Pflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Bad Hersfeld: bis 4.180 € (2026)

Von Rainer Brettner, Beratung & Redaktion·Stand: September 2026·ca. 11 Min. Lesezeit

VorherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Bad Hersfeld: bis 4.180 € (2026) – Vorher: Badewanne mit hohem Rand
NachherPflegekasse-Zuschuss für den Badumbau in Bad Hersfeld: bis 4.180 € (2026) – Nachher: bodengleiche Dusche
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein: Der ebenerdige Einstieg senkt die Sturzgefahr deutlich.

Bad Hersfeld ist die Kreisstadt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg in Osthessen – bekannt durch die Festspiele in der Stiftsruine, der größten romanischen Kirchenruine Europas, und als Heilbad mit langer Kurgeschichte. Rund 31.000 Menschen leben hier, verteilt auf die Innenstadt, die Ortsbezirke Hohe Luft, Johannesberg und Eichhofsiedlung sowie die 1971 eingemeindeten Dörfer Allmershausen, Asbach, Beiershausen, Heenes, Kathus, Kohlhausen, Petersberg und Sorga. Die Stadt ist das Versorgungszentrum für einen weiten ländlichen Raum: Hier sitzen Landratsamt, Klinikum und die zentralen Beratungsstellen des Kreises. Wer in Bad Hersfeld oder im Umland wohnt und das Bad umbauen möchte, hat dabei einen Anspruch, der häufig übersehen wird: den Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Mit Pflegegrad 1–5 sind bis zu 4.180 €[1] für den Badumbau drin – für den Ausbau der Wanne zur bodengleichen Dusche ebenso wie für Haltegriffe, eine schwellenfreie Dusche oder das Beseitigen von Stolperfallen. Dieser Ratgeber erklärt für Bad Hersfeld, wer den Zuschuss bekommt, wie der Antrag läuft und wie sich der Betrag mit den hessischen Fördermitteln – WIBank, KfW und Steuerermäßigung – kombinieren lässt.

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Von der Fachwerk-Altstadt bis Sorga: Wo in Bad Hersfeld wie gebaut wird

Die Bausubstanz in Bad Hersfeld ist so vielgestaltig wie die Stadtgeschichte, und sie entscheidet mit, welche Umbau-Lösung in Frage kommt.

Innenstadt. Der alte Kern zwischen Stiftsbezirk und Unterstadt ist eine der geschlossenen Fachwerk-Altstädte Nordhessens; die Stadt liegt an der Deutschen Fachwerkstraße. Viele Wohnhäuser aus dem 17. bis 19. Jahrhundert stehen hier unter Denkmalschutz. Wer in einem solchen Haus das Bad umbaut, muss mit Holzbalkendecken, Lehm- und Kalkputz sowie unebenen Fußböden rechnen – und damit, dass ein Vor-Ort-Termin unverzichtbar ist. Eine vollständig bodengleiche Dusche mit Gefälle-Estrich scheitert hier oft an der Aufbauhöhe; die flache Duschtasse ist die bewährte Lösung. Innenumbauten, die Decken und tragende Wände unberührt lassen, sind denkmalrechtlich meist unkritisch – die Auskunft der Denkmalbehörde des Landkreises gibt Sicherheit vor der Angebotsphase.

Hohe Luft, Johannesberg, Eichhofsiedlung. Die drei Ortsbezirke sind im Wesentlichen nach dem Zweiten Weltkrieg gewachsen. Auf der Hohen Luft und am Johannesberg entstanden Wohngebiete unter anderem im Zusammenhang mit der US-Garnison, die von 1952 bis 1993 in Bad Hersfeld stationiert war – auf dem Johannesberg lag ein Flugplatz der US-Armee. Die Eichhofsiedlung ist eine zusammenhängende Wohnsiedlung aus der Nachkriegszeit. Hier stehen typische Bäder der 1950er- bis 1970er-Jahre: serielle Einbauwannen, kleine Räume, Leitungen im Estrich. Der Untergrund ist meist Beton – gute Voraussetzungen für die bodengleiche Dusche, sobald die Leitungsführung modernisiert wird.

Die Dörfer. Allmershausen, Asbach, Beiershausen, Heenes, Kathus, Kohlhausen, Petersberg und Sorga liegen rings um die Kernstadt im Tal der Fulda und in den Seitentälern. In den alten Ortskernen stehen Fachwerk- und Dorfhäuser, deren Bäder oft erst in den 1960er- oder 1970er-Jahren nachgerüstet wurden; in den Außenlagen kamen in den letzten Jahrzehnten Einfamilienhausgebiete dazu. Wer hier altersgerecht umbauen möchte, sollte bedenken: In den Dörfern sind Handwerkertermine knapper und längere Anfahrten üblich – Angebote von Betrieben aus dem gesamten Kreisgebiet vergleichen lohnt sich.

Der Zuschuss der Pflegekasse: Wer ihn bekommt und was er abdeckt

Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Danach bezuschusst die Pflegekasse Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds, wenn sie die häusliche Pflege erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen – bis zu 4.180 €[1] je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.720 €[1].

Voraussetzungen im Überblick:

  • Pflegegrad 1 bis 5. Der Pflegegrad muss bei Antragstellung vorliegen oder beantragt sein. Wer noch keinen hat, beantragt ihn bei seiner Pflegekasse – der erste Schritt ist ein Termin zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Kostenlose Orientierung gibt der Pflegestützpunkt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Der Badumbau zählt ausdrücklich dazu: Wanne raus, Dusche rein, bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschhemmender Boden, abgesenkte Waschtische. Auch kleinere Maßnahmen wie ein Duschhocker mit Feststellbremse oder das Entfernen von Stolperkanten können förderfähig sein.
  • Antrag vor Baubeginn. Der häufigste Fehler: erst bauen, dann fragen. Wer bereits beauftragt oder begonnen hat, verliert den Anspruch. Der Antrag braucht in der Regel den Kostenvoranschlag der Fachfirma und den Nachweis des Pflegegrads.
  • Eigentum oder Miete spielt keine Rolle. Auch Mieter können den Zuschuss beantragen; für den baulichen Eingriff brauchen sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters – bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht darauf nach § 554 BGB ein Anspruch[2].

Nach dem Umbau reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein; der Zuschuss wird dann ausgezahlt. Rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit – der Antrag gehört an den Anfang der Planung, nicht ans Ende.

Rechenbeispiele: Was der Zuschuss in Bad Hersfeld bewirkt

Die folgenden Beispiele rechnen mit üblichen Richtwerten und zeigen, wie weit die 4.180 € tragen:

Beispiel 1 – Systemlösung in einer Mietwohnung auf der Hohen Luft. Einbau einer Dusche mit flacher Tasse und Wandpaneelen statt der alten Einbauwanne, inklusive Demontage, Entsorgung und neuer Armaturen: ca. 4.000 €. Der Zuschuss von 4.180 €[1] deckt die Kosten vollständig; bleibt die Rechnung darunter, wird nur der tatsächliche Betrag erstattet. Für die Mutter mit Pflegegrad 2 bleibt der Umbau ohne Eigenanteil – die Zustimmung des Vermieters vorausgesetzt.

Beispiel 2 – Geflieste bodengleiche Dusche im Eigenheim in Heenes. Hier entstehen höhere Kosten: Estricharbeiten, Duschrinne, Fliesen, Abdichtung nach DIN 18534 und das Versetzen von Heizkörper und Waschtisch summieren sich auf ca. 7.200 €. Nach Abzug des Pflegekassen-Zuschusses bleiben rund 3.000 € Eigenanteil – davon lassen sich 20 % der Lohnkosten über § 35a EStG von der Steuer absetzen (maximal 1.200 € pro Jahr[3]).

Beispiel 3 – Badumbau mit Behinderung im selbst genutzten Haus in Sorga. Liegt eine Behinderung vor und wird das Haus von der betroffenen Person bewohnt, kommt der WIBank-Zuschuss des Landes Hessen in Betracht: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, für das Bad maximal 5.500 €[4]. Ob sich beide Zuschüsse addieren oder anrechnen, muss die Wohnungsbauförderstelle des Landkreises vor dem Antrag verbindlich klären – kombinieren lässt sich das nur in der richtigen Reihenfolge.

Der Antrag Schritt für Schritt

  1. Pflegegrad klären. Liegt keiner vor: Antrag bei der Pflegekasse stellen, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst abwarten. Beratung gibt es kostenlos beim Pflegestützpunkt Hersfeld-Rotenburg.
  2. Drei Angebote einholen. Fachbetriebe mit Vor-Ort-Termin und Festpreis – aus Bad Hersfeld, Bebra, Rotenburg oder dem übrigen Kreisgebiet. Der Kostenvoranschlag wird für den Antrag benötigt.
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen – mit Pflegegradnachweis und Kostenvoranschlag, ausdrücklich vor Auftragsvergabe und Baubeginn.
  4. Zusage abwarten, dann beauftragen. Bei Mietwohnungen parallel die Vermieterzustimmung einholen.
  5. Umbau ausführen lassen. Systemlösung meist in einem Tag, geflieste Dusche in mehreren Tagen.
  6. Rechnungen einreichen. Die Pflegekasse erstattet nach Prüfung; den Lohnanteil für § 35a EStG separat ausweisen lassen.

Weitere Fördermittel für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Förderung Art Höhe Hinweis
Pflegekasse (§ 40 SGB XI)Zuschussbis 4.180 € (16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen)Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn
WIBank HessenZuschussbis 50 %, Bad max. 5.500 €, gesamt max. 15.000 €behindertengerechter Umbau von selbst genutztem Wohneigentum; Antrag über die Wohnungsbauförderstelle des Kreises
KfW-Kredit 159Kreditbis 50.000 € je Wohneinheit[5]auch ohne Pflegegrad, Antrag über die Hausbank
KfW-Zuschuss 455-BZuschuss10 %, max. 2.500 €seit 31.07.2026 gestoppt[6] – keine neuen Anträge (2026er-Mittel ausgeschöpft; Stand: September 2026)
§ 35a EStGSteuer20 % des Lohnanteils, max. 1.200 €/JahrLohnanteil separat ausgewiesen

Der WIBank-Zuschuss ist die hessische Besonderheit: Wer selbst genutztes Wohneigentum besitzt und der Umbau wegen einer Behinderung eines Bewohners erforderlich ist, kann bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erstattet bekommen – für den Badumbau maximal 5.500 €, insgesamt bis 15.000 € je Wohneinheit[4]. Der Antrag läuft über die Wohnungsbauförderstelle des Landkreises Hersfeld-Rotenburg und muss vor jeder Auftragsvergabe gestellt werden. Die wichtigste Leitplanke für alle Programme: erst die Zusagen einholen, dann beauftragen.

Alle Fördermöglichkeiten im Überblick: Förderung & Zuschüsse.

Was der Badumbau in Bad Hersfeld kostet

Ausführung Kostenrahmen (Richtwerte)
Systemlösung mit Duschtasse und Wandpaneelenca. 3.000–5.000 €
Bodengleiche, geflieste Dusche mit Duschrinneca. 5.000–8.000 €
Typische Gesamtkosten im Standardfallca. 4.000–6.000 €

In der Bad Hersfelder Innenstadt kommen auf Fachwerkhäuser bezogene Arbeiten hinzu – etwa das Ausgleichen unebener Böden oder der schonende Rückbau alter Fliesen auf Lehmputz. In den Siedlungsgebieten der 1950er- bis 1970er-Jahre (Hohe Luft, Eichhofsiedlung, Wohngebiete in den Dörfern) sind es vor allem die Leitungen, die mitmodernisiert werden müssen, solange der Boden offen ist. Fordern Sie Festpreise mit ausgewiesener Demontage, Entsorgung und Abdichtung – dann bleiben die Zahlen kalkulierbar.

Checkliste: Badumbau mit Zuschuss in Bad Hersfeld

  • [ ] Pflegegrad prüfen bzw. beantragen – Beratung über den Pflegestützpunkt Hersfeld-Rotenburg
  • [ ] Drei Festpreisangebote mit Vor-Ort-Termin einholen
  • [ ] Denkmalrechtliche Lage klären, wenn das Haus in der Altstadt steht
  • [ ] Als Mieter: Vermieterzustimmung schriftlich einholen (§ 554 BGB)
  • [ ] Pflegekassen-Antrag vor Baubeginn stellen (Kostenvoranschlag beilegen)
  • [ ] Bei Behinderung: WIBank-Antrag über die Wohnungsbauförderstelle des Kreises – vor jeder Auftragsvergabe
  • [ ] Kombination von Pflegekasse und WIBank verbindlich klären lassen
  • [ ] Abdichtung nach DIN 18534 im Angebot festschreiben
  • [ ] Lohnkostenanteil separat ausweisen lassen (§ 35a EStG)
  • [ ] Rechnungen aufbewahren und nach Abschluss einreichen

Die meistgestellten Fragen

Bekomme ich den Zuschuss auch ohne Pflegegrad?

Nein – der Zuschuss nach § 40 SGB XI setzt einen Pflegegrad 1–5 voraus. Ohne Pflegegrad bleibt der KfW-Kredit 159[5]; der Zuschuss 455-B ist seit dem 31.07.2026 gestoppt – die 2026er-Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden nicht mehr angenommen[6] (Stand: September 2026). Wenn Sie glauben, dass bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen Pflegebedürftigkeit vorliegt, ist der Antrag auf einen Pflegegrad der erste Schritt.

Kann ich den Zuschuss in einer Mietwohnung in Bad Hersfeld beantragen?

Ja. Der Zuschuss ist an den Pflegegrad gebunden, nicht an das Eigentum. Für den Umbau brauchen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters; bei Pflegebedürftigkeit können Sie die Erlaubnis nach § 554 BGB verlangen[2]. Klären Sie vorher, ob beim Auszug ein Rückbau erwartet wird.

Zählt auch die bodengleiche Dusche im Fachwerkhaus der Altstadt als förderfähig?

Ja – förderfähig ist die wohnumfeldverbessernde Maßnahme, nicht eine bestimmte Bauweise. In der Altstadt wird der Fachbetrieb wegen der Holzbalkendecken meist eine flache Duschtasse statt einer bodengleichen Lösung einbauen; auch dafür zahlt die Pflegekasse. Denkmalrechtliche Fragen klären Sie vorab mit der Denkmalbehörde des Landkreises.

Was passiert, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?

Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Häufigster Ablehnungsgrund ist ein verspäteter Antrag (nach Baubeginn) – dann hilft kein Widerspruch. Bei fachlichen Fragen lohnt der Gang zum Pflegestützpunkt Hersfeld-Rotenburg, bevor Sie neu beantragen.

Kann ich Pflegekasse und WIBank-Zuschuss kombinieren?

Das müssen Sie vor dem Antrag verbindlich klären: Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten können angerechnet werden. Lassen Sie sich bei der Wohnungsbauförderstelle des Landkreises bestätigen, wie sich die Förderungen in Ihrem Fall zueinander verhalten – und warten Sie die Zusagen ab, bevor Sie den Auftrag vergeben.

Wie lange dauert es, bis das Geld da ist?

Die Pflegekasse prüft den Antrag in der Regel einige Wochen; nach Einreichung der Rechnungen folgt die Auszahlung meist nach weiteren Wochen. Planen Sie vom gewünschten Umbautermin rückwärts – der Antrag gehört an den Anfang, sonst verfällt der Anspruch.

Was kostet der Badumbau in Bad Hersfeld?

Als Richtwert: Systemlösungen 3.000–5.000 €, geflieste bodengleiche Duschen 5.000–8.000 €, im Standardfall 4.000–6.000 € inklusive Demontage und Entsorgung. Bei Pflegegrad 1–5 deckt der Zuschuss von bis zu 4.180 €[1] einen großen Teil – im günstigen Fall die gesamte Rechnung.

Fazit

Der Pflegekassen-Zuschuss ist für Bad Hersfeld und den gesamten Landkreis Hersfeld-Rotenburg der wichtigste Hebel, um ein Bad altersgerecht umzubauen – bis zu 4.180 €[1], bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung sogar bis zu 16.720 €[1]. Entscheidend sind drei Dinge: der Pflegegrad, der Antrag vor Baubeginn und ein Angebot, das zur Bausubstanz passt – zur Fachwerk-Altstadt ebenso wie zum Nachkriegshaus auf der Hohen Luft oder zum Siedlungshaus in Sorga. Wer diese Reihenfolge einhält und bei Behinderung zusätzlich die WIBank-Förderung des Landes Hessen prüft, senkt den Eigenanteil spürbar – und gewinnt ein Bad, in dem Duschen ohne Sturzgefahr möglich bleibt.

Quellen

  • Stadt Bad Hersfeld, Stadtteile und Ortsbezirke (Allmershausen, Asbach, Beiershausen, Heenes, Kathus, Kohlhausen, Petersberg, Sorga; Ortsbezirke Eichhofsiedlung, Hohe Luft, Johannesberg): https://www.bad-hersfeld.de/diestadtbadhersfeld/stadtteile.html
  • Stadt Bad Hersfeld, Stadtportrait (Einwohner 31.283, Stand 31.12.2022): https://www.bad-hersfeld.de/stadtportrait.html
  • WIBank Hessen, Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum (Zuschuss bis 50 %, Bad bis 5.500 €, max. 15.000 €): https://www.wibank.de/wibank/behindertengerechter-umbau-von-wohneigentum
  • § 40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Zuschuss 4.180 € / 16.720 €): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  • KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html
  • KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  • § 554 BGB (Erlaubnis des Vermieters): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  • § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Stand: September 2026. Förderprogramme können sich ändern; vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellennachweise

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; bis 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 554 BGB (Erlaubnis baulicher Veränderungen für Menschen mit Behinderung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  3. § 35a EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
  4. WIBank Hessen, Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum (Zuschuss bis 50 %, Bad bis 5.500 €, max. 15.000 €): https://www.wibank.de/wibank/behindertengerechter-umbau-von-wohneigentum
  5. KfW, Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
  6. KfW, Antragsstopp 455-B vom 31.07.2026 – keine neuen Anträge (Stand: September 2026): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_903232.html

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