.
- Vor-Ort-Termin: Der Betrieb prüft Untergrund, Aufbauhöhe, Abfluss und Zugänglichkeit – bei Mietwohnungen am besten zusammen mit dem Vermieter.
- Angebote vergleichen: Festpreise mit Demontage, Entsorgung, Abdichtung und Armaturen; bei Bedarf die DIN-18040-Punkte schriftlich festschreiben lassen.
- Förderantrag stellen: Pflegekasse und/oder L-Bank – zwingend vor Baubeginn.
- Umbau und Abnahme: Systemlösungen sind oft in einem Tag montiert, geflieste Lösungen dauern inklusive Trocknungszeiten mehrere Tage.
Woran Sie eine passende Fachfirma in Kehl erkennen
- [ ] Erfahrung mit Nachkriegs- und Siedlungsbauten der Region – Referenzen zeigen lassen
- [ ] Vor-Ort-Termin statt Angebot nur nach Fotos
- [ ] Festpreisangebot inklusive Demontage, Entsorgung, Abdichtung nach DIN 18534
- [ ] Klare Aussage, welche DIN-18040-Punkte im Bestand erreichbar sind und welche nicht
- [ ] Lohnanteil separat ausgewiesen (§ 35a EStG)
- [ ] Zusage der Förderung vor Baubeginn, bei Mietwohnung die schriftliche Vermieterzustimmung
- [ ] Ansprechpartner und Zeitplan für den Umbautag
Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein barrierefreies Bad in Kehl?
Für den reinen Wannenumbau sind ca. 4.000–6.000 € üblich, Systemlösungen beginnen bei etwa 3.000 €, geflieste bodengleiche Duschen können 8.000 € erreichen. Sobald Waschtisch, WC und Bewegungsflächen nach DIN 18040 umgestaltet werden, steigt der Aufwand deutlich – das lässt sich nur mit einem Angebot nach Vor-Ort-Termin seriös beziffern.
Kann ich als Mieter in einer Kehler Wohnung das Bad barrierefrei umbauen?
Mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters ja. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung können Sie die Erlaubnis nach § 554 BGB[3] verlangen – das gilt auch in den Geschosswohnungen der Kreuzmatt oder in Sundheim. Klären Sie vorher, ob ein Rückbau beim Auszug erwartet wird.
Muss ich für den L-Bank-Tilgungszuschuss wirklich das ganze Bad nach DIN 18040 umbauen?
Ja, der Tilgungszuschuss von maximal 1.500 €[4] setzt die vollständige Umsetzung der DIN 18040-2 in der Wohnung voraus – nicht nur einzelne Maßnahmen. Der günstige L-Bank-Kredit selbst ist dagegen schon für einzelne Umbauten wie den Wannenumbau erhältlich.
Gibt es Förderung für ein barrierefreies Bad ohne Pflegegrad?
Ja: den KfW-Kredit 159[5] und – für Eigentümer der selbst genutzten Wohnung – die L-Bank-Zusatzfinanzierung; bei Schwerbehinderung kommt die Anpassungsförderung in Betracht. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt[6] (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026).
Werden auch nur Haltegriffe und ein Duschklappsitz bezuschusst?
Bei Pflegegrad ja: Auch kleinere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind nach § 40 SGB XI[1] förderfähig, sofern der Antrag vor der Maßnahme gestellt wird. Viele Anbieter kombinieren die Kleinteile sinnvoll mit dem späteren Wannenumbau – eine Beratung beim Pflegestützpunkt lohnt sich.
Wie lange dauert der Umbau eines Bads in Kehl?
Eine Systemlösung ist meist an einem Tag montiert. Eine geflieste bodengleiche Dusche braucht inklusive Estrich- und Trocknungszeiten mehrere Tage; rechnen Sie bei Komplettumbauten mit ein bis zwei Wochen.
An wen wende ich mich in Kehl für eine unabhängige Beratung?
An die kostenlose Wohnberatung im Ortenaukreis (beim Landratsamt), an den Pflegestützpunkt oder an die Pflegekasse selbst. Auch der Sozialdienst der Krankenhäuser hilft nach einem Klinikaufenthalt bei der Frage, welche Anpassungen zu Hause sinnvoll sind.
Fazit
Kehls Bausubstanz – vom Geschosswohnungsbau der Besatzungszeit über die Siedlungen der Nachkriegsjahrzehnte bis zu den dörflichen Ortsteilen – ist typisch für die Probleme, die ein barrierefreier Badumbau im Bestand mit sich bringt: wenig Aufbauhöhe, kompakte Grundrisse, vermietete Wohnungen. Gleichzeitig sind die Fördermöglichkeiten in Baden-Württemberg gut: Pflegekassen-Zuschuss bis 4.180 €, der L-Bank-Kredit mit Tilgungszuschuss bei DIN-18040-Umsetzung und der KfW-Kredit 159. Wer zuerst die Zusage holt, dann beauftragt und auf ein ehrliches Vor-Ort-Angebot achtet, bekommt in Kehl ein Bad, das Sicherheit und Selbstständigkeit für viele Jahre zurückgibt.
Quellen
- § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- L-Bank, Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit (Kredit bis 50.000 €, Sollzins 1,00 %, Tilgungszuschuss max. 1.500 €): https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/eigentumsfinanzierung-bw-zusatzfinanzierung-barrierefreiheit.html
- KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
- § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
- pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten 4.000–6.000 €): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
- Stadt Kehl, Porträt und Stadtteile (Einwohner 39.584, Kernstadt-Quartiere, Ortsteile): https://de.wikipedia.org/wiki/Kehl
Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellennachweise
- § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html ↩
- § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen; 20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html ↩
- § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen für Menschen mit Behinderung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↩
- L-Bank, Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit (Kredit bis 50.000 €; Tilgungszuschuss bis 1.500 € bei vollständiger DIN-18040-2-Umsetzung): https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/eigentumsfinanzierung-bw-zusatzfinanzierung-barrierefreiheit.html ↩
- KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit, weiterhin offen): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/ ↩
- KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html ↩
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