Bodengleiche Dusche in Donaueschingen: Förderung, Kosten und Umbau (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 11 Min. Lesezeit

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Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Donaueschingen ist mit rund 21.700 Einwohnern die Kreisstadt des Schwarzwald-Baar-Kreises – und eine Stadt, in der sich Geschichte und Alltag auf engem Raum begegnen. Im Schlosspark entspringt die Donauquelle, am Stadtrand vereinigen sich Brigach und Breg zum jungen Donaufluss, und die ehemalige Residenz der Fürsten zu Fürstenberg prägt mit Schloss, Karlsplatz und Museen das Zentrum. Diese Vergangenheit als fürstliche Beamten- und spätere Garnisonsstadt hat ihre Spuren auch in der Bausubstanz hinterlassen: Neben dem barocken Ensemble in der Kernstadt stehen Straßenzüge aus dem späten 19. und frühen 20. Jahrhundert, Wohnblocks und Siedlungshäuser der Nachkriegsjahrzehnte sowie dörfliche Ortsteile, die bei den Eingemeindungen zwischen 1933 und den 1970er-Jahren zur Stadt kamen. Für viele Haushalte in Donaueschingen stellt sich irgendwann die Frage, ob das Bad den Anforderungen des eigenen Lebens noch genügt. Der Einstieg über den Wannenrand ist eine der häufigsten Sturzfallen im Haushalt – gerade im Alter, nach einer Operation oder bei eingeschränkter Beweglichkeit. Eine bodengleiche Dusche nimmt diese Schwelle: Man tritt ohne Absatz in die Dusche, kein Rand, keine Stufe. Dieser Ratgeber zeigt, welche Förderung Ihnen in Donaueschingen konkret zusteht, was der Umbau kostet und worauf Sie bei der Bausubstanz in der Kernstadt und den Ortsteilen achten sollten. Alle Beträge sind mit den Quellen der Fördergeber belegt.

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Förderung zuerst: Diese Zuschüsse stehen Ihnen in Donaueschingen zu

Wer in Baden-Württemberg wohnt und sein Bad umbaut, hat vier Wege, die Kosten zu senken: den Zuschuss der Pflegekasse, die zinsgünstige L-Bank-Finanzierung des Landes, KfW-Kredite und die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Weil die Reihenfolge über den Erfolg entscheidet, beginnt dieser Ratgeber mit der Förderung.

Förderung Art Höhe Voraussetzung
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)Zuschussbis 4.180 €, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 €Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn
L-Bank – Zusatzfinanzierung Barrierefreiheitzinsgünstiger Kreditbis 50.000 €, Sollzins 1,00 % (Stand 2026)Sanitärraumanpassung, Schwellenabbau u. a.
L-Bank – TilgungszuschussZuschuss3 % der förderfähigen Kosten, max. 1.500 €vollständige Umsetzung der DIN 18040-2
KfW – Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“Kreditbis 50.000 € je Wohneinheitauch ohne Pflegegrad, Antrag über die Hausbank
KfW – Zuschuss 455-BZuschuss10 % (max. 2.500 €)seit 31.07.2026 gestoppt (Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026)
§ 35a EStGSteuerermäßigung20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/JahrLohnanteil separat auf der Rechnung

Der wichtigste Zuschuss kommt von der Pflegekasse und gilt bundesweit – auch in Donaueschingen. Mit Pflegegrad 1 bis 5 werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 €[1] bezuschusst; leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, sind es bis zu 16.720 €[1]. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden, sonst entfällt der Anspruch. Die Pflegekasse prüft den Antrag in der Regel einige Wochen – wer im Herbst den Antrag stellt und im Frühjahr umbauen will, hat also ausreichend Puffer.

Das Land Baden-Württemberg fördert über die L-Bank die „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit“: ein Darlehen bis 50.000 € für den Umbau einer gebrauchten Immobilie, ausdrücklich auch für Maßnahmen an Sanitärräumen. Der Sollzins liegt Stand 2026 bei 1,00 Prozent, die Zinsbindung bei zehn Jahren. Wer die Wohnung vollständig nach DIN 18040-2 umbaut, erhält zusätzlich einen Tilgungszuschuss von 3 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 1.500 €. Menschen mit Schwerbehinderung können die Anpassungsförderung der L-Bank auch ohne vorherige Basisförderung nutzen. Den Antrag stellen Sie über die zuständige Wohnraumförderungsstelle – im Schwarzwald-Baar-Kreis das Landratsamt beziehungsweise bei Großen Kreisstädten das Bürgermeisteramt – oder direkt bei der L-Bank.

Ebenfalls zu prüfen: der zinsgünstige KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 €[2] je Wohneinheit, unabhängig vom Alter, auch für Mieter) und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG: 20 Prozent des Lohnanteils der Handwerkerrechnung, maximal 1.200 €[3] pro Jahr. Vorsicht beim KfW-Zuschuss 455-B: Er ist seit dem 31.07.2026 gestoppt, weil die 2026er-Mittel ausgeschöpft sind (Stand: September 2026)[4] – neue Anträge werden nicht mehr angenommen; eine Wiederaufnahme käme nur bei neuen Bundesmitteln in Betracht, frühestens 2027. Wer unsicher ist, welcher Weg passt, kann sich bei der Wohnberatungsstelle des Landkreises oder beim Pflegestützpunkt kostenlos beraten lassen. Einen Überblick über alle Programme gibt es unter Förderung & Zuschüsse, die L-Bank-Konditionen im Detail unter Badumbau-Förderung in Baden-Württemberg: L-Bank und Zuschüsse (2026).

Warum eine bodengleiche Dusche? Mehr Sicherheit im Alltag

Die Zahlen zum Sturzgeschehen sind eindeutig: Ein großer Teil der Unfälle älterer Menschen im Haushalt passiert beim Übersteigen von Schwellen und Wannenrändern. Eine bodengleiche Dusche eliminiert genau diese Gefahrenstelle. Der Duschbereich liegt auf dem Niveau des Badbodens, das Wasser läuft über ein Gefälle oder eine linienförmige Entwässerung (Duschrinne) zum Ablauf. Wer keinen Pflegegrad hat und einfach vorsorgen möchte, profitiert ebenfalls: Auch ein Rollator oder ein Duschhocker lässt sich ohne Anheben in die Dusche schieben, und die Reinigung wird einfacher, weil es keine Fugen und Ränder mehr gibt, an denen sich Schmutz sammelt.

Zwei Ausführungen stehen im Mittelpunkt: die bodengleiche, geflieste Dusche mit Gefälle-Estrich und die Systemlösung mit einer flachen Duschtasse und Wandpaneelen. Beide sind barrierefrei nutzbar, unterscheiden sich aber in Aufbauhöhe, Optik und Preis. Welche Variante in Ihrem Haus machbar ist, hängt vor allem vom Bodenaufbau ab – dazu unten mehr. Eine bodengleiche Dusche erfüllt außerdem die Anforderungen der DIN 18040-2 an barrierefreies Bauen, wenn Bewegungsflächen, Armaturenhöhen und rutschhemmende Beläge mitgeplant werden – genau diese Norm ist die Voraussetzung für den Tilgungszuschuss der L-Bank.

Die Ausgangslage: Bäder in der Kernstadt und den Ortsteilen von Donaueschingen

Donaueschingen liegt auf der Hochfläche der Baar zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb, in einer kühlen Mittelgebirgslage, in der die Heizperiode länger dauert als in der Rheinebene. Das prägt auch die Sanierungspraxis: Wer das Bad öffnet, nutzt die Gelegenheit meist gleich für neue Leitungen, einen neuen Heizkörper und eine bessere Entlüftung – die Handwerkerkosten dafür fallen einmalig an und sind in einem Festpreisangebot klar zu benennen.

In der Kernstadt stehen die Bäder in sehr unterschiedlichen Gebäuden: in fürstlichen und bürgerlichen Häusern des Zentrums, in Wohnungen der Gründerzeitstraßen rund um die Bahnhofsgegend, in Wohnblocks der Nachkriegszeit und in Einfamilienhäusern der Neubaugebiete. Die eingemeindeten Dörfer Allmendshofen und Aufen liegen unmittelbar am Kernstadtrand und zeigen den typischen Übergang vom alten Ortskern zum modernen Wohngebiet. Häufigste Ausgangslage für einen Badumbau ist hier die klassische Einbauwanne aus den 1960er- bis 1980er-Jahren – ein klarer Grundriss, bei dem die Umstellung auf eine Dusche meist ohne tragende Eingriffe gelingt.

Die äußeren Ortsteile – Pfohren mit seiner Burg Entenburg, Wolterdingen, Grüningen, Neudingen, das auf ein frühmittelalterliches Königsgut zurückgeht, dazu Aasen, Heidenhofen und Hubertshofen – sind dörflich geprägt. Hier dominieren Einfamilien- und Doppelhäuser, häufig mit Bädern aus den Baujahren der 1960er bis 1980er. Ein Sonderfall sind ältere Höfe und landwirtschaftliche Anwesen, deren Bäder oft nachträglich in ehemalige Wirtschaftsräume eingebaut wurden: Hier finden sich ungewöhnliche Grundrisse, gemischte Fußbodenaufbauten und Leitungen, deren Zustand sich erst beim Vor-Ort-Termin zeigt. Ein ehrlicher Betrieb aus der Region kennt diese Bausubstanz – sei es in Donaueschingen selbst oder im nahen Villingen-Schwenningen, Bräunlingen oder Hüfingen – und kann einschätzen, was machbar ist.

Was eine bodengleiche Dusche in Donaueschingen kostet

Die folgenden Spannen sind bundesweit übliche Richtwerte und dienen der ersten Einordnung – der verbindliche Preis entsteht erst durch das Angebot nach einem Vor-Ort-Termin:

Ausführung Kostenrahmen (Richtwerte)
Systemlösung mit flacher Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Dusche mit Gefälle-Estrichca. 5.000–8.000 €
Typische Gesamtkosten im Standardfallca. 4.000–6.000 €

Rechenbeispiel (Richtwert): Eine geflieste, bodengleiche Dusche schlägt mit rund 6.500 € zu Buche, inklusive Demontage der alten Wanne, Entsorgung und Abdichtung nach DIN 18534. Davon ab: 4.180 €[1] von der Pflegekasse und rund 240 € Steuerersparnis nach § 35a EStG[3] (20 Prozent von etwa 1.200 € Lohnanteil) – es bleiben ungefähr 2.080 € Eigenanteil. Wer zusätzlich einen neuen Waschtisch oder eine neue WC-Anlage plant, kann die L-Bank-Finanzierung dafür nutzen.

Achten Sie beim Angebotsvergleich darauf, dass Demontage, Entsorgung, Abdichtung und Armaturen enthalten sind – fehlen diese Positionen, drohen später Nachträge. Auch die Frage nach dem Bodenaufbau gehört in jedes Angebot: Bei geringer Aufbauhöhe ist eine Systemlösung mit flacher Duschtasse (rund 3–4 cm Aufbauhöhe) die bewährte Alternative zur gefliesten Lösung mit Estrich-Gefälle.

Der Ablauf in Donaueschingen: In sechs Schritten zur neuen Dusche

Schritt Was passiert Zeitbedarf
1. Angebote einholen2–3 Fachbetriebe aus der Region mit Vor-Ort-Termin vergleichenwenige Tage
2. Förderanträge stellenPflegekasse und ggf. L-Bank – vor dem Baubeginneinige Wochen Bearbeitung
3. Festpreis vereinbareninkl. Demontage, Entsorgung, Abdichtung, Armaturen1–3 Werktage
4. UmbauSystemlösung ca. 1 Tag, geflieste Dusche mehrere Tage1–5 Tage
5. Belege einreichenRechnungen an Pflegekasse und Finanzamtnach dem Umbau
6. NachkontrolleFunktion, Dichtigkeit und Oberflächen prüfenkurzer Termin

Der häufigste Fehler ist der zu späte Förderantrag. Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts: Die Pflegekasse braucht für die Zusage meist einige Wochen, die Wohnraumförderungsstelle ebenfalls. Erst wenn die Zusagen vorliegen, sollte der Auftrag vergeben werden.

Checkliste: So gelingt der Umbau in Donaueschingen

  • [ ] Pflegegrad prüfen bzw. beantragen, falls Pflegebedürftigkeit besteht
  • [ ] KfW-Zuschuss 455-B beachten: seit 31.07.2026 gestoppt (Mittel ausgeschöpft), ggf. auf KfW-Kredit 159[2] ausweichen
  • [ ] Mindestens drei Festpreisangebote mit Vor-Ort-Termin vergleichen
  • [ ] L-Bank-Zusatzfinanzierung über die Wohnraumförderungsstelle prüfen
  • [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen
  • [ ] Abdichtung nach DIN 18534 und ggf. Planung nach DIN 18040-2 festschreiben
  • [ ] Lohnkostenanteil separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Als Mieter: schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen
  • [ ] Terminplan und Ansprechpartner für den Umbautag vereinbaren

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Zuschuss bekomme ich von der Pflegekasse in Donaueschingen?

Mit Pflegegrad 1–5 bis zu 4.180 €[1] nach § 40 Abs. 4 SGB XI; bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung bis zu 16.720 €[1]. Der Antrag muss vor dem Baubeginn bei Ihrer Pflegekasse eingehen.

Wo beantrage ich die L-Bank-Förderung im Schwarzwald-Baar-Kreis?

Über die zuständige Wohnraumförderungsstelle – in der Regel das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis beziehungsweise bei Großen Kreisstädten das Bürgermeisteramt – oder direkt bei der L-Bank (l-bank.de). Menschen mit Schwerbehinderung können die Anpassungsförderung ohne Basisförderung nutzen.

Brauche ich einen Pflegegrad für eine bodengleiche Dusche?

Nur für den Zuschuss der Pflegekasse. Ohne Pflegegrad bleiben der KfW-Kredit 159[2] und die L-Bank-Finanzierung; der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt (Mittel ausgeschöpft)[4].

Bodengleiche Dusche oder flache Duschtasse – was passt zu meinem Haus?

Bei ausreichendem Bodenaufbau ist die geflieste, bodengleiche Dusche die elegante Lösung. Bei dünnen Aufbauten oder Holzbalkendecken – etwa in älteren Häusern – ist die Systemlösung mit flacher Duschtasse (ca. 3–4 cm) die sichere Alternative. Das klärt nur der Vor-Ort-Termin.

Wie lange dauert der Umbau in Donaueschingen?

Eine Systemlösung ist oft an einem Tag montiert. Eine geflieste, bodengleiche Dusche benötigt inklusive Trocknungszeiten mehrere Tage. Planen Sie den Förderantrag einige Wochen vorher.

Darf ich als Mieter in Donaueschingen das Bad umbauen lassen?

Mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters ja. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung können Sie die Erlaubnis nach § 554 BGB[5] verlangen; klären Sie vorher, ob ein Rückbau vereinbart wird.

Was kostet der Badumbau in Donaueschingen im Standardfall?

Als Richtwert ca. 4.000–6.000 € inklusive Demontage und Entsorgung. Systemlösungen beginnen bei etwa 3.000 €, geflieste bodengleiche Duschen können 8.000 € erreichen.

Fazit

Ob in einer Wohnung der Kernstadt, im Einfamilienhaus in Wolterdingen oder im umgebauten Hof in Neudingen: Eine bodengleiche Dusche ist in Donaueschingen in fast jeder Bausubstanz machbar – die Frage ist nur, mit welcher Technik und zu welchem Preis. Wer zuerst die Förderung klärt (Pflegekasse vor Baubeginn, L-Bank über die Wohnraumförderungsstelle), dann drei Festpreisangebote mit Vor-Ort-Termin vergleicht und die Abdichtung nach DIN 18534 festschreibt, senkt den Eigenanteil spürbar und vermeidet die klassischen Fehler. Mit dem Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 €[1] bleibt der Umbau in vielen Fällen deutlich unter 2.500 € Eigenanteil – ein überschaubarer Preis für Sicherheit, die jeden Tag wirkt.

Quellen

  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • L-Bank, Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit (Kredit bis 50.000 €, Sollzins 1,00 %, Tilgungszuschuss max. 1.500 €): https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/eigentumsfinanzierung-bw-zusatzfinanzierung-barrierefreiheit.html
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  • pflege.de, „Wanne raus, Dusche rein“ (Kosten-Richtwerte): https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/badezimmer/wanne-zur-dusche/
  • Stadt Donaueschingen, Stadtporträt und Ortsteile: https://www.donaueschingen.de

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Kostenangaben sind Richtwerte. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  3. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  4. KfW, Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  5. § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen für Menschen mit Behinderungen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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